Protocol of the Session on December 7, 2023

Wir haben in der Tat eine Anhörung gehabt. Die hat ergeben, dass eine Mehrheit der Anzuhörenden gesagt hat, man müsse das nicht regeln, das ginge auch so. Dann haben wir allerdings auf der Wartburg bei dem Festakt zum Jahrestag der Verfassung den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gehört und der hat uns gesagt: Selbst, wenn eine Mehrheit von Verfassungsjuristen sagt, das ist so und dass wir da nichts machen brauchen, steht es immer noch nicht so im Gesetz. Und wenn das der Präsident des Verfassungsgerichtshofs sagt, dann ist das nicht irgendwer. Das beschreibt das Problem.

Ich stehe da immer so ein bisschen dazwischen, die ganzen letzten Monate schon, und sage immer, wenn es eindeutig so ist, wie die Verfassungsjuristen mehrheitlich meinen, könnte man es auch eindeutig so

reinschreiben. Das scheitert aber daran, dass die Kolleginnen und Kollegen von der CDU sagen: Wir würden es gern reinschreiben, aber anders; wir würden die Meinung, die die Mehrheit der Rechtswissenschaftler hat, gern umändern in eine andere Auffassung, die wir vertreten, und die hätten wir gern in der Verfassung. Dafür gibt es natürlich dann keine Mehrheit. Wenn Kollegen von der anderen Seite sagen: Es ist doch auch gar kein Regelungsbedarf da – dann finden wir nicht zusammen. Dann kommt der Mann, der nicht unwichtig ist in der Frage, und hat gesagt: Auch, wenn ganz viele Juristen sagen, so wie es ist, reicht es, sage ich euch, ich finde, es reicht nicht, und sagt, dann könntet ihr als Mittelding etwas machen, was es in anderen Bundesländern auch gibt, ihr könntet mal sicherheitshalber, um nicht von der einen oder anderen Seite – das hat er offengelassen – auf die Nase zu fallen, ein vorheriges Fragerecht an den Verfassungsgerichtshof gesetzlich normieren. Das war seine Idee. So richtig dumm ist sie auch nicht, das muss man auch jetzt mal sagen.

Wie gesagt, von dem, der auch was zu sagen hat in der Frage, sollte man sich das schon mal in Ruhe anhören. Aber was mich persönlich jetzt auch wieder daran stört, ist, das ist natürlich wieder die zweitbeste Lösung. Der Verfassungsgerichtshof hat dann einfach nur gesagt, wir würden gern möglichen Ärger aus dem Weg gehen und möchten nicht gern in der laufenden Wahlentscheidung dann gefragt werden mit offenem Ausgang; wenn ihr uns vorher fragen würdet, wäre es uns lieber. Jetzt kann man immer noch sagen, muss man nicht, das Ergebnis ist eindeutig. Aber wie gesagt, einer, der was zu sagen hat in der Frage, hat gesagt, er würde das nicht.

Deswegen haben wir jetzt einen Vorschlag hier liegen, den ich nicht gut finde, weil ich immer am Ende finde, wenn ein Parlament etwas selber regeln kann, sollte es das machen und sollte sich nicht auf die zweite Lösung versteifen, zu sagen, wir fragen dann mal vorher, wie es richtig gewesen wäre, aber wenn das der einzig gangbare Weg ist, dann ist das selbstverständlich sinnvoll und leider auch erforderlich aus meiner Sicht. Oder vielleicht ist es ja auch hinterher nach den Anhörungen, die wir dann zu der Frage durchführen werden, auch ein Lichtblick in unseren Debatten der letzten Jahre, dann überweisen wir das jetzt in den Ausschuss und dann schauen wir mal, wie wir damit weiterkommen. Aber so richtig auf der Sieger- und auf der Gewinnerseite, finde ich, ist bis jetzt keiner so richtig wirklich. Deswegen sollten wir auch in der Frage ein bisschen demütig alle sein und uns dann mal anhören, was Sachverstände dazu zu sagen haben, am Ende, das fordern wir auch immer in der Demokratie von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Selbstermächtigung, gucken, ob wir nicht auch selbst eine Lösung finden, bevor wir sagen, wir fragen dann mal vorher einen kurz vor der Angst, wie es geht. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Montag das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir diskutieren hier in einer neuen Form eine Frage, die uns im Thüringer Landtag in dieser Legislatur und auch zuvor schon länger begleitet. Hier schlägt die CDU ein Verfahren vor mit einer Voranfrage an den Rechnungshof. Ja, die Frage derweil – bitte?

