Was der Landesrechnungshof insbesondere kritisiert hat bei der Feststellung, ist die fehlende Haushaltsklarheit und -wahrheit, und zwar in dem Punkt, dass permanent bei Ihrer Haushaltsplanung Haushaltsreste entstehen, die wir dann in die Rücklage übertragen und in die nächsten Jahre mitschleppen. Sie packen die Haushalte in jedem Entwurf, die wir in den letzten Jahren diskutiert haben, so voll, weil Sie es wahrscheinlich nicht schaffen, Kompromisse in vernünftiger Form zu erzielen, dass man tatsächlich auch ein Haushaltsvolu
men in die Planung bringt, in die Abstimmung bringt und letztlich auch in den Vollzug bringt, das der Realität möglichst nahekommt.
Ich will ja nicht verhehlen, dass man das sicherlich nicht auf den Cent und den Euro hinbekommt, aber dass man das auf eine dreistellige Millionenzahl nicht hinbekommt, das ist nicht hinnehmbar, und das zieht sich wie ein roter Faden leider oder ein rot-rot-grüner Faden durch sämtliche Haushalte dieser Legislatur.
Dann kamen noch zwei Kritikpunkte, die der Landesrechnungshof auch geübt hat. Das war die Neugestaltung des Internetauftritts der Landesregierung. Da gab es keine Ressortabstimmung. Das passt so in das Schwarzbuch der Steuerzahler hinein. Hier wird eben auch nicht sorgsam mit den Mitteln der Steuerzahler umgegangen. Dasselbe war bei der Reorganisation des Maßregelvollzugs zu betrachten. Auch hier wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Das sind gravierende Mängel in der Entscheidungsfindung und zeigt auf, dass die Landesregierung es hier nicht so genau nimmt.
Natürlich muss man auch hier wieder nennen: Sie nimmt es eben auch nicht so genau bei der Auswahl ihres Personals, ihres Spitzenpersonals, seien es Staatssekretäre oder andere Spitzenbeamte, die Teil der Landesregierung sind. Hier läuft ja der Untersuchungsausschuss, hier läuft ein Ermittlungsverfahren auch der Staatsanwaltschaft, um tatsächlich die Verantwortlichkeit hier aufzuzeigen. Und die öffentlichen Anhörungen, die wir bis jetzt im Untersuchungsausschuss zu diesem Thema hatten, haben samt und sonders eins belegt:
Entgegen zu vielen wortreichen und langatmigen Antworten der Landesregierung, insbesondere von Minister Hoff, bleibt eins bestehen: Die Bestenauslese ist durch nichts zu ersetzen. Kein Vertrauenstatbestand, keine nicht vorzunehmende Ausschreibung, Bestenauslese ist nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes das Gebot und nicht nur das obere Gebot, sondern ein Gebot, was nicht zu brechen ist. Das werden wir in weiterer Diskussion sicherlich auch ausweiten.
Zu der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses: Wir werden einer Entlastung nicht zustimmen. Wir werden aber zustimmen, das zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss zurückzuüberweisen und freuen uns da über die Beratung, über die Punkte bis jetzt, deren Beratung oder deren Lösung bis jetzt nicht entsprechend konsequent vorgenommen worden ist. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es jetzt erst mal keine Wortmeldungen. Doch, Herr Abgeordneter Dittes.
Meine Damen und Herren, ich bin doch einigermaßen erstaunt über den Antrag, der heute vorgelegt worden ist. Herr Emde, meine Rückfrage an Sie zu Ihrem Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hatte ja einen bestimmten Grund. Ich wollte wissen: Was sind denn eigentlich die Gründe möglicherweise für Ihren Antrag heute, zu beantragen, den Landtag aufzufordern, zu beschließen, das die Landesregierung nicht entlastet wird? Und ich muss feststellen und das ist ja aus Ihrem Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss auch deutlich geworden, dass dem Beschluss zur Entlastung zugrundeliegende Rechnungshofbericht kein Grund zu entnehmen war, der gegen die Entlastung der Landesregierung spricht.
Es ist auch relativ klar, warum Sie sich auf meine Frage nicht erinnern wollten, wie das Abstimmverhalten in Ihrem Ausschuss war, weil Sie, glaube ich, dann hätten offenbaren müssen, dass das, was Sie heute gemacht haben, ein rein politisches Manöver ist, um die Landesregierung zu diskreditieren.
