Protocol of the Session on June 1, 2023

Als erste Abgeordnete rufe ich Frau Abgeordnete Maurer auf, die ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7925 stellt.

Vielen Dank. Ich möchte gern Fragen zu Kontrollmaßnahmen in Erfurter Diskotheken und Clubs stellen.

Nach mir vorliegenden Informationen führten Erfurter Ordnungsbehörden mit Unterstützung der Thüringer Polizei in den ersten Monaten des Jahres 2023 Begehungen in soziokulturellen Einrichtungen und Clubs durch. Diese wurden vor Ort mit der Prüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Nichtraucherschutzgesetzes begründet. Dabei sollen etwa in der Nacht vom Samstag, dem 15. April 2023, zum Sonntag, dem 16. April 2023, auch bis zu 25 Polizeibeamtinnen und -beamte mit angelegten Vermummungsgegenständen Kreativ- und Veranstaltungsstätten im Bereich des Güterbahnhofs betreten und Personen kontrolliert haben. Schilderungen von Verantwortlichen, Besucherinnen und Besuchern über ein aggressives, nicht bürgernahes Auftreten ließen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufkommen. So sollen die eingesetzten Kräfte auch weder Namensschilder noch numerische Kennzeichnung getragen haben, auch wären keine Kontaktdaten oder Aktenzeichen von Verantwortlichen der Kontrolle benannt worden. Männliche Polizisten sollen Frauentoiletten für die Kontrollen betreten haben, obwohl Polizeivollzugsbeamtinnen vor Ort waren. Das Sicherheitspersonal habe durch den Einsatz nicht mehr die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten können, ebenso soll den Veranstalterinnen ein finanzieller Schaden und ein Imageschaden entstanden sein. Minderjährige seien keine angetroffen worden und lediglich ein Ver

(Vizepräsident Worm)

eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungül- tigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17, 20, 21 und 25 bedarf es jeweils einfacher Mehrheiten. Dasselbe gilt für jeden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 24. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 wird eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 23 setzt eine absolute Mehrheit voraus, also mindestens 46 Stimmen.

Als Wahlhelferinnen und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Vogtschmidt und Herr Abgeordneter Gottweiss eingesetzt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Berg- ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Heym, Micha el; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Tho mas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Kathari na; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Dieter Laudenbach, Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Janine Merz, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Denny Möller, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Babette Pfefferlein, Ralf Plötner, Birgit Pommer, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Karola Stange, Christina Tasch, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Donata Vogtschmidt, Mario Voigt, Marit Wagler, Laura Wahl, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.

stoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen soziokulturellen Einrichtungen und Clubs in Erfurt fanden seit dem 1. Januar 2023 wie häufig Kontrollen bzw. Begehungen durch die Polizei auch in Amtshilfe für kommunale Ordnungsbehörden mit welchem Ergebnis statt?

2. Was war jeweils Grund der Maßnahmen und ging diesen Maßnahmen jeweils ein konkreter Anlass oder Verdacht voraus, falls ja, welcher?

3. Wie viele Polizeibeamtinnen und ‑beamte aus welchen Einheiten waren dabei jeweils beteiligt – bitte aufschlüsseln nach der Anzahl beteiligter Anwärterinnen und Anwärter sowie nach Einsatzkräften, die sich im ersten Jahr nach Abschluss von Ausbildung oder Studium in den Polizeibildungseinrichtungen befinden –?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Schilderung in der Vorbemerkung und teilt sie die Auffassung, dass das Tragen von Namensschildern oder alternativ einer numerischen Kennzeichnung, etwa bei geschlossenen Einsätzen, dazu beitragen, das Vertrauen in die Polizei zu erhöhen, wie begründet sie ihre Auffassung?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei wurde im Sinne der Fragestellung im laufenden Jahr zweimal für die federführende Ordnungsbehörde der Stadt Erfurt in Vollzugshilfe tätig. Dies war am 24. Februar und am 15. April 2023 der Fall. Am 24. Februar wurden zwei Spätkaufeinrichtungen, zwei Shishabars, eine Tanzbar, eine Diskothek und die Parkanlagen Brühler Garten und Petersberg in die Kontrollen einbezogen. Hierbei wurde eine Fundunterschlagung festgestellt. Am 15. April erfolgten Kontrollen in zwei Diskotheken, in zwei Spielhallen und in zwei Bars. Hierbei wurden durch die Polizei insgesamt 26 Personen einer Identitätsfeststellung und Durchsuchung unterzogen. Zudem wurden fünf Platzverweise ausgesprochen. In diesem

