Protocol of the Session on June 1, 2023

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele nach der zugrunde liegenden Richtlinie berechtigte Anträge für Härtefallhilfen für welche Energieträger sind aus Thüringen über das Antragsportal eingegangen?

2. Welche Summe der Härtefallhilfen ergibt sich aus diesen berechtigten Anträgen – bitte wenn möglich nach Energieträger respektive Brennstoff aufschlüsseln –?

3. Wie viele nach der zugrunde liegenden Richtlinie unberechtigte Anträge sind seit Freischaltung des Antragsportals für welche Energieträger aus Thüringen eingegangen?

4. Sind nach Ansicht der Landesregierung die Informationen an die Öffentlichkeit bezüglich der Antragsberechtigung respektive der Richtlinie ausreichend – bitte begründen –?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Minister Stengele.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, den Ländern für eine Härtefallregelung für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind, Bundesmittel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Für diese Härtefallhilfen hat die Bundesregierung den Ländern insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich nun für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Stand 26.05.2023 sind im Antragsportal 4.509 Anträge eingegangen.

Zu Frage 2: Die bisher eingegangenen Anträge umfassen ein Volumen von 1,558 Millionen Euro. Der Brennstoff Heizöl wird mit einem Antragsvolumen von 1,099 Millionen Euro am stärksten nachgefragt. Für den Brennstoff Holzpellets umfasst das Antragsvolumen 0,365 Millionen Euro. Der Brennstoff Flüssiggas wird bisher mit einem Antragsvolumen in Höhe von 0,082 Millionen Euro nachgefragt. Die Brennstoffe Scheitholz, Holzbriketts und Kohle/Koks sind mit einem beantragten Volumen von 0,006, 0,003 bzw. 0,002 Millionen Euro nur in geringem Umfang vertreten.

Zu Frage 3: Das Antragsportal ist technisch so aufgebaut, dass vor der eigentlichen Beantragung die Berechnung des möglichen Entlastungsbetrags erfolgen muss. Sofern sich bei dieser Berechnung eine mögliche Entlastung von unter 100 Euro ergibt, wird die elektronische Antragsbearbeitung nicht freigeschaltet. Insofern gibt es keine unberechtigten Anträge. Im Rahmen der Antragsprüfung kann es jedoch dazu kommen, dass Anträge abgelehnt werden müssen oder nur teilweise bewilligt werden können. Bisher musste von den geprüften Anträgen ein Antrag abgelehnt werden. Das Antragsvolumen dieses Antrags betrug 0,001 Millionen Euro, also 1.000 Euro.

Zu Frage 4: Die Umsetzung der Härtefallhilfen zu den Heizkosten wird sowohl seitens des Bundes

(Abg. Zippel)

als auch der Länder umfassend, über breit zur Verfügung stehende Medien, begleitet. Indirekt durch weitergetragene Informationen von Print, Radio und Fernsehen, direkt durch eigene Newsletter, Homepage und Social Media. Die Bundesregierung hat insbesondere einen Heizkosten-Entlastungsrechner sowie umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können auch auf den Service-Seiten des Thüringer Umweltministeriums abgerufen werden. Zudem wurde in Thüringen eine Hotline für die Härtefallhilfen Heizkosten eingerichtet und breit bekannt gemacht.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage.

Ja, vielen Dank. Ich habe sogar zwei Nachfragen. Die erste ist: Hält die Landesregierung die Referenzwerte, auf denen die Richtlinie aufbaut, für plausibel? Bitte begründen. Das wäre erst einmal die erste Frage. Soll ich gleich die zweite sagen?

Ja, bitte.

Die zweite Frage ist: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Richtlinie mit den zugrunde liegenden Referenzwerten so ausgestaltet ist, dass möglichst wenige Antragsberechtigte den Antrag stellen können? Bitte begründen.

Vielen Dank. Ich werde beide Fragen eingehend prüfen und Ihnen entsprechend zukommen lassen. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Baum in der Drucksache 7/8027. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Umsetzung der Nachfolgeprogramme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kitas“ auf Landesebene

In einer Pressemitteilung vom 23. März 2023 kündigte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport an, die Programme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kitas“ als eigene Landesprogramme fortzuführen, da die Finanzierung durch den Bund im Mai bzw. im Juni 2023 ihr Ende findet. Bereits im Haushalt 2023 wurden entsprechende Titelgruppen zur Finanzierung beider Programme eingestellt. Medienberichten zufolge liegt bis jetzt noch keine Förderrichtlinie vor, weshalb die Träger befürchten, dass wichtiges Personal aufgrund der Rechtsunsicherheit ihres Beschäftigungsverhältnisses abwandert. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands und des steigenden Eigenanteils überlegen einige Träger zudem, gänzlich aus dem Programm auszusteigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand für die Förderrichtlinien für die Programme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kitas“?

