und Juristen bereit sind, in einer digitalen Justiz zu arbeiten. Das betrifft sowohl organisatorische als auch tatsächlich juristische Fragen. Es braucht ausreichend Mittel und Sensibilität für die Aufklärung von Straftaten, bei denen der digitale Raum eine entscheidende Rolle spielt. Auch hier gilt, dass das Verbrechen nicht besser ausgestattet sein darf als die Justiz. Die Ausbildungsinhalte müssen also auf neue Abläufe, aber eben auch inhaltlich auf neue Fragestellungen angepasst werden. Ebenso müssen Fortbildungsstrukturen entwickelt werden, die es allen in der Justiz tätigen Personen ermöglichen, sich diese Möglichkeiten neu zu erschließen. Da liegt eine große Chance in der Umsetzung digitaler Arbeitsabläufe in der Justiz. Aber bei aller Digitalität braucht es auch ausreichend und bestens ausgebildetes Personal sowohl beim Aufbau von IT-Strukturen als auch generell im Kern des Geschehens in den Justizvollzugsanstalten, in den Geschäftsstellen, bei den Wachtmeistern und natürlich auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Juristinnen und Juristen. Die E-Akte ersetzt einen Menschen nicht, sie sorgt im besten Fall dafür, dass der Mensch besser, effizienter und mit Fokus auf die Tätigkeiten arbeiten kann, die Menschen am besten können.
Wenn wir über Justiz sprechen, passiert es schnell, dass wir über Richter und Anwälte, vielleicht noch die Staatsanwälte sprechen, aber da sind auch noch Mitarbeiterinnen den Geschäftsstellen, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Gerichtsvollzieher. Genau über diese haben wir auch im Rahmen des Antrags gesprochen, nämlich darüber, ob das Gerichtsvollzieherwesen nicht analog zur Rechtspflege auch über ein Studium erreichbar sein sollte. Wir Freien Demokraten sind nach wie vor davon überzeugt, dass dies auch für die Nachwuchsgewinnung bei den Gerichtsvollziehern ein Gewinn wäre. Im Antrag wurde aus dieser Forderung ein Kompromiss, nämlich eine Empfehlung, die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auf jeden Fall auf Änderungsbedarf zu prüfen und dann entsprechend zu berichten. Immerhin, wir bleiben da gern dran und sind auf den Bericht gespannt.
Ein Riesenthema ist wie überall auch in der Justiz die Nachwuchssuche und der Wissenstransfer im Rahmen der vielen verdienten Justizbeamten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Im Lichte der neuen Abläufe der Digitalisierung muss die nächste Personalbedarfsplanung unbedingt auch eine Aufgabenkritik mit sich bringen. An der halten wir auch in der neuen Version des Antrags fest.
Ich könnte jetzt noch sehr lange über die notwendigen Maßnahmen in der Justiz sprechen, die Redezeit sieht das allerdings anders. Ich danke an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen im Justizausschuss, die sich an der Kompromissfindung zum Thema eingebracht haben. Und bevor ich schließe – der Kollege Bergner und Vizepräsident wird es mir vielleicht danken, wenn ich meine Redezeit noch zu einem Punkt hinleite, der auch Teil des Beschlusses ist, nämlich, dass mit dem Bau der JVA in Zwickau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der JVA Hohenleuben nach Zwickau versetzt werden, sich darauf verlassen können, dass sie auf jeden Fall heimatnah im Einsatz bleiben. Deswegen bin ich froh, dass dieser Punkt im Antrag verbleiben kann.
Erlauben Sie mir einen Satz, der nicht in dem Beschluss steht, sich aber gedanklich anschließt: Neben der Verantwortung für die Beamten, die dann versetzt werden, hat die Landesregierung auch eine Verantwortung für den Ort, an dem sie jahrelang, jahrzehntelang auf gute Zusammenarbeit gestoßen ist. Es gehört für uns auch zum guten Ton, beim Verlassen der JVA Hohenleuben über eine Nachnutzung zumindest nachzudenken und den kleinen Ort dann nicht mit einer leer stehenden Immobilie komplett alleinzulassen.
