dem Beginn der Regierung Ramelow, immer wieder vorgebracht habe, sowohl zur Stärkung der ostdeutschen Berichterstattung als auch zur Stärkung des Freistaats Thüringen innerhalb des öffentlichrechtlichen Rundfunks als auch zu den Strukturen, die Doppelt- und Mehrfachstrukturen im öffentlichrechtlichen Rundfunk sind und die wir versuchen, im Länderkreis gemeinsam anzugehen. Insofern ist die Diskussion weiterhin richtig und sie wird auch tatsächlich, wie Herr Montag gesagt hat, heute nicht zu Ende sein. Das ist, glaube ich, auch gut in einer dynamischen Gesellschaft.
Deshalb würde ich gar nicht von einer Dauerbaustelle sprechen, sondern es ist eine notwendige Entwicklung, und es sind notwendige Anpassungen, die es geben wird. Auch die von der CDU eingebrachte Anhörung zum Änderungsstaatsvertrag, auch wenn sie formal nicht ganz passte oder ein bisschen schwierig situiert war, wie Herr Blechschmidt ausgeführt hat, war natürlich im Ergebnis für die Diskussion noch mal hilfreich. Wir haben viele interessante Antworten bekommen. Viele von den Anzuhörenden haben auch begrüßt, was hier passiert. Viele haben gesagt, es muss weiter gegangen werden. Es gab aber auch welche, die wollten stärker beharren und weniger ändern, das muss man auch sagen. Insofern ist es auch eine Entscheidung von Politik, bestimmte Sachen nicht aus eigener Willkür, sondern aus eigener Überzeugung voranzubringen.
Ich darf auf zwei, drei Punkte, die Herr Herrgott vorgebracht hat, auch noch mal eingehen, die ja auch in Ihrem Antrag aufgegriffen worden sind. Die Gehälter in den Führungspositionen der Rundfunkanstalten tatsächlich auch zu begrenzen auf eine Anpassung an staatliche Vergütungen, die im öffentlichen Dienst oder in Richterämtern gegeben werden, das ist ein Aspekt, den die Thüringer Landesregierung tatsächlich auch beim MDR-Staatsvertrag schon versucht hat voranzubringen. Ich verrate, glaube ich, kein Geheimnis, wenn ich sage, es hat nicht an uns gelegen, sondern es hat daran gelegen, dass eines der beiden anderen Staatsvertragsländer da nicht mitmachen wollte. Insofern sind wir an dem Punkt leider bisher nicht weitergekommen. Auch die Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich gönne als Gewerkschafter jedem selbstverständlich sein Gehalt und das muss auch ausgehandelt werden. Gleichzeitig müssen wir schauen, dass es natürlich öffentliche Gelder sind, die von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, also von allen, die hier eine Wohnung haben, bezahlt werden müssen, und dass wir mit denen sehr sorgfältig umgehen und dass es keine Bezahlung und Vergütung geben kann, die über
Zu dem anderen ist auch schon was gesagt worden. Sie hatten noch mal die Compliance, also Anti-Korruption und dass man sich an gutes Wirtschaften hält, solche Regelungen angesprochen, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag kommen. Das ist tatsächlich auch eine Folge der Diskussion dessen, was wir gesehen haben, was beim RBB passiert ist und was auch tatsächlich gehörig schiefgelaufen ist. Da waren die Länder sehr fix, und dass die Anstalten jetzt schon eigene Regelungen machen, ist auch dem geschuldet, dass sie auch wissen, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag schon auf dem Weg ist und dass sie dann eh mit diesen Anforderungen konfrontiert werden.