Deswegen will ich Ihr Erinnerungsvermögen, Herr Emde, auch durchaus mal auffrischen und vielleicht auch unter Missachtung – ich weiß es nicht genau, ich zitiere ja nicht aus dem Ausschuss – aus dem Protokoll der Haushalts- und Finanzausschusssitzung wiedergeben: Zum Punkt der Beschlussvorlage I.1 gab es gleichlautende Vorschläge der Fraktion der CDU mit den Vorschlägen der Regierungsfraktionen Linke, SPD und Grüne. Und diese gleichlautenden Vorschläge, die die Entlastung der Landesregierung beinhalten, wurden bei einigen Enthaltungen – auch Ihre Aussage, Herr Kemmerich, stimmt nicht – angenommen. Bei Punkt I.2 gab es sogar einstimmige Beschlussfassungen über die gleichlautenden Vorschläge von CDU und den Regierungsfraktionen. Und beim Punkt I.3 gab es wiederum gleichlautende Vorschläge der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion, und die wurden dann auch bei einigen Enthaltungen angenommen.
Nun sagen Sie in Ihrem Antrag heute, es gab neue Erkenntnisse seit dem 26. Mai. Herr Kowalleck, ich habe Ihnen sehr genau zugehört und habe Ihnen hier auch eine Frage gestellt, die Sie auch ignoriert haben. Da unterscheiden Sie sich von Herrn Emde überhaupt nicht. Ich habe Sie gefragt: Was sind denn die neuen Erkenntnisse? Darauf haben Sie nicht geantwortet. Sie haben ein bisschen was über Ihr altes
Thema „Rechnungshofbericht“, wo wir einen Untersuchungsausschuss haben, der sein Ergebnis erst noch feststellen wird.
Aber Sie bewerten das immer als politisches Thema. Sie werden es immer bei jeder Gelegenheit hochziehen und sagen, es gäbe da neue Erkenntnisse. Welche neuen Erkenntnisse sind es denn? Dann habe ich in Ihrem Antrag nachgeguckt und Ihre neuen Erkenntnisse am 2. November gegenüber dem 26. Mai – ist
tatsächlich viel Zeit vergangen – sind ein Gutachten vom 9. August. Sie haben also vom 9. August bis zum 2. November gebraucht – von dem Tag ist dieser Antrag –, um festzustellen: Mensch, das Gutachten könnte dazu führen, dass man die Landesregierung nicht entlasten muss. Das geht auch einfach nur als politisches Signal. Sie hätten also seit dem 9. August mehrere Parlamentssitzungen gehabt, mehrere Ausschusssitzungen gehabt. Sie hätten sogar die Möglichkeit gehabt, diesen Änderungsantrag schon rechtzeitig auf die Tagesordnung zu setzen. Nein, Sie wollten diesen Tagesordnungspunkt benutzen, um das als Tischvorlage kurz vorher auf den Tisch zu legen.
Nur dummerweise, Herr Voigt, konnten Sie ja selbst das Wasser nicht halten und haben schon eine Woche bei Journalisten erzählt, dass Sie so etwas vorhaben – Sie vielleicht nicht, aber in Ihrer Fraktion. Insofern
sind wir auch nicht sonderlich überrascht, aber das macht den Stil, den Sie hier mittlerweile einführen, auch nicht besser.
Ich will Ihnen auch deutlich machen, warum es Ihnen wirklich nur um ein politisches Signal geht, ohne wirklich weitere Sachsubstanz, denn Sie beziehen sich auf die Thüringer Verfassung, auf den Artikel 102. Da wäre es auch wirklich mal redlich gewesen, Sie hätten sich im Vorfeld eines solchen Antrags, wo Sie versuchen, dieses politische Signal auszusenden, auch mal mit der Verfassungskommentierung, mit der Verfassungslage in Thüringen beschäftigt. Es gibt nämlich ausweislich der Kommentierung des Verfassungsgerichtshofmitglieds Herrn Prof. Ohler, der zu diesem Artikel kommentierte, ein Recht auf Entlastung der Landesregierung, nämlich ein Recht auf Entlastung, wenn festgestellt wird, dass der Haushaltsvollzug in Ordnung war.
Und die Grundlage für die Feststellung des Haushaltsvollzugs ist der Rechnungshofbericht. Der Rechnungshofbericht führte dazu, dass Sie in Ihrer Beschlussempfehlung Feststellungen getroffen haben, Aufforderungen an die Landesregierung auf der Grundlage formuliert haben, welche Maßnahmen in Zukunft zu berücksichtigen sind, und führte im Ergebnis dann auch zu Ihrer Entscheidung und zu Ihrem proaktiven Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss, Entlastung zu erteilen.