Ich bitte dies Hohe Haus darum, unserem Antrag bzw. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zuzustimmen und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Ich rufe jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Martin-Gehl auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding will Weile haben. Dieses Sprichwort dürfte wohl auf den vorliegenden Antrag zutreffen, denn immerhin hat es nun fast zwei Jahre gedauert, bis es dieser Antrag vom Ausschuss zurück in das Plenum geschafft hat. Der Grund dafür waren – das ist schon angeklungen – überwiegend intensive Diskussionen im Ausschuss, die am Ende sogar zu einer Neufassung des ursprünglichen Antrags geführt haben, zu einer Fassung, die nicht nur von der Antragstellerin FDP, sondern zugleich auch von den Koalitionsfraktionen getragen wird, die also auf einer breiten Basis steht und Niederschlag in der vorliegenden Beschlussempfehlung gefunden hat.
Das Anliegen dieses Antrags lässt sich damit kompakt in eine einfache Frage fassen: Ist die Thüringer Justiz auf dem neuesten Stand? Das heißt, ist sie so aufgestellt, dass sie den gegenwärtig und zukünftig an sie gestellten Herausforderungen gerecht wird? Meine Antwort darauf: Im Prinzip ja, aber es gibt noch und auf Dauer eine Menge zu tun. So ist denn dieser Antrag durchaus berechtigt. Denn er spricht Problemfelder an, die nahezu alle Bereiche in der Thüringer Justiz erfassen. Ich nenne dazu nur die Stichwörter „Digitalisierung“ und „Pensionierungswelle“. Nehmen wir die Digitalisierung: Mit der Digitalisierung in der Justiz, also der Einführung der E-Akte und Digitalisierung von Arbeitsabläufen, geht es voran, langsam zwar, aber immerhin geht es vorwärts.
Es ist indes noch immer unbefriedigend, dass etwa Thüringer Anwältinnen und Anwälte seit Jahren ein elektronisches Postfach vorhalten müssen – und ich spreche hier aus eigener Erfahrung – die Gerichte aber bis heute nicht in nennenswertem Umfang, wenn überhaupt, elektronisch über diese Postfächer etwa mit der Anwaltschaft korrespondieren. Ich will das hier nicht näher ausführen. Denn dieser Befund ist nicht
ausdrücklich in dem Antrag erwähnt. Ich meine aber, er muss aber nach der Lesart des Anliegens des Antrages durchaus mitgedacht werden, nämlich als dringender Appell, beim Tempo der Digitalisierung in der Justiz zuzulegen, um insoweit die gesetzlichen Vorgaben bis Ende des Jahres 2025 zu erfüllen. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit.
Der Antrag wiederum stellt darauf ab, dass mit der Digitalisierung Veränderungen in Aufgabenprofilen und Arbeitsabläufen im Justizalltag einhergehen. Diese Veränderungen sind zu analysieren und Konsequenzen für die Personalplanung aufzuzeigen. Dabei ist es nicht ausreichend, allein auf das in der Thüringer Justiz bislang zur Personalbedarfsplanung genutzte PEBB§Y-System zu verweisen, wie das in der Rede des damaligen Justizministers bei der ersten Behandlung des Antrages im Plenum geschehen ist. Denn dieses PEBB§Y-System erfasst von seiner Anlage her eben gerade nicht veränderte Arbeitsabläufe und Aufgaben im Justizalltag, die mit der Digitalisierung einhergehen. Hinzu kommt, dass auch die letzte Fortschreibung dieses Systems meines Wissens im Jahre 2014 erfolgt ist, also schon fast zehn Jahre zurückliegt. Was die anstehende Pensionierungswelle und die dringliche Gewinnung von Personal für die Thüringer Justiz anbelangt, wird mit dem Antrag vor allem zutreffend auf qualitative Aspekte abgestellt, auf den Wissenstransfer zwischen ausscheidenden und neuen Beschäftigten und auf ausreichende zeitgemäße Fortbildungsprogramme.