Noch mal zum KiKA, dazu gab es auch Ausführungen, weil Sie da noch mal so skeptisch waren. Ich habe mehrfach mit der Programmgeschäftsführerin gesprochen, die hat gesagt, sie will diese Flexibilisierung. Das heißt ja nicht, der KiKA ist ab nächstem Jahr nicht mehr linear, sondern erst mal ist er linear und dann wird vielleicht irgendwann mal vorgeschlagen, dass er ins Digitale geht, wenn man mehr Leute erreicht. Die Argumentation ist doch, der KiKA macht so ein super Programm und wir müssen auf dem Kanal die Inhalte ausspielen, mit dem wir all die Kinder erreichen, die erreicht werden sollen. Und wenn das ein anderer Kanal ist als das lineare Fernsehen, dann können wir, glaube ich, auch nicht alles an Sendestrukturen doppelt und dreifach vorhalten, sondern wir müssen schauen, wo wir die Kinder mit dem guten Programm erreichen. Das ist die Maßgabe. Ich glaube, weder der KiKA noch die ARD haben etwas anderes vor. Die wollen natürlich weiter die jungen Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen. Insofern habe ich da überhaupt gar keine Bedenken, zumal die ARD als eines ihrer Big Five – heutzutage muss ja alles Englisch sein –, also einen ihrer fünf Schwerpunkte den KiKA benannt hat. Insofern ist das eine Stärkung, die da in den nächsten Jahren erfolgen wird, und keine Schwächung.
Ebenso ist die Stärkung der Gremienstrukturen dezidiert in diesem Medienänderungsstaatsvertrag schon angelegt. Es gibt eine Mitprogrammentwicklung, nicht nur die Intendanz macht das allein, sondern muss sich mit den Gremien darüber abstimmen. Das ist neu. Bisher haben die Gremien immer erst im Nachgang geguckt, bei Programmbeschwerden, ist irgendwas nicht richtig gelaufen, und waren nicht in die Programmplanungen mit einbezogen. Auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wie die überprüft werden sol
len, sind mit den Gremien abzustimmen. Insofern kommt tatsächlich eine neue Verantwortung auf die Gremien zu. Dieser müssen sie dann auch gerecht werden. Sie können dafür aber in Zukunft auch externen Sachverstand einkaufen, also sich Experten heranziehen und sich unabhängig von den Anstalten tatsächlich medienpolitisch und medienstrukturpolitisch – ich sage mal – ein wenig aufmunitionieren.
Insofern sind die Ziele des Staatsvertrags zusammenfassend, den Auftrag genauer und auch tatsächlich ein wenig begrenzter zu fassen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des Programmauftrags einzuräumen, den zukunftsorientierten Umgang mit den Telemedien zu regeln, das duale Rundfunksystem an die Anforderungen der nationalen, internationalen Medienlandschaft anzupassen und die Rolle der Gremien zu stärken. Sie haben natürlich alle recht, die Diskussion wird nicht abgeschlossen sein, die Rundfunkkommission hat, glaube ich, im März den Zukunftsrat eingesetzt. Der tagt jetzt, der tagt auch erstmal intern, er hat auch keine Verpflichtung, hat er auch nicht gemacht, der Rundfunkkommission bisher zu berichten. Irgendwann nach dem Sommer wird es mal ein Gespräch zwischen dem Zukunftsrat und der Rundfunkkommission geben und dann wird man im Herbst von diesem Zukunftsrat einen Bericht erwarten können.
Ein Satz noch zum Zukunftsrat: Ich will niemanden zu nahe treten, sehr honorige Personen, viele Professoren auch, aber leider ist er mir ein bisschen zu einseitig besetzt. Also man hätte ein wenig unterschiedlicher in der Auswahl verfahren können, also wenn man den Aspekt Diversität an die Zusammensetzung eines solchen Rats stellen will, dann hat man dem, glaube ich, nicht genügt. Aber es war auch wieder eine Einigung unter 16 Ländern. Trotzdem erhoffe ich mir gute Ergebnisse. Die Diskussionen, die nachfolgen, muss natürlich dann wieder die Gesetzgeber führen. Insofern wird uns der Rat auch von nichts entlasten. Er wird nichts beschließen und an Staatsverträgen ändern können. Insofern haben wir die Diskussion dann wieder hier. Da freue ich mich und die Landesregierung wird selbstverständlich dem Ausschuss laufend berichten und auch zur Diskussion zur Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen zur Verfügung stehen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird über den Gesetzentwurf direkt abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Form empfiehlt. Wir stimmen also ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/7148 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und die Mitglieder der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind wiederum die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP.
