Protocol of the Session on November 2, 2023

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8958 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold.

Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden.

Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.

TOP 36

Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51, 52, 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8961 -

Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden.

Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Richterwahlausschusses, Herrn Abgeordneten Stefan Möller, gewählt. Mit

(Vizepräsident Worm)

Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in der Drucksache 7/8961 und 7/8962 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.

Tagesordnungspunkt 37

Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8963 -

Folgender Hinweis: Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses, Herrn Abge

ordneten Stefan Möller, gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 65, Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags verfolgt. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in der Drucksache 7/8963 und 7/8964 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und als Vertreter für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall.

Tagesordnungspunkt 38

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

(Vizepräsident Worm)

des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 -

Gemäß den genannten Rechtsvorschriften entsendet jede Fraktion und Parlamentarische Gruppe ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Landessportbeirat, welche vom Landtag gewählt werden. Die Fraktion der AfD ist derzeit noch nicht im Landessportbeirat vertreten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8959 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Olaf Kießling und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Torben Braga. Aussprache wird auch hier nicht gewünscht.

Tagesordnungspunkt 39

Wahl eines Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8900 -

Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen 6 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. Die heutige Wahl eines Mitglieds ist notwendig, weil der Abgeordnete Andreas Bühl, der in der 3. Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2019 als Mitglied gewählt wurde, seinen Rücktritt zum 31. Oktober 2023 erklärt hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/8900 vor. Vorgeschlagen ist Herr Thomas Eifert. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Aussprache ist nicht gewünscht.

Tagesordnungspunkt 40

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 -

Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt

(Vizepräsident Worm)

Ihnen in der Drucksache 7/8960 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht.

TOP 41

Wahl eines Mitglieds des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8976 -

§ 5 c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes bestimmt, dass die Mitglieder des beratenden Gremiums vom Landtag für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden und keine Mitglieder oder Beschäftigten des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein dürfen. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder des zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig, die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. In der Sitzung des Ältestenrats am 24. Oktober 2023 sind die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe in Auslegung des § 5 c des Thüringer Ministergesetzes übereingekommen, die Amtszeit des heute zu wählenden Mitglieds auf die Dauer der Amtszeit der weiteren vier Mitglieder des beratenden Gremiums zu begrenzen. Weiterhin bestand die Übereinkunft, dass die in der 6. Wahlperiode vorschlagsberechtigten Fraktionen auch für diese Wahl das Vorschlagsrecht ausüben können sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8976 vor. Vorgeschlagen ist Frau Katja Glybowskaja. Frau Glybowskaja ist Geschäftsführerin des AWO Landesverbands Thüringen und Geschäftsführerin der AWO AJS gGmbH.

Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Damit kommen wir jetzt zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Mit Ausnahme der Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 haben Sie pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 haben Sie pro Wahlbewerber eine Stimme. Sie können also pro Wahlbewerber einmal mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Mehr als ein Kreuz pro Wahlbewerber oder uneindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren für die Wahlen: Zu den Tagesordnungspunkten 30 und 33 sowie 38 bis 41 wird jeweils eine einfache Mehrheit benötigt, also mehr Jastimmen als Neinstimmen. Für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 34 wird eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 35 wird eine absolute Mehrheit benötigt, also mindestens 46 Stimmen.

(Vizepräsident Worm)

Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 wird jeweils eine Zweidrittelmehrheit benötigt, also doppelt so viele Jastimmen im Verhältnis zur Anzahl der Neinstimmen.

Für die Wahlhilfe sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch und stelle damit fest, dass dies der Fall ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen auf den Tagesordnungspunkt 42

Fragestunde

Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, das Ganze nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung.

Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/8851. Bitte, Herr Abgeordneter.

(Vizepräsident Worm)

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Anfrage:

Polizeiarbeit und linke Versammlung im Zusammenhang mit einer geplanten Vortragsveranstaltung in Jena am 28. Juni 2023 – nachgefragt

Am 28. Juni 2023 wurde eine geplante Vortragsveranstaltung bei einer Jenaer Burschenschaft mit einem bekannten Publizisten und Autor abgesagt, da sich vor dem Zugang zum Veranstaltungsort eine linke Gegendemonstration gebildet hatte. Nach Angaben der Veranstalter war die Polizeipräsenz nicht ausreichend und dauerhaft gegeben, um die Sicherheit des Referenten und der Gäste zu garantieren. In einem Medienbericht wird in diesem Zusammenhang ein Polizeioberkommissar mit den Worten zitiert: „Der Referent hat wohl Angst bekommen“. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/5071 teilt die Landesregierung in Drucksache 7/8837 mit, dass entgegen dem in der Frage angeführten Artikel keine derartige Äußerung getätigt worden sei.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem möglicherweise entstandenen Widerspruch zwischen der Antwort auf die Kleine Anfrage und der Berichterstattung in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“?