Protocol of the Session on July 6, 2023

(Beifall SPD)

Damit wird deutlich, dass es um ein hohes Gut geht. Um was für ein hohes Gut geht es? Es geht um die unbeschwerte und sichere Entwicklung und das sichere Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen. Das liegt uns hoffentlich allen gleichermaßen am Herzen. Dass die Realität oft eine andere ist, darüber habe ich kurz gesprochen. Deswegen sind diejenigen so wichtig, die das große, breite Netzwerk ausgestalten, um den Kinderschutz in Thüringen zu entwickeln und zu verbessern. Das, glaube ich, muss man noch mal hervorheben.

Unsere Herangehensweise – das will ich übrigens den Kritikern hier in diesem Saal sagen – wird übrigens von anderen Ländern nicht nur beobachtet, sondern auch gelobt und als beispielgebend betrachtet. Das sollte uns einfach mal stolz machen, dass wir hier auch vorangehen und Beispiele geben für andere Länder,

(Minister Holter)

(Beifall SPD)

auch in Bezug auf das, was ich in der Debatte von Einzelnen hier gehört habe. Ich bin froh und dankbar für die Arbeit unseres Landesbeauftragten für den Kinderschutz, Winfried Speitkamp,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

der gemeinsam mit vielen Beteiligten im Ministerium, in Netzwerkstellen, Kinderschutzdiensten ganz konkret arbeitet.

Als letzten Punkt möchte ich die Schulsozialarbeit ansprechen. Wir haben an 500 Schulen in Thüringen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Vor Kurzem gab es in Jena den 10. Jahrestag. Das haben wir gefeiert und mit einem Fachtag begangen. Das findet jedes Jahr statt. Es war spannend, es war auch sehr informativ und sehr innovativ, dieses Programm. Wichtig war mir auch, mit den vielen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und zu sehen, wie sie sich untereinander vernetzen und sich austauschen und dadurch auch gegenseitig motivieren, weil die eine oder andere Sozialarbeiterin oder auch der eine oder andere Schulsozialarbeiter sich noch als Einzelkämpferin bzw. Einzelkämpfer fühlt. Aber das ist bei Weitem nicht so, weil sie arbeiten eng mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen, und durch die Vernetzung finden sie natürlich auch Partnerinnen und Partner, Kolleginnen und Kollegen, mit denen sie dann auch ihre herausragende, auch teilweise anstrengende Arbeit tatsächlich besser machen können. Der Austausch ist wichtig. Die Träger sind dabei aktiv im Boot.

Kurzum, wir haben eine sehr gute Entwicklung. Wir haben eine lebendige Entwicklung und wir haben ein lebendiges Gesetz; das KJHAG, das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz Thüringens, betrachte ich als lebendiges Gesetz. Da geht es darum, genau auch dieses weiterzuentwickeln. Das ist genau das, was man sich als zuständiger Minister nur wünschen kann. Deswegen, meine Damen und Herren, lasse ich erstens, Herr Kowalleck, unsere Schulen nicht schlechtreden und zweitens auch nicht die Schulsozialarbeit und die Kinderund Jugendhilfe in Thüringen erst recht nicht. Deswegen ist es meines Erachtens wichtig, dass wir als Parlament deutlich machen: Wir stehen für eine Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen, mit dem Kinderschutz, mit der Schulsozialarbeit und mit den vielen, vielen Fragen, die jetzt angegangen werden sollen. Danke für die Initiative, meine Damen und Herren in der Koalition, und ich denke, im Ausschuss wird klar, dieses Gesetz ist ein Zukunftsgesetz und deswegen sollte es auf den Weg gebracht werden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit können wir zu den Beschlüssen kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich jetzt nicht wahrgenommen. Damit bitte ich alle, die die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/8242 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport unterstützen, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage trotzdem der Ordnung halber: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 11

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8243 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Doch? Entschuldigung. Ich habe deutliches Kopfschütteln gesehen und Sie deswegen nicht wahrgenommen. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, werte Zuschauer auf der Tribüne und insbesondere begrüße ich auch Herrn Kullmann als Vorsitzenden des Kuratoriums für Erwachsenenbildung in Thüringen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir haben – genau, danke, Frau Kollegin Baum – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf etwas vor uns, das nicht ganz neu ist. Im Frühjahr dieses Jahres, im April, hat sich das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung an uns gewandt mit der Bitte, eine Regelung, die wir während der Pandemie bereits getroffen haben, erneut zu verlängern, einfach auch aus dem Grund, dass auch im vergangenen Jahr die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, also die Volkshochschulen, freie Träger, Heimvolkshochschulen, immer noch von Einschränkungen, insbesondere zu Jahresbeginn, oder auch von den