Besonderes Augenmerk wird allerdings auf die Juristenausbildung gelegt – und das zu Recht. Schon in der Phase der Ausbildung werden wichtige Weichen gestellt für die Gewinnung und längerfristige Bindung von qualifiziertem Personal für die Thüringer Justiz. Das insoweit im Wettbewerb mit anderen Bundesländern ständig an der Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen gearbeitet werden muss, wurde bereits vor einiger Zeit bei der Verabschiedung der Neufassung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes in diesem Haus diskutiert und teilweise auch umgesetzt, so etwa durch die Wiedereinführung der Ausbildung im Beamtenstatus.
Die vorliegende Beschlussempfehlung nun verweist auf die fortwährend notwendige Aktualisierung und Modernisierung der Ausbildungsmethoden und Inhalte. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit, so wie auch hier etwa das digitale Arbeiten. Nun ist in dem Forderungskatalog des Antrages nur ganz allgemein die Rede davon, dass die Ausbildung den künftigen Herausforderungen in der Justiz anzupassen ist.
Eine dieser Herausforderungen möchte ich angesichts aktueller Entwicklungen an dieser Stelle konkret benennen und damit besonders hervorheben: rechte Tendenzen in der Justiz. Schon und gerade in der Juristenausbildung muss besonderes Augenmerk daraufgelegt, dass künftige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, dass für rassistisches, menschenverachtendes, gewaltverherrlichendes Gedankengut in der Thüringer Justiz kein Platz ist.
Mit dem Antrag wird auch der Justizvollzug angesprochen und konkret die Forderung erhoben, nach Ausstattung mit dem erforderlichen Personal. Diese Forderung möchte ich bekräftigen, denn das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Thüringer Justizvollzug ist nicht ausreichend personell ausgestattet. Es sind schon nicht alle freien Stellen besetzt. Hinzu kommen erhebliche Ausfälle durch Langzeiterkrankungen und zunehmende Altersabgänge. Leider wird dieses Problem – so meine Wahrnehmung – offenbar nur dann wirklich wahrgenommen, wenn im Strafvollzug etwas passiert ist, etwa, wenn Gefangene entweichen. Die Lage ist indes vor allem in die Zukunft blickend prekär, denn die Zahl der in Thüringen gegenwärtig ausgebildeten Anwärter und Anwärterinnen für den Justizvollzug deckt, obgleich diese Zahl erhöht wurde, nicht die schon freien
und die noch zusätzlich durch Pensionierungen frei werdenden Stellen ab. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss die Beschäftigung im Justizvollzug attraktiver werden. Dazu gehören vor allem eine angemessene Besoldung und zeitgeregelte Beförderungen, die zu Recht von den gewerkschaftlichen Interessenvertretern der Justizvollzugsbediensteten immer wieder eingefordert werden.
Gegenstand des Antrags nach der vorliegenden Beschlussempfehlung – auch das ist bereits angeklungen – ist schließlich die Gerichtsvollzieherausbildung. Hierzu gibt es seit einiger Zeit Diskussionen darüber, ob der bisherige Ausbildungsgang über den mittleren Justizdienst durch ein Fachhochschulstudium ersetzt werden sollte. Dazu gab es im Ausschuss eine Anhörung. In deren Ergebnis wurde das Für und Wider eines solchen Wechsels deutlich, zum einen der verständliche Wunsch der Gerichtsvollzieher nach diesem Wechsel, zum anderen aber auch gute Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Form der Ausbildung. Darauf aufbauend gilt es nun, anhand der Berufs- und Arbeitssituation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und im Zusammenwirken mit anderen Bundesländern konkret zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen im Ausbildungsgang der Gerichtsvollzieher angezeigt sind.
