oder meinen Sie vielleicht, dass die notwendige Aufmerksamkeit darin liegt, mir zuzuhören. Es zwingt Sie ja niemand.
Dann ist ja gut. 2002 wurde der Maßregelvollzug privatisiert, 2012 kam das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Maßregelvollzug. Das Ministerium stellt fest, dass die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung in Thüringen geändert werden muss. 2016 wurden die Beleihungsverträge gekündigt, zwei dieser Verträge zum 31.12.2021. Für die Zeit ab 01.01.2022 war der Maßregelvollzug also für zwei Träger neu zu regeln. Das Problem, dass es handlungsnotwendig ist, war seit 2016 bekannt. Das möchte ich hier feststellen. Ich möchte weiterhin feststellen, dass das Ministerium für 2019 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung avisiert hat, die Ende 2020 aber nicht umgesetzt war. Bereits Anfang 2021 wies der Landesrechnungshof im Rahmen seiner regulären Prüfungstätigkeit das Ministerium auf Mängel in seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hin. Was forderte er damals? Unmittelbar ein Projektmanagement zu entwickeln, dass eine klare Strategie mit Zielangaben und Alternativplanungen für den Fall einer Übergangslösung beinhaltet, und ein Projektcontrolling aufzubauen, das unter anderem eine Zeit- und Maßnahmenplanung und eine Nachbetrachtung, auf gut Deutsch eine Evaluierung, enthalten soll. Das ist zumindest in der Umsetzung eine starke Kritik am Vorgehen. Auch das möchte ich – Sie schütteln den Kopf – ohne Emotion feststellen. Projektmanagement kann das Ministerium scheinbar nicht, zumindest, wenn es nach dem Landesrechnungshof geht.
Anfang 2022 und damit nach Ende der Beleihungsverträge steht keine gänzlich tragfähige Lösung zur Verfügung, was uns wieder dazu führt, dass die Befürchtungen des Landesrechnungshofs eingetreten sind. Der Punkt erinnert mich an weitere Fragestellungen, die scheinbar nicht in der Prioritätenliste des Ministeriums ordnungsgemäß …
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Was ist denn Ihre Priorität? Das würde ich gern wissen!)
Unsere Priorität sehen Sie mit jedem Gesetzentwurf, den wir vorlegen. Ich verstehe die Kritik daran nicht, dass die Opposition sich hier einbringt, kritisch mit Ihnen diskutiert.
Ich verstehe die Kritik nicht, dass wir die fucking besseren Gesetze machen, obwohl Sie es nicht hinkriegen, weil wir mit den Fachleuten draußen diskutieren. Wir kriegen Gesetzentwürfe innerhalb von zwei Monaten hin, bei denen Sie sieben Jahre brauchen. Dass Ihnen Ihre Zwischenrufe nicht peinlich sind! Ihr Zwischenruf ist eine Kritik an Ihrer eigenen Arbeit.
Herr Abgeordneter Montag, bei allem Respekt und auch bei der emotionalen Rede hier im Haus, ich bitte um ein kleines bisschen Mäßigung der Sprache. Das wäre dem Haus angemessen.
Herr Abgeordneter Montag, ich habe die Sitzungsleitung, ich möchte ungern wiederholen, was Sie gesagt haben, weil es nicht zu meinem Wortschatz gehört.
Entschuldigen Sie, hier ist etwas anderes angekommen. Ich glaube, Herr Zippel kann Ihnen sagen, was. Das tut mir leid, Herr Montag, ich entschuldige mich dafür, aber es ist hier hinten tatsächlich etwas anderes angekommen.
Jetzt haben wir zumindest wieder ein bisschen Ruhe hier im Hause, das ist ja auch nicht schlecht. Ich rufe als Nächstes auf Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, heute wird hier sehr emotional diskutiert, auch bei diesem Thema „Maßregelvollzug“, das uns schon sehr lange beschäftigt.
Es steht auch schon sehr lange auf der Tagesordnung. Es ist auch notwendig, dass wir heute darüber reden. Herr Plötner hat es gut dargestellt, warum es wichtig ist, dass der Maßregelvollzug wieder verstaatlicht wird. Also nicht zuletzt auch wegen der Kostengründe ist es notwendig.
