Protocol of the Session on May 13, 2020

(Abg. Sesselmann)

mit ihrer Arbeit fertig sind, damit wir den Abstand wahren. Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich rufe jetzt auf Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon von Kollegin Henfling gesagt worden, den Antrag gab es eins zu eins schon einmal in der 5. Wahlperiode, vielleicht von wenigen Worten abgesehen. Damals gab es eine große Koalition, alle anderen Parteien haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, Enthaltung bei den Grünen. Dass der jetzt einfach noch mal so unaufgehübscht oder unverbessert hier reinkommt: Was haben Sie sich denn daraus erhofft? Möglicherweise eine neue Koalition mit einer damals noch nicht vertretenen Partei, die ja auch eben schon Sympathien signalisiert hat? Aber was mich noch viel mehr an diesem pauschalen Antrag stört, ist dieser Denkfehler. Ich finde es relativ sinnfrei, wenn Sie die Begriffe „Bürokratie“ und „Standard“ sozusagen eins zu eins setzen. Dass Standards Bürokratie bedeuten, das ist so nicht richtig. Standards bieten auch ein Geländer, nämlich eine Norm, an die sich alle zu halten haben und auf die sich alle verlassen und auf die sich alle stützen können. Deswegen wäre es wichtig gewesen, dass Sie uns mal erzählen: Was meinen Sie eigentlich mit Standards, die Bürokratie erzeugen statt Schutz?

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn wir kennen ja die Standards, die wir haben. Wir haben welche im Bereich des Kindergartengesetzes, des Schulgesetzes, des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes. Das sind alles Geländer, sage ich Ihnen, und keine Bürokratie. Und wenn Sie da eingreifen wollen, dann schwächen Sie auch Anliegen, die der Gesetzgeber mit der einen oder anderen Norm verfolgt hat. Das Standarderprobungsgesetz, was Sie haben wollen, hätte zur Folge, dass der Landtag Gesetze beschließen könnte, aber die Entscheidung, ob dieses Gesetz von den Kommunen umgesetzt wird, der obersten Landesbehörde obliegt, sofern die Kommune eine Abweichung beantragt. Es fände also eine massive Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Exekutive statt. Das ist auch deswegen so bemerkenswert, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, weil Sie es doch gerade sind, die im Zuge der Corona-Krise eine solche Verschiebung vehement kritisieren.

Damals wie heute ist Ihr Gesetzentwurf verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich. Dieser Generalvorbehalt wird gar nicht genauer ausgeführt. Damals wie heute drücken Sie sich davor, klar zu benennen, welche sogenannten Standards denn überflüssig sind – also wo die Gleichung „Standard gleich Bürokratie“ zutreffen soll –, die die Kommunen an einer effizienten Aufgabenerfüllung hindern. Der Gesetzentwurf verschafft in der allgemeinen Form, wie Sie ihn uns hier – ich sage jetzt mal – wirklich zumuten, sogar mehr Bürokratie, als er einspart. Das Genehmigungsverfahren ist extrem aufwendig. Es ist mit vielen Anträgen, mit Schriftverkehr, Benehmensregelungen, mit viel Begleitung durch die Landesverwaltung verbunden. Das finde ich auch noch witzig. Also die Landesbehörden sollen immer dann auch sagen: Seid ihr jetzt auch richtig von dem Standard abgewichen, von dem ihr die Ausnahmen – nicht, dass die dann aus Versehen doch was so gemacht haben, wie es allgemeingültig ist.

Sie wollten doch im Landtagswahlkampf Landesbedienstete einsparen. Mit solchen Gesetzentwürfen wird das nichts. Der Gesetzentwurf ist bürgerunfreundlich. Die aktuelle Corona-Krise zeigt uns, dass die Gemeinden und Landkreise, aber auch die Bürgerinnen und Bürger selbst ein großes Bedürfnis nach landesweit einheitlichen Regelungen haben. Wenn selbst Landesgesetze künftig ihre Gültigkeit verlieren, sobald man die Gemeinde- oder Landkreisgrenze überquert, sorgt dies nicht für Effizienz, sondern für einen höheren Informationsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger und damit auch für Frustration. Und das hat mit Sicherheit auch dazu geführt, dass in anderen Ländern, die etwas Ähnliches ausprobiert haben, die Experimentierneigung gar nicht so groß gewesen ist. Deswegen hat sich anscheinend in den anderen Bundesländern auch schon erwiesen, dass der Gesetzentwurf für die Kommunen gar nicht so attraktiv ist, wie Sie glauben. Erstens bergen kleingliedrige Lösungen auch immer die Gefahr von Ausweicheffekten. Es besteht also die Gefahr, dass die Aussetzung von Standards in der einen Kommune zur Belastung einer anderen Kommune führt. Warum soll ich jetzt den meinetwegen schlechteren Kindergarten besuchen, wenn es woanders hübscher ist?