Insgesamt stellt der vorliegende Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Änderungsantrages, der nur zwei Fristverlängerungen für die Berichterstattung durch die Landesregierung beinhaltet, eine gute Grundlage für die gemeinsame Arbeit von Landesregierung und Landtag zur Weiterentwicklung und
Stärkung der Thüringer Justiz dar und – das möchte ich besonders betonen – insbesondere auch eine Richtschnur für unsere Haushaltsberatungen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nun, ich glaube, knapp zwei Jahre her, dass dieser Antrag im Plenum das erste Mal thematisiert wurde. Sie haben ja die Historie des Antrags verfolgen können. Ich habe in der damaligen Plenardebatte schon betont, dass viele Punkte des Antrags aus unserer Sicht erörterungswürdig sind und dass wir bei einer derart wichtigen Grundlage unserer Demokratie, nämlich einer unabhängigen und souveränen Justiz, auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und mit einer großen Präzession vorgehen müssen. Seither – auch das haben wir hören können – sind etliche Änderungen, Ergänzungen und auch Umformulierungen vorgenommen worden. Zum Thema „Gerichtsvollzieherausbildung“ wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt; auch das hat Frau Dr. Martin-Gehl gerade noch einmal dargestellt. Nach meiner Ansicht haben Deutschland und Thüringen ein sehr gutes und anspruchsvolles System aufgebaut, was breit ausgebildete Juristen und auch breit einsatzfähige Juristenpersönlichkeiten hervorgebracht hat. Es hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt und sollte nach unserer Auffassung natürlich im Kern auch Bestand haben. Dennoch sind im Lichte der auch immer wieder auf den unterschiedlichsten Ebenen Veränderungen vorgenommen worden und natürlich auch weitere Veränderungen vorzunehmen; das ist bereits zur Sprache gekommen. Wir haben als CDU-Fraktion mit eigenen Anträgen Vorschläge eingebracht, die ja auch umgesetzt wurden und wir haben ja auch selbst Papiere erstellt, die sich mit der Zukunft der Justiz und der Zukunft der Juristenausbildung hier in Thüringen beschäftigen. Der Antrag und die Beschäftigung mit diesem Thema senden daher auch ein nicht ganz unwichtiges Signal und sind vor allem angesichts der derzeitigen personellen Situation in der Justiz zu begrüßen. Grundsätzlich sind wir als CDU-Fraktion auch immer auf der Seite derjenigen, die eine unabhängige und leistungsfähige Justiz stärken wollen. Dieser Antrag, den wir in dieser geänderten Form heute hier zum Thema haben, spannt auch einen weiten Bogen über alle Teilbereiche der Justiz und spricht auch Themen und Probleme an, die tatsächlich existieren und an denen Thüringen arbeiten muss. Das ist wichtig, damit wir auch in Zukunft auf eine starke Justiz als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bauen können.
Meine Damen und Herren, die Intention des Antrags – das ist, denke ich, auch deutlich geworden – begrüßen wir. Allerdings ist aus unserer Sicht die Umsetzung zu wenig fokussiert. Beispielsweise ist die Passage zu einer zeitgemäßen Juristenausbildung sehr allgemein gehalten. Dass es für eine zukunftsfeste Justiz einer zeitgemäßen Juristenausbildung bedarf, ist nach meiner Ansicht eher eine Binsenweisheit als eine innovative Feststellung. Auch die Forderung, dass die Ausbildung der angehenden Juristen die Juristen befähigen muss, die aktuellen und zukünftigen inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen, könnte man eher als allgemeingültige Feststellung werten. Ich frage mich dann auch, um welchen Regelungs- und Klärungsbedarf es dabei gehen soll. Das erschließt sich mir und uns anhand dieser aufgeführten Allgemeinplätze leider nicht.
Ähnlich verhält es sich zum Beispiel mit dem Punkt I.5 und den damit verbundenen übrigen Landesbehörden. Auf welchen bisherigen Störfällen dieser Vorschlag fußt, dass eine zukunftsfeste Strafjustiz die reibungslose Zusammenarbeit mit den übrigen Landesbehörden benötige, und letztlich die Klarstellung,
welche Landesbehörden hier mit dieser pauschalen Feststellung gemeint sein sollen, sind Fragen, die sich uns leider nicht erschließen.
Ich komme noch zu einer Forderung, die auch hier aufgeführt ist, nämlich die Forderung nach einer proaktiven Personalpolitik. Das kann auch vieles bedeuten. Was damit ganz konkret gemeint ist, erschließt sich mir aber an dieser Stelle wiederum nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Von der ursprünglich eindeutigen Forderung nach Umstellung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher auf ein FH-Studium ist am Ende auch lediglich ein Prüfauftrag übriggeblieben.
Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die Beschäftigung mit der Zukunft der Justiz in Thüringen
richtig und wichtig ist. Es kann aber in so einem Antrag im Wesentlichen nicht darum gehen, Entwicklungen, die auf vielen Gebieten bereits stattfinden, hier einfach noch mal darzulegen. Insofern ist von Anträgen dieser Art – aus unserer Sicht zumindest – auch ein klarer Auftrag zu erwarten.
Wenn viele Fragen bei der Identifikation dieses Antrags offenbleiben, dann hat ein solcher Antrag aus unserer Sicht dann doch leider noch erhebliche Schwächen. Die Frage nach einem Beschluss und die Notwendigkeit eines solchen stellt sich trotz der begrüßenswerten Thematik dann am Ende relativ klar. Ich würde an dieser Stelle gern vorschlagen, auch weiter an der Justiz zu arbeiten. Wir haben alle heute an diesem Pult von der Bedeutung der Justiz gesprochen, die Bedeutung als wichtige Säule unseres Rechtsstaats, als wichtige Vertrauenssäule in den Staat, in die Demokratie, und deshalb sollten wir auch zukünftig weiter daran arbeiten, hier Vorschläge zu machen, um ganz konkret die Justiz auf feste Beine, auf vertrauenswürdige Füße zu stellen, und was diesen Antrag anbelangt, letztendlich dann auch klarer und fokussierter zu arbeiten. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Baum, ja, jetzt endlich doch noch mal ein Punkt, bei dem man sagen kann, das ist Parlamentsarbeit, wie sie sein soll. Es hat etwas gedauert – das wurde schon gesagt –, aber wir haben uns lange und intensiv miteinander unterhalten, was an den Anträgen sinnvoll ist, was wir noch verschärfen können, was vielleicht noch hinzuzufügen ist, was vielleicht noch offenbleiben und einer näheren Prüfung dann im Rahmen weiterer Sachverständigenanhörun
gen zugänglich gemacht werden sollte. Deswegen ist das ein wirklich gutes Beispiel für eine konstruktive gemeinsame Arbeit.
Ich möchte vielleicht einfach mal drei Punkte herausgreifen, die neben den guten Sachen, die wir schon gehört haben, besonders für die Öffentlichkeit vielleicht interessant sind. Es gab ursprünglich im FDP-Antrag die alte und immer wieder neu erhobene Forderung der Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft. Das haben wir jetzt tatsächlich rausgenommen. Natürlich haben Sie als FDP recht gehabt, das anzusprechen, denn der Europäische Gerichtshof hat 2019 gesagt, deutsche Staatsanwaltschaften könnten nicht ohne Weiteres europäische Haftbefehle ausstellen, weil die nicht so richtig unabhängig seien, weil sie einer Einzelanweisung der Exekutive unterworfen sein könnten. Andererseits
ist die Staatsanwaltschaft natürlich schon ein Teil der Exekutive und deren Handeln bedarf natürlich dann auch immer einer Kontrolle und einer Rückbindung an demokratisch legitimierte Staatsorgane. Entsprechend hat sich der Deutsche Anwaltverein in der Vergangenheit immer auch dafür starkgemacht, das Weisungsrecht dem Grunde nach beizubehalten.
