Protocol of the Session on September 15, 2023

Grundsätzlich kann die Stelle ausgeschrieben werden, wenn absehbar ist, wann dieser Ruhestand eintritt, aber im Einzelfall muss man sehen, wie die Stellen im jeweiligen Schulamt verteilt sind, sodass ich nicht ganz sicher sagen kann, wann das in diesem Fall der Fall sein wird.

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

Es gibt eine weitere Nachfrage.

In dieser Schule ist ein erheblicher Unterrichtsausfall zu verzeichnen, auch wenn das nach dem Herbst nach Ihren Aussagen etwas abgemildert wird. Wird für die Abschlussklassen in dieser Schule oder auch an anderen Schulen die Möglichkeit bestehen, an der Prüfungssituation etwas zu verändern, sprich, eventuell schriftliche durch mündliche Prüfungen zu ersetzen, oder werden da bei Ihnen andere Dinge diskutiert?

Das kann ich noch nicht sagen, dass hier die Veränderung der Prüfungsanforderungen angestrebt wird. Stattdessen wird angestrebt, gerade für die Abschlussklassen, das hatte ich ausgeführt, einen möglichst vollständigen Unterricht sicherzustellen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die letzte Mündliche Anfrage für den heutigen Tag wird gestellt durch Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 7/8699.

Waldresort am Hohenwarte-Stausee droht am Wald zu scheitern

„Waldresort droht am Wald zu scheitern“ titelte die Ostthüringer Zeitung im Lokalteil Saalfeld am 8. September 2023. In dem Zeitungsartikel wird darüber berichtet, dass ein Hotelvorhaben am Hohenwarte-Stausee seit zwei Jahren mit verschiedenen Genehmigungsverfahren zu kämpfen hat und sich die geplante Realisierung dadurch verzögert. So gebiete das Thüringer Waldgesetz als Bebauungsgrenze die sogenannte 30-Meter-Linie. Näher als 30 Meter zum Wald dürfe daher nicht gebaut werden, es sei denn, die untere Forstbehörde genehmigt ausdrücklich eine Ausnahme.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Schaffung von Hotelkapazitäten in Thüringen und insbesondere am Hohenwarte-Stausee?

2. Inwieweit gibt es Probleme durch das Thüringer Waldgesetz bei der Realisierung des Hotelvorhabens am Hohenwarte-Stausee?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Hotelvorhaben am Hohenwarte-Stausee zu unterstützen und zu beschleunigen?

4. Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung hinsichtlich der Unterstützung des Hotelvorhabens am Hohenwarte-Stausee ergreifen?

Vielen Dank. Für das Wirtschaftsministerium antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Böhler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage „Waldresort am Hohenwarte-Stausee droht am Wald zu scheitern“ beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der überwiegende Teil der statistisch nachgewiesenen Übernachtungen in Thüringen erfolgt auf Hotels. Sie sind als Wirtschaftsbetriebe im Bereich Tourismus deshalb von großer Bedeutung. Wie in anderen unternehmerischen Bereichen bewertet die Landesregierung auch im Bereich der Hotelunternehmen einen Wettbewerb durch Neuansiedlungen von Unternehmen daher positiv. Ob die Neuschaffung von Hotelkapazitäten tatsächlich notwendig ist, lässt sich allgemein für Thüringen nicht bewerten. Dies kann nur anhand des jeweiligen konkreten Standorts und des konkreten unternehmerischen Profils eingeschätzt werden. Im Bereich des Hohenwarte-Stausees sieht die Landesregierung noch Potenziale für weitere Hotelkapazitäten mit einer Ausrichtung auf Erholungsreisen sowie Tagungstourismus. Einem Ausbau im Bestand, wie er mit dem Vorhaben „Waldresort am See“ geplant ist, misst die Landesregierung eine große touristische Bedeutung bei. Die klare Profilierung in Bezug auf eine Zielgruppe und konkrete Reisemotive, die mit dem Vorhaben verbunden sind, bewertet die Landesregierung nach den vorliegenden Informationen als erfolgversprechend.