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das geht doch jetzt schon!)

Ähnliche Effekte lassen sich schon bei unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen beobachten. Sie mögen das als freien Wettbewerb gutheißen, letztlich schneiden sich die Gemeinden damit aber ins eigene Fleisch. Und last, but not least ist auch zweifelhaft, ob die Aussicht auf eine lediglich vier

(Präsidentin Keller)

jährige Ausnahme für die Kommunen attraktiv ist. Warum sollen sie viel Mühe und Arbeit in eine vermeintlich effizientere Aufgabenwahrnehmung investieren, wenn nach vier Jahren dann doch wieder das Geländer von allen ergriffen werden muss? Wie gesagt, wir sehen auch hier gar keinen Grund, das im Ausschuss zu beraten, denn da ist man schon mal zu dem Ergebnis gekommen, das ich Ihnen am Anfang genannt habe.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU spricht nun Herr Abgeordneter Urbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU begrüßen den heute vorliegenden Vorschlag der FDP-Fraktion und das damit verbundene Bekenntnis zum notwendigen Abbau überflüssiger Bürokratie. Die Aufgaben der Thüringer Gemeinden und Landkreise sind vielfältig und umfangreich. Für die Erledigung dieser Aufgaben gibt es dementsprechend natürlich eine Fülle von vielen Regelungen, die es zu beachten und einzuhalten gilt. Uns ist bewusst, dass Veränderungen der Rahmenbedingungen dazu führen, dass wir für unsere Kommunen im Jahr 2020 auch neue Möglichkeiten schaffen sollten, angemessen auf neue Herausforderungen zu reagieren.

(Beifall CDU)

Wir unterstützen deshalb den Ansatz, mit einem kommunalen Standarderprobungsgesetz dafür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Idee, geltende Regeln auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu überprüfen und zu hinterfragen, ob es nicht bessere und praktikablere Lösungen gibt, gewinnt nicht erst in den Tagen der Pandemie einen Reiz.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist ja nun gerade nicht reizvoll!)

Na ja, wenn man die Verordnungen sieht, gibt es immer wieder Ideen, wie man das besser machen könnte. Auch von kommunaler Seite aus – das kann ich Ihnen sagen – gibt es jede Menge Vorschläge.

(Beifall CDU)

Dieser nun vorliegende Vorschlag soll unseren Kommunen die Möglichkeit geben auszuprobieren, ob Aufgaben auch unbürokratischer, effektiver und – auch ganz spannend – vor allem kosteneffektiver erledigt werden könnten. Zu diesem Zweck ist es eben tatsächlich sehr sinnvoll, den Kommunen die

se Möglichkeit zu geben, für eine bestimmte Zeit Vorgaben in landesrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu ändern und testweise eben neue Wege bei der Aufgabenerledigung zu gehen. In der Praxis gefundene erfolgreiche Verbesserungen sollten dann auch landesweit umgesetzt werden können, insbesondere im Hinblick auf mehr Service und Bürgernähe in den Kommunen vor Ort. Wir möchten daher gern den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss für Inneres und Kommunales beraten, denn wir sehen den Entwurf als eine erste Grundlage dieser Diskussion.

Es gibt einige Punkte, die in diesem Zusammenhang natürlich besprochen werden sollten. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist beispielsweise die Rede von neuen Maßnahmen zum Demokratieabbau. Hier stellt sich natürlich auch für uns die Frage, welche Maßnahmen dort von der FDP beispielsweise gemeint sind und wie die Kommunen zu diesen stehen. Das sind nur zwei der Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft und über die wir gern reden möchten.

Daher möchten wir gern auch anregen – dann als nächsten Schritt, der logisch daraus folgt –, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss für Inneres und Kommunales anzuhören und auch einzubeziehen. Insofern sind die fachliche Diskussion im Ausschuss und im Ergebnis auch eine Weiterentwicklung des vorliegenden Gesetzentwurfs notwendig. Daran wollen wir gern mitwirken und werben für die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Bilay.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass die FDP ihren eigenen Gesetzentwurf von vor acht Jahren noch mal zu recyceln versucht hat, ohne aber daran wirklich etwas verändern zu wollen. Schon damals 2012 hat Die Linke deutlich gemacht und festgestellt, dass der Gesetzentwurf sehr abstrakt formuliert ist. Sie haben das ganz bewusst gemacht und benutzen dann solche Schlagworte – Frau Marx hat das gesagt –, wie „Standardsenkung“ und „Bürokratieabbau“, weil sich das in der Öffentlichkeit immer gut anhört. Das ist eine reine populistische Effekthascherei.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Marx)

Herr Bergner, was Sie gesagt haben, die positiven Erfahrungen in Brandenburg: Gerade mal 15 Prozent der dortigen Kommunen nutzen die Möglichkeiten, die das Gesetz dort eröffnet. Das ist offensichtlich ein Beleg dafür, dass das Gesetz selbst viel zu bürokratisch formuliert worden ist.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das richten Sie mal Rot-Rot in Brandenburg aus!)

