Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war jetzt hier wieder ein toller Beitrag. Ich habe leider keine Packung Taschentücher mehr gefunden, die ich eigentlich Herrn Mühlmann mitbringen wollte, weil er jetzt hier wieder die Opferrolle ausgefüllt hat.
Interessant war, wenn Sie immer über den Verfassungsschutz jammern, dass Sie da so unschuldig verfolgt werden und alles nur parteipolitisch motivierte Hetze gegen Ihren wunderbaren demokratischen Verein ist, dass Sie es immer noch nicht geschafft haben, irgendwie eine Klage einzureichen gegen das, was Sie angeblich für rechtswidrig halten. Warum machen Sie das nicht? Weil Sie offenbar Schiss haben, dass sich die Einschätzung bestätigen könnte, dass Sie sich schon lange nicht mehr auf dem Boden der Verfassung befinden, sondern schon weit, weit, weit, weit rechts abgebogen sind und auch schon hier im Landtag etliche Redeabschnittchen gelaufen sind,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Weil der Verfassungsschutz über 100 Leute hat und wir lediglich einige wenige Ehrenamtliche!)
wie zum Beispiel, dass Sie die letzte evolutionäre Chance für unser Land wären. Ich habe Ihnen gestern schon mal in einer anderen Debatte erzählt, was das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu gesagt hat, nämlich, wenn Sie sagen, wenn sie nicht durchkommen, dann heißt es nur noch: Helm auf! Das ist zum Beispiel verfassungswidrig.
Kommen wir aber mal zum wahren Inhalt dieses Antrags zurück. Es geht darum, ob es sinnvoll wäre, berufliche Voraussetzungen für die Ausübung eines Ministeramtes festzulegen. Dahinter steht die Unterstellung der CDU aus vergangenen Debatten in anderen Zusammenhängen, dass das hier in der derzeitigen Landesregierung nicht der Fall gewesen wäre. Deswegen hat Herr Schard in langen Ausführungen eigentlich immer nur wieder die gleiche Schleife wiederholt: Es wäre doch schön, wenn die Minister etwas Anständiges gelernt hätten. – Ich übersetze es jetzt mal in eine einfache Sprache. Das hört sich auch erst mal supertoll an, aber dann steht die Frage: Was braucht man denn eigentlich noch, was für Minister wollen wir denn eigentlich haben, gäbe es vielleicht noch andere Kriterien? Wir haben ja in der Gesellschaft eine ganze Reihe von Wünschen, die wir an Eigenschaften unserer Minister stellen. Wir wollen, dass Minister auch das politische Programm wiedergeben und verwirklichen können, was die Koalition oder eine Alleinregierung – hatten wir auch schon – beschlossen hat. Wir wollen auch Minister und Ministerinnen, die bestimmte Gruppen von Menschen im Kabinett repräsentieren. Da könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, auch eine Geschlechterquote festzulegen. Es kann aber zum Beispiel auch eine Altersquote geben; ich möchte mal darauf hinweisen, dass die Stiftung für
die Rechte zukünftiger Generationen mal gefordert hat, dass zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Ministerinnen und Ministern vielleicht unter 35 Jahre alt sein sollte.
Und weil Sie immer sagen: „was Anständiges gelernt, bis man Abgeordneter wird“; das wurde auch eben von der AfD gesagt; Wahlen sind frei und geheim und auch kandidieren darf jeder, da gibt es keine Voraussetzungen. Und dann sind auch die Wählerinnen frei in ihrer Entscheidung. Natürlich kommt dann immer das Argument: Ja, die jungen Menschen, die noch keine Ausbildung haben. Aber da sage ich als alte Frau immer: Wir brauchen im Parlament nicht nur Lebenserfahrung, wir brauchen im Parlament auch Lebenserwartung.
Das könnten zum Beispiel junge Leute abbilden. Deswegen wäre auch hier zum Beispiel, wenn man anfangen wollte, zu sagen, Abgeordnete müssen auch was Anständiges gelernt haben, die Frage zu stellen, ob das das alleinige Kriterium sein soll.
