Protocol of the Session on July 6, 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, überall dort, wo Menschen an der Energiewende selbst beteiligt sind, treiben sie den Umstieg auf Erneuerbare voran. Das sind zum Beispiel die Eigenheimbesitzerinnen, die mit der Solaranlage auf dem Dach ganz

(Abg. Kemmerich)

konkret ihre Stromrechnung reduzieren. Das sind auch Menschen, die sich in einer Bürgerenergiegenossenschaft engagieren. Schon mit Anteilen ab 50 Euro ist es übrigens bei manchen möglich, Genossenschaftsmitglied zu werden, und ich kann das jedem nur empfehlen. Aus dieser Erfahrung heraus war es uns besonders wichtig, dass Bürgerinnen ganz direkt an dem Gewinn einer Windenergieanlage beteiligt werden. Mit unserem Gesetzentwurf erhalten alle Anwohnerinnen im Umkreis von 2,5 Kilometern zukünftig insgesamt 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Das klingt erst mal nicht nach viel, bedeutet aber bei einer modernen Windenergieanlage mit 6 Megawatt und 2.300 Volllaststunden 13.800 Euro pro Windrad. Dieses Geld werden die Bürgerinnen in Form von Strompreiserlösgutschriften oder einem Sparprodukt künftig direkt auf ihrem Sparkonto spüren.

Im Standardbeteiligungsmodell erhalten die Gemeinden außerdem 0,2 Cent. Dieses Geld können sie zum Beispiel für die Sanierung von Straßen, für die Reduzierung der Energiekosten in gemeindlichen Einrichtungen wie Kindergärten oder auch für die Förderung von kommunalen und kulturellen Veranstaltungen nutzen. Beim durchschnittlichen neuen Windpark mit acht Anlagen kommen hier pro Jahr immerhin 220.000 Euro zusammen. Ich bin mir sicher, dass die Bürgermeisterinnen gerade von den kleinen Gemeinden sehr gut wissen, wo sie diese Mittel vor Ort gewinnbringend einsetzen können.

Der Ausbau der Erneuerbaren stärkt den Wirtschaftsstandort Thüringen. Gerade in den letzten beiden Jahren haben viele Unternehmen Interesse angemeldet, ihren Strom direkt mit Windenergie kostengünstig zu produzieren. Die Glasindustrie oder der TRIDELTA CAMPUS ist hier nur ein Beispiel. Weniger Gegenwind bei der Planung solcher Anlagen bedeutet weniger Verzögerungen durch Klagen oder rechtliche Einwände. Daher hoffen wir, dass das Windenergiebeteiligungsgesetz auch einen Beitrag dazu leistet, die immer noch zu langen Genehmigungsprozesse in Thüringen zu beschleunigen.

Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass den Kommunen Wahlfreiheit gegeben wird und sie die Möglichkeit haben, auch andere Beteiligungsmodelle zu verlangen. So ist im Gesetzentwurf beispielsweise in § 6 ein Lokalstromtarif als eine Option festgehalten. Nach einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land aus dem Jahr 2022 werden vergünstigte Stromtarife von den Befragten als das wichtigste Modell für die finanzielle Teilhabe genannt. Dieses Modell wird auch vielerorts von Anlagenbetreibern auf freiwilliger Basis angeboten

und kommt bei uns in Thüringen über das Siegel „[...] faire Windenergie“ zur Anwendung.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Win-Win-Gesetz für Thüringen. Klima und Bür gerinnen profitieren ganz konkret: das Klima, weil wir damit die Akzeptanz für den Ausbau der Wind energie steigern und damit hoffentlich die Genehmi gungsprozesse beschleunigen können, die Men schen, weil sie ganz konkret jedes Windrad, das sich bei ihnen dreht, in ihrem Geldbeutel spüren oder günstige Stromtarife oder ein erneuerbares Wärmenetz erhalten werden. Nur 100 Prozent er neuerbare Energien machen uns und die Wirtschaft unabhängig, garantieren kostengünstige Energie und sorgen für Klimagerechtigkeit. Wir wol len mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag leis ten und ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Abgeordneter Gleichmann, bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will jetzt nur noch mal auf Kollege Kemmerich antworten, auch wenn er sich gerade im Gespräch mit Herrn Montag befindet. Ihr Vorsitzender Herr Lindner hat mal gesagt, erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien. Insofern muss man Sie in Thüringen häufig daran erinnern. Aber Herr Lindner hat wirklich manchmal, wenn auch sehr selten, gute Momente wie vor Kurzem bei seiner Wahlempfehlung für Die Linke. Das fanden wir natürlich sehr gut.

