Protocol of the Session on September 15, 2023

heutigen Einzelzügen zu einem grundsätzlichen zweistündlichen Angebot mit fünf IC-Zugpaaren und das für Pendler und Pendlerinnen wichtige ICE-Zugpaar zwischen Jena und Berlin in Tagesrandlage ausgeweitet.

Zur Ergänzung des Schienenpersonennahverkehrsangebots zwischen Jena und Saalfeld bestellt der Freistaat Thüringen für den Fahrplan 2024 zwei zusätzliche Zugpaare in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit bei der Erfurter Bahn AG. Eine darüber hinaus gehende Bestellung weiterer Züge, zum Beispiel am Vormittag, kann aufgrund fehlenden Personals seitens der Erfurter Bahn hingegen nicht realisiert werden. Als weitere Maßnahme wird gemeinsam mit der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge für den Verkehrsdurchführungsvertrag Saale-Thüringen-Südharz geprüft. Diese Fahrzeuge würden die Sitzplatzkapazitäten verschiedener Leistungen, unter anderem auch bei der Regionalbahn 25 im Saaletal, erhöhen. Sofern die Verhandlungen der Aufgabenträger mit der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zeitnah erfolgreich abgeschlossen werden können, ist ein Einsatz bereits ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich. Hierfür müsste der Freistaat Thüringen zusätzliche Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr aufwenden.

Zu Frage 2: Für eine potenzielle Tarifanerkennung zwischen Leipzig und Saalfeld sind zahlreiche rechtliche, vertragliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten. In den letzten Monaten wurden diese Themen intensiv mit den verschiedenen Akteurinnen besprochen. Im Rahmen einer Markterkundung haben bereits mehrere Termine mit der DB Fernverkehr AG als potenzieller Partnerin für eine Tarifanerkennung stattgefunden. Zur erfolgreichen Einbindung der Verkehrsverbünde hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Gespräche mit der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH geführt. Auch mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund hat ein erstes Gespräch stattgefunden. Darüber hinaus hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bei den benachbarten Aufgabenträgerinnen, dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Anfragen zur Mitfinanzierung einer Tarifanerkennung gestellt.

Nach Bewertung dieser Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche mit den benachbarten Aufgabenträgerinnen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie den involvierten Verkehrsverbünden Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH und Mitteldeutscher Verkehrsverbund ist be

absichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifanerkennung zwischen Jena und Saalfeld einzuführen. Dafür soll zeitnah ein Interessenbegründungsverfahren initiiert werden. Sofern Interesse am Markt besteht, würde anschließend ein Verhandlungsverfahren, sofern nur ein Bieter sein Interesse bekundet, bzw. ein offenes Verfahren, sofern mehrere Bieterinnen ihr Interesse bekunden, durchgeführt werden. Sollte kein Eisenbahnverkehrsunternehmen Interesse bekunden, kann eine Tarifanerkennung nachvollziehbarerweise nicht umgesetzt werden.

Eine Einführung der Tarifanerkennung für diesen Streckenabschnitt wäre nach erfolgreichem Abschluss des Wettbewerbsvergabeverfahrens frühestens im Sommer 2024 realistisch und wohl eher später möglich. Eine Tarifanerkennung würde zu einem signifikanten zusätzlichen Mittelbedarf führen. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass eine Kostenabschätzung hier und heute nicht gegeben werden kann, da dies das ausstehende Wettbewerbsverfahren zum Nachteil des Freistaats Thüringen beeinflussen würde.

Eine Tarifanerkennung zwischen Leipzig und Jena wird nach aktuellem Sachstand hingegen nicht umsetzbar sein, weil die beiden benachbarten Aufgabenträger keine Mitfinanzierungszusage gegeben haben. Eine Finanzierung von Schienenverkehrsleistungen außerhalb des Freistaats Thüringen ist mit Regionalisierungsmitteln allerdings nicht möglich.