Zu Frage 2: In § 26 Abs. 5 Thüringer Waldgesetz ist bestimmt, dass aus Gründen der Gefahrenvermeidung bei der Errichtung von Gebäuden ein Abstand von 30 Metern zum Wald einzuhalten ist. Ausnahmen davon bedürfen deshalb der Genehmigung durch die untere Forstbehörde. Baugenehmigungen und bauordnungsrechtliche Zustimmungen schließen die forstrechtliche Genehmigung ein. Deshalb bedürfen sie des Einvernehmens der unteren Forstbehörde. Die Regelung zum Waldabstand soll einerseits den Wald vor Schaden schützen, der von Gebäuden ausgeht, insbesondere durch Brandgefahr. Sie soll aber auch Gebäude und vor allem Menschen, die die Gebäude nutzen, vor Schäden durch Holzbruch schützen. Die Verwaltung ist an diese vom Gesetzgeber erlassenen Vorgaben gebunden. Sie kann beim Vollzug lediglich die im Gesetz geschaffenen Möglichkeiten zur Ausnahmegenehmigung nutzen. Die Genehmigung einer solchen Ausnahme setzt voraus, dass im Rahmen einer konkreten Einzelfallbewertung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hinreichend ausgeschlossen werden können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gebäude deutlich höher liegt als der umgebende Wald liegt, zum Beispiel Hanglage, der umgebende Wald standortbedingt auf Dauer sehr niedrigwüchsig ist und damit keine Gefahr für das Gebäude darstellt oder wenn das Gebäude keinen Wohnzwecken dient und keine Gefahrenquelle für den benachbarten Wald darstellt. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist durch die örtlich zuständige untere Forstbehörde zu beurteilen. Eine Gefahr, die vom Wald ausgeht, kann auch dadurch ausgeschlossen werden, dass die Waldeigentümer bei der Bewirtschaftung die Niedrigwüchsigkeit sicherstellen. Das muss aber durch eine dauerhaft wirksame rechtliche Vereinbarung abgesichert sein. Eine Beseitigung von Wald zur Ausdehnung des bebaubaren Bereichs eines Grundstücks kommt ebenfalls in Betracht. Allerdings bestimmt § 10 Thüringer Waldgesetz für die Zulässigkeit solcher Nutzungsänderungen enge Grenzen. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Änderung der Nutzungsart sind stets die berechtigten Interessen des Waldbesitzers und die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Da es sich bei touristischen Beherbergungsprojekten um Anlagen handelt, die nur einem beschränkten Personenkreis zur Verfügung stehen, maßgeblich den Übernachtungsgästen, bedarf es besonderer Gründe für eine Abwägung zugunsten privater Interessen. Auch hier obliegt die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall den örtlich zuständigen unteren Forstbehörden. In jedem Fall müsste bei einer Nutzungsänderung durch den Begünstigten gemäß § 10

Abs. 3 Waldgesetz eine funktionsgleiche Ausgleichsforstung erfolgen bzw. gemäß § 10 Abs. 4 Thüringer Waldgesetz eine Walderhaltungsabgabe entrichtet werden.

Zu Fragen 3 und 4, die aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet werden: Bei dem Vorhaben handelt es sich derzeit um eine Baumaßnahme. Für diese müssen zunächst die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Land ist hier nicht selbst Planungsträger und hat daher auch keinen Einfluss auf die Planungsinhalte, die planerischen Festsetzungen und die Durchführung der Planungsverfahren, insbesondere des Bebauungsplans. Die Planung steht hier vielmehr in der Hoheit der Gemeinde, in deren Gebiet die Baumaßnahme erfolgen soll. Diese sind nach Kenntnis der Landesregierung inzwischen auch dazu tätig geworden. Soweit die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Baumaßnahme bestehen, richtet sich das Baurecht nach den vom Gesetzgeber geschaffenen Regelungen. Die Bauaufsichtsbehörde wird auf konkreten Antrag über den Bauantrag entscheiden. Auch hier wirkt die Landesregierung nicht mit. Der Betrieb nach der Errichtung der Hotelanlage wird durch ein privates Unternehmen übernommen. Dies obliegt damit ebenfalls nicht dem Einflussbereich der Landesregierung. Ein möglicher Antrag auf Gewährung einer Investitionsförderung an das Land durch den Maßnahmenträger liegt derzeit nicht vor.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich weise darauf hin, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen und nicht beantworteten Zusatzfragen gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 91 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten sind.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 31, 35, 37, 38 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 31

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8692 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 35

Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8719 -

(Staatssekretärin Dr. Böhler)

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 37

Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung

des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8695 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 38

Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8696 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 40

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 3, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

(Vizepräsident Worm)

Nachdem sämtliche Wahlvorschläge auch in ersten Wahlwiederholungen nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, ist bezogen auf jeden einzelnen Wahlvorschlag eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 9

Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken Antrag der Fraktion der CDU

- Drucksache 7/700 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/7982 -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Hartung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 14. Sitzung am 15. Mai 2020 wurde der Antrag der CDU-Fraktion „Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken“ mit der Drucksachennummer 7/700 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020, in seiner 8. Sitzung am 3. Juli 2020, in seiner 10. Sitzung am 18. September 2020, in seiner 15. Sitzung am 27. November 2020, in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember 2022, in seiner 53. Sitzung am 20. Januar 2023, in seiner 55. Sitzung am 31. März 2023 und in seiner 57. Sitzung am 12. Mai 2023 beraten

(Beifall DIE LINKE)

sowie ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieser Beratung liegt mit Datum vom 12.05.2023 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Antrag vor. Sie trägt die Drucksachennummer 7/7982 und lautet auf Aufnahme des Antrags, der zugleich eine umfassende Neuformulierung erfährt. Der Wortlaut dieser Neuformulierung kann ebenfalls der Beschlussempfehlung entnommen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Baum für die Parlamentarische Gruppe der FDP das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, die Bekämpfung des Lehrermangels ist das derzeit wohl drängendste Problem in unserem Bildungssystem. Zu Beginn des Schuljahres