(Heiterkeit Gruppe der FDP)

Herr Kemmerich, Sie haben ja richtig Kapitalismus- kritik geübt, und da sind wir quasi einer Meinung, denn wir sind auch der Meinung, dass Strom nicht an die Börse gehört, so wie auch alle anderen Dinge der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht per Spekulation an die Börse gehören.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Gesetz, das wir hier in der ersten Lesung gera- de behandeln, wird dazu führen, dass der Profit der Windkraftanlagen, die jetzt gebaut werden, an die Menschen hier vor Ort geht.

(Unruhe im Hause)

(Abg. Wahl)

Herr Gleichmann, einen kleinen Moment. Ich würde um ein bisschen mehr Ruhe bitten, damit man Herrn Gleichmann auch versteht, wenn er hier vorn redet.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Verstehen kann man ihn nicht, nur hören!)

Herr Möller, Sie müssen das nicht kommentieren.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich darf aber!)

Zum Beitrag der Kollegin von der AfD will ich gar nichts sagen, außer dass die FDP – wie auch die AfD – gemeinsam hier deutlich gemacht hat, dass sie keine dezentrale Energieversorgung möchte. Sie möchten weiterhin eine Abhängigkeit von wenigen Großkonzernen erreichen, deren Profit dann nur Wenigen zugutekommt,

(Beifall DIE LINKE)

und nicht wie unser Gesetz, das wir vorgelegt haben, allen Menschen die Chance gibt – und vor allem den Menschen im ländlichen Raum die Chance gibt –, von der hier produzierten Ware Strom zu profitieren. Und das macht dann doch nachdenklich. Aber das fußt wie alles, was bei der AfD inhaltlich kommt – es ist erstaunlich, die Wahlergebnisse sind es ja glücklicherweise noch nicht, aber die Umfrageergebnisse.

(Unruhe AfD)

Man muss schon sagen, dass die Menschen, die Sie wählen, dann wirklich aufwachen und sehen werden, dass Ihre Politik nur Wenigen zugutekommt, nämlich den reichen Menschen, die sich viel leisten können, die nicht im ländlichen Raum leben. Das, was Sie sagen, stimmt meistens nicht mit dem, was Sie tun, überein. Es wundert mich, dass das bei der FDP hier heute in dem Redebeitrag von Herrn Kemmerich das Gleiche war. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Herr Aust, wollten Sie eine Zwischenfrage stellen?

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nein, aber dan- ke, dass Sie fragen!)

Es war nämlich nicht ganz ersichtlich, warum Sie da stehen. Gut, das war keine Zwischenfrage, das halten wir so fest. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann

ich nicht erkennen. Dann erhält Minister Stengele für die Landesregierung das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich kann, will und werde mich heute kurzhalten. Das ist ein guter Tag. Ich freue mich, dass wir die Formulierungshilfe jetzt ins Parlament eingebracht haben und Sie sich jetzt mit dem Vorschlag zu einem Windkraftbeteiligungsgesetz beschäftigen werden und in hoffentlich produktiven Beratungen zu einem insgesamt guten Ergebnis kommen. Ich freue mich deshalb besonders, weil es vollkommen klar ist, dass Akzeptanz mit Teilhabe zu tun hat und das ausreichende Akzeptanz zu Beschleunigung führt. Diese Zusammenhänge sind längst untersucht.