Zusammenhang wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Zu Frage 2: Die polizeilichen Maßnahmen beruhten grundsätzlich auf den Vollzugshilfeersuchen der Stadt Erfurt. Seitens der Stadt Erfurt fand die Kontrolle nach den mir vorliegenden Informationen im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung statt.

Zu Frage 3: Am 24. Februar waren zwei Bedienstete der Landespolizeiinspektion Erfurt und eine Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beteiligt. Am 15. April waren ein Bediensteter der Landespolizeiinspektion Erfurt und eine Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beteiligt. Es nahmen keine in Ausbildung oder im Studium befindlichen Einsatzkräfte teil. Darüber hinausgehende Erfassungen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung oder des Studiums liegen nicht vor.

Zu Frage 4: Die Thüringer Polizei ist bestrebt, das Vertrauen der Bevölkerung in sie durch Offenheit und Transparenz ihres Handelns zu stärken. Das Tragen von Namensschildern bzw. der sogenannten numerischen Kennzeichnung von Uniformträgern soll dabei unterstützen und die Polizeiarbeit bürgerorientierter gestalten. Dies beinhaltet uneingeschränkt die Einsatzeinheiten der Thüringer Polizei, für die die numerische Kennzeichnung maßgeblich eingeführt wurde.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Insbesondere bei den Kontrollen in dem Club „Kalif Storch“ hat vor allen Dingen der Geschäftsführer erzählt, dass die Polizisten vermummt gewesen seien. Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen. Können Sie das bestätigen, dass die Polizisten vermummt waren und, wenn ja, warum?

Ich kann das nicht bestätigen oder dementieren, wir können Ihnen, was uns dazu vorliegt, noch schriftlich beantworten.

Eine weitere Nachfrage?

(Abg. Maurer)

Ja. Es sollen auch die Personalien von allen Sicherheitskräften aufgenommen worden sein, eben an derselben Stelle, und von allen Mitarbeitenden des „Kalif Storch“ und von Besucherinnen und Besuchern. Was war der Grund dafür und wie lange werden diese Daten gespeichert?

Im Zuge der Verfolgung von Straftaten vor der Örtlichkeit „Kalif Storch“, die Sie gerade angesprochen haben, also im Außenbereich, gab es die von mir schon erwähnten Identitätsfeststellungen. Die dort erhobenen personenbezogenen Daten sind in dem normalen Vorgangsbearbeitungssystem ComVor gespeichert. Die Löschung der Daten erfolgt nach einer automatisierten Löschroutine gemäß dem Speicher- und Löschfristenkonzept, und die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. In der Drucksache 7/8015 rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert auf.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Zustand und Zugänglichkeit die Grundbuchunterlagen zu Bodenreformgrundstücken in Ostthüringen betreffend

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Behörden können welche Personen in Bezug auf ihre jeweiligen Angelegenheiten möglichst vollständig für den Zeitraum 1945 bis 2023 Verfahrensunterlagen zu Enteignungs- und Zuteilungsverfahren im Rahmen der Bodenreform – eingeschlossen die Grundbuchunterlagen diese Bodenreformgrundstücke betreffend – für den Bereich Ostthüringen – vor allem die Zuständigkeit der Bodenreformkommissionen Gera und Greiz betreffend – einsehen und daraus Auszüge erhalten?

