Protocol of the Session on November 2, 2023

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Und das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Henke.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste! Ich möchte mich im Vorfeld erst mal bedanken bei allen Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, die jeden Tag ihren Dienst versehen und den Menschen zur Seite stehen, wenn Katastrophen, Notfälle passieren. Ganz besonders danken möchte ich den Feuerwehren, die vor 14 Tagen den Großbrand in Crossen an der Elster, sprich im Stahlwerk, gelöscht haben, als

ein Stahlofen explodiert ist und 190 Feuerwehrkräfte vor Ort waren, genauso wie das THW, genauso wie die Rettungskräfte und genauso wie die Polizei.

Dort hat sich gezeigt, dass das Zusammenspiel der Rettungskräfte mit der Feuerwehr hervorragend funktioniert hat. Und wir alles daransetzen müssen, dass genau das auch weiterhin passieren kann. Deshalb hoffen wir, dass in diesem Jahr auch noch mal eine Novelle vorgelegt wird, weil das jetzt schon öfter angesprochen worden ist, und wir da einen Erkenntnisgewinn erzielen können.

Nun zum Gesetzentwurf: Zunächst wollte ich eigentlich sagen, dass dieser Gesetzentwurf nur mit Hilfe Dritter und so auch des Ministeriums für Inneres und Kommunales entstanden ist. Aber, bei näherem Anschauen merkt man, dass es wohl doch nicht aus dem Ministerium stammen kann. Denn dort hätte man

(Abg. Henfling)

bestimmt nicht die schon bestehende Regelung des § 6 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in dem mit Ihrem Entwurf neu im Gesetz eingefügten § 7 a Abs. 1 Satz 2 wiederholt.

Vielleicht sollte aber diese Doppelregelung auch dazu dienen, der steckengebliebenen Leitstellenreform der Landesregierung neues Leben zu geben. Fest steht jedenfalls, durch ständiges Wiederholen löst man die Probleme nicht.

(Beifall AfD)

Erstaunt war meine Fraktion, als wir in Ihrem Gesetzentwurf den Begriff der Hochzonung von Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der kommunalen Aufgabenträger zum Land gelesen haben. Warum geht eine solche Hochzonung auf dem Land nicht bei den Sozialleistungen der Kommunen, gerade für Asylbewerber und Geflüchtete, da fliegen nämlich die Haushalte reihenweise den Kommunen um die Ohren. Das ist eine Frage, mit der man sich beschäftigen müsste.

Zur Feuerwehrrente, dem zweiten Teil Ihres Gesetzesentwurfs: Mit der beabsichtigten Änderung des § 14 a Satz 5 des Gesetzes hört man nun endlich den Ruf der Praxis. Den Feuerwehren laufen nämlich vor Erreichen der 15-jährigen Anwartschaft auf die Feuerwehrrente die Leute davon – Warum? –, weil sich eine Auszahlung des angesparten Rentenkapitals als günstig erweist. Das hätte die CDU bei ihrer Gesetzesinitiative zur Feuerwehrrente zum Einfangen der Wählerstimmen im Jahre 2009 bereits erkennen müssen. Vielleicht wollten Sie es auch deshalb nicht. Das Problem bei der Feuerwehrrente sitzt aber noch viel tiefer. Wie sieht es denn eigentlich mit der Steuerpflicht von Feuerwehrrente und Einmalzahlungen aus? Da muss ich Ihnen wahrscheinlich nicht sagen, das wird auf die Rente aufgerechnet, demzufolge ist der Gewinn, der hinterher rausgezogen werden kann, sehr klein. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht oder besser gesagt im letzten Haushalt eingebracht, dass die Feuerwehrrenten eigentlich aufgebessert werden müssten. Das ist eigentlich zu niedrig, um die Leute dafür zu interessieren, länger bei den Feuerwehren zu bleiben und auch ehrenamtlich länger tätig zu bleiben.

(Beifall AfD)

Da muss auf jeden Fall nachgebessert werden, vor allen Dingen auch bei den Gesprächen im Ausschuss. Dazu lassen sich dann vonseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des kommunalen Versorgungsverbandes mit ihren Schönrechnungen außer viel Farbe leider keine Ausführungen entnehmen.

