Am Staatlichen Gymnasium Ernst Abbe in Jena herrscht, wie von Eltern berichtet wurde, eine angespannte Personalsituation, die sich momentan gegenüber den Schülerinnen und Schülern als nicht bildungsfördernd darstellt. In fast allen Klassen wird der Unterricht nicht entsprechend der rechtlichen Vorgaben erteilt und der Unterrichtsausfall ist nach mir vorliegenden Informationen enorm. Die Sorge der Realisierung des Lehrplans bei Eltern und Schülern ist gegenwärtig sehr groß.
1. Wie viele Stellen am Staatlichen Gymnasium Ernst-Abbe in Jena sind aktuell – inklusive längerfristigem Krankheitsausfall, Schwangerschafts- bzw. Elternzeiten, Teilzeitarbeit oder Kündigungen – nicht besetzt?
2. Wie viele Stellen sind gegenwärtig durch das Staatliche Schulamt Ostthüringen für das Staatliche Gymnasium Ernst-Abbe in Jena ausgeschrieben – bitte angeben, wann perspektivisch mit einer Besetzung der unbesetzten Stellen, inklusive einer Vertretungsreserve, zu rechnen ist –?
3. Welche Fächer sind im Besonderen vom Unterrichtsausfall, unter Angabe der Höhe des gesamten Stundenausfalls pro Woche, am Staatlichen Gymnasium Ernst-Abbe in Jena betroffen?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur aktuellen Situation am Gymnasium Ernst-Abbe in Jena, auch im Hinblick darauf, welche Maßnahmen konkret durch die Landesregierung unternommen wurden, um dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Fragen 1 und 2 beantworte ich gemeinsam: Am Staatlichen Ernst-Abbe-Gymnasium Jena sind alle Dienstposten bzw. Stellen besetzt. Dass Dienstpostenstelleninhaber durch Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder den Anspruch auf Teilzeit nicht vollumfänglich ihren Dienst verrichten können, ist im Personalbereich eine regelmäßige Herausforderung, die aktuell nicht allein das Staatliche Ernst-AbbeGymnasium Jena betrifft. Das Staatliche Schulamt Ostthüringen hat gegenwärtig folgende Ausschreibungen im Karriereportal des Freistaats Thüringen für das Staatliche Ernst-Abbe-Gymnasium Jena veröffentlicht. Fünf führe ich auf. Das ist erstens die Fächerkombination Deutsch-Geschichte, Vollzeit, unbefristet, ab 01.02.2024 frei, zweitens Mathematik, Vollzeit, bis 12.04.2024 befristet, sofort besetzbar, gegebenenfalls verlängerbar, im Rahmen einer Elternzeit. Drittens Ethik, acht Lehrerwochenstunden, bis zum 19. Juni 2024 und viertens Deutsch, mit 13 Lehrerwochenstunden, bis 19. Juni 2024. Beide letztgenannten Stellen sind jeweils ab 01.02.2024 frei, und die fünfte ausgeschriebene Stelle: Englisch-Sport, Vollzeit, unbefristet, sofort besetzbar. Die Dienstposten der laufenden Nummern eins bis fünf können sofort bzw. zum 01.02.2024, wie gesagt, in Vollzeit und unbefristet besetzt werden. Es ist bereits bekannt, dass es dafür Bewerber
gibt, die als Lehramtsanwärter aktuell an der Schule sind. Es wird angenommen, dass hier eine schnelle Besetzung möglich sein wird. Es handelt sich haushalterisch für das Staatliche Ernst-Abbe-Gymnasium Jena um zusätzliche Dienstpostenstellen, da die Rahmenstundentafel durch die aktuell besetzten Dienstposten bzw. Stellen nicht abgedeckt werden konnte. Die laufende Nummer 2, also Mathematik, Vollzeit ist eine Vertretung für das Beschäftigungsverbot und eine anzunehmende, anschließende Elternzeit. Auch hierfür sind Bewerber bekannt. Eine Person aus dem Bewerberkreis ist Lehramtsanwärter an einem anderen Gymnasium in Jena, welches keinen Bedarf an Mathematik zurzeit hat. Für die Stellenausschreibungen der Nummern 3 und 4 liegen bereits Bewerbungen von Lehramtsstudierenden vor.