Herr Bergner, wenn Sie über Standardsenkungen nachdenken und hier Vorschläge unterbreiten, die Sie ja wirklich gar nicht substanziiert und konkret gemacht haben, dann haben wir die Angst davor, dass Sie Standards senken wollen, wo wir in den letzten fünf Jahren unter Rot-Rot-Grün erfolgreich die Standards erhöht haben, zum Beispiel für mehr Demokratie in den Kommunen.

(Beifall DIE LINKE)

Da sind wir Spitzenreiter bundesweit geworden, und da lassen wir Standardsenkungen nicht mal in der Debatte zu. Frau Marx hat es deutlich gemacht: Wenn es um Kinderbetreuung oder soziale Standards geht, da werden wir mit Ihnen nicht in die Debatte einsteigen, Standards zu senken. Da werden wir streiten und dafür kämpfen, die Standards auch weiter zu erhöhen.

(Beifall DIE LINKE; Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen auch in anderen Bereichen darüber nachdenken, vielleicht Standards zu erhöhen, wenn wir beispielsweise mal das Wort von Gemeinwohlbilanzen auf kommunaler Ebene in den Mund nehmen wollen, dann wollen wir auch darüber diskutieren dürfen, wer welchen Beitrag an welcher Stelle zu welcher Zeit vielleicht geleistet hat, um Pandemien oder andere Krisensituationen globaler Art zu vermeiden oder zu befördern. Auch das muss dann einfach mal entsprechend thematisiert werden.

Was auch gar nicht vergessen werden soll: Es gibt natürlich auch Bürokratieabbau. Allein die Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis wird in der Region deutlich Bürokratie abbauen, das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Nach meiner Überzeugung sollten wir an dieser ganzen Latte, die in den letzten zehn Jahren diskutiert worden ist – von der Enquetekommission in der 4. Legislatur, dann gab es in der 5. Legislatur den entsprechenden Expertenbericht und in der letzten Legislatur vielzählige freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen –, anknüpfen. Daran sollten wir anknüpfen, weil das ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Kostenminimierung auf kommunaler Ebene wäre.

Und, Herr Bergner, wenn Sie von Standardsenkungen reden: Es gab ja mal 2011 eine Änderung der Bauordnung, da haben Sie das auch zu thematisieren versucht. Da waren Sie immer sehr vorsichtig, was Standardsenkung und Bürokratieabbau anging. Aber da haben Sie wahrscheinlich nur das eigene Klientel in den Blick genommen. Das Einzige, wo Sie damals in der Bauordnung für Standardsenkungen gekämpft haben, das waren Standardsenkungen im Bereich „Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung“.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Quatsch!)

Da sage ich Ihnen, wir machen bei Standardsenkungen nicht mit. Das ist ein Beispiel dafür, wo wir mehr statt weniger Standards brauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen sehen wir Ihren Gesetzentwurf äußerst skeptisch. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin und auch danke noch mal für den Hinweis. Man muss sich erst mal daran gewöhnen. Die Bremsspur habe ich gerade noch rechtzeitig hingelegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, eins gleich vorweg: Ja, wir haben einen alten Entwurf neu aufgearbeitet. Und es hätte mich schwer enttäuscht, wenn Sie es nicht bemerkt hätten, denn dann hätte das bedeutet, Sie hätten sich nicht damit beschäftigt.

Es macht aber trotzdem die alte Idee auch nicht schlechter, denn damals, als der Entwurf abgelehnt wurde, gab es einen Entschließungsantrag von CDU und SPD, der Gleiches wollte, nur eben mit Modellregionen. Unserer bezieht sich auf das gesamte Land und ist ein Gesetzentwurf.

Zwei Wochen nach der damaligen Ablehnung sagte der damalige Bauminister in der Presse: Wir brauchen ein Standarderprobungsgesetz. Nur gibt es eben bis heute keins. Noch mal: Worum geht es dabei? Wir wollen von den Erfahrungen der Praktiker vor Ort profitieren. Wo ist da das Schlechte dabei? Wir wollen Subsidiarität ermöglichen, da weiß ich, dass Teile des Hauses das nicht mögen, aber wir wollen es.

(Beifall FDP)

(Abg. Bilay)