4. Erkennt die Landesregierung eine Gefahr, dass die Muffelwildbestände in den betroffenen Gebieten, insbesondere im Muffelwildeinstandsgebiet Arnstadt-Reinsberge, durch Wolf und Luchs massiv dezimiert oder gar ausgelöscht werden und, wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie dagegen – bitte begründen –?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Vogel. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Damen und Herren, die Mündliche Frage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2023 wurden im Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs insgesamt 30 Wildtierkadaver mit Verdacht auf einen Riss durch die Tierart Wolf gemeldet. Vier dieser Risse wurden eindeutig einem Wolf als Verursacher zugeordnet. Zwei der Risse ereigneten sich im Landkreis Sonneberg, dabei war jeweils ein Stück Rotwild betroffen. Die übrigen zwei Risse ereigneten sich im Ilmkreis. Dabei waren ein Mufflon und ein Reh betroffen. Im Hinblick auf den Luchs wurden fünf Wildtierkadaver mit Verdacht auf einen Riss durch diese Tierart gemeldet. In keinem dieser Fälle konnte der Luchs eindeutig als Verursacher nachgewiesen werden.
Zu Frage 2: Das Monitoring von Wolf und Luchs ist eine Pflichtaufgabe des Kompetenzzentrums Wolf/ Biber/Luchs. Die Auswertung von Wildtierrissen stellt eine Nachweismöglichkeit für Wolf und Luchs dar. Daher gehört die Begutachtung von Wildtierrissen dann zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Wolf/ Biber/Luchs, wenn sie für das Monitoring erforderlich ist. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs begutachtet Wildtierrisse also nur, wenn sie dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gemeldet wurden und im Rahmen des Monitorings beispielsweise durch eine Individualisierung des Verursachers neue Erkenntnisse zu Wolf- und Luchsvorkommen in Thüringen zu erwarten sind.
Zu Frage 3: Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Das entspricht § 960 BGB. Das Erbeuten von Individuen bestimmter Wildtierarten durch Wolf oder Luchs gehört zu den natürlichen Wechselbeziehungen zwischen Prädatoren und Beutetieren in einem Ökosystem. Es gibt daher weder fachlich noch rechtlich eine Verpflichtung, das Rissgeschehen bei den Schalenwildarten zu erfassen oder zu dokumentieren. Die Landesregierung hat nur von den Fällen Kenntnis, die im Rahmen des Monitorings von Wolf und Luchs gemeldet wurden und über die ich bereits in Frage 1 berichtet habe.
Zu Frage 4: Der Europäische Mufflon wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor den Mittelmeerinseln Korsika und Sardinien insbesondere zu jagdlichen Zwecken in Deutschland eingeführt. Diese Tierart kommt in Deutschland, in Thüringen also, ursprünglich nicht vor. Sie ist damit nicht heimisch. Auswirkungen auf die lokalen Muffelwildpopulationen bleiben aufgrund des an die hiesigen Bedingungen nicht angepassten Fluchtverhaltens abzuwarten. Aus der Tieflandregion Nordostdeutschland wird berichtet, dass einzelne Muffelwildvorkommen trotz der dauernden Anwesenheit des Wolfes weiter bestehen. Maßnahmen zum Schutz des in Thüringen vorkommenden Muffelwildes vor dem Erbeuten durch Wölfe und Luchse sind nicht vorgesehen.
Zur Ergänzung zu Frage 4: Wird der von Ihnen so hochgeschätzte Wolf zumindest in bestimmten Gebieten das Muffelwild ausrotten und wie bewerten Sie diesen Umstand als für den Artenschutz zuständiger Staatssekretär?
Zum Thema „Artenschutz“: Das Muffelwild ist nicht heimisch, insofern unterliegt es rechtlich nicht der Bundesartenschutzgesetzgebung und ist keine heimische Tierart, insofern aus Artenschutzsicht diesbezüglich nicht zu berücksichtigen. Ob der Wolf tatsächlich das Muffelwild ausrottet oder nicht, darauf habe ich ja durch Beantwortung von Frage 4 schon hingewiesen, dass das momentan nicht absehbar ist. Es gibt Muffelwildpopulationen auch dort, wo der Wolf dauerhaft anwesend ist. Möglicherweise kommt es zur Auslöschung des Bestands, möglicherweise auch nicht, das lässt sich momentan nicht absehen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Bitte, Frau Abgeordnete Hoffmann.
Vielen Dank. Eine Verständnisfrage über die Daten über die Risse an Wildtieren: Fließen da jetzt nur Zahlen des Kompetenzzentrums ein oder auch, wenn Jagdausübungsberechtigte Funde melden?
Es liegen jetzt nur Zahlen des Kompetenzzentrums vor, denn wie ich dargestellt habe, gibt es kein Monitoring für Rissereignisse für Wildtierarten.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/9115. Bitte, Herr Abgeordneter.
Versorgungsposten für ehemaligen Regierungssprecher im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport?
Mit Wirkung zum 1. August 2023 hat die Landesregierung einen neuen Regierungssprecher ins Amt berufen.