Zu Frage 3: In der Erhebungsstichwoche vom 11.09. bis 15.09.2023 waren in der gesamten Woche und bezogen auf die ganze Schule vom Unterrichtsausfall folgende Fächer besonders betroffen: Musik mit 30, Sport mit 21 und Deutsch mit 17 Stunden, Englisch mit 12, Kunsterziehung mit 10, Mensch, Natur, Technik mit 9, Darstellen und Gestalten, Geografie und Französisch mit jeweils 5 Unterrichtsstunden. Das sind die Angaben der Schule.
Zu Frage 4: Die Situation am Ernst-Abbe-Gymnasium in Jena ist durch unvorhergesehene Umstände, wie zum Beispiel Krankheiten, Schwangerschaften und hinzugekommene Langzeiterkrankungen entstanden. Die Schulleitung und das Staatliche Schulamt Ostthüringen haben bereits vor Ausschreibung der Dienstposten bzw. Stellen Maßnahmen ergriffen, um den Unterrichtsausfall einzudämmen. Es wurde Mehrarbeit angeordnet. Zudem sind mehrere in Teilzeit arbeitende Lehrkräfte angefragt worden, ob sie sich eine Erhöhung des Stellenumfangs vorstellen können. Dadurch konnten weitere sechs Lehrerwochenstunden ermöglicht werden. Außerdem wurde die Unterrichtsplanung aufgrund der Möglichkeiten des Einsatzes in zwei Unterrichtsfächern optimiert. Eine an eine andere Schule in Jena voll abgeordnete Lehrkraft wird zum zweiten Schulhalbjahr wieder im vollen Lehrerwochenstundenumfang am Staatlichen Ernst-Abbe-Gymnasium Jena unterrichten.
Vielen Dank, Herr Staatsekretär. Es gibt wohl eine Nachfrage durch den Abgeordneten Tischner, bitte.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine kurze Nachfrage: Sie haben ausgeführt, dass es normal ist aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, dass es zu Unterrichtsausfällen kommt. Können Sie mir bitte sagen, wie hoch im Staatlichen Schulamt Ostthüringen die Vertretungsreserve ist, um solche Normalitäten, wie Sie sie beschreiben, auch tatsächlich abfangen zu können?
Wir haben, wie Sie vermutlich wissen, keine feste Vertretungsreserve mehr angesichts des Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern, sondern wir arbeiten jeweils mit kurzfristigen Maßnahmen, Abordnungen, Erhöhung von Teilzeitbeschäftigungen nach Möglichkeit und anderen, um aktuell die kurzfristig aufgetretenen Probleme zu beheben.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat ja fast 2.000 Stellen unbesetzt in seinen Reihen. Wie viele von diesen Stellen werden denn genutzt, um eine Vertretungsreserve tatsächlich zu aktivieren?
Ich bin nicht sicher, wie Sie auf die Zahl 2.000 kommen. Es sind 1.400, über 900 Stellen sind ausgeschrieben derzeit und wir aktivieren alle und stellen alle Qualifizierten ein, die sich bewerben um sozusagen kurzfristige Aushilfen zu schaffen. Eine Vertretungsreserve, die quasi ungenutzt auf Abruf bereitsteht, können wir selbstverständlich nicht bereitstellen. Das ist unrealistisch.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/9145. Bitte.
In der aktuellen Ausschreibung für den stellvertretenden Leiter der Landesvertretung des Freistaats Thüringen, die auf dem Karriereportal des Freistaats Thüringen veröffentlicht wurde, wird nach meiner Auffassung deutlich, dass ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerberin, will er oder sie erfolgreich am Auswahlverfahren teilnehmen, einen hohen Identifikationsgrad mit dem Freistaat Thüringen aufweisen soll. Zudem soll ein Bewerber oder eine Bewerberin über sehr gute Kenntnisse der Abläufe und Koordinierungserfordernisse im spezifischen Regierungsalltag der Thüringer Landesverwaltung verfügen.
Nach der Ausschreibung der Staatskanzlei für den Dienstposten beziehungsweise für die Stelle des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung in Berlin dürfte nach meiner Auffassung jedoch nur ein kleiner Bewerberpool an Thüringer Bewerbern infrage kommen, zumal der Bewerberkreis auf Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe B2 bzw. B3 oder vergleichbar vergütete Beschäftigte beschränkt wurde. Es
entsteht nach meiner Auffassung der Eindruck, dass der ausgeschriebene Dienstposten gerade nicht zur Entwicklung und Karriere für einen Thüringer Bediensteten genutzt werden soll.
1. Seit welchem Zeitpunkt – bitte Datumsangabe – ist der Dienstposten beziehungsweise die Stelle des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung nicht mehr besetzt?