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Den Verfassungsgerichtshof!)

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Verfassungsgerichtshof!)

(Abg. Marx)

Verfassungsgerichtshof, ja, sorry.

Das war jetzt ein freudscher Versprecher. So weit ist Frau Butzke doch noch nicht gekommen!

Frau Marx, ich glaube, ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt.

Aber richtig ist Verfassungsgerichtshof, überhaupt keine Frage. Natürlich muss die grundlegende Frage, die dahintersteht, durchaus auch geklärt werden. Die Frage ist nur: Schafft der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich diese avisierte Rechtssicherheit? Das sehen wir eben nicht wirklich so. Denn es mutet zunächst mal problematisch an, dass dieses Gesetz nur auf eine einmalige Anwendung abziehen will. Da halten wir schon die Anwendung oder den Aufwand eines Gesetzgebungsverfahrens für fraglich, was an anderer Stelle – Frau Kollegin Marx hat es schon gesagt – besser aufgehoben wäre, nämlich im Verfassungsausschuss.

Die Frage ist: Ist es denn tatsächlich nur eine einmalige Anwendung? Denn die problematische Regelung zur Ministerpräsidentenwahl findet sich in Artikel 70 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Verfassung. Der Gesetzentwurf schafft die Vorabklärungsverfahren jedoch zur Klärung von Fragen zu den Artikeln 50 und 70 der Verfassung, eine Einschränkung nur auf den dritten Wahlgang findet sich im Gesetz nicht. Da drängen sich natürlich weitere Fragen auf.

Was also, wenn der Verfassungsgerichtshof seine Rechtsansicht dazu kundtut und nach einer MP-Wahl im dritten Wahlgang diese Wahl vor dem Verfassungsgericht dennoch angegriffen wird? Ein solches Verfahren ist auch durch den Gesetzentwurf der CDU nicht ausgeschlossen, kann auch nicht ausgeschlossen sein. Und sind dann die Verfassungsrichter, die an der Vorabklärung mitgewirkt haben, dann in einer Entscheidung über die MP-Wahl möglicherweise befangen? Sind sie also an der Rechtsansicht ihrer eigenen Vorabklärung gebunden? Oder anders gefragt: Was bringt denn dann diese Vorabklärung, wenn die Rechtsansicht

in der Entscheidung über die MP-Wahl doch wieder anders ausfällt vor Gericht und auf hoher See?

Also wo müssen wir es ändern? Auch das hat Frau Marx gesagt: in der Verfassung selbst. Diese Frage kommt zumindest den Mitgliedern des Verfassungsausschusses doch ziemlich bekannt vor, denn dort liegt ein Gesetzentwurf, der die Ministerpräsidentenwahl klarer fassen will, egal, wie man zu den entsprechenden dort vorgestellten Formulierungen steht. Die Kollegen von der CDU und von der Linken sind aber leider in der fixen Idee gefangen, mehrere Verfassungsänderungen in einem Paket im Ausschuss abzustimmen. Das hat Folgen, warum wir zu keiner Entscheidung kommen und das will ich nur mal hier andeuten.

Von den avisierten acht Sitzungen des Verfassungsausschusses haben bisher nur drei tatsächlich stattgefunden, weil es ansonsten keine weiteren Befassungsmöglichkeiten gibt. Da kann ich nur sagen, das ist die absolute Selbstblockade durch zwei Fraktionen, die sich einfach nicht zusammenraufen können. Das ist schädlich, wenn man über die Verfassung sprechen möchte. Denn es gibt doch Verfassungsänderungen, die bereits geeint sind, die auch Sinn machen. Ich sage nur: die elektronische Verkündung. Wir reden hier immer über Bürokratieentlastung. Wir wollen es allen einfach machen und dann kommt selbst mal die Landesregierung auf eine Idee, was einfach zu machen, und da blockieren sich zwei Fraktionen im Verfassungsausschuss selbst.

Herr Abgeordneter Montag, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Blechschmidt?

Am Ende meiner Ausführungen, natürlich, lieber Kollege, dann dürfen Sie mich immer alles fragen.

Dann haben wir einen zweiten Entwurf, der ebenfalls bereits dort geeint ist, mit Änderung durch Rot-RotGrün selbst, das ist der der FDP zur Aufnahme des Europabezugs in die Landesverfassung.