(Minister Holter)

Auswirkungen der Pandemie betroffen waren, und wir die rechtliche Regelung in § 12 des Erwachsenenbildungsgesetzes haben, das sich ein Teil der Förderung eben auch in variablen Anteilen mit Blick auf die Frage der Unterrichtseinheiten berechnet und hier im Prinzip die Einschränkungen dazu geführt haben, dass es weiterhin Auswirkungen auf die finanzielle Grundlage der Einrichtungen der Erwachsenenbildung gibt. Damit es hier durch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen aufgrund der Trägervielfalt nicht dazu kommt, dass es hier zu einer ungleichen Verschiebung und damit Beeinträchtigung der weiteren – aus unserer Sicht besonders wichtigen – Arbeit der Einrichtungen der Erwachsenenbildung kommt, haben wir das Anliegen des Landeskuratoriums und damit auch der Träger der Erwachsenenbildung aufgegriffen und gesagt, diese bisher schon zweimal erfolgreich angewendete Ausnahmeregelung noch ein weiteres Mal zu verlängern, und deswegen das vorliegende Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes vorgelegt.

Ich greife noch mal auf die Begründung von heute früh zurück. Ich bin froh, dass wir das jetzt behandeln und dann morgen in der anstehenden Sonderausschusssitzung des Bildungsausschusses die Anhörung beschließen können, damit wir dann auch schnell eine Planungssicherheit für die Träger schaffen. Denn darum geht es, mit der Sicherung der gesetzlichen Grundlage dann auch für die Frage der Antragstellung und Zuwendungsbescheide mit Blick auf die Landesebene frühzeitig Planungssicherheit zu gewährleisten, damit die Träger entsprechend gut für das nächste Jahr planen können. Angesichts dessen, dass wir alle immer völlig zu Recht sagen, die Thüringer Erwachsenenbildung ist nicht das fünfte Rad am Wagen, sondern die vierte Säule der Thüringer Bildungslandschaft, hoffe ich auf eine übergreifende Zustimmung

(Beifall DIE LINKE)

der demokratischen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf, damit wir dann den Trägern die Unterstützung an die Hand geben können, die benötigt wird, um hier eine Ungleichbehandlung, die unnötig wäre, entsprechend zu verhindern. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schaft. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Dr. Hartung für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ganz ungewohnt, dass ich heute fast immer so früh dran bin. Daran muss ich mich erst gewöhnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Novelle geht es eigentlich um eine sehr kleine Änderung, die allerdings für die Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine sehr große Bedeutung hat. Wir wollen eine Neufassung des § 12a vornehmen. Das haben wir schon zweimal gemacht, um die Pandemiejahre abzubilden. Für 2020 und 2021 haben wir es getan, für 2022 steht es noch aus. Sollten wir bei der Berechnung der flexiblen Landesförderung für die Erwachsenenbildung tatsächlich das Jahr 2022 heranziehen, würde das durch das immer noch sehr stark eingeschränkte Angebot, was in dieser Zeit nur gegeben werden konnte, zu einer deutlichen Einschränkung der finanziellen Förderung dieser Träger der Erwachsenenbildung führen. Das würde in der Folge dazu führen, dass wir in den nächsten Jahren auf dem niedrigen Pandemieniveau arbeiten müssen. Ich glaube, das kann keiner von uns wollen.

Wir werden also hier eine kleine Anpassung vornehmen müssen und ich hoffe, da wir schon zweimal dafür eine sehr breite Mehrheit gefunden haben, dass wir das ein weiteres Mal tun. Ich hoffe auch auf eine zügige Beratung, und dass wir den Trägern für die nächsten Jahre die entsprechende Sicherheit geben, die sie benötigen, um ihr wichtiges Angebot den Thüringerinnen und Thüringern unterbreiten zu können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Jetzt hat Herr Dr. König für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Jahre der Coronapandemie waren für die Träger der Erwachsenenbildung sicherlich keine einfachen. Viele Kurse mussten coronabedingt ausfallen oder digital durchgeführt werden und im Rückblick auf diese Zeit ist festzustellen, dass trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen die Träger der Erwachsenenbildung eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Dafür möchten wir als CDU-Fraktion natürlich recht herzlichen Dank sagen.