Nun kann man ja sagen, nun sind Sie bis zum heutigen Tag zu einem anderen Ergebnis gekommen. Sie haben sich geirrt, das ist alles nicht richtig, Sie müssten jetzt andere, weitere Maßnahmen erteilen, praktisch den Erörterungsteil oder den – sage ich mal – Schlussfolgerungsteil noch mal verändern. Aber das tun Sie gar nicht. Darum geht es Ihnen gar nicht. Ihnen geht es nicht darum, eine neue Wertung, eine neue Schlussfolgerung zu ziehen, die Landesregierung zu neuen Maßnahmen oder Sachverhaltsaufklärungen aufzusetzen, Ihnen geht es einzig und allein um das politische Signal. Dass das eben nur ein politisches Signal ist, können Sie eben auch dem Verfassungskommentar entnehmen, der nämlich eindeutig auch noch mal formuliert, daraus entsteht überhaupt keine Pflicht, keine Rechtsfolge, auch keine Haftung wird ausgelöst einzelner Amtsträger. Es geht also nur um ein politisches Signal einer parlamentarischen Mehrheit
im Landtag, nämlich ein politisches Signal des Misstrauens einer Mehrheit gegenüber der Landesregierung.
Und die politische Verantwortung, dass Sie dieses Misstrauen mit einer Mehrheit mit der rechtsextremen AfD hier herbeiführen wollen, die müssen Sie auch tragen. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen. Daran müssen Sie sich auch messen lassen.
Es gibt aber jedenfalls – und das ist das, was ich Ihnen sehr deutlich sage – keinerlei Rechtfertigung im Rechnungshofbericht und keinerlei Rechtfertigung im Haushaltsvollzug im Jahr 2020, die einer Entlastung gegenübersteht, es sei denn, Sie wollen praktisch diese wirklich fachlich notwendigen Gründe ersetzen durch ein politisches Signal, was Sie in der Koalition mit der AfD ja durchsetzen wollen. Da wünsche ich Ihnen tatsächlich eine gute Fahrt, aber ich werde Sie jeden Tag an die politische Verantwortung erinnern, die Sie mit so einer Entscheidung und mit einer solchen Wegbereitung der Normalisierung der Einflussnahme Rechtsextremer in diesem Land auf den Weg bringen. Ich denke, Herr Voigt, …
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es gibt kein Recht auf Entlastung! Sie müssen den Kommen- tar auch richtig lesen!)
Ich habe Ihnen ja die Sachargumente genannt. Ja, es ist ja schön, dass Sie ihn nebenbei gelesen haben, da können Sie mir auch in dem anderen im Grunde genommen recht geben.
Hören Sie mir bitte zu, Sie können gleich hier erwidern! Sie können gleich erwidern und mir widersprechen, das ist überhaupt kein Problem.
Auf der Grundlage des Rechnungshofberichts hat der Haushalts- und Finanzausschuss mehrfach beraten, welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen, welche Informationen sind einzuholen. Auf der Grundlage dieses Rechnungshofberichts haben Sie am 26. Mai 2023 in den Haushalts- und Finanzausschuss einen eigenen Antrag eingebracht, dass diese Landesregierung entlastet wird und zu welchen Maßnahmen diese Landesregierung aufgefordert wird. Und aus rein politischen Gründen legen Sie hier mehrere Monate später diesen Antrag auf den Tisch,
um ein politisches Signal auszusenden – ein politisches Signal des Misstrauens. Und für dieses politische Signal gehen Sie ins Bett mit der rechtsextremen Partei der AfD, und das werfe ich Ihnen politisch vor.
Vielen Dank, Herr Dittes. Jetzt habe ich eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Emde für die CDU-Fraktion.
Danke. Ich muss ja doch ein paar Worte auf die Rede von Herrn Dittes entgegnen. Herr Dittes, als Ausschussvorsitzender habe ich die Pflicht, neutral zu berichten und das zu sagen, was zu sagen ist. Sie wissen auch, dass ich nach Geschäftsordnung nicht aus nicht öffentlichen Sitzungen berichten darf und insofern auch nicht über das Thema, wer wie abgestimmt hat.
Aber ich kann Ihnen sagen – und darauf haben Sie ja abgehoben –, dass die CDU-Abgeordneten in dieser Sitzung im Mai der Entlastung zugestimmt haben.
der Landesrechnungshof – Herr Dittes, das haben Sie auch gesagt – hat für uns aus dieser damaligen Sicht keine Dinge vorgelegt, die einer Entlastung völlig entgegengestanden hätten. Aber es kam ja dann im Zeitlauf ein Bericht zu der ganzen Frage, wie Staatssekretäre und Mitarbeiter in den Leitungsstäben eingestellt wurden,