Protocol of the Session on September 15, 2023

Die hier vorliegende Gesetzesänderung zum Kindergartengesetz besteht im Wesentlichen aus drei Hauptpunkten: Erstens soll das seit Langem von Rot‑Rot‑Grün angekündigte dritte beitragsfreie Kindergartenjahr kommen, zweitens sollen die Betreuungsschlüssel für Kinder von vier bis sechs Jahren in Kindergärten verbessert werden und drittens soll ein Zentrum für frühkindliche Bildung entstehen. An der Gesetzesnovelle zeigt sich aber wieder einmal, dass sich die Vorstellungen von Rot-Rot-Grün für die Betreuung von Kindern

einseitig nur auf Kindergärten fokussiert. Wir haben eine deutliche finanzielle Bevorzugung von Kindergärten gegenüber anderen Betreuungsformen, die mit dieser Gesetzesänderung noch mal deutlich gefestigt werden soll.

Auch wenn Rot‑Rot‑Grün manchmal gern von Wahlfreiheit für die Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, spricht, so zeigt ihre Politik doch ein ganz anderes Bild. Je nach Betreuungsform haben wir unterschiedliche Förderleistungen. Während die Kindergartenplätze am stärksten gefördert werden und das jetzt noch ausgebaut werden soll, erhalten hingegen Eltern, die sich dafür entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen, gar keine Förderung. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert.

(Beifall AfD)

Für uns als AfD-Fraktion steht aber schon immer die Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt. Wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern, deswegen sprechen wir uns immer für ein Modell eines Familiengeldes aus. Das Familiengeld soll sich an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und an die Eltern direkt ausgezahlt werden. Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter verwenden. Es wäre auch leichter möglich, dass vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt, um sich um die Kinder zu kümmern.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welches Elternteil könnte das wohl sein?)

Wichtig ist uns dabei, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben; sie wissen am besten, was für ihre Situation und vor allem für ihr Kind die beste Betreuungssituation darstellt.

(Beifall AfD)

Nichtsdestotrotz kann ich die Forderung der hier vorliegenden Gesetzesänderung des Kindesgartengesetzes nachvollziehen, insbesondere die Forderung nach einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindergärten ist dringend nötig. Dieser würden wir normalerweise auch zustimmen, wäre da nur nicht die lästige Frage der Finanzierung, mit der sich Rot-Rot-Grün recht schwertut und keine Antworten liefert, auch Herr Reinhardt nicht. Er hat ja viel gesagt, was man alles möchte, hat das alles sehr polemisch ausgeschmückt. Schön. Aber was soll das Ganze denn kosten? Kommen wir doch mal zu den Zahlen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als würde Sie das interessieren nach ges- tern! Das ist Ihnen doch völlig egal!)

Während das Zentrum für frühkindliche Bildung mit rund 700.000 Euro jährlich noch relativ günstig ist, soll das weitere kostenfreie Kindergartenjahr schon rund 30 Millionen Euro kosten und die Verbesserung des

Betreuungsschlüssels und des Mindestpersonalschlüssels schlägt noch einmal mit rund 83 Millionen Euro jährlich zu Buche. Alles zusammen kostet dann dieser Gesetzentwurf rund 110 Millionen Euro jährlich. Und dabei wird überhaupt nicht aufgezeigt, wie dies auch nur ansatzweise irgendwie finanziert werden soll.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das sind uns die Kinder und die Eltern wert!)

Wenn es Ihnen so viel wert ist, hätten Sie es doch in den Haushalt reinschreiben können. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit diesem Gesetzesvorhaben, hätte man wenigstens schon für das kommende Jahr die Kosten im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Aber nichts dergleichen.

(Beifall AfD)

Vor allem wäre es ja auch einfach gewesen, da im kommenden Jahr nicht die kompletten 110 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, sondern, da das Gesetz erst im August in Kraft tritt, nur anteilig 47 Millionen Euro anfallen würden. Der Haushaltsentwurf, der gestern aber hier vorgelegt wurde, enthält nichts dergleichen und das, obwohl man mit dem Haushaltsentwurf schon für das kommende Jahr komplett an die Schmerzgrenzen gegangen ist. Man hat alles, was man irgendwie finden konnte, zusammengekratzt und sogar die Rücklagen des Freistaats Thüringen sollen komplett aufgebraucht werden. Also selbst bei einem so aufgeblähten Haushalt, der über jedes Maß an vernünftiger Haushaltspolitik weit hinausgeht, konnte man die 47 Millionen Euro augenscheinlich nicht auftreiben. Wie es dann 2025, wenn dann die kompletten 110 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, aussehen soll, das ist komplett offen, dazu liefert Rot-Rot-Grün keine Antworten und das ist ein Offenbarungseid, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Man hätte doch erwarten können, dass wenigstens aufgezeigt wird, wo die Einsparungen vorgenommen werden sollen, um die Novelle des Kindergartengesetzes zu finanzieren. Aber jeder Einzelplan des Haushaltsentwurfs wurde immer weiter mit Wunschträumen, Wahlgeschenken und finanzieller Absicherung für die eigenen Milieus vollgepackt und nun sollen noch mal die Millionen für die Novelle des Kindergartengesetzes oben draufgesattelt werden. Das hat mit seriösem Haushalten nichts zu tun, das hat mit einer seriösen Politik nichts zu tun. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist reines Wahlkampfgetöse.