Der bisherige Regierungssprecher wurde zu diesem Zeitpunkt von seinen Aufgaben entbunden. Mit Wirkung vom 1. November 2023 wurde der frühere Regierungssprecher nach Kenntnis des Fragestellers von der Staatskanzlei zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Zustimmung der Landesregierung versetzt. Dort soll er als stellvertretender Leiter der Abteilung 4 „Kinder, Jugend und Sport, Landesjugendamt“ mit einer außertariflichen Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe B3 eingesetzt werden. Eine entsprechende öffentliche Ausschreibung der Stelle ist der Versetzung nicht vorangegangen. Beschäftigte erhalten dann eine außertarifliche Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe B3, wenn die auszuübende Tätigkeit entsprechend eingruppiert ist. Zudem setzt eine Änderung der Tätigkeit in der Regel auch eine Änderung des Arbeitsvertrags voraus. Offen bleibt, ob diese Anforderungen seitens der Landesregierung im
konkreten Fall erfüllt worden sind oder ob es sich nur um einen „Versorgungsposten“ für den ehemaligen Regierungssprecher handelt.
1. Wurde die Stelle der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 im TMBJS, die der frühere Regierungssprecher nunmehr wahrnehmen soll, öffentlich ausgeschrieben, wenn nein, warum nicht?
2. Über welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten bzw. Eigenschaften verfügt der frühere Regierungssprecher unter Zugrundelegung seiner öffentlich verfügbaren Vita, welche ihn aus Sicht des TMBJS befähigt, die Aufgabe der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 im TMBJS auszuüben?
3. Wie viele Bedienstete – Beamte und Tarifbeschäftigte – des TMBJS waren nach Einschätzung der Landesregierung sowohl von ihrer fachlichen Expertise als auch nach ihrem beruflichen Werdegang geeignet, die Aufgabe der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 zu übernehmen?
4. Welche arbeitsvertraglichen Änderungen bzw. Anpassungen sind mit der Versetzung des früheren Regierungssprechers von der Staatskanzlei zum Bildungsministerium einhergegangen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf die Vorbemerkung machen, dass wir uns die sehr leichtfertige Verwendung des Begriffs des Versorgungspostens als Landesregierung nicht zu eigen machen. Der ehemalige Regierungssprecher war vor seiner Tätigkeit innerhalb der Staatskanzlei als Beschäftigter in der Eingruppierung analog zur Besoldungsgruppe B3 als Referatsleiter und als Referatsgruppenleiter tätig. Vorher war er in der gleichen Eingruppierung im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie tätig. Bei der nun wahrgenommenen Aufgabe handelt es sich um eine statusgleiche Versetzung, für die weder eine neue Stelle geschaffen oder die Eingruppierung oder der Arbeitsvertrag geändert wurde.
Zu den Fragen 1 und 2, die ich zusammen beantworte: Nicht auszuschreiben ist eine Stelle, wenn durch Versetzung ein Verwendungswechsel unter Beibehaltung der bestehenden Vergütung vorgenommen wird. Dies war beim Dienstposten der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 im TMBJS der Fall. Der an das TMBJS versetzte Bedienstete verfügt aufgrund seiner formalen Bildungsqualifikation und seiner bisherigen beruflichen und politischen Vita einschließlich langjähriger Verwaltungserfahrung sowohl im TMASGFF als
auch innerhalb der Staatskanzlei über alle notwendigen Qualifikationen für die Leitung des Fachreferats und die Wahrnehmung der stellvertretenden Abteilungsleitung.
Zu Ihrer Frage 3: Mit der Versetzung des Bediensteten in das TMBJS wurde eine Persönlichkeit gewonnen, die die Leitung des Referats „Jugendpolitik“ in der Abteilung 4 und die stellvertretende Leitung der Abteilung übernehmen kann. Ein Bediensteter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der derzeit geeignet wäre, diesen Dienstposten in der gleichen Weise wahrzunehmen, ist nach diesseitiger Einschätzung nicht vorhanden.
Und zu Frage 4: Der bestehende unbefristete Arbeitsvertrag ist weder verändert noch angepasst worden. Da unterliegt der Annahme in der Vorbemerkung Ihrer Fragestellung auch ein Fehler, weil der Arbeitsvertrag
mit dem Land in der Regel so unspezifisch ist, sodass es einer Änderung eines Arbeitsvertrags bei einer statusgleichen Versetzung nicht bedarf.
Ja, vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie die beantworten können oder dann der Staatssekretär, aber mich würde noch interessieren, was das TMBJS dazu bewogen hat, keinen Mitarbeiter aus dem Bildungsministerium die Möglichkeit zu geben, sich auf die Stelle im Haus zu bewerben.
Dazu habe ich in der Antwort ausgeführt, insbesondere als ich Ihre Frage beantwortete, dass im TMBJS kein Beschäftigter dort gesehen wird, der in gleichem qualitativen Umfang mit der entsprechenden Voraussetzung, wie sie der hier in Rede stehende Bedienstete mitbringt, die Aufgaben der Leitung des Fachreferats als auch der stellvertretenden Abteilungsleitung wahrzunehmen. Vor dem Hintergrund der langjährigen Tätigkeiten des hier in Rede stehenden Beschäftigten sowohl im TMASGFF als auch der Staatskanzlei ist diese Einschätzung aus meiner Sicht, auch wenn ich jetzt nicht mit allen Beschäftigten des TMBJS in der Weise wie der Staatssekretär vertraut bin, durchaus nachzuvollziehen.
Herr Minister, können Sie uns bitte den Verlauf und das Ergebnis der Ressortabstimmung, insbesondere das
Votum des Thüringer Finanzministeriums, zur Versetzung des ehemaligen Regierungssprechers ins TMBJS schildern?
Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt in der Drucksache 7/9125, die wohl durch den Abgeordneten Tischner gestellt wird.