Aber wenn man mal überlegt, das war 2002, als der Maßregelvollzug unter CDU-Regierung damals privatisiert wurde. Genau genommen wurden drei Einrichtungen an private und gemeinnützige Träger verkauft und mit sehr, sehr langen Beleihungsverträgen ausgestattet. Das war damals nicht ungewöhnlich, aber Thüringen war ganz vorne dabei. Damals ging eine Welle durch ganz Deutschland. In vielen Bundesländern wurde der Maßregelvollzug aus dem staatlichen Betrieb in die Privatwirtschaft abgegeben. Schon als zweites Bundesland schaffte der Freistaat damals die Umwandlung. Inzwischen ist klar, dass es nicht nur von Vorteil war, sich als Land aus der Zuständigkeit zurückzuziehen. Das wurde heute schon mehrfach betont, warum es so war und warum das auch nicht so gut war.
Grundsätzlich ist die Aufgabe vom Maßregelvollzug nämlich gar nicht privatisierbar, sondern nur die Durchführung kann abgegeben werden. Denn der Staat bleibt in der Verantwortung, gibt aber die Erfüllung dieser Verantwortung an Private ab. Das klingt schwierig, ist es auch, wie sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte rausstellte. Ich gehe mal davon aus, dass die damalige Privatisierung zu einer effizienteren und kostengünstigeren Erledigung der Aufgaben führen sollte – was Herr Plötner vorhin gesagt hatte, dass es
nicht so war. Es hat sich nämlich über Jahre nicht so rausgestellt. Wir sind jetzt mitten in dem Prozess der Reprivatisierung des Maßregelvollzugs in Thüringen. Tragisch ist schon, dass das Land jetzt zurückkaufen muss, was es einst verkaufte. Auch die Querelen um die Erhaltung des Zeitplans hätten sicherlich nicht sein müssen. Das hat schon zu Unsicherheiten in der Belegschaft geführt. Das Gesundheitsministerium hatte es dann inzwischen auf einem guten Weg und das zeigt sich auch bei einer Anfrage aus Stadtroda. Dort nämlich regt sich großes Interesse, vor 2030 in die Obhut des Landes zurückkehren zu können, obwohl zugegebenermaßen der Umzug der Einrichtungen Mühlhausen und Hildburghausen unter den Landesschirm etwas holprig vonstattenging.
Um noch einmal auf den Antrag zurückzukommen, über den wir heute debattieren: Inzwischen sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, in Ihrer Neufassung Ihres Antrags davon abgerückt, die Re-Verstaatlichungen wieder zu reprivatisieren. Es hört sich ein bisschen nach Kuddelmuddel an und das ist es auch. Was das bei den im Maßregelvollzug beschäftigten Menschen auslösen würde, das können Sie sich sicherlich alle sehr gut vorstellen. Aber Sie bleiben auch in der Neufassung Ihres Antrags dabei, Mängel in der Vorbereitung der Re-Verstaatlichung im Antrag zu beklagen, bleiben aber da sehr vage. Vielleicht bringt die heutige Debatte etwas mehr ans Licht. Ihr Antrag unterstellt Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Re-Verstaatlichung. Außerdem wird die Stellenbesetzung für das neue forensische Zentrum kritisch hinterfragt. Und Sie unterstellen dem Verfahren enorme Risiken. Deshalb soll der Prozess mit der Beauftragung zahlreicher Prüfaufträge und Berichtsersuchen an die Landesregierung hinterfragt werden.
Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe. Punkt! Es geht um die Vollstreckung von Urteilen, die von Strafgerichten gegen psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter ausgesprochen werden. Die Durchführung des Maßregelvollzugs erfolgt in den psychiatrischen Krankenhäusern. Dieser Maßregelvollzug ist eben wie der Strafvollzug nun mal Landesangelegenheit. Da dürfen wir jetzt getrost noch etwas Geduld haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst ganz kurz eine Rückmeldung an Herrn Montag, damit wir uns auch nicht missverstehen. Jetzt ist er leider nicht da, aber
ich will es hier an dieser Stelle trotzdem sagen und es dann noch mal persönlich besprechen. Ich schätze Herrn Montag sehr, als jemand der engagiert ist im Bereich der Gesundheit, des Gesundheitssystems, da sehr viele Ideen hat und trotz der Kleinheit der Gruppe versucht, auch entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen. Das gelingt mal mehr, mal weniger gut. Aber die Initiative schätze ich sehr. Worauf es mir noch mal ankam: Heute bei dem Tagesordnungspunkt und auch an anderer Stelle wird jedes Mal gesagt: Frau Werner, hierhin müssen Sie die Prioritäten lenken. – Wenn es danach gehen würde, müsste jedes Gesetz, jeder Antrag Priorität eins sein. Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich kann es mir gar nicht erlauben, Dinge eins nach dem anderen zu machen, sondern die müssen natürlich parallel behandelt werden, aber dann kann man nicht sagen, das eine wird nicht prioritär behandelt. Alle Dinge sind bei uns in der Priorität ganz weit oben und wir können es uns, wie gesagt, nicht erlauben, hier davon Abstriche zu machen. Das ist mir
an dieser Stelle noch mal wichtig, deutlich zu machen. Ich habe das bei dem anderen Tagesordnungspunkt schon gemacht.