(Beifall AfD)

Man hat vor allem den Eindruck, dass Rot-Rot-Grün selbst nicht mehr daran glaubt, nach 2024 in Regierungsverantwortung zu sein, denn anders kann man sich so einen unausgegorenen Gesetzentwurf ohne finanzielle Untermauerung nicht erklären, aber anscheinend geht Rot-Rot-Grün ins letzte Jahr mit Regierungsverantwortung mit dem Motto „nach uns die Sintflut“.

(Beifall AfD)

Wir werden auf jeden Fall keiner Gesetzesänderung zustimmen, die – außer, dass sie gut klingt – keinerlei Substanz liefert, die nicht finanziell untersetzt ist und vor allem das Risiko birgt, dass der Freistaat Thüringen in den kommenden Jahren bei der Haushaltserstellung in arge Probleme geraten könnte. Die Gesetzesänderung soll augenscheinlich nur dazu dienen, dass Rot-Rot-Grün noch mal Rückenwind im Wahlkampf bekommt und eine solche offensichtliche Verteilung von Wahlgeschenken werden wir nicht unterstützen und deswegen auch schon einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, nachdem wir im April die sogenannte kleine Novelle – praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung, Kindertagespflege – hier beschlossen haben, bringen wir rot-rot-grünen Fraktionen eine weitere Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Thüringen auf den Weg. Für unsere grüne Fraktion steht immer die Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung im Vordergrund, mehr Qualität also. Doch was bedeutet Qualität hier eigentlich? Für uns Bündnisgrüne heißt das, dass Kinder sich unabhängig von ihrer Herkunft entwickeln und entfalten können und dass ihr körperliches, emotionales, soziales und intellektuelles Wohlbefinden sichergestellt wird. Dazu können wir als Gesetzgeber vor allem über die Bereitstellung von Struktur, im Wesentlichen die Finanzierung von Personal, beitragen. Wer sich übrigens eingehender mit Qualität in der frühkindlichen Bildung auseinandersetzen möchte, dem sei unser Gutachten „Qualität und Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen“ ans Herz gelegt, besonders nach rechts außen würde ich diese Empfehlung aussprechen wollen. Wir setzen uns auf fachwissenschaftlicher Grundlage mit der Weiterentwicklung frühkindlicher Bildung auseinander und übersetzen dies in politische Praxis. Das unterscheidet uns von weiten Teilen der CDU und insbesondere auch von der AfD.

Was steht nun also drin in unserem Gesetzentwurf? Ich möchte hierfür die wichtigen Aspekte unseres Gesetzentwurfs skizzieren. Ein Baustein für mehr Qualität ist die künftige Etablierung und Förderung eines Zentrums frühkindlicher Bildung in Thüringen. In anderen Bundesländern gibt es solche Einrichtungen bereits. Wir wollen hier in Thüringen nachziehen. Ziel eines solches Zentrums sind der verbesserte Austausch zwischen Wissenschaft auf der einen Seite und Praxis auf der anderen Seite, aber auch zwischen all denjenigen, die im Bereich frühkindlicher Bildung tätig sind. Besonders wichtig ist uns, dass durch das Zentrum auch landesweite Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. Wie wir wissen, wünscht sich die Mehrheit der Erzieherinnen Weiterbildungsmaßnahmen für den Umgang mit Kindern, die einen fremdsprachlichen Hintergrund sowie solchen, die besonderen Förderbedarf haben. Ich möchte unterstreichen, dass wir als Gesetzgeber Erzieherinnen nicht noch mehr be-, sondern mit spezifischen Angeboten entlasten möchten und dass wir die Qualifizierungsmaßnahmen der Träger sinnvoll ergänzen und nicht ersetzen möchten. Auch in der Beratung von Kommunen und Trägern für eine Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung liegt eine künftige Aufgabe des Zentrums frühkindlicher Bildung. Wir werden mit dem neuen Kindergartengesetz die Qualität der Betreuung erhöhen, indem wir den Personalschlüssel verbessern. Das heißt, künftig werden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr nicht mehr als zwölf Kinder von einer Erzieherin oder einem Erzieher betreut. Da sind wir – so ehrlich müssen wir sein – noch nicht beim wissenschaftlich empfohlenen Verhältnis von einer Erzieherin oder einem Erzieher zu neun Kindern, aber wir sind auf dem richtigen Weg.

Die Kommunen lassen wir dabei übrigens nicht allein. Um Mehrkosten beim Personal gegenzufinanzieren, werden wir die Landespauschale entsprechend erhöhen. Auch heute schon fördern wir jeden Kindergartenplatz in diesem Freistaat mit 50 Prozent der anfallenden Kosten. Ja, das kostet Geld, und diese Mittel finden sich natürlich nicht im Haushaltsentwurf der Landesregierung – wie auch, wenn wir heute das Gesetz aus der Mitte des Landtags in die erste Lesung einbringen. Wir haben bereits Vorschläge gemacht, wie wir uns diese Gegenfinanzierung vorstellen können. Wir werden im Zuge der Haushaltsberatungen eine gemeinsame Lösung finden.

Noch eine Bemerkung zum Personalschlüssel: Wir haben es schon an anderer Stelle gesagt, der zu erwartende Geburtenrückgang in Thüringen darf nicht zur Schließung und Entlassung von Fachkräften führen. Wir werden sie auch in der Zukunft benötigen.

Wir möchten auch noch eine Bemerkung zum dritten beitragsfreien Kindergartenjahr machen, das auch Teil dieses Gesetzentwurfs ist. Ja, diese Änderung wird kontrovers diskutiert, auch bei uns, den Grünen. Aber wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt und wir stehen natürlich zu unserem Wort. Und ja, die Erweiterung der Beitragsfreiheit wird auch den Haushalt zusätzlich belasten, aber diese Mehrkosten von rund 29 Millionen Euro jährlich sind eine Entlastung für alle Familien mit Kindern im Kindergarten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine bedeutend günstigere und echte, weil zielgerichtete Entlastung von Familien als die gestern von der neoliberalen deutschnationalen Front beschlossenen 48 Millionen Euro Grunderwerbsteuersenkung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir laden schon jetzt die demokratischen Fraktionen zur intensiven Debatte, Anhörung und danach möglichst gemeinsamen Beschlussfassung ein. Bei der kleinen Novelle hat es auch geklappt, nachdem wir uns konstruktiv mit den jeweiligen Argumenten auseinandergesetzt haben. Daher freuen wir uns schon auf die Stellungnahmen in der Anhörung und die Diskussion im Anschluss im Ausschuss. Ziel ist es, dass die geplanten Änderungen zum 1. August 2024 in Kraft treten können. Lassen Sie uns gemeinsam im Interesse unserer Kinder und deren Zukunft, aber auch im Interesse unserer Fachkräfte, denen ich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz danken möchte, dafür sorgen, dass es so kommt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordneten, liebe Zuhörer, ja, unsere Kinder sind uns wichtig, sie sind unsere Zukunft und wie wir mit ihnen umgehen, so werden sie ihr Leben gestalten. Die frühkindliche Entwicklung ist entscheidend für das ganze Leben, und da sind wir schon beim Kindergarten.

Die Betreuungsqualität in der Kindergärten Thüringens ist sehr unterschiedlich und keineswegs durchweg schlecht, ebenso wie die Personalverfügbarkeit und die Qualität des Personals. Bei der Qualität des Personals sollte man sich die Ausbildungsinhalte mal anschauen, was für Erzieher im Vorschulalter wichtig ist. Wenn man bei der Weiterbildung einer Tagesmutter zur Erzieherin Integralrechnung abverlangt, dann läuft doch irgendwo etwas verkehrt.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Hat dann Hochschulzugang!)

Schaue ich mir Ihren Gesetzentwurf an, greift der an der falschen Stelle. Schon bei der Gestaltung des Betreuungsschlüssels sollte differenziert werden nach Anforderungen. Neben hoch qualifiziertem Fachpersonal in den Bildungsphasen ist eine liebevolle, mit Herz und Lebenserfahrung ausgestattete Person in den Freispielzeiten oder bei der Begleitung zum Beispiel zum Schwimmunterricht ohne akademischen Abschluss durchaus geeigneter.

