Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein.
Damit rufe ich die Abstimmung über den Gesetzentwurf auf. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/287 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und von Teilen der Fraktion der CDU. Die Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe auf zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf: Wer dafür ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Bei den Stimmenthaltungen aus der Fraktion der FDP ist der Gesetzentwurf angenommen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/349 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, wieder beraten wir hier einen Gesetzentwurf, dem sehr viele Thüringer Jäger positiv gegenüberstehen, aber dem in der ersten Lesung vor allem wegen ideologischer Sturheit und machtpolitischer Überlegungen die Überweisung an den Ausschuss versagt wurde. Daher lassen Sie mich kurz auf die erste Beratung zurückblicken: Das, was hier in dem Plenum als angebliche Argumente zur Ablehnung vorgebracht wurde, war teilweise grotesk. Besonders grotesk wurde es, als den unteren Jagdbehörden einfach mal so die Fachkompetenz in ihrem Aufgabengebiet abgesprochen wurde und einzelne Schalenwildarten als Schädlinge diffamiert wurden. Auch die im Bundesjagdgesetz verankerte Hege des Muffelwilds mit der
Ansiedlung des Tigers überhaupt in Verbindung zu bringen, ist schlicht absurd und kann nur mit dem bewussten Versuch der Verzerrung erklärt werden,
von dem übrigen Unsachlichen aus den Reihen der Linksfraktion gegenüber den Thüringer Jägern mal ganz zu schweigen. Denn Fakt ist: Die ehrenamtlichen Jäger als staatlich geprüfte Naturschützer leisten einen unschätzbaren Dienst zum Erhalt unserer Umwelt und damit für uns alle.
Sie sind und bleiben für uns die ersten Ansprechpartner, wenn es um Umwelt und Naturschutz geht. Auch der Vorwurf, dass der Gesetzentwurf zur Unzeit kommen würde, entbehrt jeglicher objektiver Grundlage, denn eine sogenannte Unzeit für Gesetzentwürfe gibt es schlichtweg nicht.
Es macht vielmehr deutlich, dass eine sachliche Debatte im Ausschuss von so manchen hier überhaupt nicht erwünscht war, was sehr schade ist, denn insbesondere mit Herrn Minister Hoff hätte ich gern im Ausschuss über das Für und Wider so mancher Passage unseres Gesetzentwurfs gesprochen. Dabei ist es umso erstaunlicher, was ein Stabilitätspakt alles im Thüringen des 21. Jahrhunderts so möglich macht. Dies kannte ich bisher nur aus meiner DDR-Jugend.
Das alles hat aber der Kollege Möller in der ersten Beratung sehr treffend festgestellt. Umso deutlicher möchte ich im Namen meiner Fraktion festhalten, dass wir artenreiche, gesunde und überlebensfähige Wälder brauchen sowie den Waldumbau in Teilund Mischwäldern ausdrücklich befürworten und unterstützen. Anders als so mancher hier im Plenum machen wir das übrigens nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten, indem wir unter forstlicher Begleitung zur richtigen Zeit und über mehrere Tage selbst standortgerechte Bäume gepflanzt haben.
Ich möchte weiterhin unterstreichen, dass unser Gesetzentwurf einem fachgerechten Waldumbau nicht im Weg steht und auch das wiederkäuende Schalenwild in diesen zukünftigen Mischwäldern seinen gebührenden Platz haben muss, und zwar nicht als unbeliebter Schädling, der gerade einmal geduldet wird, um als Wolfsfutter zu dienen,
schaftspfleger für das Offenland. Denn ebenso wie die Deutsche Wildtier Stiftung sehen wir den positiven Einfluss aller Schalenwildarten auf den Wald und auf die Natur insgesamt und bewerten deren Existenzrecht nicht nur anhand von ökonomisch geprägten Verbissgutachten und Schälschäden, deren Ursachen oft genug auf einen fehlerhaften forstlichen Ansatz zurückzuführen sind, zumal auch ein verbuschter Baum CO2 bindet und gerade durch sein strukturiertes Wachstum Platz für Tiere aller Art bietet.