(Staatssekretär Weil)

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat alle drei im Beschluss genannten Forderungen umfänglich geprüft, allerdings werden sie sich nicht vollumfänglich umsetzen lassen. Im Einzelnen verhält es sich wie folgt: Auf die in der Vorlage 7/5112 geforderte schnellstmögliche Einführung des vollständigen Zweistundentakts der IC-Linie 61 hat der Freistaat Thüringen bedauerlicherweise keinen Einfluss. Der Schienenpersonenfernverkehr wird durch verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen – in diesem Fall durch die DB Fernverkehr AG – eigenverantwortlich und grundsätzlich auch eigenwirtschaftlich betrieben. Das aus dem Schienenpersonennahverkehr bekannte Bestellerinnenprinzip greift hier nicht. Zur Forderung der Umsetzung einer Tarifanerkennung verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 2.

Wie bereits ausgeführt, ist es unser Ziel, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifanerkennung zwischen Jena und Saalfeld einzuführen, wenngleich dies – wie oben erwähnt – noch nicht final zugesichert werden kann. Eine Änderung der Taktlagen der SPNV-Linien RE 15 und/oder RB 25 gegenüber dem bisherigen Planungsstand zum Jahresfahrplan 2024 wird nicht erfolgen können. Zu den Gründen hatte die Landesregierung bereits im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Petition E‑128/23 ausführlich ausgeführt. Ich erinnere hier an die damit verbundenen verkehrlichen Nachteile, zum Beispiel der Anschlussverlust in Naumburg. Zu den entgegenstehenden Interessen der benachbarten Aufgabenträger, etwa die nicht vorhandene Mitfinanzierung durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, sowie den erforderlichen Planungsvorläufen, etwa für eine Trassenanmeldung bei der DB Netz AG, die bereits im April 2023 hätte erfolgen müssen, habe ich auch schon ausgeführt.

Im Übrigen ist ein 30-Minuten-Takt zwischen den Trassen von IC 61, RE 15 und RB 25 aus systemimmanenten Gründen nicht realisierbar. Bedingt durch sehr unterschiedliche Haltekonzeptionen – zwischen Weißenfels und Saalfeld hält der IC 61 viermal, der RE 15 achtmal und die RB 25 17-mal – sowie die wichtige Korrespondenz von RB 20 und RB 25 kommt es im Streckenverlauf zu unterschiedlichen Fahrzeiten der einzelnen Linien.

Das möchte ich mit folgendem Beispiel verdeutlichen: Im Jahresfahrplan 2024 wird die Abfahrt von IC 61 und RE 15 in Weißenfels Richtung Saalfeld zur Minute 22 erfolgen. Die Abfahrt der RB 25 ist für Minute 52 vorgesehen. Für Fahrgäste aus Weißenfels besteht also ein Halbstundentakt. Die Korrespondenz und die

unterschiedliche Haltekonzeption führen aber dazu, dass dieser 30-Minuten-Abstand ab Naumburg auf 18 Minuten, ab Jena-Paradies auf 13 Minuten und in der Ankunft in Saalfeld auf nur noch 10 Minuten zusammenschmilzt. Die Gegenrichtung verhält sich analog.

Ich hoffe, dass aus meinen exemplarischen Erläuterungen deutlich geworden ist, dass ein sauberer Halbstundentakt unterschiedlicher Produkte an allen Stationen nicht eingerichtet werden kann und dass die Landesregierung es daher nicht vermag, dieses Problem zu lösen. Folgerichtig lässt sich zusammenfassen, dass die Landesregierung nicht nur alle Beschlüsse geprüft hat, sondern auch an allen Hebeln, die ihr zur Verfügung stehen, zieht, um ein möglichst attraktives Angebot auf der Saalebahn zu schaffen. Über die vom Ausschuss vorgeschlagene Punkte hinaus ist hier insbesondere die Ausweitung des Angebots zu nennen, die ich in Replik auf Frage 1 erläutert habe und die der Freistaat mit zusätzlichen finanziellen Mitteln finanziert.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch Herrn Abgeordneten Bergner.

