Das ist doch für das Investitionsprogramm 2023, genau. Die habe ich genannt und die, die danach folgen, liegen noch nicht vor.
Wie ist da jetzt die Abarbeitung? Das ist die erste Nachfrage, die ich habe. Dann hätte ich danach noch eine zweite.
Die Abarbeitung für die Anträge, die dem Eingangsdatum nach, was Sie benannt haben, im vergangenen Jahr eingereicht worden sind, am 09.06.2022, am 21.09.2022 und am 30.09.2022. Bei Gotha hatte ich das nicht mitgeschrieben. Das ist ja dann für das jetzige Jahr eingereicht. Da müsste es ja eine Abarbeitung geben.
Für das bestätigte Investitionsprogramm 2023 wird derzeit die Antragstellung für die Beschaffung über das Portal der TAB vorbereitet. Für ein Vorhaben gibt es einen vorzeitigen Vorhabenbeginn, der bereits erteilt wurde.
Die zweite Nachfrage, genau. Danke, Herr Präsident. Und für welches Vorhaben gibt es diesen vorzeitigen Vorhabenbeginn oder förderunschädlichen Vorhabenbeginn?
Da ich jetzt nicht sicher bin, ob ich das hier öffentlich sagen darf, würde ich das gegebenenfalls schriftlich beantworten.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, und zwar zu der des Abgeordneten Gottweiss in der Drucksache 7/8075. Herr Kollege Urbach möchte die stellen, bitte.
Am 9. Mai 2023 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ von der Einschätzung des Kreises Weimarer Land, dass die Verteilung von Flüchtlingen gegenüber den Kreisverwaltungen intransparent geworden ist. Am 24. Mai 2023 berichtete die „Thüringische Landeszeitung“ Weimar von einer ersten Zwangszuteilung von 34 Flüchtlingen in Weimar. Am 10. März 2023 hat Herr Gottweiss die Kleine Anfrage 7/4615 zu dem Themenbereich eingereicht.
1. Wann endete die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zur Beantwortung der Kleinen Anfrage?
2. Welche Anstrengungen hat das zuständige Ministerium unternommen, die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 zu wahren?
3. Was ist der Hintergrund dafür, dass die Verteilung von Flüchtlingen in Thüringen den Kreisverwaltungen nicht mehr transparent gemacht wird?
4. Was war der Hintergrund der Entscheidung vom 22. Mai 2023, in Weimar erstmals vom Instrument der Zwangszuteilung von 34 Flüchtlingen Gebrauch zu machen, obwohl die Stadt Weimar signalisiert hatte, dass in dieser Größenordnung keine freien Unterkünfte vorhanden waren?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Frau Ministerin Denstädt, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Interessierte, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss – bzw. in Vertretung – beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 endete am 3. Mai 2023.
Antwort auf die Frage 2: Die Zuleitung der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 an die Präsidentin des Thüringer Landtags erfolgte mit Schreiben meines Ministeriums am 22. Mai 2023. Diese Kleine Anfrage umfasste fünf Fragen zur Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Thüringen. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 und 2 waren umfangreiche Datenzusammenstellungen getrennt nach Asylsuchenden und Geflüchteten aus der Ukraine erforderlich, die vom Landesverwaltungsamt angefordert wurden. Zudem wurde das Landesverwaltungsamt um Darlegung der praktischen Erfahrungen bei der Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte unter Maßgabe der Fragen 4 und 5 gebeten. Da nach Vorliegen der Zuarbeit des TLVwA weitergehender Erläuterungsbedarf aus Sicht des TMMJV bestand, wurde diesbezüglich beim TLVwA per E-Mail vom 19. April 2023 nachgefragt. Im Ergebnis fertigte das TMMJV den Antwortentwurf, der dann am 4. Mai 2023 den betroffenen Ressorts TMIK, TSK, TMASGFF, TMBJS und TMIL zur Abstimmung übermittelt wurde. Nach Vorliegen sämtlicher Rückäußerungen dieser Ressorts wurde die Endfassung der Beantwortung unter dem 22. Mai 2023 von mir für die Thüringer Landesregierung unterzeichnet und sodann der Präsidentin des Thüringer Landtags zugeleitet. Ich bedauere den insofern eingetretenen Fristverzug. Die Landesregierung ist bemüht, solche Fristüberschreitungen zu vermeiden oder zumindest im Rahmen der Bearbeitung eine Fristverlängerung zu erbitten. Im vorliegenden Fall ist dies aufgrund der konkreten Abläufe leider versehentlich unterblieben.
Zu Frage 3: Bislang hat das Landesverwaltungsamt die anstehenden Verteilungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes mit den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils abgestimmt. Die Transfers werden angekündigt, sodass sich die betreffende kommunale Gebietskörperschaft hierauf auch einrichten kann. Soweit möglich werden bei der Verteilung einerseits konkrete örtliche Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften wie etwa die Größe der Unterkunft und der Zimmer, andererseits Belange der Asylsuchenden wie etwa der Familienverbund berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick darauf, dass nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts nicht jede kommunale Gebietskörperschaft für eine kontinuierliche Transparenz der Verteilung eingetreten ist, hat das Landesverwaltungsamt in den letzten Jahren von einer betreffenden regelmäßigen Information an al
le Landkreise und kreisfreien Städte abgesehen. Im Zusammenhang mit der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine und einem gleichbleibend hohen Zugang an Asylsuchenden haben die Aufnahmekapazitäten und betreffenden finanziellen Bedarfe die Frage nach einer Transparenz der Verteilung des Landes aus der Erstaufnahme erheblich in den Fokus des Austauschs zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, dem Landesverwaltungsamt und dem TMMJV gerückt.
Die Erfassung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt mittels APEX-Datenbank beim Landesverwaltungsamt, auf die alle kommunalen Gebietskörperschaften jederzeit zugreifen und Verteilungen taggenau abrufen können. Die Übersendung von Statistiken zu Geflüchteten aus der Ukraine sowie zu Asylsuchenden erfolgt im Übrigen nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts anlassbezogen etwa bei Sonderverteilung auf alle kommunalen Gebietskörperschaften. Zudem war die aktuelle Verteilstatistik den kommunalen Gebietskörperschaften anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 16. Mai 2023 ausgehändigt worden. Es ist beabsichtigt, künftig den kommunalen Gebietskörperschaften vom Landesverwaltungsamt halbjährlich eine statistische Übersicht zur Verfügung zu stellen, aus der sich die monatlich erfolgte Verteilung sowie die tatsächlichen Verteilungsquoten der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte und deren Erfüllung ergeben.
Antwort zu Frage 4: Was die Verteilung von 34 Geflüchteten an die Stadt Weimar anbelangt, möchte ich zunächst klarstellen, dass die Bezeichnung „Zwangszuteilung“ irreführend ist, denn die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß §§ 1 und 4 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes im übertragenen Wirkungskreis verpflichtet, die vom Land nach Maßgabe der Thüringer Flüchtlingsverteilverordnung zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Das Land wiederum trifft nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz die Verpflichtung, für die entsprechend seiner Aufnahmequote vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden hinreichend Erstaufnahmekapazitäten vorzuhalten.
Da geopolitische Entwicklungen ebenso unberechenbar wie Kriegsauseinandersetzungen sind, lässt sich der Unterbringungsbedarf auf Bundesund Landesebene im Vorfeld jedoch schwer schätzen. Gleichwohl ist es für mich selbstverständlich, die menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung in Thüringen ankommender Hilfesuchender zu gewährleisten. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl war seit einigen Monaten mit über 1.000 Personen belegt und die dortigen Verfahrens- und Versorgungsabläufe stellen alle Akteure bereits über einen längeren Zeitraum vor hohe Anforderungen.
Hinzu kommt ein gewisses Konfliktpotenzial, das besteht, wenn eine Vielzahl von Menschen auf engem Raum in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist. Demgegenüber hat sich die bilateral abgestimmte Verteilung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Landesverwaltungsamt in den letzten Wochen zunehmend schwieriger gestaltet. Eine Reihe der Landkreise und kreisfreien Städte hat dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt, nicht mehr über hinreichende Aufnahmekapazitäten zu verfügen. Gleichzeitig ist ein anhaltender Zugang an Asylsuchenden in der EAE Suhl auf hohem Niveau zu verzeichnen gewesen.
Vor diesem Hintergrund wurde zur Entlastung der EAE Suhl die Entscheidung getroffen, auf alle kommunale Gebietskörperschaften gleichermaßen eine bestimmte Anzahl Asylsuchender zu verteilen. Die zeitliche Abfolge sollte dabei so gestaltet werden, dass eine Verteilung am Pfingstwochenende und eine betreffende Bereitschaft der kommunalen Gebietskörperschaften unterbleiben können, weil die EAE Suhl wieder über hinreichend Pufferkapazität verfügt hätte. Dementsprechend ist die Verteilung von 34 Geflüchteten am 22.05.2023 aus der EAE Suhl an die Stadt Weimar noch vor Pfingsten vorgenommen worden. Die Stadt Jena sowie der Landkreis Weimarer Land waren am selben Tag von Transfers aus der EAE Suhl umfasst. Der Präsident des Landesverwaltungsamts ist dem von der Stadt Weimar geäußerten Ansinnen, nur sechs Geflüchtete aufzunehmen, nicht gefolgt. Diesbezüglich hat sich der Präsident des Landesverwaltungsamts mit dem Weimarer Oberbürgermeister telefonisch ausgetauscht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Mit der Antwort auf die letzte Anfrage ist das Potenzial der Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 17, 17 a, 24 und 25 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8050 -
Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums erforderlich machen, beispielsweise im Ältestenrat.
Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8065 -
Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 46 Jastimmen, 32 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Lehmann, zu Ihrer Wahl und frage, ob Sie die Wahl annehmen.
Während Ihnen Frau Landtagspräsidentin persönlich gratuliert, darf ich auch im Namen des Vorstands die herzlichen Glückwünsche zur Wahl übermitteln.
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8049 -
Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die
Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums erforderlich machen, wie schon gesagt, beispielsweise im Ältestenrat.