Nehmt dem Steuerzahler alles nur Mögliche aus der Tasche, was man kann. Wir können bis 6,5 Prozent erhöhen, dachte man sich damals, das kann nämlich die Einnahmen im Haushalt erhöhen, das muss ausreichen für diese Erhöhung. Und das hat damals auch ausgereicht, die Mehrheit hat es durchgedrückt. Schon damals war für alle Beteiligten klar – das wurde in der Debatte gesagt, wenn man sich das Protokoll anschaut, ist das nachvollziehbar –, schon damals wurde festgestellt, das hat mein Kollegen Stefan Möller damals gemacht und er hat auch richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass der Landeshaushalt 2014 noch mit einem Überschuss von fast 190 Millionen Euro abgeschlossen wurde. Die also behauptete notwendige Konsolidierung, die damals als Begründung angegeben wurde, sie war also frei erfunden. Die Mehreinnahmen wollte Rot-Rot-Grün zur Finanzierung des eigenen Haushalts nutzen und genauso ist es auch gekommen.
Ich habe gestern bereits in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen: Unter Rot‑Rot‑Grün sind in diesem Land die Ausgaben innerhalb von nicht einmal zehn Jahren Regierungszeit um nahezu 50 Prozent gestiegen. Natürlich sind hier die inflationsbedingten Teuerungen, Anpassungen von Löhnen und Besoldung dabei, keine Frage, steht außer Frage. Aber die Realität ist doch, dass dieser Staat schon lange keine Einnahmensorgen haben darf, sondern Ausgabenprobleme hat. Und diese Probleme hat rot-rot-grüne Haushalts- und Finanzpolitik verschärft in diesem Land.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum Jahre 2017 hat dem Freistaat seitdem Mehreinnahmen – wenn man das zusammenrechnet, welche Mehreinnahmen sich daraus ergeben haben, aus dieser Erhöhung – um 1,5 Prozentpunkte, mithin Mehreinnahmen im neunstelligen Bereich beschert. Das sind insgesamt etwa 360 Millionen Euro, die der Freistaat zusätzlich durch die um 30 Prozent erhöhte Grunderwerbsteuer eingenommen hat. Und wo sind sie gelandet? Die marode Infrastruktur ist geblieben, die sanierungsbedürftigen Straßen, die sanierungsbedürftigen Schulen sind geblieben. Viele Kommunen sind nach wie vor finanziell völlig überfordert. Und diesen Betrag, es war nicht der genaue Betrag, 360 Millionen Euro, aber ein sehr ähnlicher Betrag, haben wir heute schon gehört. Und der eine oder andere aufmerksame Hörer wird auch wissen von wem, nämlich vom Ministerpräsidenten. Er hat nämlich vorhin in der Debatte zum Landeshaushaltsgesetz 2024 gesagt: Um etwa diesen gleichen Betrag, 360 Millionen Euro, haben wir in zehn Jahren rot-rot-grüner Haushaltspolitik die Schulden im Freistaat reduziert. Wo ist also die Erhöhung der Grunderwerbsteuer 2017 hingeflossen? In die Schuldentilgung, nicht in die Konsolidierung des Haushalts, nicht in die Sanierung der Straßen und Schulen, nicht, nichts Konstruktives ist in diesem Freistaat aus diesen Mehreinnahmen geschehen, ganz und gar nicht.
Nein, meine Damen und Herren, Herr Präsident, was damals beschlossen wurde, ist genauso wie prognostiziert eingetreten: Das Geld ist versandet, versandet in die Förderung von Lastenfahrrädern, Beispiele sind ja heute schon gefallen, versandet in sinnlose Hitzeschutzberatungsprogramme,
versandet in Meinungsüberwachungsinstitute, versandet in Danke-fürs-Impfen-Partys, versandet in marode Banken, Stichwort Greensill, versandet in institutionelle Förderung von als Arbeitsloseninitiativen getarnte Betrugsmaschen, versandet in so viele andere
Umerziehungsprojekte in diesem Land, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Klientelförderungstöpfe rot-rotgrüner Vorfeldorganisationen.
Es ist also richtig und konsequent zu schauen, wo Steuern auch reduziert werden und die Bürger entlastet werden können. Nicht zuletzt deswegen hat meine Fraktion bereits im August 2018 eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum beantragt und im Januar 2022 aus Anlass einer Debatte, die die FDP-Gruppe damals angestoßen hat, diese Forderung wiederholt und einen möglichen Lösungsansatz auch präsentiert, und zwar unter Nutzung des Thüringer Wohnungsbauvermögens. Das hat mein Kollege Kießling immer wieder präsentiert und betont, dass es die Möglichkeit gäbe. 2018 und letztes Jahr waren die Kollegen der CDU-Fraktion noch streng dagegen, Herr Kowalleck wird sich erinnern, er hat nämlich dagegengesprochen. An seine Rede kann ich mich nämlich auch erinnern.
Umso besser und umso schöner, dass die anstehenden Wahlkämpfe die Anträge auf Steuersenkung auch für die Union wieder charmant machen, genauso wie sie eine restriktive Flüchtlingspolitik oder eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten für den Innenminister charmant machen.
Also was anstehende Wahlen nicht alles möglich machen in diesem Land – eine Entwicklung, die auf jeden Fall zu begrüßen ist. Denn uns, meine Damen und Herren, Herr Präsident, ist es gleich, wer hier im Hause etwas Richtiges beantragt. Wir sind gern bereit, unseren Forderungen auch dann zur Verwirklichung zu verhelfen, wenn es die Vertreter einer anderen Partei sind, die dieses hier vorschlagen und zur Abstimmung stellen. Pragmatische Politik zum Wohle des Freistaats und seiner Bürger – das ist die AfD hier im Landtag, das ist AfD in Thüringen.
Beim Thema der Grunderwerbsteuersenkung hat sich in den vergangenen Jahren nämlich klar gezeigt, dass Union, FDP und AfD in die gleiche Richtung blicken. Die zwei Fraktionen und die Gruppe haben weitgehend gleichlautende Anträge in der Sache gestellt. Wir wollen eine Entlastung für diejenigen, die sich mit einem Immobilienerwerb mit Standort in Thüringen für Thüringen, für dieses Land, entscheiden. Wir sind auch der Überzeugung, dass sich Thüringen das auch leisten kann und können muss. Daher stimmen wir diesem Antrag der CDU-Fraktion zu, auch wenn er in Einzelheiten hinter unseren Forderungen bleibt, aber darüber schauen wir hinweg. Im Wesentlichen wird die Forderung umgesetzt, und das ist auch richtig so.
Eine gute Politik braucht die Stimmen der AfD nicht, ist ja immer wieder hier zu hören in diesem Plenum, aber auch in der Öffentlichkeit, die Presse ventiliert das ja immer wieder. Diese Behauptung ist in diesem Landtag leider viel zu oft gefallen. Ich denke, der Thüringer Bürger zieht ein anderes Resümee, auch aus der Debatte des heutigen Tages. 2018 und 2022 war die Senkung der Grunderwerbsteuer ein Vorstoß der AfD, dem aber nicht zugestimmt werden durfte, eben weil es ein Vorstoß der AfD war. Jetzt ist es aber eine Idee der Union – sei es drum. Auf keinen Fall darf aber die AfD zustimmen, die Stimmen sind ja vergiftet, „Pakt mit dem Teufel“ ist sogar aus der Staatskanzlei zu hören. Nein, Herr Ministerpräsident, das ist ein Pakt mit dem Wähler, ein Pakt mit dem Steuerzahler in diesem Land,
ein Pakt mit Familien, die sich in Thüringen langfristig niederlassen wollen, ein Pakt mit Unternehmen, die sich trotz einer katastrophalen rot-rot-grünen Wirtschaftspolitik für den Standort Thüringen entscheiden, und ich denke, das ist auch ein richtiger Pakt.
Wenn Sie in Ihren Sonntagsreden – also meine Damen und Herren, nicht nur der Ministerpräsident – wieder einmal den Vertrauensverlust der Bürger in politische Institutionen beklagen, dann denken Sie zurück an diese Debatte des heutigen Tages, auch die zum Haushaltsgesetz, und wie sie auch im Vorfeld geführt wurde. Mehr Pragmatismus täte uns allen gut. Nicht wer beantragt etwas, sondern was wird beantragt, nicht wer stimmt etwas zu, sondern wozu wird zugestimmt. Und wenn das den Interessen der Wähler entspricht, den Interessen der Steuerzahler, der Familien, der Unternehmen in diesem Land, dann ist das eine begrüßenswerte Entwicklung.