Wir können nicht nur politische Initiativen umsetzen, wir machen das aber, weil es uns wichtig ist, wenn es hier im Landtag beschlossen wurde. Aber wir haben Verwaltung zu leisten, wir haben Vollzug zu leisten, wir haben Aufsicht zu leisten. Es ist extrem komplex in vielen Dingen und das macht sich genau hier beim Maßregelvollzug noch einmal fest.
Jetzt noch mal an die Gruppe der FDP: Sie schimpfen sich doch immer als die Wirtschaftspartei. Ihnen müsste klar sein, wie schwierig das ist, so ganz komplexe Dinge, Entflechtungen von Unternehmen voranzu
bringen, wie viele Dinge dort auch beachtet werden müssen. Das sind keine Sachen, die von heute auf morgen umgesetzt werden können. Das sind umfangreiche Diskussionen, die stattfinden, da sind Anwältinnen und Anwälte, die gemeinsam versuchen, die besten Lösungen zu erarbeiten. Das ist uns wichtig gewesen, die beste Lösung nicht nur für den Maßregelvollzug, sondern natürlich auch für die betroffenen Träger des Maßregelvollzugs. Ich glaube, dass wir zu guten Lösungen gekommen sind. Aber gute Lösungen brauchen Vertrauen, die brauchen Zeit und die brauchen auch Verständnis für einander.
Ich bin jetzt auch froh, dass die CDU ihren Antrag neu gefasst hat. Dem Ziel, dass der Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffektiv erhalten bleiben soll, kann ich ganz ausnahmslos zustimmen. Gleichzeitig wird mit der Neufassung des Antrags auch die Einleitung einer kritischen Prüfung und Evaluation der Re-Verstaatlichung gefordert.
Mit dem Antrag wird auch gefordert, zu berichten, wie die Stellenbesetzungen für das Zentrum für Forensische Psychiatrie umgesetzt wurden. Diese Nachfrage ist sicherlich auf den Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Stellenbesetzung zurückzuführen und ich will die deshalb auch nicht unbeantwortet lassen. Die Leitung des TZFP wurde erstmals im September 2021 öffentlich ausgeschrieben. Keine Bewerberin und kein Bewerber erfüllte das Anforderungsprofil, sodass das Auswahlverfahren ergebnislos beendet werden musste. Die Stelle wurde im März 2022 erneut ausgeschrieben und die Ausschreibung intern im In
tranet des TMASGFF, im Intranet des Freistaats Thüringen sowie extern auf der Homepage des TMASGFF, im gemeinsamen Stellenportal der Landesverwaltung bei der ThaFF, auf „Bund.de“ sowie bei der Agentur für Arbeit veröffentlicht. Die Stelle konnte im Ergebnis dieses Auswahlverfahrens mit der bestgeeigneten Bewerberin besetzt werden. In Bezug auf die zukünftige Personalstruktur des TZFG verweise ich auf den Landeshaushaltsplan 2023, Einzelplan 08, wonach 22 Stellen mit Besoldungsstufen von A8 – mittlerer Dienst – bis A16 – höherer Dienst – geplant sind.
In Ihrer Begründung zum Antrag bezieht sich die Fraktion der CDU zum einen auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs von 2022, der die Vorbereitung der Re-Verstaatlichung als völlig unzureichend zusammenfassend eingeschätzt hat. Nach meiner sowie auch der fachlichen Einschätzung erscheinen aber die gewählten Überschriften im betreffenden Teil des Berichts durchaus tendenziös und führen in der Folge offenbar leicht zu einer falschen Interpretation der Prüfergebnisse wie zum Beispiel im vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU. Beim genauen Lesen des Berichts des Thüringer Rechnungshofs fällt auf, dass ausschließlich die Ausführungen unter Tz. VIII.3 derartiges, und zwar ausschließlich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, enthalten. Ein Adaptieren dieser Einschätzung auf den Bereich der Vorbereitung, wie im vorliegenden Fall erfolgt, Herr Zippel, ist nicht seriös.
Zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung selbst hat mein Haus wiederholt und ausführlich dargelegt, dass aufgrund der Komplexität der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten, das heißt, bei der Planung, nach Abschluss der Maßnahme als abschließende Erfolgskontrolle sowie als begleitende Erfolgskontrolle während der Durchführung der Maßnahme, durchgeführt werden.
Lassen Sie mich daher an dieser Stelle kurz auf den im Sommer 2022 beim Haus durchgeführten Wirtschaftlichkeitsvergleich der Re-Verstaatlichung gegenüber dem Fortführen der Beleihung eingehen. Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgte auf der Grundlage der Absätze 2 und 3 des § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, nach denen die Form der Aufgabenerfüllung zu wählen ist, die sich als die wirtschaftlichste darstellt. Auch wenn wir natürlich vor allem inhaltliche Gründe hatten, geht es aber auch darum, die wirtschaftlichsten darzustellen.
Es wurde für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Variante der Re-Verstaatlichung in der Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Variante einer Fortführung der Beleihungsverhältnisse, wie sie bis zum 30. Juni 2022 für die Maßregelvollzugseinrichtungen in Mühlhausen und Hildburghausen bestanden, verglichen. Als Ergebnis der angewandten Kapitalwertmethode konnte festgehalten werden, dass die Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs im Jahr 2023 zu deutlich höheren Ausgaben als die Fortführung der Beleihung führt. Die Ursachen hierfür sind offensichtlich, zum Beispiel der Rückerwerb von Liegenschaften und Einrichtungen. Aber bereits mit Ablauf des dritten Jahres kann der Zeitpunkt erreicht sein, zu dem die Re-Verstaatlichung insgesamt wirtschaftlicher ist als ein Fortführen der Beleihungen.
Insbesondere möchte ich hier noch mal auf den Wegfall des kalkulatorischen Gewinns hinweisen, auf die Selbstkosten der Träger in Höhe von 3 bzw. 4 Prozent zum Ausgleich des unternehmerischen Risikos. Also man muss da mal sagen, es gab hier einen jährlich zugesicherten Gewinn/Profit mit unseren Steuergeldern. Allein im Haushaltsjahr 2022 entstanden dadurch Aufwendungen in Höhe von 1,27 Millionen Euro. Diese Ausgaben fallen infolge der Re-Verstaatlichung definitiv weg und entlasten somit auch den Haushalt des Freistaats.
Darüber hinaus ist wiederholt – beispielsweise zuletzt in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans 2024 – aufgefallen, dass vor allem seitens der Fraktion der CDU davon ausgegangen wird, dass es sich bei der Verwaltungseinheit des TZFP mit seinen aktuell kalkulierten 22 Personalstellen um zusätzliche Stellen im Vergleich zu dem vormals privat geführten Maßregelvollzug handelt.
An dieser Stelle muss ich dem wiederholt und energisch widersprechen. Sowohl dem ÖHK in Mühlhausen wurden und dem HELIOS Hildburghausen werden allgemeine Personalkosten – hierbei handelt es sich
unter anderem um anteilige Kosten der Geschäftsführung und der Konzernleitung, des Personalbereichs der Verwaltung, des Personals der Pflegedienstleitung usw. – erstattet. Das einfache Kumulieren dieser Kosten ergibt einen Wert von über 22 Personalstellen.
Also zum Bericht des Rechnungshofs: Auch der Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass keine Zielerreichungskontrolle möglich ist, wurde durch das TMASGFF permanent widersprochen. Hierzu darf an dieser Stelle unterstellt und damit vorausgesetzt werden, dass die Finanz- und Personalziele darauf ausgerichtet sind, dass es mit der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs zu keinen Kostensteigerungen kommen soll, sowohl bei der Personalstruktur als auch betreffend das Verhältnis Personal und Patientinnen und Patienten, sich die daraus resultierenden Kosten im Vergleich zu den bisherigen ausgereichten Mitteln an den Einrich
tungen des Maßregelvollzugs zumindest nicht erhöhen. Eventuelle Zielkonflikte werden im Rahmen der oben genannten begleitenden Erfolgskontrollen natürlich aufgegriffen.