Protocol of the Session on September 13, 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream!

Sehr geehrte Damen und Herren, schon wieder muss ich die Sitzung mit einer sehr traurigen Nachricht beginnen, aus traurigem Anlass um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Eine Mahnerin des Friedens, des respektvollen Miteinanders und eine Stimme für die Tausenden ungarischen Frauen, die dem Morden der Nationalsozialisten zum Opfer fielen, ist am Montag von uns gegangen. Éva Fahidi-Pusztai wurde am 22. Oktober 1925 in Ungarn als jüdisches Kind von Desiderius und Irma Fahidi geboren. Ihre Familie wurde in Auschwitz ermordet. Sie überlebte die Zwangsarbeit im Außenlager Allendorf des KZ Buchenwald und den Todesmarsch 1945. Knapp 60 Jahre später brach sie ihr Schweigen über das Erlebte und engagierte sich fortan als Schoah-Überlebende, als Autorin, Mutter und Großmutter für die Aufarbeitung der Gräueltaten der Nationalsozialisten. Sie war Mitglied des Internationalen Komitees Buchenwald-Dora, engagierte sich in der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und erhielt für ihre Arbeit 2012 das Bundesverdienstkreuz. Als Ehrenbürgerin kam sie immer wieder nach Stadtallendorf und Weimar zurück und sprach über das Erlebte. Sie mahnte zum Frieden und warb doch mit ihrer Warmherzigkeit für ein respektvolles Miteinander. Mutig wehrte sie sich gegen die Umdeutung der Vernichtung ungarischer Jüdinnen und Juden in ihrer Heimat.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie alle werden Éva Fahidi-Pusztai möglicherweise noch kennen. Sie war zuletzt am 27. Januar 2020 hier im Landtag unser Gast. Zusammen gedachten wir der Opfer des Nationalsozialismus. An ihrer Seite ging ich durch die Ausstellung zur systematischen Ermordung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Gemeinsam legten wir auf dem Appellplatz die Kränze nieder. Mehrfach war sie auch danach wieder in Weimar und hier in Deutschland. Ihr Mut, ihre Stimme gaben uns Kraft. Nun ist es an uns, die Erinnerungen wachzuhalten. Am morgigen Abend wird für Éva Pusztai eine Gedenkfeier stattfinden, der ich, auch in Ihrem Namen als Präsidentin beiwohnen werde.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung und muss zugleich noch einmal an einen

Menschen erinnern, der ebenfalls von uns gegangen ist. Der ehemalige Thüringer Justiz- und Innenminister Karl Heinz Gasser starb am 8. August 2023. Karl Heinz Gasser wurde in Dillenburg geboren. Er begann als Mitglied der CDU seine Karriere 1990 in Thüringen als Staatssekretär im Justizministerium und später im Wirtschaftsministerium. 2002 berief ihn der damalige Ministerpräsident Bernhard Vogel zum Justizminister. Das Amt führte er fort unter Dieter Althaus bis 2008. Als Rechtsanwalt kehrte er zurück nach Gießen. Zu seinen wohl schwersten Aufgaben gehörte damals die Aufarbeitung des Amoklaufs in Thüringen – ein Ereignis, das alles hier in Thüringen veränderte. Er war ein Verfechter des Rechtsstaats und hat sich mit seinem Engagement für Thüringen verdient gemacht. Maßgeblich wirkte er nach der Wiedervereinigung Deutschlands am Aufbau einer unabhängigen Justiz in Thüringen mit. Anlässlich seines Todes gestatte ich mir, diese Verdienste zu wiederholen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind auch hier bei seinen Angehörigen. Ich danke Ihnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, Besucherinnen, Besucher auf der Tribüne und am Internet-Livestream, Vertreterinnen und Vertreter der Medien, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie über einen Mandatswechsel in unserem Haus informieren. Der ehemalige Abgeordnete Robert Sesselmann hat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 den Verzicht auf sein Landtagsmandat erklärt. Seit 7. Juli 2023 gehört Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich als Mitglied der Fraktion der AfD dem Landtag an – ich begrüße Sie im Namen des Hohen Hauses.

(Beifall AfD)

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Liebscher beauftragt.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Frau Ministerin Denstädt, Frau Ministerin Karawanskij und Herr Minister Stengele entschuldigt.

Zunächst einige allgemeine Hinweise für die Plenarsitzung. Der Ältestenrat hat für Herrn Toni Magiera, Kameramann für das Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Tilo Weiskopf, tätig als Kameramann für den Mitteldeutschen Rundfunk, und Frau Yara Kiefer, tätig als Hörfunkjournalistin für Radio Enno in Nordhausen, für heu

te eine außerordentliche Genehmigung für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Für Herrn Evgenii Dulepinskii, tätig als Hörfunkjournalist für Radio Enno in Nordhausen, habe ich eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen für die morgige Plenarsitzung erteilt.

Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Thüringer Landesmedienanstalt statt, der gegen 19.00 Uhr beginnen soll.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Anzahl der Infektionen, die auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zurückzuführen sind, nimmt spürbar wieder zu. Ich werbe vorsorglich, ohne Panik zu machen, für Sensibilität sowie einen verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang untereinander und miteinander.

Nun die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.

Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der Tagesordnung genannt wurden: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/8722 und zu Tagesordnungspunkt 12 die 7/8721.

Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8066 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8644 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 30 die 7/8710, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/8692, zu Tagesordnungspunkt 34 die 7/8693, zu TOP 35 die 7/3719, TOP 36 die 7/8694, zu Tagesordnungspunkt 37, bezogen auf die Wahl eines Mitglieds, die 7/8695, zu TOP 38, ebenfalls bezogen auf die Wahl eines Mitglieds, die 7/8696, zu TOP 39 die 7/8697 und zu TOP 40 die 7/8698.

Zu den Tagesordnungspunkten 32 und 33 liegen keine Wahlvorschläge vor, sodass ich davon ausgehe, dass diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das ist so.

Die Tagesordnungspunkte 44, 45 a, 45 b, 45 c und 50 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Der Tagesordnungspunkt 51 wird ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem der Antrag im zuständigen Ausschuss für erledigt erklärt wurde.

Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, in der morgigen Plenarsitzung die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b als erste Punkte und den Tagesordnungspunkt 8 auf jeden Fall aufzurufen. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32 und 33 sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30 und 31 sowie 34 bis 40 morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran sollen sich die Fragestunde, die Bekanntgabe der Wahlergebnisse und der Aufruf des Tagesordnungspunkts 29 anschließen. Am Freitag soll der Tagesordnungspunkt 7 als erster Punkt und der Tagesordnungspunkt 28 als zweiter Tagesordnungspunkt aufgerufen werden.

So weit die Hinweise von mir. Wird der vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es von Ihrer Seite Fragen? Herr Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. In der Abfolge der Tagesordnung, wie sie jetzt von Ihnen beschrieben worden ist, würden wir gern den Tagesordnungspunkt 12 „Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung?“, Sonderbericht Thüringer Rechnungshof, die Beratung aus dem Ausschuss, vor dem TOP 8 „Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte“ abgearbeitet wissen, weil wir das als gewisse logische Voraussetzung sehen, um das Vergangene zu beschreiben und gegebenenfalls das Zukünftige dann aufzuzeigen.

Vielen Dank. Erhebt sich Widerspruch? Dann gehe ich davon aus, Tagesordnungspunkt 12 vor Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen. Weiteres? Herr Abgeordneter Montag, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage, den Tagesordnungspunkt in Drucksache 7/7942 „Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und ‑tourismus im Freistaat – Entwicklung einer ‚Mountainbike-Strategie 2030‘ für Thüringen“ am Freitag als dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

(Präsidentin Pommer)

Sagen Sie noch mal kurz, wo der Tagesordnungspunkt jetzt steht.

TOP 26.

Dann können wir dem nämlich schneller folgen. Der Antrag lautet, den Tagesordnungspunkt 26 als dritten Tagesordnungspunkt am Freitag aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Dem ist so. Damit lasse ich das abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 26 am Freitag als dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion und die Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Verschiebung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die drei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Verschiebung nicht stattgegeben.

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Braga, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage für meine Fraktion, dass der Tagesordnungspunkt 73 „Blackout verhindern, Strompreisexplosion stoppen – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt Subventionierung von Wärmepumpen und Technologieverboten“ am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt abgearbeitet wird. Der Antrag bezieht sich auf Angelegenheiten, die Gegenstand der Bundesratssitzung am 29.09. sein werden, und es ergibt sich aus unserer Sicht die Notwendigkeit, diesen Antrag abzuarbeiten. Vielen Dank.

Beantragt wurde die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 73, diesen am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen. So ist der Antrag. Gibt es dagegen Widerspruch? Dem ist so. Damit lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 73 als letzten Tagesordnungspunkt am Freitag aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Verschiebung nicht stattgegeben.

Herr Bühl, bitte.

Ich habe zwei Anträge, einmal, den Tagesordnungspunkt 23 erst in der Novembersitzung aufzurufen, und dann ist Ihnen ja auf den Tischen schon ein Antrag verteilt worden, zu dem ich beantragen würde, ihn noch in diesem Plenum abzuarbeiten. Für die Dringlichkeit würde mein Kollege Raymond Walk den Antrag gern begründen.