Lösungsorientierte Politik und weniger parteipolitische Farbenspiele und Zank – das wünscht sich der Bürger in diesem Land. Es wäre im Interesse aller hier Anwesenden, das endlich zu erkennen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass er ein paar Monate liegt, wie ich es jetzt so oft hören konnte, auch schon in der Debatte im Haushaltsausschuss, wenn er nicht sauber bearbeitet wird oder eben auch ein ordentlicher Kompromiss dazu gefunden wird, um demokratische Mehrheiten zu finden.
Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU kann man mit folgenden Worten zusammenfassen – das hat auch Herr Dittes eben schon mal gemacht –: Er ist verfassungsrechtlich fragwürdig, haushaltstechnisch komplett unvernünftig und ordnungspolitisch verfehlt
und er ist eben nicht besser geworden in den letzten Monaten. Eine Frage aber bleibt mir wirklich stehen, liebe Christdemokraten, und das sage ich, lieber Herr Voigt, auch als christliche Sozialdemokratin, wenn Sie darauf so großen Wert legen: Bei welchem Ihrer vielen oft sinnlosen politischen Manöver der letzten Monate ist bitte schön der ordnungspolitische und haushaltspolitische Kompass der CDU dermaßen über Bord geflogen?
Bei dem, was Sie hier veranstalten, muss man sich ehrlich fragen, ob wir nicht besser zukünftig verpflichtende Kurse im Haushaltsrecht ins Abgeordnetengesetz schreiben, anstatt Kulturkampfparolen in Ihr Ministergesetz.
Sie verkaufen hier eine Steuerkürzung, die in erster Linie Immobilien- und Bodenspekulanten, Unternehmen und Hedgefonds zugutekommt, als – in Anführungszeichen – gute Familienpolitik,
in einem Bundesland, in dem über 50 Prozent – Herr Dittes ist auch schon darauf eingegangen – der Menschen zur Miete leben und in dem die Grundstücks- und Immobilienpreise deutschlandweit mit am günstigsten sind. Doch Ihre Mär von Familienentlastung verpufft allein schon deshalb, weil Ihr Ansatz unlogisch ist. Wenn Sie tatsächlich Familien die Steuer beim Eigenheimerwerb faktisch erlassen wollen, warum wollen Sie sie dann gleichzeitig senken? Dann kann sie auch bei 6,5 Prozent bleiben, denn die Eigenheime werden ja dann nicht besteuert, weil –zum Beispiel über eine Förderung entlastet. Viele Familien zahlen sie zudem nur einmal im Leben, nämlich dann, wenn sie überhaupt ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben können. Viele Menschen zahlen diese Steuer jedoch nie, weil sie sich diesen Schritt aufgrund ihres niedrigen Einkommens überhaupt nicht leisten können.
Stattdessen nehmen Sie also im Landeshaushalt Einnahmekürzungen in Höhe von mehr als 48 Millionen Euro in Kauf, was locker einem beitragsfreien Kita-Jahr entspricht.
Das, liebe CDU, das wäre wirklich jedes Jahr oder sogar jeden Monat eine echte finanzielle Entlastung für Familien und Kinder gewesen, und nicht nur eine verdeckte Wirtschaftssubvention in Form von Steuergeschenken. Doch damit nicht genug. Sie packen auf eine pauschale Steuersenkung auch noch verfassungsrechtlich bedenkliche Rückzahlungsversprechen obendrauf, die den Freistaat noch mal roundabout 20 Millionen plus X kosten, jedes Jahr wohlgemerkt. Das macht auch der heute vorgelegte Änderungsantrag per Tischvorlage nicht besser, er ist eher eine weitere Mogelpackung. Ihr Ansinnen, eine gesetzlich verpflichtende Rückerstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer in dieses Gesetz zu schreiben, ist die Einführung eines Freibetrags durch die Hintertür. Dieses Recht der Freibetragsregelung steht nach Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetz jedoch nur dem Bund zu. Der Thüringer Rechnungshof hat in der Anhörung darauf hingewiesen. Die Steuergewerkschaft hat Sie darauf hingewiesen. Das Thüringer Finanzministerium hat in der Beratung mehrfach darauf hingewiesen, und selbst die Finanzministerin hat Ihnen in den letzten Ausschusssitzungen, auch jetzt noch mal mit Anschreiben, diesen Punkt eindeutig vorgehalten.
