Sehr geehrte Damen und Herren, problematisch ist zudem, dass der Kostenersatz erneut nur für dieses Jahr, also für 2023, gilt. Realistisch ist es natürlich – und das wissen wir alle –, dass wir vorbereitet sein müssen, dass auch in 2024 nach wie vor weitere Flüchtlinge aus der Ukraine in Thüringen Schutz suchen müssen. Hier ist eine Nachbesserung dringend erforderlich. Auch ohne aktuelle Zusagen des Bundes muss das Land den Kommunen die Planungssicherheit geben, dass ihnen auch 2024 die Aufwendungen, die entstehen, erstattet werden. Aber ich denke, das ist Konsens hier im Hohen Haus.
Ich will noch anfügen und kurz auf die Artikel 2 und 3 aus dem Gesetzentwurf eingehen, damit das nicht untergeht – zum einen die Kostenübernahme für Schülerbeförderung und zum anderem in Artikel 3 die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes: Das werden wir uns noch mal näher anschauen, wie die Auswirkungen da konkret aussehen. Leider ist auch Teil der Wahrheit: Kosten für Investitionen in Wohnraum, für Sozialbetreuung und die so wichtigen und entscheidenden Integrationsmaßnahmen, die dann anschließen müssen, werden auch weiterhin nicht vollständig ausgeglichen. Ich sage auch, dass die Thüringer Kommunen zu Recht auf die Konnexität pochen. Kosten, die durch zusätzlich vom Land an die Kommunen übertragene Aufgaben anfallen, müssen natürlich auch vollständig vom Land getragen werden. Die angekündigten 100 Prozent dürfen keine Mogelpackung werden und nach ersten Einschätzungen werden selbst mit der Umsetzung dieses Gesetzes noch immer mindestens 14 Millionen Euro vom Bund in der Landeskasse verbleiben. Ich habe es eben schon mal gesagt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich zum Schluss und ziehe ein Fazit: Ziel und Rahmen des Gesetzes ist es, den Kommunen Handlungs-, Planungs- und nicht zuletzt Rechtssicherheit zu geben. Der vorliegende Entwurf geht ganz klar auch in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist deutlich erkennbar und ich finde das auch
positiv, dass die kommunalen Spitzenverbände offenbar bereits im Vorfeld eingebunden wurden. Das hilft dem Anliegen. Mein Eindruck ist allerdings, dass es hier noch in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf gibt. Das betrifft zum einen Fragen zu den Änderungen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz – ich habe es angesprochen –, zur Schülerbeförderung oder auch Fragen zu den nicht berücksichtigten investiven Kosten. Unbeantwortet bleiben zudem Fragen zu den Kostenfolgeabschätzungen.
Frau Kollegin Merz hat an die CDU-Kollegen und FDP appelliert, eine sachliche Debatte zu führen. Das ist überflüssig. Es ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Ich glaube, auch für die Kollegen der FDP zu sprechen.
Wir wollen ja genau, dass die Kommunen schnell ihr Geld bekommen. Deswegen werden wir uns heute schon zu einer Sondersitzung zusammenfinden und dort entscheiden, wie es weitergeht, werden Anhörungslisten beschließen, die Termine festlegen. Ich freue mich auf die Debatte. Einige Fragen habe ich schon angesprochen, wir werden das mit einem heute vorgelegten Fragenkatalog an die Anzuhörenden ergänzen.
Wir beantragen die Überweisung federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss und freuen uns – ich habe es erwähnt – auf die Beratung. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Interessierte, ich fange kurz mit einer direkten Ansprache an Herrn Walk an. Herr Walk, Spitzabrechnung heißt Spitzabrechnung, weil tatsächlich spitz, sprich alles abgerechnet wird. Und 100 Prozent sind 100 Prozent.