2. Wann ist mit einer neuen Förderrichtlinie für beide Programme zu rechnen, über die die Träger wie informiert werden?

3. Geht die Landesregierung davon aus, dass ein nahtloser Anschluss der Landes- an die Bundesprogramme möglich ist, wenn nein, welche Maßnahmen plant und welche Empfehlungen gibt das Ministerium den Trägern, um die Übergangszeit mit Hinblick auf die Personalsituation zu überbrücken?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für das Förderprogramm „Vielfalt vor Ort begegnen“ wurde die Ressortabstimmung zum Richtlinienentwurf eingeleitet. Die Erarbeitung der Richtlinie zum Programm „Sprach-Kita“ wird in Kürze abgeschlossen. Die Bearbeitung verzögert sich aufgrund abschließender Absprachen mit der Regiestelle des Bundesprogramms zur weiteren Betreuung des Landesprogramms, weshalb kein konkreter Termin, zu dem diese Richtlinie vorliegt, genannt werden kann.

Zu Frage 2: Die Träger werden parallel zur Ressortabstimmung über den finalen Richtlinienentwurf in Kenntnis gesetzt. Nach Veröffentlichung der Richt

(Minister Stengele)

linien werden die Teilnehmenden der vorherigen Projektlaufzeiten kontaktiert und über das Antragsverfahren informiert.

Zu Frage 3: Eine nahtlose Fortführung beider Programme wird durch die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gewährleistet. Für das Programm „Sprach-Kita“ wird derzeit der vorzeitige Maßnahmenbeginn vorbereitet. Für das Programm „Vielfalt vor Ort begegnen“ wurde bereits das Einvernehmen mit dem TFM hergestellt. Die Zuwendungsempfänger wurden zur Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns aufgefordert. 97,7 Prozent der Projektteilnehmer haben diesen Antrag gestellt und damit ihre Bereitschaft zur Fortführung des Projekts signalisiert.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank. Sie hatten ausgeführt, dass es abgeschlossen ist für die Förderrichtlinienverfahren zu den Sprach-Kitas, und sprachen dann zu den Verzögerungen. Bezog sich das auf „Vielfalt vor Ort begegnen“ oder sind das die Sprach-Kitas? Also: Ist die Förderrichtlinie abgeschlossen oder nicht?

Sprach-Kita ist noch in der Diskussion mit der Regiestelle des Bundesprogramms, „Vielfalt vor Ort begegnen“ ist abgeschlossen und die Ressortabstimmung ist jetzt eingeleitet.

Noch eine Nachfrage? Bitte.

Ja, danke, Herr Präsident. Es ist ja auch in der Presse dargestellt worden, dass sich die Eigenanteile verändern werden. Können Sie bitte noch mal ausführen, wie sich die Eigenanteile für die Träger bei den „Sprach-Kita“-Programmen verändern werden?

Das kann ich jetzt leider aus dem Kopf nicht ausführen, das würden wir dann noch mal präzise nachliefern.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Frau Abgeordnete König-Preuss in der Drucksache 7/8031.

Schreiben von Ausländerbehörden an die Landesregierung?

Thüringer Medien berichteten in der 19. Kalenderwoche im Mai 2023 über einen sogenannten Brandbrief an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. In dem Schreiben sollen – Zitat – „die Ausländerbehörden“ Mängel skizziert haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann, mit welchem Absender, von wem unterzeichnet, mit welchem Datum und auf welche Weise wurde der Landesregierung der Brief zugestellt?

2. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wer Verfasser bzw. Initiator des erwähnten Briefs ist bzw. ob es sich um ein offizielles Schreiben der Ausländerbehörden handelt und das Schreiben repräsentativ für die 21 Ausländerbehörden in Thüringen ist?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Inhalte des Briefs?

4. Wurde seitens der Landesregierung auf den Brief geantwortet, wenn ja, wie und an wen, wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Staatssekretärin Herz.