Ich möchte übrigens mal daran erinnern, dass es so richtig prominente Menschen in unserer Republik gibt, die ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießen: Iris Berben, Jürgen Klinsmann – alles Menschen ohne Berufsausbildung, die in ihren Jobs hoch anerkannt sind und sehr viel Vertrauen genießen und auch gern von Politikern irgendwie mal umworben und begleitet werden.
Schon verstorben ist der berühmte Literatur- und Nobelpreisträger Hermann Hesse; den hätte ich mir auch als Bildungsminister vorstellen können, wenn er nicht schon gestorben wäre. Und der allertopbeliebteste Quizmaster in unserer Republik ist – das wissen Sie alle – Günther Jauch. Günther Jauch hat auch keine abgeschlossene Berufsausbildung, er hat mehrere Ausbildungsgänge angefangen und dann immer wieder abgebrochen und ist einer der --- Da gab es mal so eine Umfrage, wen die Leute sich – ich glaube sogar – als Bundespräsidenten wünschen könnten, wenn man den so frei vom Volk wählen könnte. Und da haben die Leute tatsächlich zu einem sehr großen Anteil geantwortet: Günther Jauch könnten sie sich vorstellen. Aber hier in Thüringen dürfte er auf keinen Fall Minister werden, wenn es nach Ihren Vorstellungen geht.
Es gibt auch andere Eigenschaften, die Sie ja vielleicht auch fordern könnten. Herr Mohring – Kollege Mohring ist leider gerade nicht im Haus – hat mal gefordert, mehr ostdeutsche Minister vielleicht hier im Kabinett, aber vor allen Dingen im Bundeskabinett. Kollege Bühl – Sie sitzen da –, Sie haben erst vor zwei Jahren eine Anfrage gestellt, unter dem
Motto, von wo aus Thüringen regiert wird, und darin in der ersten Frage die Hauptwohnsitze von Thüringer Ministerinnen und Ministern abgefragt – noch ein weiteres Kriterium, das kann man wollen oder auch nicht.
Und „Kriterium“ ist genau das richtige Stichwort, denn wir müssen uns doch fragen – und vielleicht fragen Sie sich das auch, die hier oben zuhören –: Was ist eigentlich das Wichtigste an einem Minister und einer Ministerin, sollten wir die Kriterien feingliedrig und detailliert regeln und welche sollen es sein, oder kriegen wir dann alle zusammen, wenn es nicht nur allein „soll was Anständiges gelernt haben“ sein soll? Oder sollen wir nicht bei dieser nicht einfachen Aufgabe qua Verfassung einfach dem Ministerpräsidenten und den regierungstragenden Fraktionen die Verantwortung dafür belassen? Denn ich meine, ein Ministerpräsident oder eine Koalition oder auch ein Koalitionspartner muss doch vom Klammerbeutel gepudert sein – sorry –, wenn er sich Ministerinnen und Minister aussucht, die ihrem Amt nicht gewachsen sind oder vielleicht zu blöde oder zu frech oder zu klein, zu groß, zu dumm für – was weiß ich auch immer – sind. Denn es ist doch nicht im eigenen Interesse, dass ich für so ein repräsentatives und wichtiges Amt jemanden nehme, der oder die seine oder ihre Arbeit, wenn ich mich in ein paar Jahren hier im Landtag als Koalition und auch als Partei und auch als Ministerpräsident der Wiederwahl stellen muss, hier nicht richtig ausfüllen könnte.
Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass es bisher niemanden gab, der solche Kriterien festlegen wollte, auch in der Thüringer Verfassungsgeschichte nicht. Es gibt andere Länder, die sehr viel mehr Einflussmöglichkeiten auf Kabinette haben. Es gibt zum Beispiel in einigen Landesverfassungen auch noch mal eine Regelung, dass Minister und Ministerinnen noch mal extra im Landtag quasi bestätigt werden müssen. So etwas gibt es in Baden-Württemberg, in Bayern, in Niedersachsen, im Saarland. Es gibt zum Beispiel auch in dem kleinen Bremen eine Regelung, dass ein Landtag ein Misstrauensvotum stellen kann, nicht nur gegen den Ministerpräsidenten, sondern auch gegen einzelne Minister. Das alles hat man hier nicht eingeführt. Es wurde auch nicht verboten, dass ein Minister dem Landtag angehört oder dass Minister außerhalb von Thüringen wohnen dürfen. In Hamburg übrigens muss man immer in Hamburg wohnen, sonst darf man da nichts machen. Es gibt da die Möglichkeiten, aber das hat man hier alles nicht gemacht und Sie sehen: Die ganzen Anforderungen an Minister hat nach dem Thüringer Verfassungsmodell der Ministerpräsident letztendlich selbst in einen sachgerechten Einklang zu bringen hier nach
dem Thüringer Modell und nicht der gegebenenfalls verfassungsändernde Landtag. Deswegen gibt es bisher die Vorgaben nicht und deswegen meine ich eigentlich auch, dass man die nicht braucht.
Deswegen, denke ich, haben wir hier gegenüber den bisherigen Verfassungsgebern auch einen Respekt zu zollen – da war die CDU ja auch sehr prominent und mehrheitlich vertreten –, die gesagt haben: Nein, wir haben eine Gewaltenteilung und da lassen wir die Kriterien relativ niedrig. Wir haben auch das Problem, dass Sie diesen Vorschlag nicht im Rahmen einer sachorientierten Auseinandersetzung machen, sondern dass es auch ein bisschen um das politische Trommeln geht.
Ihre Verfassungsänderung sieht jetzt vor, dass der Landtag nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Voraussetzungen regeln kann, die Minister zu erfüllen haben. Auch solche persönlichen Voraussetzungen könnte der Landtag dem Ministerpräsidenten bei der Ernennung von Ministern – da nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit, sondern mit einfacher Mehrheit – vorgeben. Das halte ich auch für ein bisschen schwierig. Da haben Sie dann ohne Not, wenn Sie das durchsetzen würden, ein Einfallstor für mehr Polarisierung und missgünstiges Verhalten von Parteien im Landtag gegeneinander gesät. Das kann man wollen, wir wollen das nicht.
Ich bin immer noch der Meinung: Demokratie ist Macht auf Zeit und dann entscheidet eine Regierung eigenverantwortlich, was mache ich und mit welchen Leuten mache ich das. Und nach fünf Jahren sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, zu sagen, hat mir das Programm gefallen oder war das Mist, und wenn es mir gefallen hat, dann bestätige ich diese Regierung in ihrem Amt und den Ministerpräsidenten, und wenn es mir nicht gefallen hat, dann kann ich jemanden anderen wählen. So funktioniert Demokratie, aber nicht, indem ich jeden Tag irgendjemandem in die Schreibtischschublade gucke, was er da gerade sitzen hat, weil so kein Mensch arbeiten kann, auch nicht der, der etwas Anständiges gelernt hat. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich will nur noch mal nach § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung darauf hinweisen, Herr Mühlmann, dass nach zwei Ordnungsrufen die Möglichkeit besteht, dass Sie bei einem dritten Ordnungsruf von der Sitzung ausgeschlossen werden können. Das ist so festgeschrieben, dass wir Sie darauf hinweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, durch den Rückzug von Anja Siegesmund und den Bericht des Landesrechnungshofs zu den nicht gesetzeskonformen Einstellungen von Staatssekretären und hohen Beamten in Thüringen kam die Debatte über die Qualifikation in der Exekutive ins Rollen. Nun werden Minister nach anderen Kriterien als Beamte berufen. Hier geht es dabei vor allem um das Parteibuch. Kriterien wie Fachkompetenz, Führungskompetenz und Sozialkompetenz sind dabei leider sekundär. So wäre es angemessen, wenn ein Umwelt- und Energieminister auch über physikalisch-technische Grundkenntnisse verfügen und beispielsweise die Zusammenhänge von grundlastfähigen Erzeugern und Volatilen richtig verstehen würde. Auch die Zusammenhänge von Windrädern und geophysikalischen Veränderungen sollte er verstehen können
und nicht nur mit der ideologischen Brille ignorieren und so mit Windenergie auf Teufel komm raus unsere Lebensgrundlage zerstören.
Eine Gesundheitsministerin sollte gerade in pandemischen Situationen die Zusammenhänge zwischen Prävention und Gesundheit erkennen und nicht die Menschen mit unangemessenen Maßnahmen quälen. Dazu gehört, dass man Fachbeiträge und eingereichte Lösungsvorschläge auch fachlich bewerten kann, um richtige Entscheidungen zu treffen.
Ein Innenminister sollte verbriefte Grundrechte sichern und nicht aktiv dafür sorgen, dass diese ausgehebelt und Menschen, die dafür eintreten, in die Rechtswidrigkeit getrieben werden.
Diese drei Beispiele zeigen anschaulich, was passiert, wenn Minister nach Parteibuch und Fraktionsvorgabe ernannt werden. Fachlich kompetente Minister ohne ideologische Vorgaben würden Entscheidungen nach anderen Kriterien treffen, und das wären dann auch Entscheidungen für die Bürger.
Die beiden Gesetzentwürfe der CDU sprechen also ein wichtiges Thema an und ich unterstütze die inhaltliche Auseinandersetzung damit. Auch wenn ich die vorgeschlagenen Ansätze an vielen Stellen nicht nachvollziehen kann, wichtig sind sicherlich Berufsabschlüsse und Praxisjahre. Dabei ist für
mich nicht nachvollziehbar, warum ein Hochschuloder Masterabschluss gegenüber einem Berufsabschluss bevorzugt werden kann. Wichtig ist, dass nach einer Ausbildung Praxiserfahrung vorliegt. An der Stelle bin ich bei Herrn Korschewsky, dass da ganz viele Fragen gestellt werden müssen, um richtige Kriterien festzulegen. Wichtig ist aber auch, dass der erworbene Berufs- oder Studienabschluss in irgendeinem Bezug zu dem Ressort liegt. Ich möchte hier, wie schon gesagt, keine Bevorzugung von Hochschulabsolventen. Wichtig sind aber Managementkompetenzen, insbesondere, dass die Leute über einen partizipativen Führungsstil Qualifikationen vorweisen. Warum soll nicht für Minister dasselbe gelten wie für alle anderen Menschen im Berufsleben? Weiterbildung ist das Gebot der Stunde. Eine Gesinnungsprüfung sehe ich an der Stelle fehl am Platz, denn das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Minister auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Wie die CDU richtig feststellt, trifft der Ministerpräsident verfassungsgemäß – ich zitiere – „die Entscheidung über die personelle Besetzung der Ministerämter und den Zuschnitt der Ministerien in freiem Ermessen“. In der Praxis jedoch hat unser Ministerpräsident diese Kompetenz aus der Hand gegeben. Leider sind kompetente Minister wie Heike Taubert und Benjamin Hoff die Ausnahmen in dem Kabinett.
Damit reduziert sich unser Ministerpräsident lediglich zum Verkünder der Botschaften. Er vergibt sich ein Recht, wofür er gewählt worden ist, Minister auszuwählen, die dem Wohl der Thüringer dienen. Und das ist in meinen Augen ein eklatantes Versagen.
Das Grundübel liegt allerdings schon in unserem Rechtsrahmen, der die Verschränkung von Legislative und Exekutive zulässt. Diese Verschränkung öffnet Postenschacherei und Korruption Tür und Tor und verhindert eine tatsächliche und wirksame Kontrolle der Exekutive durch den Landtag. Mit dieser Misere werden wir regelmäßig konfrontiert – sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene.
