Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8050 -
Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8050 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald.
Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8072 -
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine
oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/8072 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Knut Korschewsky.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8051 -
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8051 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Björn Höcke.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8073 -
Der Landtag hat in seiner 105. Sitzung am 17. März 2023 aufgrund des am 19. Januar 2023 in Kraft getretenen ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vier der insgesamt
fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden.
Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein.
Aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen wurde Frau Abgeordnete Marx gewählt. Aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition wurden Herr Abgeordneter Walk, Herr Abgeordneter Kellner und Herr Abgeordneter Bergner gewählt, womit das der parlamentarischen Opposition zukommende Kontingent ausgeschöpft wurde.
Zu wählen ist ein Mitglied aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/8073 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Steffen Dittes.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8078 -
Der Landtag hat bisher zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Vorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mindestens 46 Stimmen wären das.
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/8078 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und in einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD‑Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne
7/8062 und 7/8077 vor. Nominiert wurden auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglied Herr Abgeordneter Knut Korschewsky und als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Karola Stange, auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied Frau Abgeordnete Babette Pfefferlein und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Olaf Müller, auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Christian Tischner, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum, auf Vorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP als Mitglied Frau Abgeordnete Franziska Baum und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Robert-Martin Montag sowie auf Vorschlag der Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Klisch und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Denny Möller.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8053 -
Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8053 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller.
Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Davon entfallen sechs Stimmzettel auf die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats.
Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder
der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen.
Wahl von Mitgliedern und stell- vertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportförderge- setzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landes- sportbeirat Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der AfD, der SPD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/8024/8025/8046 sowie 7/8049/8062/8077 -
Gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes wird zur Beratung des für Sport zuständigen Ministeriums in Grundsatzfragen und in Fragen der Umsetzung des Gesetzes ein Landessportbeirat gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des Landesportbunds, der kommunalen Spitzenverbände und des Landtags. Näheres wird durch Rechtsverordnung des für Sport zuständigen Ministeriums geregelt.
Die Thüringer Verordnung über den Landessport- beirat vom 14. März 2023 ist am 26. April 2023 in Kraft getreten. Nach deren § 2 Abs. 1 setzt sich der Landessportbeirat aus Personen auf dem Gebiet des Sports zusammen. Damit entsenden die im Landtag vertretenen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter als Mitglied des Landessportbeirats. Nach § 3 der Vorschrift wird für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter berufen. § 2 Abs. 2 der Verordnung trifft die Festlegung, dass die Fraktions- bzw. Gruppenvertreterinnen und ‑vertreter sowie deren Stellvertreterinnen und -vertreter durch den Landtag gewählt werden. Gewählt ist demnach, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen und der Par- lamentarischen Gruppe der FDP liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8024, 7/8025, 7/8046, 7/8049,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass jeder seine Stimmen abgeben konnte. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um das Auszählen der Stimmen.
auf. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, entsprechend § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung.
Als erste Abgeordnete rufe ich Frau Abgeordnete Maurer auf, die ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7925 stellt.