(Staatssekretär Weil)

Vielen Dank, Herr Präsident. Mit Ihrer Erlaubnis habe ich zwei Nachfragen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wobei ich gestehen muss, dass mein Verständnis noch nicht so sehr entwickelt ist. Denn es ist ja nun doch schon eine ganze Menge Zeit ins Land gegangen.

Die erste Frage: Sie sprachen bei der Beantwortung der Frage 1 von mehreren Millionen Euro. Lässt sich das genauer darstellen?

Und die Frage 2: Sie reden etwas – ich sage mal – wenig genau von zeitnah und schnellstmöglich. Anhand der Erfahrungen bei der Mitte-Deutschland-Strecke müsste es doch möglich sein, auch eine Zeitschiene uns vorzustellen und vor allem auch für die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen zumindest im nicht öffentlichen Bereich im Ausschuss eine Kostenschätzung zu überreichen.

Fangen wir mit dem zweiten Punkt: Sie haben jetzt eine Mündliche Anfrage gestellt und da habe ich ja gesagt, warum ich zu Zahlen hier nichts sagen werde. Das können wir dann sicherlich auch noch mal im Ausschuss vertiefen. Es ist halt so, dass diese Verkehrsverträge durchaus komplexer Natur sind, dass – das habe ich erläutert – wir bereits in Gesprächen mit den entsprechenden Akteurinnen und Akteuren, die da unterwegs sind, sind und jetzt tatsächlich dabei sind, das Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und dann den nächsten Schritt zu gehen. Ich habe ja eine Zeitachse genannt. Ich habe gesagt, wenn alles sehr schnell geht, dann können wir im Sommer 2024 starten, aber das hängt natürlich davon ab, wie die weiteren Schritte erfolgen; wir sind ja dran. Es ist ja nicht so, dass da nichts geschieht, sondern dass wir die Dinge, was die Tarifintegration anbetrifft, jetzt so vorbereiten und dann überhaupt erst mal sehen müssen, ob wir vom Markt auch ein Angebot bekommen, das ist dann noch der nächste Schritt.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Frau Abgeordnete Wahl, bitte.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, es wäre schön, wenn Sie es noch mal erläutern könnten, weil dazu sicherlich Nachfragen kommen und ich könnte es gerade nicht beantworten, warum ein europäisches Ausschreibungsverfahren für die Frage der Tarifintegration notwendig ist. Denn in diesem Fall der Saalebahn kommt ja genau ein Unternehmen als Vertragspartner in Betracht, nämlich die Deutsche Bahn Fernverkehr.

Gern auch schriftlich, wenn es mündlich nicht geht. Danke.

Das würde ich Ihnen schriftlich nachreichen, weil ich das jetzt so nicht beantworten kann aus der Lamäng. Gern.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Wahl in der Drucksache 7/8688. Bitte.

Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf der Saalbahn

Am 31. August 2023 hat sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags mit den drohenden Kürzungen des Nahverkehrsangebots auf der Saalbahn befasst. In der Anhörung wurde nach meiner Auffassung erneut deutlich, dass die im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen eine Fortführung des Halbstundentakts für notwendig erachten und die Angebotsverschlechterungen abwenden wollen.

Unvermeidlich sind hingegen die baubedingten Einschränkungen, die durch Baustellen auf der Thüringer Stammbahn im Raum Bad Kösen/Naumburg ab dem Jahr 2024 entstehen.

Ich frage ich die Landesregierung:

1. In welchem Umfang werden voraussichtlich im Jahr 2024 durch die baubedingte Verkürzung der RE-Linien 15 und 16 Haushaltsmittel für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen eingespart werden?

2. Wie viele Zugkilometer wurden im Fahrplanjahr 2023 und werden im Fahrplanjahr 2024 für Leistungen der RE-Linien 14, 15, 16, 18 und 42 erbracht (bitte Zugkilometer je Linie und Jahr ohne Berücksichtigung von Leistungskürzungen angeben)?