Ich lasse zunächst über den ersten Antrag abstimmen, dann rufe ich zur Dringlichkeitsbegründung auf. Es ist beantragt, den Tagesordnungspunkt 23 in die Novembersitzung zu schieben. Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Damit die Begründung der Dringlichkeit, Herr Abgeordneter Walk, zu dem uns vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort. Bitte berücksichtigen Sie: die Dringlichkeit, nicht inhaltlich. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, bevor ich zur Dringlichkeit komme, vielleicht noch drei Sätze, worum es geht. „Demokratie fördern, Wahlbeteiligung steigern, Kommunen entlasten: Für eine gemeinsame Durchführung von Thüringer Kommunal- und Europawahlen 2024“ – Fakt ist: Mehr als die Hälfte, nämlich 54 Prozent, der Befragten einer aktuellen Körber-Studie sagen, dass das Vertrauen in Demokratie immer mehr schwindet, und das besorgt uns zugleich. 86 Prozent der Befragten wünschen sich folgerichtig eine stärkere Beteiligung. Das ist sozusagen der Ausgangspunkt.

Wir wissen: Wahlen sind der Grundstein unserer Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung wird dabei gemeinhin als Indikator für die Legitimation von Wahlen insgesamt angesehen. So war es ja auch bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019. Verbunden war diese Wahl mit der Kommunalwahl, und was erfreulich ist – ich finde das wirklich ein starkes Zeichen –: 61,5 Prozent der Wahlberechtigten wollten damals über ihre politische Zukunft mitbestimmen. Klar ist auch: Trotz der gestiegenen Teilnehmerzahlen bei der Briefwahl ist immer noch die beliebteste Wahl der Gang ins Wahllokal.

Ich will auch etwas zu den formalen Aspekten sagen, weil das auch eine Rolle spielt. Gemäß § 8 Thüringer Kommunalwahlgesetz legt die Landesregierung den Termin der Kommunalwahlen fest.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oha, also nicht der Landtag! Habe ich das richtig verstanden?)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir haben eine Minderheitsregierung!)

Üblicherweise wird eine Empfehlung des Innenministers im Kabinett diskutiert. Da sowohl die Kommunalwahlen als auch die Europawahl eine fünfjährige Wahlperiode haben, finden seit dem Inkrafttreten des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, also nächstes Jahr seit 30 Jahren, diese Wahlen immer gemeinsam mit der Europawahl statt.

(Beifall CDU)

Staatskanzleichef Prof. Hoff verkündete in der Regierungskonferenz am 5. September, dass die Thüringer Landesregierung beabsichtige – sozusagen dieses Mal erstmals in der Geschichte –, die Kommunalwahlen auf den 26. Mai festzusetzen und damit von der mehrfach geübten und – ja – bewährten 30-jährigen Praxis einer Bündelung mit der Europawahl abzurücken, die bereits feststeht, nämlich am 9. Juni 2024. Aber noch ist die Entscheidung nicht gefallen. Deswegen bringen wir heute genau diesen Antrag ein.

Deswegen komme ich auch zur Begründung der Dringlichkeit. Der Antrag ist deswegen dringlich zu behandeln, damit der Landtag die Gelegenheit hat, bei einer solch grundsätzlichen und wichtigen Entscheidung, wie ich finde, zunächst in einem ersten Schritt darüber zu debattieren, wie wir das hier im Hohen Haus sehen, und dann mit den guten Argumenten aus dem Hohen Haus sozusagen auch die Landesregierung zu beraten, bevor diese dann den Termin final festsetzt.

(Beifall CDU)

Und – ich bin noch bei der Dringlichkeit – da wir erwarten, dass die Diskussionen im Kabinett ja auch zeitnah zu einer Entscheidung führen können, beantragen wir eben, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.

Und mein letzter Satz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Unser gemeinsames Ziel sollte es doch sein, bei allen Wahlen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen, und das lässt sich ganz einfach erreichen, indem man die Wahlen zusammenlegt. Das macht Sinn, das ist auch geübte Praxis. Fazit: Ein gemeinsamer Wahltermin trifft auf hohe Akzeptanz, würde den Aufwand bei den durchführenden Stellen reduzieren, schließlich auch Kosten sparen und, kurzum, unterm Strich die Demokratie stärken. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt jetzt die Gelegenheit, gegen die Dringlichkeit zu sprechen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Marx, SPD-Fraktion, Sie haben das Wort.