(Abg. Müller)

Ein Zentrum für frühkindliche Bildung löst die Problemfälle im Land nicht, es bläht nur den Verwaltungsapparat auf und verschlingt Gelder. Es entzieht dem eh schon angespannten Arbeitsmarkt die Fachkräfte, die sich um unsere Kinder direkt kümmern könnten. Qualitätsevaluierung und Berichtspflichten behindern mehr, als es bringt. Sind Eltern und Elternvertretungen nicht Qualitätsmesser genug? Die pädagogischen Konzepte werden von den Trägern und den Leitern der Kindergärten ausgearbeitet, und wenn wir uns die Kindergartenlandschaft in Thüringen anschauen, gibt es vielfältige funktionierende Konzepte, von Waldkindergärten über Montessori bis hin zu integrativen Kitas. Es ist sehr gut, dass es hier keine Einheitskonzepte gibt und sich Eltern etwas zu ihren Vorstellungen Passendes auswählen können. Und wissen Sie, was wir für hochqualifizierte und leidenschaftliche Erzieher in unserem Land haben, die sich weiterbilden und kreativ sind? Die brauchen ein solches Zentrum nicht, wenn man sie nur ihre Arbeit machen lässt.

(Beifall AfD)

Genau diesen Erziehern möchte ich von hier erst mal ein großes Dankeschön sagen.

Jetzt möchte ich noch etwas zum dritten beitragsfreien Kita-Jahr sagen. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage, wo den freien Schulträgern mit Taschenspielertricks die Finanzierung eingekürzt wird, sehe ich keine Veranlassung, hier Geld auszugeben, was nicht da ist. Sozial Schwache erhalten sowieso Zuschüsse und alle anderen zahlen sehr gern für eine hochqualitative Kinderbetreuung. Mit diesem Gesetz wollen Sie den Landeshaushalt jährlich um 90 Millionen Euro belasten – ja, nächstes Jahr ist es nur die Hälfte –; Gelder, die aktuell und in absehbarer Zukunft gar nicht da sind. Mit dem vorliegenden Gesetz verbessern Sie nicht, sondern erhöhen Bürokratie, nehmen dem Arbeitsmarkt Betreuungskräfte weg und belasten unseren bereits überstrapazierten Haushalt ohne erkennbare Wirkung. Das Gesetz setzt falsche Prioritäten und deshalb lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Einer Ausschussüberweisung für eine konstruktive Diskussion stimme ich zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher, ich sage es vielleicht vorab, wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss zu.

Als wir das letzte Mal über das Kindergartengesetz gesprochen haben, ging es um die praxisintegrierte Ausbildung. Da habe ich in meiner Rede eigentlich darauf verwiesen, was uns im frühkindlichen Bereich wichtig ist. Das eine ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher ausreichend Zeit haben, um qualitative Bildungsarbeit

zu leisten, dass dementsprechend die Kindergärten gut ausgestattet sein müssen, sowohl mit Personal als auch mit Sachmitteln, und dass vor allem die Bürokratie sie nicht davon abhält – entsprechend brauchen wir ein bisschen weniger –, dass wir aber vor allem uns auch ehrlich machen, was die Bedarfe angeht, die wir auf allen Ebenen brauchen. Im Kern zeigt sich gerade im letzten Punkt in diesem Gesetz: Was braucht es denn wirklich für eine gute frühkindliche Bildung und wessen Aufgabe ist es? Das Land unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung von Aufgaben der frühkindlichen Bildung. Das ist auch richtig so. Die bestehenden Strukturen in der Kindergartenfinanzierung sind aber, um es dezent zu formulieren, relativ komplex. Allein über das Kindergartengesetz erhalten nach § 25 alle örtlichen Träger eine Landespauschale für die Kindergartenkinder gestaffelt nach Alter in insgesamt fünf Stufen mit zusätzlicher Komponente für die Kindertagespflege. Zusätzlich – ich will nur mal so einen Überblick geben – gibt es eine Landespauschale

(Abg. Dr. Bergner)

für jeden belegten Kinderhortplatz, einen Landeszuschuss für Einrichtungen über hundert Kinder, eine nach Alter gestaffelte Pauschale für Kinder mit Förderbedarf, eine Landespauschale für die Fachberatung durch die örtliche Jugendhilfe, eine Infrastrukturpauschale, die Erstattung der Elternbeiträge – aktuell noch zwei, dann weiß man nicht, wie viel noch – und den Landeszuschuss für die PiA-Ausbildung bzw. das soll ergänzt werden durch die Praktikumsplätze, die bei der Erzieherausbildung generell anfallen.