Darum, verehrte Kollegen, möchte ich Sie bitten, noch einmal in sich zu gehen, um dem Gesetzentwurf zuzustimmen für zukünftige vitale und artenreiche Wälder mit Wild. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, die Jagd ist ein sehr sensibles Thema. Leider gibt es um diese wunderbare Tradition viel aufgeladenes Gehabe. Das wird der Jagd an sich und das wird den Jägerinnen und Jägern nicht gerecht,
denn auf die Jagd und auf gut ausgebildete und motivierte Jägerinnen und Jäger, die fachgerecht und verantwortungsvoll agieren, können wir weder aus forstlichen, wildbiologischen noch aus Gründen des Naturschutzes verzichten. Jäger sind Naturschützer. Wir brauchen, die Gesellschaft braucht die Hilfe und die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger, sei es, um die Wilddichte zu regulieren und so Verbissschäden zu vermeiden, sei es, um verwundete, verletzte Tiere nachzusuchen und zu erlösen, sei es, um Kosten zu sparen etwa bei der Aufforstung, oder sei es, um sich auf die Afrikanische Schweinepest vorzubereiten.
Sie sehen, das Spektrum der Jagd ist ein sehr breites. Deshalb finde ich, verbietet es sich, hier ideologische Kämpfe auszutragen, zumal dann, wenn der Novelle, die die AfD-Fraktion mit diesem Gesetz rückabwickeln will, ein unglaublich langer und breit angelegter Diskussionsprozess vorausgegangen ist – ein Prozess, von dem die meisten Beteiligten sagen, dass er einen Kompromiss hervorgebracht hat, der allen etwas gerecht wird und niemanden vollends zufriedenstellt. So ist das nun mal mit Kompromissen. Und ein solches Ergebnis ist nicht
schwarz oder weiß, es ist grau und es rechtfertigt eben gerade nicht die Schwarzmalerei, mit der die AfD diesen Kompromiss verteufelt und ihn aus der Welt schaffen will.
Abschließend möchte ich noch kurz zum Vorwurf Stellung nehmen, den Sie zur ersten Beratung Ihres Gesetzentwurfs vorgebracht haben, wir würden das Wild nur als Ungeziefer betrachten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das tun wir nicht. Wir wägen allerdings ab, so wie man das machen sollte. Und im Ergebnis dieser Abwägung sehen wir sehr wohl die Notwendigkeit, den Wildbestand zu regulieren und ihn an vielen Stellen des Freistaats auch wirksam zu reduzieren. Denn sonst wird es nichts mit dem Waldumbau und auch nichts mit der Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen, sei es durch Naturverjüngung oder das Pflanzen von Bäumen.
In diesem Sinne darf ich für die regierungstragenden Fraktionen von Linke, Grünen und SPD die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs erneuern. Er ist ein Schnellschuss, er gibt allen anderen Fraktionen dieses Hauses berechtigten Anlass zur Kritik. Er ist nicht mehrheitsfähig. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits in meiner Rede in der 9. Sitzung des Thüringer Landtags Anfang März deutlich gemacht habe, halten wir von der FDP-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf nach wie vor für ein unausgereiftes Stückwerk.
Anstatt einen schlüssigen Entwurf für eine Überarbeitung des Jagdgesetzes vorzulegen, beglücken Sie uns, meine Damen und Herren, mit einer Reihe von redaktionellen Änderungen und widersprüchlichen Forderungen. Anstatt Ihre Änderungsvorschläge klar und übersichtlich zu benennen, werden ganze Normen via copy and paste wiedergegeben und die Änderungen mehr oder weniger in diesen versteckt. So ist es, dass insbesondere nur einzelne Worte geändert werden. Auf Quellen oder Hintergründe für Ihre pauschalen Behauptungen haben Sie gänzlich verzichtet. Bei der Diskussion des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes in der 6. Legislatur haben Sie es ver
säumt, sicherlich notwendige und angebrachte Änderungsanträge einzubringen. Daher – um sprachlich im Bild zu bleiben, meine Damen und Herren – treiben Sie jetzt die Sau erneut durchs Dorf. Die Kosten, die durch Ihre Änderungsvorschläge hervorgerufen werden, finden sich nicht, ebenso wenig eine Regelung zum finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand, der den Kommunen entsteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle beispielhaft auf einige Punkte eingehen, die die Widersprüchlichkeit des Entwurfs aufzeigen. In Punkt 3 zu § 21 Abs. 3 fordern Sie die Zurückdrängung invasiver Vogelarten in Thüringen durch die Beseitigung von Gelegen dieser Arten. In Thüringen wurde bisher allerdings keine einzige Vogelart als invasiv und nur eine als potenziell invasiv eingestuft und in der gesamten EU bisher nur fünf Arten. Entsprechend bleibt eine Verhinderung von Gelegen daher natürlich sehr diskussionswürdig. Dagegen sprechen Sie sich in Punkt 8 zu § 34 Abs. 2 dafür aus, die Einschränkungen bei der Aussetzung von Muffelwild abzuschaffen. Das europäische Mufflon ist jedoch ein Neozon. Ursprünglich beheimatet auf Korsika und Sardinien wurde es erst vor 200 Jahren in Mitteleuropa eingeführt, um als zusätzliche jagdbare Tierart zu fungieren. Durch das Wiederauftreten der großen Beutegreifer Wolf und Luchs zeigt sich aber, dass das Muffelwild in keinem funktionierenden mitteleuropäischen Ökosystem eine Chance hat, dass es ohne menschliche Hege nicht überleben könnte. Exemplarisch, meine Damen und Herren, ist dabei das Verschwinden der Populationen in der Lausitz oder auch in der Göhrde oder der massive Rückgang im Harz zu nennen.