Die Bürger für Thüringen und ich, wir sind, wie hier schon öfters dargelegt, für eine strikte Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative und lehnen die Vermischung von Amt und Mandat strikt ab, denn die Minister müssen das umsetzen, was das Parlament beschließt, und sie unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Obwohl die beiden Gesetzentwürfe von der CDU inhaltlich nicht voll meine Zustimmung finden, halte ich es für wichtig, dass
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal sagen, worum es geht, nämlich um fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, und das gleich in doppelter Form, weil dafür zum einen eine Änderung der Verfassung notwendig wäre – ich komme gleich noch darauf zurück – und zum anderen, weil die CDU hierfür ein Gesetz vorgelegt hat.
Ich habe mich gestern sehr gefreut, als ich auf die Titelseite einer Thüringer Zeitung schaute. Dort lautete die Überschrift: „Reine Symbolpolitik“. Es handelte sich um den Leitartikel in der Rubrik „Klare Kante“, der sich genau mit diesem Gesetzesvorhaben auseinandersetzt. Die Überschrift „Reine Symbolpolitik“ trifft es leider ziemlich genau. Meine Kollegin Frau Marx hat schon einiges dazu ausgeführt, aber auch mein Kollege Knut Korschewsky hat schon viele sachlich richtige Äußerungen hier getätigt. Zur Wahrheit, liebe Frau Dr. Bergner, gehört allerdings auch, dass die Bürger für Thüringen beispielsweise niemals in den Thüringer Landtag gewählt wurden. Also nur für die, die sich manchmal wundern: Frau Bergner ist ja über eine andere Partei in den Landtag gekommen, hat im Prinzip verursacht,
dass diese Partei keine Fraktion mehr stellen kann, und sich dann für eine andere Gruppierung quasi den Hut aufgesetzt, um kluge Ratschläge zu geben. Das kann man machen, wenn man gleichzeitig in den Blick nimmt, dass hier gegebenenfalls auch Gelder veruntreut werden, aber man muss es eben nicht.
Nun doch noch mal zu diesen beiden Gesetzentwürfen. Sie wollen fachliche und persönliche Anforderungen an das Amt eines Ministers oder einer Ministerin festlegen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und dazu soll nicht nur das Gesetz an sich geändert werden, sondern auch die Landesverfassung, denn ohne Verfassungsänderung wäre die Änderung des Thüringer Ministergesetzes verfassungswidrig. Wir alle wissen: Für das Vorha
Ich weiß nicht, ob Sie es alle schon mitbekommen haben, auch von den Besucherinnen und Besuchern: Die CDU hat sich drei Voraussetzungen für die Möglichkeit, Ministerin oder Minister zu werden, ausgedacht, nämlich einmal einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss, also ein abgeschlossenes Hochschulstudium, zum Zweiten einen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit oder zum Dritten eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit, die nachgewiesen werden muss.
Außerdem soll man sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennen. In der jetzt vorliegenden Fassung gilt das auch tatsächlich für alle, das ist auch richtig so. Da gab es offenkundig einen Fehler in der vorherigen Version, wer auch immer den verursacht hat. Jetzt soll das Bekenntnis richtigerweise tatsächlich auf alle Personenvorschläge bezogen sein. Aber das ist auch schon das einzige, wozu ich jetzt gerade eine positive Äußerung machen kann, denn – das muss man wissen – unsere Landesverfassung sieht vor, dass jede und jeder, der oder die die Wählbarkeitsvoraussetzungen des Deutschen Bundestags erfüllt, Minister oder Ministerin werden kann. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister, so sagt es Artikel 70 Abs. 4 Thüringer Verfassung, auch das ist noch mal wichtig. Bestimmte fachliche Voraussetzungen sind nicht vorgesehen. Das ist übrigens kein Experiment, sondern das ist eine Regelung, die in Thüringen so gilt und die auch den Regelungen aller anderen Bundesländer entspricht und somit auch übrigens den Regelungen im Bund.
Wer also hier Experimente machen will oder nicht, lieber Herr Schard, ist noch die Frage. Sie wagen quasi ein Experiment mit relativ willkürlichen Eigenschaften, Frau Marx hat es hier betont, die herangezogen werden.