Tatsächlich ist es aber doch so, dass sich der Staat dann hinterher noch mit den Einkommensteuern daran bedient. Und ich muss noch mal dazu sagen: Ich bin ja erfreut, dass wir bei der Feuerwehrschule vorankommen, dass man jetzt auch bei uns im Gemeinderat endlich erfahren hat, wann es mit der Tunnel

rettungsanlage losgeht, da bin ich erfreut, dass das im Jahre 2024 beginnen soll. Aber bei allem darf man nicht vergessen, egal Feuerwehrrente und alles, was dazugehört: Man braucht auch ordentliche Ausbilder vor Ort, um den Feuerwehrleuten beizubringen, wie sie mit dem Equipment umgehen können, denn die Techniken haben sich geändert, ich habe es bei der Einsatzzentrale gesehen bei dem Großbrand im Stahlwerk, moderne Drohen und vieles andere mehr wird eingeführt. Das heißt, die Leute müssen auch daran ausgebildet werden.

(Beifall AfD)

Was nutzt denn die vielgepriesene Anerkennung dieses sehr wichtigen Ehrenamtes der Feuerwehr.

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP: Soll Ihr Gesetzentwurf bedeuten, dass man nun zur Bestimmung des § 14 a des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ändern will? Das hat doch Rot-Rot-Grün bereits mit ihrem Gesetzentwurf getan. Hält die Parlamentarische Gruppe der FDP eine Hochzonung von Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der kommunalen Aufgabenträger zum Land hinsichtlich der Alarmierung der Einsatzkräfte nicht für erforderlich und wenn nein, warum nicht? Dazu sollten Sie hier und jetzt erklären, was Sie mit Ihrem Antrag meinen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Die Frage ist nur, ob Sie es verstehen!)

Meine Fraktion freut sich schon auf eine spannende Beratung der Entwürfe im Innen- und Kommunalausschuss. Wir werden daher einer Überweisung beider Gesetzentwürfe dorthin nicht im Wege stehen. Ich möchte aber zum Ende noch hinzufügen: Ich unterstütze die Feuerwehr bei uns finanziell bei verschiedenen Sachen, Alarmierungs-App, Computeranlage, weil die Kommunen so klamm sind, dass sie sich das gar nicht leisten können. Da muss ich sagen, hier ist auch der Staat gefordert. Wenn Sie wollen, dass die Feuerwehren vor Ort anrücken können, muss der Staat auch dafür sorgen, dass man ordentlich informiert wird, dass alarmiert wird und dass die Leute auch Bescheid wissen, wo sie hinsollen. Und das geht mit dem, was wir jetzt machen, nicht. Dafür ist der Staat da und darüber müssen wir im Innenausschuss reden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächstes erhält für die Fraktion der SPD Abgeordnete Marx das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war eben sehr verwirrend, was Kollege Henke hier abgeliefert hat. Sie haben bemängelt, dass sozusagen auch andere Leistungen im Staat hochgezont werden müssten. Klar, ich meine, so zentralistische Menschen denken halt nicht so gerne an die kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir haben ein Mehrebenensystem in unserem Staat, Demokratie und auch Haushaltsouveränität fängt bei uns auf der unteren Ebene an. Aber gut, Staatsrecht ist ja nicht so das Ding von Ihrer Fraktion und Ihrer ganzen Partei. Ja, also es war sehr verworren und teilweise auch verwirrend.

Das Gesetz, was wir hier machen, ist nicht das große Gesetz, das kommt erst noch. Natürlich, es wäre schön, es wäre vielleicht auch schon da. Aber wir haben wiederholt schon darauf hingewiesen, dass das deswegen nicht nur etwas länger noch gedauert hat, weil wir da irgendwie faul wären oder unsere Ministerien nicht richtig arbeiten würden, sondern weil das in entsprechenden Arbeitsgruppen vor allen Dingen mit den ganzen Verbänden erarbeitet wird, die dort arbeiten und deren Wissen und deren Sachen einbezogen werden sollen.