Zuletzt möchte ich an dieser Stelle auch noch auf Ihre Forderung in Punkt 4 zur Aufhebung des Verbots von Schlagfallen eingehen. Fanggeräte oder Fangvorrichtungen, die zum Totschlagen des Wildes bestimmt sind, also Tellereisen oder Abzugseisen, stellen nach unserer Auffassung eine grausame, das Tierwohl missachtende Jagdtechnik dar. Sie argumentieren, dass dabei derzeit das generelle Verbot von Schlagfallen impraktikabel sei und den Artenschutz behindere. Der Einsatz von zertifizierten Schlagfallen sei wesentlich tierschutz- und waidgerechter als ein laienhafter Lebendfang mit diversen Erlegungsversuchen. Fallen dieser Art, die aber unbeaufsichtigt und unkontrolliert zur Jagd ausgelegt werden, tragen indes immer das Risiko mit sich, meine Damen und Herren, unbeabsichtigt Tiere zu töten. Auch ist die gewünschte stressfreie Tötung der Tiere nicht mit Sicherheit gewährleistet, da es immer wieder zu dokumentierten Fällen kommt, in denen nach Auslösung das Wild überlebt und einem stunden- oder tagelangen Überlebens
kampf und Qualen ausgesetzt ist. Nicht nur aus diesen Gründen verbietet das Deutsche Jagdgesetz bereits seit Jahrzehnten den Einsatz von nicht sofort tötenden Fallen, meine Damen und Herren.
Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass der Gesetzentwurf mit schneller Feder geschrieben wurde und wenig Erfolg verspricht. Das gegenwärtige Thüringer Jagdgesetz ist – das kam hier auch schon zum Ausdruck – ein in vielen Beratungen erarbeiteter Kompromiss, der die Interessen der Jägerschaft, des Tierwohls als auch des Umweltschutzes einigermaßen zufriedenstellend zusammenbringt. Es ist nicht perfekt und kann sicherlich an der einen oder anderen Stelle einer Überarbeitung unterzogen werden. Das, meine Damen und Herren, sollte dann allerdings in einem besser erarbeiteten Entwurf zusammenfassend geschehen. Deswegen werden auch wir vonseiten der FDPFraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Antrag der AfD nicht weiter ausholen, weil sich seit der ersten Beratung im Februar an der Sache nichts verändert hat. Der Kollege Schütze hat das, glaube ich, auch eindrücklich hier vorgebracht.
Ich möchte allerdings wiederholt daran erinnern, dass sich die CDU-Fraktion in der abgelaufenen Legislatur klar gegen die Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen hatte. Im Anhörungsverfahren hatten zahlreiche Fachverbände fundierte Einwände gegen die beabsichtigten Regelungen vorgebracht, die aber weitgehend unberücksichtigt blieben. Unsere Änderungsanträge wurden seinerzeit abgelehnt und dafür trägt Rot-Rot-Grün letztlich auch die Verantwortung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, hat der Gesetzentwurf der AfD zwar aufgegriffen. Das betrifft das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kolle