(Beifall Gruppe der FDP)

Auch da kommen wir nicht vorwärts, weil sich eben zwei Fraktionen in der fixen Idee gefangen haben, der eine bewegt sich nur, wenn der andere sich bewegt. Beide bleiben aber unverändert stehen. Das ist keine Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen der beiden angesprochenen Fraktionen.

Wir sehen das alles sehr kritisch, auch den Gesetzentwurf sehr kritisch. Wir wollen uns aber gern damit befassen. Und ich stehe jetzt sehr gern dem Kollegen Blechschmidt, falls er denn noch möchte, für seine Frage zur Verfügung.

Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Kollege Montag. Ich stehe auch gern noch mal auf dafür. Ich will mich ausdrücklich – das mache ich mal vorweg – für Ihren kritischen Beitrag bedanken und dennoch aber meine Nachfrage mit Blick auf die beiden angesprochenen Fraktionen und deren aus Ihrer Sicht Nichtmöglichkeit, sich in irgendeiner Form zu einigen, stellen: Ist Ihnen bekannt, dass es einen gemeinsamen Änderungsantrag dieser beiden Fraktionen zu einem Großteil der von Ihnen angesprochenen verfassungsrechtlichen Grundfragen gibt?

Lieber Herr Kollege Blechschmidt, vielen Dank für die Frage. Aber wie das immer so ist: Nur, weil es was gibt, heißt das nicht, dass es im parlamentarischen Verfahren vorwärtsgeht, denn es sind Die Linke als auch die CDU, die ja verhindern, dass das aus dem Ausschuss rauskommt. Deswegen stehen wir vor dem Dilemma, vor dem wir stehen. Wir haben einen Verfassungsausschuss, da haben wir einen Vorsitzenden, wir haben Zeit investiert, Kraft investiert, wir haben uns auf bestimmte Dinge geeinigt.

Herr Montag, Ihre Redezeit ist dann zu Ende.

Nur passiert ist nichts, liebe Frau Präsidentin. Ich möchte die Frage abschließend beantworten: Da erwarte ich mir schon mehr Politikfähigkeit von denen, die für sich das ansonsten in jeder Debatte behaupten. Vielen Dank.

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja nicht immer so, dass der, der am lautesten schreit, unbedingt Recht hat. Natürlich diskutieren wir hier eine durchaus spannende Frage. Ich will sie aber grundsätzlicher angehen.

Grundsätzlich, das ist ja auch so im Gesetzentwurf der CDU festgehalten, ist es sicherlich denkbar, dem Verfassungsgerichtshof weitere Zuständigkeiten einfach gesetzlich zuzuschreiben – in Artikel 80 Abs. 2 der Verfassung steht das. Aber ein Blick in sämtliche andere Gesetzlichkeiten der anderen Länder dazu zeigt, dass dem in der Praxis nicht der Fall ist. Wir würden damit in gewisser Weise einen Exoten schaffen in diesem Verfassungsgerichtshof und wir müssen uns natürlich die Frage stellen: Welche Wirkung hat eine Vorabauslegung durch den Verfassungsgerichtshof? Ist das eine Bindungswirkung? Ist das eine Bindungswirkung in eigenen, zukünftigen Entscheidungen? Wie ist es mit der Befangenheit, wenn es zu einer Überprüfung beispielsweise durch den Verfassungsgerichtshof kommen sollte?

Ich sage ganz deutlich, es ist die Aufgabe der Legislative, bestimmte Gesetze zu formulieren – bestimmte Gesetze, sie müssen bestimmt sein. Was hier vorgesehen ist, ist eine Vermischung von Judikative und Legislative und damit auch eine Einflussnahme auf politische Vorgänge, und ich betone, das widerspricht unserer Vorstellung verfassungsrechtlich normierter Gewaltenteilung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und dann müssen wir bei so was auch noch exakt sein. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf absolut mit heißer Nadel gestrickt. Schauen wir mal in den Bereich der Antragsberechtigung. Da schreiben Sie, dass sie äquivalent zu abstrakter Normenkontrolle sein soll – so weit, so verständlich –, und dann erwähnen Sie aber auch noch die Organstreitverfahren. Kontradiktorische Verfahren, wie wir sie kennen, da stehen zwei Parteien, da geht es um Verletzung von Rechten durch die Gegenseite. Warum – das müssen Sie mir erklären – sollte im Bereich der Klärung des Normengehalts einzelner Verfassungsnormen die Antragsberechtigung in irgendeiner Form parallel zum Organstreitverfahren laufen? Mir erschließt sich das nicht annähernd. Insgesamt ist in Fragen strittiger Normen, auch Verfassungsnormen, sofern derartige Konstellationen bestehen, der parlamentarische Gesetzgeber dringend aufgerufen, eine Klarstellung herbeizurufen.