Diese beiden Änderungen, die wir heute hier auf den Weg bringen und die schon hinreichend beschrieben sind – ich muss die jetzt nicht noch mal erläutern –, sind eben sozusagen das, was wir kurzfristig von der Praxis hausaufgabenmäßig hier leicht und relativ gut erfüllen können.

Wenn wir die Alarmierung landesweit auf eine einheitliche Technik fokussieren wollen, dann schaffen wir damit eben auch praktisch eine Landesleistung, die bisher natürlich in den Kommunen verortet war, aber

(Abg. Henke)

die da nicht erbracht werden kann – eine landesweit einheitliche Alarmierungstechnik und die Digitalisierung. Insofern ziehen wir uns den Schuh an, aber nicht, um die kommunalen Verwaltungsaufgaben oder die Feuerwehren jetzt zur Landesaufgabe generell zu machen, sondern um diesem speziellen Anliegen zu dienen, das wir eine überregionale Alarmierung möglich machen müssen und dass wir deswegen auch eine überregional einheitliche Technik anschaffen müssen. Eine digitale Alarmierung, die all diese Kriterien erfüllt, dürfte so kostspielig sein, dass es nicht sinnvoll wäre, das den einzelnen Untergliederungen draufzupacken. Deswegen übernehmen wir hier als Land die Verantwortung, aber die Kirche und die Feuerwehr bleiben weiter im Ort.

Das Zweite, was wir machen – das ist auch schon gesagt worden: Bei der Feuerwehrrente das Wahlrecht zwischen der Einmalzahlung und der monatlichen Auszahlung entfristen, einfach, damit jetzt nicht Kolleginnen und Kollegen, die im Ehrenamt im Einsatzdienst sind, sagen, nach 15 Jahren muss ich jetzt schnell aussteigen, sonst kriege ich die Einmalzahlung nicht mehr. Das wäre natürlich gerade das, was wir nicht wollen.

Uns alle hier eint – das eint uns bisher und das wird auch immer, denke ich, so bleiben, weil es einfach keine Alternative dazu gibt –, dass wir sehr dankbar und sehr froh sind über die vielen Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die ehrenamtlich die Feuerwehren aufrechterhalten,

(Beifall Gruppe der FDP)

gerade auch in der Einsatzabteilung abends, am Wochenende, in den Ferien und in Zeiten, wo wir schon beim Bierchen sitzen oder sonst wie uns die Freizeit schönmachen, und für unseren Schutz sorgen. Natürlich können uns vielleicht noch ein paar neue Ideen ereilen, es wurde ja schon seitens der CDU gesagt, was einem so einfällt, wenn man über die Feuerwehr nachdenkt. Wir sollten nur unsere Gesetzgebungsvorhaben auf diese beiden Punkte beschränken, damit wir es möglichst schnell abschließen können, denn dann haben wir immer noch das formale Problem mit dem Bepackungsverbot. Wie gesagt, unsere ganzen vielen anderen guten Ideen könnten wir dann im Generalgesetz, das wir ja dann auch noch anfassen werden, unterbringen. Die beiden Sachen, denke ich, kriegen wir parteiübergreifend wie gewohnt und in großer

Qualität zusammen hin. Deswegen: ab in den Ausschuss und schnell wieder zurück in diesen Landtag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Gruppe der FDP erhält jetzt das Wort der Abgeordnete Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, um die Verwirrung um unseren quasi parallelen Gesetzentwurf ein bisschen gerade zu ziehen: Für uns ist es gar nicht verwunderlich, dass sich zwei Gesetzentwürfe mit dem Thema der zusätzlichen Altersversorgung der freiwilligen Feuerwehr beschäftigen, schließlich hatte der Minister im September im Ausschuss über dieses Problem gesprochen. Eigentlich ist es eher erstaunlich, dass wir nur zwei und nicht vielleicht auch vier Gesetzentwürfe zu diesem Thema vorliegen haben, meine Damen und Herren.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Unruhe CDU)

(Abg. Marx)

jetzt also getroffen, okay – Wir haben unseren Entwurf eingereicht nach dem Gesetzentwurf von Rot-RotGrün, aber – und das ist jetzt vielleicht auch die Aufklärung dazu – bevor dieser im AIS bereitgestellt und verteilt wurde. Da beide Gesetzentwürfe weitgehend einen gleichen Inhalt haben, wollen wir das einfach zusammen abhandeln, damit wir in unseren gefühlt nie endenden Tagesordnungen, meine Damen und Herren, auch mal vorwärtskommen.