Ich glaube, das ist ein gutes Signal, was wir heute aussenden, weil wir uns vor Augen führen müssen, dass Thüringen seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 schon etwa 36.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen
hat. Dazu kommen noch etwa 2.100 Asylsuchende allein in diesem Jahr – nur, damit man sich die Größenordnungen mal in etwa vorstellen kann –. Und Land und Kommunen stehen – meine Kolleginnen haben es gesagt – vor den Herausforderungen, die Geflüchteten angemessen aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und eben auch zu integrieren. Das verursacht erhebliche Mehraufwendungen, für die nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Abhilfe geschaffen werden soll.
Frau Maurer sagte es eingangs: Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch so wie anerkannte Geflüchtete. Das hat ganz klare Vorteile im Gegensatz zum Leistungsbezug nach dem – wie ich meine – nach wie vor diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz.
Das bedeutet nämlich ganz konkret: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten höhere monatliche Geldbeträge und auch Mehrbedarfszuschläge, zum Beispiel für Alleinerziehende und Schwangere. Das ist nicht selbstverständlich für andere. Sie bekommen Krankenversicherungskarten und haben damit auch Anspruch auf Behandlung bei Krankheit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen und auch für Vorsorgeuntersuchungen. Sie bekommen zudem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit. Das sind nur einige Gründe, weshalb wir Bündnisgrüne das Asylbewerberleistungssystem grundsätzlich abschaffen und alle Menschen in das System des Sozialgesetzbuchs überführen wollen.
Ich weiß, die Kolleginnen aus der Linken wollen das dankenswerterweise auch so, da sind wir also nicht ganz allein.
Geflüchtete und Asylsuchende müssen aus unserer Sicht gleichbehandelt werden. Die Sonderregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine im Anwendungsbereich des Zweiten, Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch verursachen aber – das sehen wir alle – zusätzliche Kosten in den Kommunen. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen im November 2022 und Mai 2023 wurden zusätzliche Umsatzsteueranteile bzw. Bundesmittel für die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städte im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 34,1 Millionen Euro zugesagt. Unsere Migrationsministerin Doreen Denstädt hat bereits erklärt, diese Mittel eins zu eins an die Kommunen weiterzureichen.
Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass das Land die Zuschussbedarfe der kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Träger der Eingliederung zur Sozialhilfe auch zu 100 Prozent erstattet. Das ist richtig und wichtig, um die Kommunen, die in dieser angespannten Zeit herausragende Arbeit leisten, zu entlasten und auch weiter zu unterstützen. Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle auch noch einmal an die enorme Bereitschaft, die Menschen entsprechend aufzunehmen und zu versorgen. Der Dank geht an alle, die sich hier bemühen. Fraglich ist, ob die weitergereichten Bundesmittel ausreichen, um die Träger zu entlasten. Das wissen wir alle noch nicht, wir auch nicht. Das hat ja auch viel damit zu tun, wie viele Menschen beispielsweise noch kommen werden.
Fest steht außerdem – und da muss ich ein bisschen auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen blicken –, dass das zuständige Fachministerium, das TMMJV, weit mehr Mittel benötigt, um die Aufgabenfülle, die die hohen Geflüchtetenzahlen mit sich bringen, angemessen erledigen zu können. Herr Walk hat vorhin die Sozialbetreuung angesprochen. Dann brauchen wir mehr Geld im Haushalt genau für die Sozialbetreuungsrichtlinie und da setze ich jetzt hier auf die feste Unterstützung der CDU, zumindest nach der Rede von Herrn Walk.
