Protocol of the Session on June 1, 2023

Meine Damen und Herren, die Menschen können sich darauf verlassen das wir als Freie Demokraten uns dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf nicht so beschlossen wird wie er bis jetzt vorgelegen hat als Entwurf.

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Hoffentlich nicht!)

Deswegen sagen wir, auch die vorhandene Wärmenetzinfrastruktur muss berücksichtigt werden, sie muss zum Ort passen, die Sorgen der Menschen, die Sorgen der Stadtwerke und die Meinungen der Experten müssen ernst genommen werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir sagen auch, die Heizung muss zum Haus passen und nicht andersherum. Wir brauchen deswegen viele verschiedene Möglichkeiten, die planende Ingenieure, ausführende Handwerker vor Ort im Sinne der Bauherren und im Sinne des Klimaschutzes umsetzen können. Wir als Freie Demokraten

haben viel Vertrauen in die Fachleute und setzen alles auf ein vernünftiges Gesetzgebungsverfahren und nicht auf Angstmache. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Hoffmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Der im April dieses Jahres für die Beratung im Bundestag veröffentlichte Entwurf der Ampel, also SPD, Grüne und FDP, zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung hat völlig zu Recht hohe Wellen geschlagen und dazu geführt, dass die FDP von dem Verbotsmachwerk aus dem eigenen Koalitionskabinett plötzlich nichts mehr wissen wollte, aber mit Ansage wieder umfallen wird.

(Beifall AfD)

Die Umsetzung eines solchen Gesetzes mit dem vollständigen Verbot des Neueinbaus von Öl- und Gasheizungen und der großflächigen Verhinderung von Holzheizungen ist nichts anderes als ein Angriff auf Mieten und Wohnen, mit Vorsicht Enteignung zu beschreiben und dürfte für kalte Stuben sorgen. Statt Öl, Gas und Holz soll es die Wärmepumpe sein, die ihrerseits Strom verbraucht, bei aktuellen Strompreisen einen Haushalt also durchaus finanziell belastet. Die rot-gelb-grüne Bundesregierung sieht konkret mit dem Entwurf vor, dass ab 2024 der Einbau von Öl- und Gasheizungen eventuell gestaffelt nur noch dann erlaubt ist, wenn sie Energie mindestens zu 65 Prozent aus sogenannten Erneuerbaren beziehen. Ab 2045 setzt ein vollständiges Verbot ein. Unterstützt wird sie dabei von der Landesregierung. Stichwort Landesregierung: Wie es mit den Wärmepumpen in Landesliegenschaften und damit der Vorbildfunktion des Landes und den entstehenden Kosten aussieht, werden die Antworten auf meine Anfragen zum Einsatz von Wärmepumpen zur Energiegewinnung in Landesliegenschaften des Freistaats Thüringen Teil I bis III zeigen, ich freue mich schon.

(Beifall AfD)

Klar, Energie sparsam zu gebrauchen, ist vernünftig. Klar ist aber auch, dass der Wärmepumpenwahn der Ampel Marke VEB Wärmepumpe unvernünftig ist. Offene Fragen zur Statik sind ungeklärt,

(Abg. Bergner)

hinzu kommt die Frage der ausreichenden Verfügbarkeit von Energie. Denn wird der Strom von volatilen Energieträgern erzeugt, ist die Verfügbarkeit nicht berechenbar, und kommt er aus der Kohleverstromung, passt die CO2-Bilanz nicht mehr, die sonst lautstark wie das Damoklesschwert geschwungen wird. So betrug der Strommix am vergangenen Freitag dank der Sonne zwar 30 Prozent Solar in Deutschland, aber immer noch 15 Prozent Kohle, zwei Wochen zuvor 40 Prozent Kohle und 15 Prozent Solar.

Und von wegen Stromexport: In der letzten, das heißt, der 21. Kalenderwoche musste Deutschland 960 Gigawattstunden Strom importieren. Das nennt man abhängig und alles andere als autark.

(Beifall AfD)

Und die vermeintliche Technologieoffenheit ist nicht gegeben, denn technologieoffen ist nicht, wenn die Entscheidungsfreiheit die ist, welche Wärmepumpe man kaufen soll.

(Beifall AfD)

Unvernunft lässt sich jedenfalls nur mit Zwang durchsetzen, deswegen setzen die Grünen so sehr auf Verbot und Kontrolle, siehe das Kontrollgebot für Kaminkehrer der Marke Heiz&Guck aus dem habeckschen Klimaministerium.

Den mit den massiven Kosten belasteten Menschen und Unternehmen, aber auch Verwaltungen, also insgesamt dem Bürger und Steuerzahler, wird in Deutschland weiter das Leben erschwert. Bei geschätzten Mehrkosten von 80.000 Euro ist das keine Angstmache, sondern die Leute müssen das Geld aufbringen. So wird durch den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft errechnet, dass diese 80.000 Euro mindestens eingesetzt werden müssen. Das ist ein Garant für die Verarmung großer Teile der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum und in Ostdeutschland. Das kann man nicht wegnegieren. Hinzu kommen Strafzahlungen von 50.000 Euro für Privathaushalte und weitaus mehr für Kommunen, die Widerstand gegen die erklärte Datenpflicht und Klimaneutralität leisten, welche freilich keine Klimaneutralität ist, liefern, wie eben schon gesagt, die einst verpönten Kohlekraftwerke den Strom. Andererseits kann man angesichts der Abschaltung eigener CO2-freier Kernkraftwerke fragen, ob der Strom für die ganzen Wärmepumpen, mit denen die Bundesregierung die Häuser und Wohnungen versehen will, überhaupt da sein wird. Die energiepolitische Amokfahrt der Ampel im Namen der Energiewende wird also vor allem im Winter spannend werden.

(Beifall AfD)

Und weil laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ca. 500 Wohngebäude und 1 Million Haushalte jeweils ca. zur Hälfte Energie über eine Erdgaszentralheizung beziehen und jeweils rund 15 Prozent über eine Ölzentralheizung, werden diese Pläne viele Menschen im Freistaat treffen, die dann entsprechend ihre Wahlentscheidung machen, sofern die Installateure zum Einbau überhaupt vorhanden sind. Zu dem Irrsinn kommt hinzu, das Heizen mit Holz zu erschweren, was ein weiterer Angriff auf das Leben im ländlichen Raum ist. Holzheizungen sollen nur noch in alten Gebäuden und dann erlaubt sein, wenn sie an eine Solaranlage gekoppelt sind, was dann auch zu entsprechenden Investitionskosten führen wird. Von Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie und der Gefährdung der nachhaltigen Waldpflege in Deutschland spricht deswegen die Hauptgeschäftsführerin der Waldeigentümer. Der Habeck-Heizungshammer wird die Abrissbirne für das Wohnen sein, wie wir es kannten. Beruhend auf reiner Ideologie werden die Menschen enteignet.

(Beifall AfD)

Dieser Kampf gegen die Physik wird mit Eingriffen, Verboten und Vorschriften geführt, führt zu massiven finanziellen Einbußen, die man nicht einfach als Ängste der betroffenen Bürger abtun kann, und dem Sinken der Immobilienpreise. Insofern ist dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Allerdings beruht die Begründung des Antrags auf eben jener linkischen Fehlannahme, dass man das Klima schützen könne, indem jeglicher Lebensbereich transformiert wird, auch durch Zwang, und anstatt der Peitsche wird es nur mit dem Zuckerbrot versucht. Die Energiewende- und Ex-Kanzlerin würde sagen: Die Basis ist die Grundlage aller Fundamente.

(Beifall AfD)

Dieses Klimafundament ist von Anfang an schief, erzeugt Fehlleitungen und verursacht Verwerfungen in der Gesellschaft, nicht nur im Gebäude. Wenn die real existierende Energiewende mittlerweile dazu führt, dass zum Beispiel Hellma Materials, ein Unternehmen aus Jena – das werden Sie sicher kennen, Herr Prof. Voigt –, nach Schweden auswandert, weil dort dank der Kernenergie stabile und bezahlbare Preise herrschen, dann sollte eine sich selbst als konservativ vermarktende Partei aufhören, dem Klimawahn, der darüber hinaus echtem Umweltschutz entgegensteht, das Wort zu reden, und aufhören, der als Degrowth gefrämten Deindustrialisierung dabei den Teppich auszurollen. Daher haben wir einen Entschließungsantrag eingereicht, um nicht nur auf die Benachteiligung insbesondere des ländlichen Raums in Ostdeutschland hinzuweisen, sondern auch um derar

tige Markteingriffe zu verhindern und um die Energiepolitik endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich hatte gestern meine Rede damit beendet, dass ich mir gewünscht hatte, dass wir zu einem sachlicheren Ton zurückfinden. Herr Bergner, auch wenn wir natürlich inhaltlich immer noch nicht komplett einer Meinung sind, will ich mich an dieser Stelle für Ihre sachliche Argumentation, für den sachlichen Ton unter Demokratinnen tatsächlich einmal ganz herzlich bedanken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Das Thema „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes“ beschäftigt uns ja nun tatsächlich schon das vierte Mal, diesmal in Form eines Plenarantrags der CDU. Der Antrag liegt auf der Linie der bisherigen Haltung der CDU. Das technologieoffene Gebäudeenergiegesetz als ein wichtiger Pfeiler der Wärmewende wird leider grundsätzlich abgelehnt. Die CDU setzt damit ihre Politik aus der Zeit der Bundesregierung bruchlos fort, muss man sagen, denn das Thema „Wärmewende“ war damals eine vollkommene Leerstelle. Dass das auch so bleiben soll, zeigt die Fraktion mit diesem Antrag leider noch einmal eindrücklich. An keiner Stelle des Antrags findet sich eine Bezugnahme auf das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebene Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Faktisch verweigert sich die CDU jeglicher inhaltlichen Auseinandersetzung, wie denn das Ziel der Dekarbonisierung im Wärmesektor erreicht werden kann. Als Bündnisgrüne werden wir den Antrag deshalb ablehnen.

Allein schon der Feststellungsteil unter I und II strotzt vor Halb- und Unwahrheiten. Ich möchte meine Redezeit deshalb dazu nutzen, wenigstens einige dieser immer wieder in den Raum gestellten Fake News zu widerlegen. Beginnen möchte ich mit der bewusst missbräuchlichen Verwendung des Begriffs „Verbot“, der hier bereits schon im Titel genannt wird. Richtig ist, dass Bestandsheizungen von der Gesetzesänderung gar nicht betroffen sind. Bestehende Heizungen dürfen weiterverwen

det und auch repariert werden. Nur beim Neueinbau von Heizungen muss mindestens 65 Prozent Erneuerbare-Anteil erreicht werden und dies ist auch notwendig. Denn würden fossile Heizungen in den kommenden Jahren neu eingebaut, dann könnten diese ihre technische Betriebsdauer gar nicht mehr erreichen. Dafür hat die CDU in ihrer Regierungsverantwortung mit der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes selbst gesorgt. Dort ist die Klimaneutralität bis 2045 festgeschrieben. Daraus folgt logischerweise, dass fossile Heizungen nur bis zum 31.12.2044 betrieben werden dürfen. Stattdessen spricht die CDU jedoch von Verboten, was im Umkehrschluss nur bedeuten kann, dass sie auch weiterhin den Einbau von neuen fossilen Heizungen erlauben will. Die Kehrseite dieser Erlaubnis wird allerdings verschwiegen. Der Betrieb von fossilen Heizungen wird für die Nutzerinnen deutlich teurer, Herr Gleichmann hatte das auch schon ausgeführt. Man muss es sagen, die Zeiten billiger russischer Energie sind einfach vorbei.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zudem wird die CO2-Bepreisung der fossilen Energieträger, die übrigens ebenfalls von der CDU mitbeschlossen wurde, zu kontinuierlich ansteigenden Kosten führen. In ihrem Antrag schlägt die CDU nun als alleinige Maßnahme den Emissionshandel vor und versucht den Eindruck zu erwecken, es gäbe einen problemlosen und kostenlosen Weg damit. Auch hier verschweigt sie die realen Auswirkungen. Denn würde man die Wärmewende ausschließlich über den Emissionshandel steuern wollen, dann wären Heizungsbesitzerinnen mit schnell und stark steigenden Kostensteigerungen konfrontiert. Es ist stark zu bezweifeln, dass die CDU bei einer zusätzlichen Belastung von mehreren 100 Euro pro Haushalt dieses Instrument dann noch verteidigen würde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der beschönigende Begriff „Anreiz“ aus dem Antrag hätte dann bestimmt einen ganz anderen Klang.

Wenn die CDU den Einbau von fossilen Heizungen also weiterhin erlauben will, hat dies zwei unterschiedliche Szenarien zur Folge. Entweder sie nimmt sehenden Auges in Kauf, dass Gebäudeeigentümerinnen mit den fossilen Heizungen in teure Kostenfallen laufen werden, oder sie möchte nicht mehr an den von ihr einst mit beschlossenen Klimaschutzzielen festhalten. Wenn die CDU ihre Verbotsrhetorik also weiter fortsetzen will, dann sollte sie aber wenigstens so ehrlich sein, sich zu ihrem Festhalten an den fossilen Energieträgern zu bekennen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Hoffmann)

wo auch neue Atomkraftwerke gebaut werden oder wo es auch deutlich mehr Wasserkraft gibt, sind das Dinge, die Sie hier für Deutschland ablehnen. Insbesondere die Atomkraft könnte uns hier auch Strom bringen. Wir haben hier im Thüringer Landtag als CDU eine eindeutige Position dazu, Ihre scheint da deutlich ablehnender zu sein. Das wird zum Schluss nicht funktionieren.

(Beifall CDU)

Zum Kollegen Gleichmann mit den Fernwärmenetzen: Ich bin auch ein Freund der Fernwärmenetze und wir haben das bei uns in Ilmenau auch schon seit Längerem in sehr guter Form mit Biomasse, die Sie wiederum nicht mehr so haben wollen. Biomasse ist Ihnen nicht gut genug. Allerdings muss man sich fragen: Wie soll denn im Thüringer Wald die Fernwärme so ausgebaut werden mit den Leitungen? Das wird doch gar nicht funktionieren. Auch da beißen sich zum Schluss Ihre Idee und Ihre Vorstellung mit der Wirklichkeit.

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Dafür gibt es auch Nahwärmenetze!)

Das trifft auch dieses Gesetz insgesamt. Es beißt sich einfach mit der Wirklichkeit. Und wenn Sie mal die Gespräche führen würden – ich weiß ja nicht, ob Sie die nur hier aus der Erfurter Blase heraus führen oder ob Sie sich auch vor Ort mal unterhalten –, ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Ihnen keine ähnlichen Anrufe und E-Mails eingehen wie bei uns. Da ruft die 79-Jährige an, die fragt, ob das Gesetz nicht irgendwie verschoben werden kann, damit sie endlich 80 wird und dann nicht mehr betroffen ist. Da fragt man sich schon, warum man überhaupt solche Dinge in dieses Gesetz schreibt. Sie machen den Leuten Angst um ihre Rücklagen, um die Rente, die sie sich wirklich vom Munde abgearbeitet haben. Und wenn man jetzt mal sieht, wie die Struktur in Thüringen ist, wir haben einen der ältesten Gebäudebestände in ganz Deutschland und wenn man den sanieren will, sodass die Wärmepumpe funktioniert, dann bedeutet das einfach immense Investitionen.

Letzte Woche hatte ich mehrere Gespräche mit Heizungs- und Sanitärmeistern, die mir das mal sehr praktisch beschrieben haben, wenn man ein typisch thüringisches Fachwerkhaus nimmt und dort versuchen würde, die Wärmepumpe einzubauen mit allen Investitionen, dann ist man ganz schnell bei 70.000 Euro. Wo sollen die zum Schluss herkommen außer vom hart Ersparten der Menschen, was dann zum Schluss fehlt?

(Beifall CDU)

Im Zusammenhang damit steht die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Technologieoffenheit“. Wie bereits gezeigt, besteht für die Thüringer CDU die Technologieoffenheit offensichtlich darin, fossile Heizungen am Ende ihrer Betriebsdauer erneut voraussetzungslos ersetzen zu können. Oder es wird mit diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt, es gäbe mit dem Gesetz den Zwang, eine Wärmepumpe einbauen zu müssen. Diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch. In der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind neben der Wärmepumpe weitere technologische Optionen wie Wärmenetze, Biomasse, Wasserstoff und sogar eine Innovationsklausel für noch unbekannte emissionssparende Technologien aufgenommen. Die Verteufelung der Wärmepumpe ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, denn im Vergleich zu Deutschland haben die kälteren skandinavischen Länder wie Norwegen mittlerweile einen Anteil von 60 Prozent und 40 Prozent in Schweden und Finnland, die Wärmepumpen nutzen.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Die haben zum größten Teil aber auch Fernwärme!)