Und, Kollege Voigt, Sie haben erst heute auch in Ihrer Rede wieder mehrfach den Bürokratieabbau gefordert und wollen ihn hier wieder aufbauen mit einem weiteren Programm. Auch dazu hat Herr Dittes schon mal ganz konkret ausgeführt, was das auch an Verwaltungsaufwand bedeuten würde – dank der CDU. Aber Sie wollen ihn nun mal haben, diesen politischen Skalp. Das ist alles, aber keine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die Sie sich immer sehr gerne doch eigentlich blumig selber auf die Fahnen schreiben.
Ich denke nur an jede Mehrforderung im Haushalt 2024, die sich ja mittlerweile laut eigenen Pressebekundungen bei ungefähr mehr als 900 Millionen Euro bewegen. Die Inflation – auch von der hat Prof. Voigt vorhin schon gesprochen – betrifft eben auch den Landeshaushalt. Deswegen benötigen wir auch hier, so ist es nun mal, jeden Cent.
Und auch das gehört zur Wahrheit dazu, wenn Sie sich dann auch wieder noch auf die Aussagen der Bundesbauministerin Clara Geywitz beziehen: Das, was im Bund gerade lange diskutiert und gefordert wird, ist die verfassungskonforme Einführung einer Freibetragsregelung für den Eigenheimerwerb, ja, wie sie eben nur der Bund machen kann, und nicht die Länder. Auch darauf haben wir Sie mehrfach im Verfahren hingewiesen, hat Sie aber nicht interessiert. Wir müssen uns diese Doppelzüngigkeit von Ihnen tatsächlich nicht vorwerfen lassen, nur, weil Ihre Partei offenkundig von der aktuellen Rechtslage keine Ahnung hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Einnahmeverluste und Mehrausgaben, die die 60-Millionen-Marke im Haushalt locker sprengen. Allein schon wegen dieser Dimension hatten wir im Haushaltsausschuss noch mal gesagt: Lasst uns das gemeinsam während des Haushalts bereden, gemeinsam die Landesfinanzen ausloten. Denn diese Mindereinnahme wirkt wie gesagt nicht nur 2024, sondern alle Jahre fort und sie betrifft auch die Schlüsselzuweisungen der Kommunen. Auch die werden dank Partnerschaftsgrundsatz dann weniger bekommen. Allein das hätte jeden ernsthaften Haushaltspolitiker stutzig machen können, haben Sie aber salopp verworfen. Viele andere Themen und Debatten im Haushaltsausschuss haben Sie ignoriert. Und wir hatten bis heute tatsächlich gehofft, dass Sie diesen Antrag noch mal zurückziehen oder zu einem anderen Kompromiss kommen.
echte Familienförderung reden. Aber so funktioniert es nicht. Ich beantrage die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, damit alles zusammen mit dem Haushalt verantwortungsvoll beraten werden kann, auch vor dem Hintergrund des heutigen neuen Änderungsantrags, um weiter noch einmal die verfassungsrechtlichen Bedenken sauber aus dem Weg räumen zu können. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident, liebe Zuschauer auf der Tribüne und ich denke, eine ganze Menge schaut jetzt in das Thüringer Parlament.
Schauen wir mal, zu welchem Zeitpunkt wir die Diskussion führen. Wir führen die Diskussion zu einem Zeitpunkt, wo die Bauindustrie eingebrochen ist, wo wir wissen, dass der private Hausbau fast auf null gesunken ist, die Erwerbstätigkeit, also auch das Handeln von Häusern, um ein Drittel zurückgegangen ist, wo einfach viele Dinge auf diesen Wohnungs- und Baumarkt einwirken. Da spielen allerlei Faktoren eine