(Beifall CDU)

(Abg. Schaft)

Kommen wir nun zum vorliegenden Gesetzentwurf der Minderheitskoalition, dessen Inhalt für uns nicht neu ist, das hatte Kollege Schaft eben schon erwähnt. Es geht beim Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes darum, die gesetzliche Berechnungsgrundlage für die Grundförderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die zum einen aus einem festen Sockelbetrag besteht und zum anderen aus einem variablen Anteil, coronabedingt anzupassen. Speziell geht es um den variablen Teil der Grundförderung – das hat Kollege Hartung auch schon genannt –, der sich aus der Zahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten der jeweiligen Träger aus dem vorvorletzten und dem vorletzten Jahr berechnet. Bereits zweimal haben wir ähnliche Änderungen am Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz oder Anpassungen vorgenommen. Das war zum einen das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus dem Jahr 2020. Damals wurde § 12a neu eingeführt, der als Berechnungsgrundlage des variablen Anteils abweichend von den Regelungen des § 12 Abs. 2 Satz 4 für das Jahr 2022 festlegte, dass das Vor-Coronajahr 2019 doppelt heranzuziehen ist, und damals für das Jahr 2023 festgelegt, dass die Jahre 2019 und 2021 heranzuziehen sind.

Zusätzlich wurde ein neuer § 13a eingeführt, der auf die Zuschüsse des Landes für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Abschlüsse des § 13 eingeht. Hier sind die Unterrichtseinheiten des Vorjahres die Grundlage der Zuschüsse. Auch in § 13a wurde statt des Vorjahres das Jahr 2019 für die Zuschüsse des Jahres 2021 festgelegt.

Da die Coronapandemie aber auch im Jahr 2021 nicht beendet war, kam es im Sommer 2021 – das wurde auch schon gesagt – mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes zu einer erneuten Anpassung der gesetzlichen Berechnungsgrundlage des variablen Anteils der Grundförderung. § 12a wurde dementsprechend geändert, sodass für die Jahre 2022 und 2023 zweimal das Jahr 2019 – also das VorCoronajahr – herangezogen wurde. Und für das Jahr 2024 war zunächst vorgesehen, zweimal das Jahr 2022 heranzuziehen, aber in den Ausschussberatungen und Anhörungen ist deutlich geworden, dass das nicht zielführend ist, weil natürlich ein Jahr, da ist auch noch nicht klar, wie sich Corona auswirkt, zu nehmen, auch nicht so einen gewissen Ausgleich, wenn man über zwei Jahre redet, abbildet. Deswegen wurden dann, nach Ausschussberatung und Anhörung, die Jahre 2019 und 2022 für das Jahr 2024 festgelegt. Außerdem wurde § 13a

verändert, indem auch für das Jahr 2022 das Jahr 2019 als Berechnungsgrundlage dienen sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur vierten Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes ist nahezu identisch zum Gesetzentwurf zur dritten Änderung. Wenn man die Blätter nebeneinanderlegt, wird das ganz deutlich: Es ist fast der gleiche Text, nur dass man noch einmal die Jahreszahl verändert hat. Nun soll § 12a folgende Fassung erhalten: Für das Jahr 2024 soll wiederum wie für 2022 und 2023 und auch für 2024 das Vor-Coronajahr 2019 doppelt gezählt werden und für das Jahr 2025 die Jahre 2019 und 2023.

Mit dieser Änderung ist es dann, denke ich, auch gut, dass wir coronabedingt anpassen müssen, weil das Jahr 2023 wieder in dem Sinne ein ganz normales Jahr für uns alle war. Verwunderlich ist, dass nach der Verabschiedung der dritten Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes keine Anpassung des § 13a mehr vorgenommen wurde, also die Berechnung der Mittel für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Abschlüsse. Zum Beispiel wäre es hier notwendig gewesen, wir hätten eine Anpassung für 2022 vorgenommen. Man hat das VorCoronajahr 2019 genommen und für 2023 gab es keine Anpassung, das heißt, für 2023 galt für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Abschlüsse bereits das Vorjahr 2022. Deswegen hat mich das ein bisschen verwundert, weil auch in dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf § 13a überhaupt nicht angefasst wird. Jetzt macht das natürlich, wenn wir über 2024 reden, 2023 ein normales Jahr ist, Sinn, aber warum ist das zum Beispiel nicht noch einmal im vergangenen Jahr, um dort auch diese coronabedingten Veränderungen mit aufzugreifen, angefasst worden.