Ich bedanke mich nachträglich für die Worterteilung bei Ihnen, Herr Präsident.

Gern. Für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat Herr Staatssekretär Weil das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Mitteleinsparung für den Freistaat Thüringen durch die baubedingte Reduzierung der Verkehrsleistungen bei den Linien RE 15 und RE 16 kann derzeit noch nicht beziffert werden. Zwar erhält das Eisenbahnverkehrsunternehmen für die nicht erbrachten Zugkilometer keine Vergütung, wohl aber einen Ausgleich für den ersatzweise einzurichtenden Schienenersatzverkehr. Das Schienenersatzverkehrskonzept sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zwischen Aufgabenträgern der drei betroffenen Länder und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen derzeit noch nicht final abgestimmt.

Zu Frage 2: Der Sollleistungsumfang im Jahresfahrplan 2023 beträgt auf dem Gebiet des Freistaats Thürin

gen für die Linie RE 14 147.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 15 255.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 16 333.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 18 174.000 Fahrplankilometer und für die Linie RE 42 631.000 Fahrplankilometer. Der Sollleistungsumfang im Jahresfahrplan 2024 beträgt auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen für die Linie RE 14 330.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 15 423.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 16 583.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 18 0 Fahrplankilometer und für die Linie RE 42 ebenfalls 0 Fahrplankilometer. Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage? Es gibt keine Nachfrage. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Müller.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Herr Präsident!)

Ach, es gibt doch eine Nachfrage. Herr Bergner. Bitte.

Ich habe folgende Frage: Die Baumaßnahme war ja, wie Sie geschildert haben, sicherlich schon etwas länger bekannt, die fällt ja auch bei der Bahn nicht vom Himmel. Warum ist denn da nicht rechtzeitig ein entsprechendes Konzept bei uns erarbeitet worden?

Die Erarbeitung der konkreten Schienenersatzverkehrskonzepte erfolgt nach meinen Unterlagen tatsächlich immer im relativ zeitnahen Vorfeld der Baumaßnahme, also in diesem Jahr für das nächste Jahr. Von daher ist das eigentlich in dem Bereich der Regelfall und nicht die Ausnahme, einfach, weil die Unternehmen auch sagen, das, was wir unter anderem für den Schienenersatzverkehr brauchen, planen wir eher kurzfristiger als lang- und mittelfristiger.

Eine weitere Nachfrage?

Jawohl, die zweite und damit letzte: Es ist ja üblich, dass man auch bei öffentlichen Vorhaben zunächst einmal eine Kostenannahme trifft. Könnten Sie uns bis zum nächsten Ausschuss eine Kostenannahme vorlegen, die uns ermöglicht, entsprechende Zahlen mit in den Haushalt einzuarbeiten?

Das nehme ich an. Vielleicht haben wir dann auch schon mehr als eine Kostenannahme, vielleicht sind die Gespräche dann schon abgeschlossen. Aber in jedem Fall würde ich das mitnehmen und mitbringen, gern.

Vielen Dank. In der Drucksache 7/8689 wird die nächste Mündliche Anfrage gestellt durch Herrn Abgeordneten Müller. Bitte.

Vielen Dank.

Standortsuche für ein neues ICE-Werk in Thüringen – nachgefragt

Am 13. April 2023 gab die Deutsche Bahn AG in einem Pressebericht in der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt, dass sie im Raum Nürnberg die Standortsuche für ein neues ICE-Instandhaltungswerk eingestellt hat und stattdessen mit „Hochdruck an alternativen Lösungen“ sucht. Auf meine Mündliche Anfrage zum ICE-Werk im April 2023 antwortete die Landesregierung, dass das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17. April 2023 die Landesentwicklungsgesellschaft gebeten habe, sich des Vorhabens anzunehmen, um vom DB-Konzern Kernanforderungen des Projekts zu erfahren. In einem zweiten Schritt würden geeignete Flächen in Thüringen erhoben werden können und wenn möglich dem Konzern vorgeschlagen werden.