Mir war vollkommen klar: Wenn man eine Windkraftanlage sieht und die Kommunen und die Bürger haben nichts davon, dann ist Akzeptanz nicht so leicht zu erzielen. Wenn sie aber daran verdienen, wenn sie sagen, das finanziert in unserer Kommune den Kindergarten oder den Strom, den wir günstiger kriegen, oder was immer damit gemacht wird, dann wird es die Akzeptanz steigern.

Es gibt im Moment – Herr Kemmerich hat es erwähnt – viele Bürgerinitiativen gegen die Windkraft. Ich bin ganz davon überzeugt, dass sich das bald erledigen wird. Die Formulierung „Niederprügeln von Bürgerinitiativen“ würde ich allerdings nicht benutzen wollen, Herr Kemmerich.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Haben Sie mit denen mal geredet?)

Allerdings. – In unseren vielen Gesprächen mit Windkraftbetreibern wurde sehr deutlich, und das war Zeit lang auch eine Sorge, ob es dann für die Windkraftbetreiber noch interessant und lukrativ ist, wenn sie jetzt diese Abgaben abführen müssen. Es gibt die eindeutige Antwort, dass alle mit der Auflegung dieses Gesetzes sehr zufrieden sind, weil auch sie wissen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung zu dieser Beschleunigung führt. Wir haben im Ministerium auch eine AG Beschleunigung. Die Genehmigungen sollen natürlich insgesamt schneller werden, aber dieses Gesetz wird dazu beitragen.

Herr Gottweiss, nur eine Sache, weil Sie vorhin bei dieser Formulierung von einem Ziel von 1,8 oder 2,2 Prozent das Wort „Ziel“ infrage gestellt haben; Sie haben es durch „Belastung“ ersetzen wollen. Das halte ich nicht für besonders zielführend. Ich würde es eher als Chance sehen, denn inzwischen

ist klar, dass die Bereitstellung von erneuerbarer Energie eine Standortbedingung geworden ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn man sieht, wie sich Schleswig-Holstein entwickelt hat, welche ungeheure Wertschöpfung dort durch erneuerbare Energien stattgefunden hat, wie viele Industrieansiedlungen es gibt und wie hoch die Zufriedenheit mit den erneuerbaren Energien in einem vollkommen ländlich geprägten Bundesland ist, dann kann man das gern als Blaupause für Thüringen nutzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Wirtschaft verlangt nach der Windkraft. Die Bürger werden sie akzeptieren. Wir kommen beim Solar ganz gut voran und wenn wir jetzt noch diesen ganzen Bereich „Energy Sharing“ aufgreifen, wo wir hoffen, dass die Bundesregierung auch da bald etwas vorlegen wird, glaube ich, können wir gut vorankommen. Ich wünsche also gute Beratungen zu dem Gesetz und dass es nach der Struck‘schen Formel möglicherweise noch verbessert werden kann. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt Ausschussüberweisungen wahrgenommen, einmal an den Umwelt- und Energieausschuss. Gibt es weitere Ausschüsse, an die das Gesetz überwiesen werden soll? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz an den Ausschuss überwiesen. Wir können Tagesordnungspunkt 8 an dieser Stelle schließen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7785 - ERSTE BERATUNG

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7786 - korrigierte Fassung - ERSTE BERATUNG

Das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf erhält Abgeordneter Schard – außer er möchte nicht. Ist das ein Ja oder Nein?

(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Keine Einbringung!)

Okay, gut, keine Einbringung zum Gesetzentwurf. Dann gehen wir direkt in die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Schard für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, Sie haben es schon gehört: Es geht um ein Gesetz, das die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Minister festlegen soll. Unser Entwurf hat auch einen Gesetzesvorschlag zum Inhalt, der eigentlich unter dem Aspekt des vernünftigen und verantwortungsvollen Regierungshandelns nicht geregelt werden müsste, sondern es sich vielmehr um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte. Es sollte an sich auch Konsens sein, Ministerpositionen nur mit den dafür geeigneten Persönlichkeiten zu besetzen.