2. Welche Lücken bzw. Fehlbestände gibt es aus welchen Gründen mit Blick auf die in Frage 1 genannten Unterlagenbestände?

3. Für welche Grundstücke, die Restitutionsverfahren der Familie Reuß betreffend, wurden seit dem Jahr 1990 – insbesondere seit Stellung der Restitutionsanträge – auf wessen Veranlassung und aus welchen Rechtsgründen Änderungen in den Grundbuchunterlagen verfügt bzw. vorgenommen, insbesondere die Löschung der Vermerke „Bodenreform

land“ bzw. die Eintragung von Grundbuchsperren oder ähnlichen Verfügungshindernissen?

4. Für wie viele und welche früheren von der Bodenreform betroffenen Grundstücke aus dem früheren Eigentum bzw. Besitz der Familie Reuß ist seit dem Jahr 1990 die Restitution durchgeführt worden, insbesondere mit Blick auf die entsprechenden Änderungen in den jeweiligen Grundbuchunterlagen – bitte nach Grundstücken aufschlüsseln –?

Vielen Dank.

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Staatssekretärin Herz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert, Die Linke, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den örtlich zuständigen Grundbuchämtern der Amtsgerichte ist die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundbuchakten gemäß § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Unter der gleichen Voraussetzung sind dort auch Abschriften, etwa Grundbuchauszüge, erhältlich. Losgelöst davon können Restitutionsanfragen an das Thüringer Landesamt für Finanzen gerichtet werden. Erforderlichenfalls werden, soweit vorhanden, Altakten aus dem Hauptstaatsarchiv herangezogen.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen derzeit keine konkreten Erkenntnisse zu Lücken oder Fehlbeständen vor.

Zu den Fragen 3 und 4: Ich verweise auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Nummern 2559, 3139, 3140 und 4417 durch das Thüringer Finanzministerium in den Drucksachen 7/4531, 7/5807, 7/5808 sowie 7/7594. Soweit die Mündliche Anfrage auf konkrete Angaben zu in der Rechtsnachfolge des Fürstenhauses Reuß-Köstritz zurückübertragenen Grundstücken abstellt, war in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 3159, konkret zu Frage 13, bereits mitgeteilt worden, dass eine Mitteilung bzw. Veröffentlichung einer Grundstücksaufstellung den nach den datenschutzrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften schutzwürdigen Interessen der privaten Eigentümer entgegensteht. Daran hat sich nichts geändert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Ja, mit Verlaub, Herr Präsident. Ich stelle erst mal fest, dass die Frage 3 nicht beantwortet ist, weil wir abgefragt haben, in welchen Grundbuchangelegenheiten hier Änderungen vorgenommen wurden. Das hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage, auf die Sie abgehoben haben, überhaupt nichts zu tun. Jetzt geht es um die Frage, welche Grundbuchänderungen von wem, wann veranlasst wurden, und das bezieht sich explizit auf die erfragte Sachlage in Nummer 3. Also, da ist dieser Hinweis auf die Kleinen Anfragen überhaupt nicht einschlägig, Frau Staatssekretärin. Ich bitte im Protokoll zu vermerken, dass die Mündliche Anfrage in Punkt 3 nicht beantwortet ist. Deswegen bitte ich einfach, das entsprechend schriftlich nachzureichen, auf welcher Grundlage und mit welchen Rechtsgründen Änderungen in den Grundbuchunterlagen vorgenommen wurden. Das ist die konkrete Frage. Das hat mit der Kleinen Anfrage überhaupt nichts zu tun. Dort sind diese Grundbucheintragungen überhaupt nicht abgefragt gewesen. Das müssten Sie eigentlich gesehen haben, wenn Sie sich die Kleine Anfrage durchgelesen haben.

Die Frage nehme ich gerne mit und werde sie in Abstimmung mit den zuständigen Referaten der Landesregierung schriftlich beantworten.