Ich will damit sagen: Wir müssen uns hier im Landtag dazu verhalten, nicht das Verfassungsgericht. Das ist nicht in Ordnung, so etwas einfach rüberzuschieben, wenn eine Klärung auf politischer Ebene, so sie

notwendig scheint, nicht gelingt. Die gerichtliche Überprüfbarkeit bleibt bestehen und muss auch bestehen bleiben. Das ist ja Sinn und Zweck. Genau dafür wollen wir diesen Verfassungsgerichtshof mit seiner Unabhängigkeit, das will ich ganz deutlich sagen, die hiermit vorab beschnitten wird. Deshalb braucht es auch keinen judikativen – ich verwende noch mal den Begriff – Exoten, bei dem die Auswirkungen auf den politischen Prozess nicht annähernd abschätzbar sind. Deswegen können wir dieses Anliegen in der Form so auch nur zurückweisen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes hat sich die fraktionslose Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet. Sie zieht zurück. Dann habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Frau Martin-Gehl für die Fraktion der Linken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich den vorliegenden Gesetzentwurf zum ersten Mal las, hatte ich so etwas wie ein Déjà-vu. Denn ich erinnere mich sehr gut an die Rede, die der Präsident des Verfassungsgerichtshofs auf einer Festveranstaltung „30 Jahre Thüringer Verfassung“ auf der Wartburg gehalten hat – diese Rede ist ja jetzt schon mehrfach erwähnt worden. In dieser Rede mahnte Herr von der Weiden an, dass vor der nächsten Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten eine vorherige Klärung der kontrovers diskutierten Abstimmungsmodalitäten des dritten Wahlgangs erfolgen sollte, wenn nicht durch Änderung des Verfassungstextes, dann – und ich zitiere – „durch die einfachgesetzliche Einführung der Möglichkeit einer verbindlichen vorherigen Klärung durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof auf der Grundlage des bestehenden Verfassungstextes.“ Genau das ist wenige Wochen nach dieser Rede erstaunlicher Weise nun Gegenstand eines Gesetzentwurfs der CDU.

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Gar nicht erstaunlich!)

Ich muss gestehen, dass mich die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs befremdet. Es ist jedenfalls ein ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Verfassungsgerichts für eine verfassungsrechtliche Regelung, die seit Verabschiedung der Thüringer Verfassung besteht, jetzt zeitnah vor der nächsten Landtagswahl und der damit verbundenen nächsten Ministerpräsidentenwahl dringenden Änderungsbedarf sieht und diesen auch immer wieder anspricht. Entsprechende öffentliche Äußerungen verbunden mit eindringlichen Appellen an die Landtagsabgeordneten gab es ja auch schon früher, etwa anlässlich eines Forums beim Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag.

Ich muss sagen, dass ich mich als Abgeordnete von solchen wiederholten Aussagen in meiner Entscheidungsfreiheit bedrängt fühle,

(Beifall DIE LINKE)

vor allem auch deshalb, weil unterstellt wird, man ginge nicht verantwortungsvoll mit der Verfassung um, wenn Verfassungsänderungen abgelehnt würden, die manche, anders als ich, für notwendig und sinnvoll ansehen. Ein solch unbehagliches Empfinden, denke ich, haben auch andere Abgeordnete hier in diesem Haus.

(Beifall DIE LINKE)

Ich frage mich schon seit einiger Zeit, weshalb sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs derart intensiv um die Regelungen zur Ministerpräsidentenwahl sorgt und immer wieder entsprechende Diskussionen anstößt. Bei früheren Landtagswahlen hat die Regelung zur Ministerpräsidentenwahl nach Artikel 70 Abs. 3 dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kein solches Kopfzerbrechen bereitet, wie das jetzt offensichtlich der Fall ist. Weshalb sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs anders als seine Vorgänger jetzt so schwer damit tut, eine „nachträgliche Kontrollentscheidung“ zu treffen, so sie denn überhaupt erforderlich werden sollte, dass erschließt sich keinesfalls.

Frau Martin-Gehl, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schard?

Das würde ich bitte ans Ende schieben, wenn noch Zeit ist.