Wollen Sie die Liste? Die kann ich Ihnen auch gern geben und dem Protokoll stellen wir die auch zur Verfügung.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 7/8662 auf.
Einmalige Hilfszahlungen an Sozialvereine sowie Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime im Rahmen des Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für gemeinnützige Vereine
Seit Anfang August 2023 können unter anderem Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime Hilfszahlungen im Rahmen des Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds beantragen.
1. Wie viele Anträge in welcher Gesamthöhe sind zum aktuellen Stand im Rahmen des Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für gemeinnützige Vereine eingereicht worden?
3. Wie viele der unter Frage 1 erfragten Anträge wurden von Tierschutzvereinen und gemeinnützig organisierten Tierheimen in welcher jeweiligen Höhe gestellt?
4. Wie viele der unter Frage 3 erfragten Anträge von Tierschutzvereinen und gemeinnützig organisierten Tierheimen sind zum aktuellen Stand in welcher jeweiligen Höhe genehmigt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten und zunächst voranstellen: Seit Anfang August 2023 stehen die insgesamt 3 Millionen Euro, welche für die Unterstützung von privatrechtlich organisierten, gemeinnützigen, nicht wirtschaftlich tätigen Vereinen und Organisationen zur Umsetzung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes eingestellt und zum Abruf bereit.
Die Fragen 1 und 2 möchte ich wie folgt beantworten: Bisher wurden insgesamt sechs Anträge in einer Gesamthöhe von 8.460,86 Euro bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung, welche die Bewilligung der Mittel übernimmt, eingereicht. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden bereits fünf dieser Anträge als nicht förderfähig im Sinne des genannten Gesetzes und der festgelegten Förderkriterien abgelehnt, der sechste Antrag wird aktuell geprüft.
Zu den Fragen 3 und 4: Keiner der genannten Anträge wurde von einem Tierschutzverein oder gemeinnützig organisierten Tierheim gestellt.
Ja, eine Nachfrage mit Verweis auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 7/7113 aus dem Januar, in der ich schon nach der Veröffentlichung der Richtlinie gefragt habe. Vielleicht können Sie erklären, warum die Veröffentlichung und Erarbeitung der Richtlinie so lange gedauert hat.
Es gab verschiedene Gründe. Unter anderem lag es auch daran, dass natürlich das entsprechende Personal da sein muss, um so eine Richtlinie auch umsetzen zu können. Ansonsten würde ich die weiteren Gründe bei der Ehrenamtsstiftung noch einmal erfragen wollen und Ihnen dann zuarbeiten.
Weiteren Fragebedarf aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/8663 auf, die offensichtlich Abgeordnete Baum vorträgt.
Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken
Am 15. Juli 2022 hat der Landtag in seiner 87. Sitzung den Beschluss „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft fördern“ gefasst. Der Beschluss sieht einige konkrete Aufträge an die Landesregierung vor, um die aktuelle Situation vor allem im ländlichen Thüringen zu verbessern. Die Kleine Anfrage 7/4823 „Umsetzung des Beschlusses zum Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken in Thüringen“ wurde am 11. Juli 2023 beantwortet in der Drucksache 7/8400. In der Antwort teilt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie nicht nur mit, dass eine Unterstützung der Frauenmilchbanken in den bestehenden Förderprogrammen nicht vorgesehen ist, sondern auch, dass das Ministerium derzeit eine Abfrage in den Thüringer Perinatalzentren zum Thema Frauenmilchbanken durchführt.
3. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Spendenbereitschaft und ‑möglichkeit für Frauenmilch im ländlichen Thüringen leiten sich für die Landesregierung aus den Antworten der Abfrage direkt ab?
4. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den auf die Abfrage erhaltenen Antworten aus
welchem Grund hinsichtlich einer lnformationskampagne sowie der Förderung des Aufbaus und Erhalts von Frauenmilchbanken in Thüringen gezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte die Anfrage wie folgt beantworten:
Lassen Sie mich aber voranstellen, weil die Frage auch nach einer möglichen Förderrichtlinie hier noch mal aufgeworfen wurde: Die Förderrichtlinie muss sich natürlich auch an den Bedarfen orientieren, die es tatsächlich gibt, und dem dient ja unter anderem diese Anfrage bei den Geburtskliniken, um die entsprechenden Bedarfe zu eruieren und dann eben auch daraus Handlungsnotwendigkeiten abzuleiten.
Zu Frage 1: Es wurden zwei unterschiedliche Abfragen an die Krankenhäuser mit der Fachrichtung Geburtshilfe versandt. Drei Krankenhäuser haben bereits bestehende Frauenmilchbanken, und 16 Krankenhäuser in Thüringen betreiben eine Geburtshilfe, aber keine Frauenmilchbank. Aus diesem Grund wurden zwei
verschiedene Fragebögen versandt. Die Fragen an die Kliniken mit bestehenden Frauenmilchbanken lauten: a) Seit wann verfügt das Krankenhaus über eine Frauenmilchbank? b) Wie viele Früh- und kranke Neugeborene haben jährlich in ihrem Haus zusätzlichen Bedarf an Spenderinnenmilch? c) Kann der Bedarf mit der eigenen Frauenmilchbank gedeckt werden? Müssen Sie auf eine weitere externe Beschaffung zurückgreifen? d) Haben Sie Kooperationsvereinbarungen mit anderen Frauenmilchbanken oder Krankenhäusern? e) Wie erfolgt die Finanzierung der notwendigen Ausstattung? f) Welche Investitionen sind für die Inbetriebnahme der Frauenmilchbank getätigt worden? g) Wie hoch belaufen sich die jährlichen Kosten für den Betrieb, den Unterhalt der Frauenmilchbank? h) Wie gewinnen Sie Spenderinnen?
Die Fragen an die Kliniken ohne bestehende Frauenmilchbanken lauten: a) Sehen Sie Bedarf zur Errichtung einer Frauenmilchbank? b) Haben Sie bereits Kontakt zu bestehenden Frauenmilchbanken?
Zu Frage 2: Der erste Versand erfolgte am 6. Juli 2023 mit Schluss 31. August 2023. Eine fristgerechte Rückmeldung erfolgte nur in etwa der Hälfte der Fälle. Aus diesem Grund erfolgte am 1. September 2023 eine Erinnerung mit Fristsetzung zum 8. September 2023.
Zu Frage 3: Trotz einer Nachfristsetzung zum 8. September 2023 erfolgte bislang noch kein vollständiger Rücklauf der Abfragen. Telefonische Nachfragen sind geplant, wurden aber noch nicht durchgeführt. Aufgrund des unvollständigen Rücklaufs wurde bislang keine Auswertung durchgeführt.
Zu Frage 4: Da noch kein vollständiger Rücklauf vorliegt und eine intensive Erinnerungsphase läuft, kann die Landesregierung noch keine Bewertung und erst recht keine Schlussfolgerung mitteilen.
Vielen Dank, für die Antworten. Das heißt, Sie wissen jetzt auch nicht von Initiativen in Regionen von Thüringen, wo Frauenmilchbanken gegründet werden sollen, die möglicherweise die Unterstützung des Ministeriums bräuchten?
Das haben wir hier schon im Ausschuss beantwortet. Bei uns liegen derzeit noch keine Anträge vor. Ob es Initiativen gibt, das würden wir jetzt aus dem Rücklauf der Anfrage sicher erfahren, aber Anträge bei uns auf Investitionen für Gründung einer Frauenmilchbank gibt es noch nicht.
Weitere Nachfragen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann rufe ich auf in der Drucksache 7/8670 die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss.
Am 21. August 2023 wurde die Hauptverhandlung im Prozess gegen die Gruppierung „Knockout 51“ aus Eisenach eröffnet. Der Generalbundesanwalt ermittelte gegen diese Gruppierung unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung.