Protocol of the Session on November 2, 2023

eigentlich nicht mehr ergeben. Es würde aber trotzdem die Abläufe jetzt etwas vereinfachen, wenn Sie wieder etwas mehr zur Ruhe im Hause zurückkehren könnten. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, meine Damen und Herren.

Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7851. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und zwei anwesender fraktionsloser Abgeordneter. Danke schön. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag nicht angenommen. Er ist abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, es gibt heute noch eine Veranstaltung nach dem Plenum. Die können Sie gerne nutzen, um sich zu unterhalten. Jetzt ist nicht der Augenblick dafür.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Dafür gibt es Applaus!)

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12 a und 12 b

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020

(Minister Stengele)

Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/4679 - dazu:

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4678 -

dazu:

Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/5941 -

dazu:

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/6489 -

dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8104 -

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/4596 - dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8105 -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung zu beiden Anträgen.

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe die Beschlussempfehlung zu den Fragen der Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2020. Die Benennung aller Drucksachen spare ich mir jetzt mal, weil diese der Präsident schon vollständig vorgetragen hat. Es geht also zunächst im Punkt a) um den Antrag der Landesregierung, sie für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten. Dasselbe gilt für den Landesrechnungshof. Es haben zur Beratung im HuFA einmal die Haushaltsrechnungen des Freistaats für das Jahr 2020 vorgelegen, dazu dann die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung des Landesrechnungshofs und dazu dann wiederum die Stellungnahme der Landesregierung.

(Vizepräsident Bergner)

Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss, wie das immer so üblich ist, viel Zeit genommen und haben insgesamt in fünf Beratungen, und zwar zwischen November 2022 und Mai 2023, beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zuletzt dazu am 26. Mai beraten und eine Beschlussempfehlung erarbeitet.

Aus dem umfangreichen Forderungskatalog des Haushalts- und Finanzausschusses, wie er Ihnen in der Drucksache 7/8104 vorliegt, hinsichtlich der Entlastung der Landesregierung will ich noch mal exemplarisch zum Verständnis zwei Dinge herauslesen. Zum einen heißt es unter II. Finanzwirtschaftliche Empfehlungen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die Forderung des Thüringer Rechnungshofs hinsichtlich finanzwirtschaftlicher Verantwortung und der Notwendigkeit zur Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik zu erfüllen. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals 2024 das Ergebnis einer Aufgabenkritik in einem gesonderten Kapitel im Personalentwicklungskonzept 2035 zuzuleiten.“ Oder an einer anderen Stelle, hier geht es um Bemerkungen zu Einzelplänen: Zum Einzelplan 04 ist unter IV. zum Beispiel aufgeführt, es geht um das Schulbudget für außerunterrichtliche Angebote: „Die Landesregierung wird gebeten, das Verfahren zur Abwicklung des Schulbudgets zu vereinfachen.“

Sie sehen also, wir gehen da wirklich in die Tiefen der Haushaltsführung, unterhalten uns dort und versuchen, Wege zu finden, wie die Finanzen des Freistaats einfach besser geordnet ausgegeben werden können.

Zur Beschlussempfehlung selbst: 1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung.

2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 in den Drucksachen 7/5941 und 7/6489 Kenntnis.

3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II, also den Feststellungen und Forderungen des HuFA, zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, den Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.

Hinsichtlich der Entlastung des Rechnungshofs: Auch hier gibt der Haushalts- und Finanzausschuss die Beschlussempfehlung, dem Thüringer Landesrechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Emde.

Ja, bitte.

Normalerweise erteile ich das Wort, aber wir machen es mal so.

(Abg. Emde)

Herr Emde, wir machen das unter uns aus.

Vielleicht habe ich es überhört, aber können Sie mir noch Auskunft über das Abstimmverhalten aus dem Ausschuss zur Beschlussempfehlung geben?

Ich habe das Protokoll nicht vorliegen. Ich würde sagen, es ist mehrheitlich zugestimmt worden. Ich weiß nicht, ob es einstimmig war, kann ich Ihnen nicht sagen, kann man aber im Protokoll nachlesen.

Gab es Gegenstimmen?

Ich kann es Ihnen nicht sagen.

Sie können gern manches unter sich ausmachen, dann bitte draußen, keine Zwiegespräche. Das Wort erteile ich.

Meine Damen und Herren, vielen Dank, Herr Kollege Emde. Wir kommen damit jetzt zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Merz zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, normalerweise, wenn es um die Entlastung von Landesregierung und Rechnungshof geht, stehen die Haushälter hier vorne und berichten relativ sachlich und nüchtern und so wäre das heute eigentlich auch gewesen, wie wir in mehreren Haushaltssitzungen, in Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten haben, darüber, wie der Haushaltsvollzug durchgeführt worden ist durch die Landesregierung, wie das alles geprüft worden ist durch den Rechnungshof. Seit fünf Minuten sieht das hier leider ein bisschen anders aus. Uns liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, in dem sie offenkundig, deswegen hat Kollege Dittes eben schon mal nachgehakt, die mehrheitlich, also mindestens mehrheitlich getragene Beschlussempfehlung zur Entlastung hier nicht mittragen möchte. Deswegen möchte ich mir hier auch kurzfassen.

Es ist eine Frechheit oder mindestens eine Farce, was hier gerade vorgelegt wird in meinen Augen und

ich beantrage deswegen, die Beschlussempfehlung zurück an den Haushaltsausschuss zu überweisen und nochmals zu beraten mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den man in der Kürze der Zeit tatsächlich auch nicht so hier beschließen kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Für die AfD-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Cotta das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, insbesondere sehr geehrte Steuerzahler, am Donnerstagabend noch mal über den Haushalt zu reden, ist natürlich eine feine Sache. Ich freue mich, dass so viele anwesend sind, das ist ja sonst nicht üblich um die Zeit.

Heute sprechen wir über die Haushaltsrechnung für das Jahr 2020, ein Jahr, das in die Thüringer Geschichtsbücher eingehen wird. Es startete mit einer Ministerpräsidentenwahl im Februar, die rückgängig gemacht wurde und die in der Konsequenz dazu führte, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident mit einer Mehrheit im Haus einer Minderheit weichen musste.

(Beifall AfD)

Dieser Zustand hält bis heute an mit freundlicher Unterstützung der CDU-Fraktion, deren damaliger Stabilitätspakt lediglich eine euphemistische Umschreibung eines Koalitionsvertrags war.

2020 endete final mit Schulschließungen, der Gängelung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, der Nötigung von Anbietern und Verbrauchern, einsam Weihnachten, einer Ausgangssperre ab 22 Uhr und überhaupt mit Einschränkungen von Freiheitsrechten.

Als unser Fraktionsvorsitzender am 21. September 2020 in der Generaldebatte zum Nachtragshaushalt und zur Errichtung eines Corona-Sondervermögens sprach, warf er der Landesregierung und der Großen Koalition einen nicht souveränen Umgang mit der sogenannten Coronakrise vor. Es kristallisierte sich zunehmend heraus, wie recht er mit dieser Einschätzung hatte.

(Beifall AfD)