Wir haben in der Thüringer Justiz seit einigen Jahren eine Leitlinie, nämlich seit 2016, in der deutlich gemacht wird, dass natürlich dieses Weisungsrecht nicht einfach politisch willkürlich oder ins Blaue hinein irgendwie ausgeübt werden kann, was auch noch nie jemand gemacht hat, sondern dass eine Einzelfallanweisung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommt, und das auch nur, wenn nicht der Generalstaatsanwaltschaft selbst gegen eine rechtswidrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder eine offensichtlich fehlerhafte Sachbehandlung vorgeht.
Wichtig ist in dem Zusammenhang, aus der Praxis in Thüringen ist in der jüngeren Vergangenheit kein einziger Fall bekannt geworden, wo eine Einzelfallanweisung erteilt wurde, und schon gar nicht missbräuchlich. Es handelt sich also deswegen immer noch um eine rechtsstaatlich sehr wichtige, aber am Ende doch eher theoretische Debatte. Deswegen können wir natürlich trotzdem auch weiter darüber reden. Wir sind uns, glaube ich, aber alle einig, dass es genau darum geht, justizfremde Motive immer aus den Entscheidungen der Justiz herauszuhalten.
Ein wichtiger Punkt aus dem FDP-Antrag – das wurde auch schon mehrfach hier von den Vorrednerinnen gesagt – ist, dass wir die Situation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher genauer in den Blick genommen haben. Da ging es um den Vorschlag, bei dem Herr Schard gerade bedauert hat, dass er jetzt nicht mehr so konkret drinsteht, nach Baden-Württembergischen Vorbild eine Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher einzuführen.
Warum ist das nicht einfach so per Federstrich hier von uns festzulegen? Das ist nicht so einfach, weil vor allem Baden-Württemberg mit diesem Modell bundesweit eine einsame Insel ist und deswegen ein Wechsel von Gerichtsvollziehern zwischen Bundesländern besoldungsmäßig nachteilig wäre. Die Frage der Nachqualifizierung der alt ausgebildeten Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg ist bis heute noch nicht
geklärt. Das haben uns übrigens das Baden-Württembergische Justizministerium und unser Landesverband des Gerichtsvollzieherbundes in ihren Zuschriften selbst als Problem offengelegt. Wir werden aber auf jeden Fall weitere Anstrengungen für gute Arbeitsmöglichkeiten und natürlich auch die Ausbildung als Gerichtsvollzieher unternehmen müssen, denn die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen leisten heute natürlich sehr viel mehr und Anspruchsvolleres als etwa vor 25 Jahren, denken wir an Vermögensauskunft, Führung von Schuldnerverzeichnissen. Deswegen werden wir – das ist jetzt ein Prüfauftrag – uns noch mal mit den Vor- und Nachteilen einer Umstellung auf ein Hochschulstudium beschäftigen.
Noch mal ein ganz anderes Thema – elektronische Beweise: Wir haben das Problem oder die Herausforderung, dass wir durch den Zugriff auf elektronische Dateien mittlerweile sehr viele elektronische Beweisstücke gesammelt haben, aber dass es sehr schwierig wird, für diese Fülle dieser Informationen, die dann auf Straftaten hinweisen, wenn beispielsweise umfangreiches pornografisches/kinderpornografisches Material sichergestellt wird, dann auch die Ermittlungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Das ist aber sehr wichtig.
Wir haben auch Nachholbedarf, bei den Anbietern für verschlüsselten Nachrichtenversand auf Kryptohandys nachzuforschen, wie wir das Ganze knacken können. Allein der Staatsanwaltschaft in Berlin liegen mittlerweile 1,6 Millionen Chatnachrichten vor, die sie gern im Rahmen von laufenden Strafverfahren verwerten würde. Also da müssen wir uns entscheiden, dass wir solche Beweismittel verwenden.