Wie gesagt, das ist eine Frage, die wir uns schon stellen, warum das dort nicht passiert ist, jetzt aber wieder passiert. Aber ich denke, das lässt sich alles im Rahmen der Ausschussberatung klären, wo wir gerade mit Blick auf eine sichere Finanzierung der Träger der Erwachsenenbildung natürlich einer Ausschussüberweisung zustimmen und dann noch weitere Informationen erwarten. An uns hat sich kein Kuratorium der Träger der Erwachsenenbildung gewandt, deswegen war das für uns jetzt auch neu, dass dieser Gesetzentwurf eingebracht wird, um noch mal auf die Debatte in der Vergangenheit zurückzukehren. In diesem Sinn freuen wir uns auf die Ausschussüberweisung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Sollte das gerade noch eine Frage sein?

Genau, das sollte eine Frage sein – ja.

Zu spät gesehen, Entschuldigung. Dann hat jetzt Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat geht es ja um – in Anführungszeichen – nur eine kleine Änderung, aber eben mit großer Wirkung, das hat sowohl Kollege Hartung schon erklärt, darauf ist auch Herr König eingegangen und auch schon eingangs Herr Schaft, als er die Einbringung vorgenommen hat. Denn wir stehen nach wie vor vor der Situation, dass Corona und die Pandemie nachwirken, dass wir eben keine normalen Jahre – in Anführungszeichen –, wie ursprünglich im Gesetz mal vorgesehen, für die Berechnung zugrunde legen konnten und uns deshalb einmal mehr darauf konzentrieren wollen, Jahre zugrunde zu legen, die tatsächlich auch den realen Bedarf und die realen Planungen quasi mit Blick auf das, was kommt, abbilden.

Das hat ja Herr König eben sehr schön plastisch noch mal gemacht, welche Jahre wir jetzt zugrunde legen wollen. Das macht auch Sinn, da bin ich ganz bei Ihnen, wenn wir das Jahr 2019 nehmen. Wir wissen: 2020, 2021, 2022 waren tatsächlich besondere Jahre – um es mal so zu nennen – mit ganz vielen Herausforderungen, wo eben gerade Präsenzveranstaltungen so nicht stattfinden konnten. Das Jahr 2023 war eher schon wieder ein Jahr, wo wir sagen können, da hat sich das schon wieder eher normaler eingepegelt.

Insofern bin ich auch hoffnungsfroh, dass wir den Gesetzentwurf direkt überweisen und dann natürlich auch die erforderliche Anhörung relativ zeitnah vornehmen, damit das Gesetz dann auch für das Folgejahr seine Wirkung entfalten kann und die Berechnungsgrundlage stimmt. Denn für uns ist es ganz klar so – das ist keine Frage –, die Erwachsenenbildung ist die vierte Säule, die braucht eine verlässliche Finanzierung, die haben wir auch immer wieder zugesagt, die haben wir auch im Haushalt immer wieder so klargestellt. Wir haben sogar noch einen besonderen Schwerpunkt mit gesetzt, nämlich bei der politischen Bildung. Wir alle wissen,

Demokratiebildung ist in aller Munde und das gehört zum lebenslangen Lernen dazu, fängt eben im Kindergarten mit der frühkindlichen Bildung an, setzt sich über die Schule fort und findet natürlich auch die Fortsetzung in den großartigen Angeboten – muss man ganz klar sagen – der Erwachsenenbildung, sowohl der freien Träger als auch beispielsweise der Volkshochschulen, die hier eine ganz herausragende Arbeit leisten und für die ich mich an der Stelle auch noch mal wirklich herzlich bedanken will.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Über die Bedeutung von Demokratie- und Menschenrechtsbildung wird ganz viel diskutiert. Das ist – wie gesagt – auch nicht nur Aufgabe der Schule, dort muss das auch passieren...

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)