Jedenfalls schafft der Gesetzentwurf Rechtsgrundlagen für die schnelle und unkomplizierte Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Gelder. Deshalb schlagen wir für die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfs, auch wenn es fachlich um Geflüchtete geht und der Justizausschuss zuständig ist, die Beratung im Innenausschuss vor und hoffen auf Überweisung dorthin und eine heutige gute und schnelle Verständigung, damit der Anhörungsprozess so schnell wie möglich beginnen kann. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, es wurde bereits viel zu dem Gesetzentwurf gesagt, auch dass es nicht der erste ist, den wir im Zusammenhang mit den Kostenübernahmen für die aus der Ukraine Geflüchteten haben. Kollegin Merz bat um eine sachliche Debatte. Deswegen verstehen Sie vielleicht meine Rede so, ich sage Ihnen, wie ich diesen Gesetzentwurf verstehe und dann klären wir einfach im Ausschuss die Fragen. Wahrscheinlich ist Herrn Walk auch daran gelegen. Das sind einfach ein paar Sachen, die schon ein bisschen schwierig zu begreifen sind.
Beim Lesen war es ein bisschen so – ich weiß nicht, ob Sie sich an die Textaufgaben im Matheunterricht erinnern. Man musste immer erst den Text verstanden haben, bevor man mit dem Rechnen anfangen konnte.
So ging mir das auch ein bisschen. Also es geht um ein relativ komplexes Artikelgesetz, das wir vorliegen haben. Das wird in der Rechtsetzung generell immer ein bisschen kritisch gesehen. Darauf komme ich später noch mal. Hintergrund sind die Erhöhungen der Pauschalen an das Land, die vom Bund kommen. Da geht es einmal um die Entlastung der Kommunen bei ihrer Arbeit zur Unterbringung der aus der Ukraine Geflüchteten, es geht aber auch um die Digitalisierung der Ausländerbehörden und es geht um Umsatzsteuermittel, die auch vom Bund zu diesem Thema runtergereicht werden. Insgesamt kriegt Thüringen 50 Millionen Euro, die entsprechend aufgeteilt werden. 34,1 Millionen Euro, um genau zu sein, gehen in diesen Bereich „Ukraine-Geflüchtete“ und die damit einhergehenden höheren Kosten und Verwaltungskosten. Das wird dann noch mal aufgeteilt auf die Kosten und Verwaltungskosten, die vom SGB-Bezug herrühren. Das Zweite sind die Schülerbeförderungszusatzkosten, über die wir gesprochen haben, weil wir die Situation haben, dass in einigen Landkreisen die Schulen so voll sind, dass wir die Schülerinnen und Schüler noch mal extra transportieren müssen. Da stellt sich für mich die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die pauschal pro Schülerkopf zu verteilen oder man da noch mal genauer hingucken muss, welche Landkreise tatsächlich betroffen sind und damit zu tun haben.
sprechen, die wir den Kommunen aus diesen Mitteln runterreichen, wir aber tatsächlich – das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf dargestellt – eine Bedarfsfeststellung von 44,2 Millionen Euro für den gesamten Bereich haben. Das heißt, wir reden über mindestens 10 Millionen Euro, die an der Stelle fehlen. Da müssen wir schon gucken, wo die herkommen. Wenn Herr Walk und ich es falsch gelesen haben, dann erklären Sie uns das am besten einfach noch mal.
Nach der Aufteilung, die ich gelesen habe, wie Sie die Mittel aufteilen, die vom Bund kommen, bleiben nämlich nur noch 3,4 Millionen Euro übrig, die in irgendeiner Form verteilt werden können.
Ein zweiter Punkt, über den hier noch nicht weiter gesprochen wurde, sind die 12,5 Millionen Euro, die Sie nehmen, um die Wohnraumherrichtung zu unterstützen. Das ist ein Wohnraumprogramm, das schon seit November/Dezember letzten Jahres kursiert, wo jetzt spannenderweise offensichtlich 12,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt wieder frei werden. Meine Empfehlung wäre: Vielleicht nutzen wir die für Sanierung von Erstaufnahmeeinrichtungen.
Ja, ist ja schön, aber jetzt kommen 12,5 Millionen Euro, die Sie aus dem Bund dazunehmen. Vorher haben Sie die woanders hergenommen. Aber Sie erklären mir das einfach, dann verstehe ich das vielleicht besser.