2. Wie erfolgte die Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Leiters in der Landesvertretung während der Zeit, in der der Dienstposten unbesetzt war, mit welcher Qualität?
3. Was sind die tragenden Beweggründe der Landesregierung, den Bewerberkreis für den Dienstposten des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung auf die beschriebene Art und Weise einzuschränken?
4. Wie viele Beamtinnen beziehungsweise Beamte beziehungsweise vergleichbar vergütete Beschäftigte gibt es in der Thüringer Landesverwaltung, die ein Statusamt der Besoldungsgruppe B2 oder vergleichbar innehaben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, wie auch bei der Anfrage des Abgeordneten Tischner machen wir uns auch im vorliegenden Fall die Annahme der Schaffung eines Versorgungspostens nicht zu eigen.
Zu den gestellten Fragen 1 und 3: Der Dienstposten des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung Berlin bzw. Abteilung Berlin Vertretung beim Bund ist seit dem 1. Dezember 2021 unbesetzt. Bei der in Rede stehenden Stellenausschreibung handelt es sich um eine bundesweite Ausschreibung, die allen infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit zur Bewerbung eröffnet. Der Kreis der Beschäftigten in der B-Besoldung ist im Bundesgebiet ausreichend groß, sodass keine unzulässige Einschränkung des Bewerberfeldes vorliegt. Ziel der Ausschreibung ist es, hochqualifiziertes und bereits entsprechend erfahrenes Personal zu gewinnen. Wie angesichts des Umstandes, dass der ausgeschriebene Dienstposten bereits besteht und die Ausschreibung keine unzulässige Einschränkung des Bewerberfeldes vorsieht, der Fragesteller die Annahme der Schaffung eines Versorgungspostens formuliert, erschließt sich deshalb nicht.
Zu Frage 2: Seit dem 1. Dezember 2021 und dem damit verbundenen Wechsel der bisherigen stellvertretenden Abteilungsleitung ist keine förmlich bestellte Vertretung vorhanden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgte durch eine interne Vertretung.
Zu Frage 4: In der Thüringer Landesverwaltung sind im Landeshaushalt 2023 acht Planstellen mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppe B2 ausgebracht. Auf Grundlage der Meldung der Ressorts zur Stellenbesetzung zum Stand 31. Oktober 2023 bzw. der Meldung des Thüringer Landesamts für Finanzen, Abteilung Bezüge, werden insgesamt sechs Bedienstete nach der Besoldungsgruppe B2 besoldet. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass es sich um eine bundesweite Ausschreibung handelt, in der sich Personen sowohl aus Thüringen wie dem Bundesgebiet bewerben können.
Herzlichen Dank erst mal für die Ausführungen. Herr Minister Hoff, könnten Sie uns oder mir bitte sagen, wie viele sich innerhalb der Bewerbungsfrist auf diese Stelle beworben haben?
Dazu liegen mir jetzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Informationen vor. Das kann ich gern nachreichen.
Ich habe noch eine Nachfrage, bitte, Herr Präsident. Da nach Ihren Ausführungen zumindest in Thüringen nur ein sehr geringer Anteil die Herausforderungen befähigen sollte bzw. einhalten kann hinsichtlich der B2, wie wollen Sie den Vorwurf der strukturellen Benachteiligung der Thüringer Beamtinnen und Beamten an dieser Stelle entkräften?
Zunächst erst mal sind Sie der Einzige, der den Vorwurf erhebt. In der Sache darf ich noch mal darauf hinweisen, dass es, wie von mir dargestellt, acht Beschäftigte Planstellen in der B2 gibt. Die Ausschreibung, die im Internet auch einsehbar ist, macht deutlich, dass sowohl Beschäftigte B2, aber auch diejenigen, die bereits eine Tätigkeit in der Besoldungsgruppe B3 wahrnehmen, dann zwar nicht als Beförderungsdienstposten, aber gleichwohl die Möglichkeit haben, sich auch auf diese Position bewerben zu können. Dann hätten wir den Fall einer statusgleichen Besetzung, für die der Abgeordnetenkollege Ihrer Fraktion, Herr Tischner, in einem anderen Fall ebenfalls die Annahme eines Versorgungspostens formulierte. Insofern, da ich bereits deutlich gemacht habe, dass ich mir schon die Grundfragestellung Ihrerseits nicht zu eigen mache, mache ich mir auch den spekulativen potenziell erhobenen Vorwurf nicht zu eigen.
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 32, 36, 38 a, 39 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Abgegebene Stimmzettel 75: ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 -
Abgegebene Stimmzettel 75: ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.