Aber jetzt zum Inhalt. Ohne die freiwillige Feuerwehr geht in Deutschland nichts

(Beifall AfD)

und das sage ich auch bewusst als jemand, der im Ehrenamt zehn Jahre Dienstherr einer freiwilligen Feuerwehr war und den Kameraden auch heute noch in Gedanken sehr verbunden ist und vor allem dankbar für ihre Arbeit ist. Im Jahr 2022 wurden über 37.000 Einsätze von den Feuerwehren bewältigt. Feuerwehrleute löschen Brände, bergen Verletzte nach Verkehrsunfällen und sind vor allem auch bei Unwettern gefragt. Das sind Menschen, die mehrfach im Monat alles stehen und liegen lassen, um anderen zu Hilfe zu eilen. Es fiel ja schon das Wort: In der Zeit, in der andere einfach ihren Freizeitvergnügungen nachgehen, lassen eben die Kameradinnen und Kameraden auch mal die Familie allein sitzen, weil sie ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen.

In Thüringen haben wir fast 33.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute im Einsatz. Dafür verdient jeder Einzelne von ihnen unseren Dank! Aber die Feuerwehren übernehmen in Thüringen auch noch eine andere Funktion. Sie sind im ländlichen Raum oft der letzte gesellschaftliche Kit, der die Gemeinschaft zusammenhält, auch wenn es zwischen Feuerwehr und Feuerwehrverein natürlich formale Trennungen gibt. Sie haben für das gemeinschaftliche Zusammenleben eine große Bedeutung. Wenn man sich die Zahlen zur Feuerwehrrente mal anschaut – über 5.200 Feuerwehrleute haben sich für die einmalige Auszahlung der Altersvorsorge entschieden, während nicht mal 300 die monatliche Auszahlung beantragt haben.

Da kann man die Sorge des Feuerwehrverbands und des Ministeriums verstehen, dass Kameraden nächstes Jahr den Dienst vorzeitig quittieren, um noch einmal die Einmalzahlung wählen zu können, meine Damen und Herren. Mit der Einmalzahlung kann man sich vielleicht auch – in Anführungszeichen – größere

Anschaffungen finanzieren oder eben auch mal einen Wunsch erfüllen, während es sich bei der monatlichen Auszahlung eher um einen, ich will es nicht despektierlich sagen, aber doch Kleckerbetrag handelt. Hier haben wir ein Problem, das man mit der Abschaffung einer Frist einfach lösen kann, ohne dass es zusätzliches Geld kostet. Das ist selten, aber umso erfreulicher, also sollten wir es auch tun.

Genauso wie Rot-Rot-Grün wollen wir die 15-Jahres-Frist für die einmalige Auszahlung abschaffen. Das Schöne an den beiden Gesetzentwürfen ist, dass sich die Anspruchsberechtigten schon jetzt ziemlich sicher sein können, dass man sich auf die Abschaffung dieser 15-Jahres-Frist auch einigen wird. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch ein wenig ausholen. Als Liberaler fragt man sich natürlich so gut wie bei jedem Gesetzentwurf: Ist das auch eine Frage des Staats? Da sind aus unserer Sicht einige Kernthemen, über die man nicht streiten muss, für die man das zweifellos bejahen kann – Justiz, Bildung und eben auch der Innenbereich. Manchmal täuscht, dass große Teile des Katastrophenschutzes in Deutschland ehrenamtlich sind, darüber hinweg, dass es sich dort um eine staatliche Aufgabe handelt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Damit kommen wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf an. Das Land muss die Strukturen schaffen, damit die haupt- und ehrenamtlichen Katastrophenschützer ihre Arbeit verrichten können. Wer sich die drei Anhö