Dann kommen wir jetzt zu den Entschließungsanträgen. Bei beiden war keine Ausschussüberweisung beantragt. Also lasse ich zunächst abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer möchte diesem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/7853 zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Als Letztes ist abzustimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8079. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich kann damit diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7449 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/7824 -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, so welche am Livestream sind! Mir obliegt es jetzt, Ihnen eine Berichterstattung in einem Umfang von etwa 45 Minuten vorzutragen, weil die Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so lang war. Ich sehe schon, mir hört keiner zu. Nichtsdestotrotz geht es tatsächlich ganz kurz.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 104. Sitzung am 16. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. An dieser Stelle möchte ich hinzufügen „auf Hinweis der Landtagsverwaltung“, da es die Einschätzung gab, dass der Gesetzentwurf kommunal relevant sei und deshalb die kommunalen Spitzenverbände angehört werden müssten. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 16. März und in seiner 45. Sitzung am 21. April 2023 beraten sowie das schriftliche Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, die beide geantwortet haben, dass sie keinen Beratungsbedarf sehen.
Vielen Dank für die Berichterstattung. In der Aussprache gibt es bisher keine Wortmeldungen. Es war wohl auch vereinbart, dass es ohne Aussprache verabschiedet werden soll. Bleibt es dabei? Das ist der Fall.
Dann können wir direkt abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/7449 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Mitglieder aus allen Fraktionen und aus der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es keine. Gibt es Stimmenthaltungen?
In der Schlussabstimmung bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zustimmen wollen. Das sieht gut aus: Die Mitglieder aller Fraktionen und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6470 - ERSTE BERATUNG
Vielen herzlichen Dank, meine sehr geehrte Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben in der gesamten westlichen Welt derzeit nicht nur einen politischen Wandel, sondern auch einen kulturellen Wandel. Und natürlich ist es so, dass dieser kulturelle und politische Wandel auch früher oder später an den Hochschulen ankommen wird.
Worin besteht dieser politische und kulturelle Wandel? Er besteht vor allem darin, dass sich die Bürger dieses Landes nicht länger bevormunden lassen möchten, dass sie über sich selbst bestimmen möchten, dass sie weniger von der Politik geleitet werden möchten. Und natürlich ist es auch so, dass das ebenso auf die Studenten zutrifft. Auch die möchten freier sein, auch die möchten über sich selbst bestimmen.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir nicht nur diese Stimmung aufgenommen, sondern natürlich auch die Berichte des Rechnungshofs sehr genau gelesen, die aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen auch der StuRas
in Thüringen vorgeschlagen haben, eben diese abzulehnen. Da wir natürlich immer gewillt sind, auch die wichtigen Institutionen unseres Landes ernst zu nehmen und diese Vorschläge zu prüfen, legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor, mit dem wir diesen Forderungen nachkommen.
Nicht nur ist es der Wille für mehr Freiheit auch an den Hochschulen, nicht nur ist es so, dass auch der Rechenschaftsbericht klar die Verfehlungen ausspricht, wie beispielsweise die Entfremdung von Mitteln. Es ist auch so, dass schlicht und ergreifend in der heutigen Zeit keine Notwendigkeit mehr besteht, eben diese Zwangsmitgliedschaften aufrechtzuerhalten. Beispiele zeigen das in Bayern, Beispiele zeigen das in Baden-Württemberg. Wir werden gleich in der Debatte noch näher darauf eingehen.
Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, freuen wir uns darauf, dass dieser kulturelle Wandel und diese unterschiedlichen Ansprüche, die gestellt werden an Freiheit und an Selbstbestimmung, jetzt auch die Hochschulen erreichen. Wir hoffen, mit unserem Gesetzentwurf diese Debatte anstoßen zu können. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Schaft von der Fraktion Die Linke das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, was die AfDFraktion hier mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hat, ist nichts anderes, als die Axt an die Mitwirkungsrechte der Studierenden in Thüringen anzulegen. Sie wollen nichts anderes, als die politische Stimme und Selbstvertretung der Studierenden in Thüringen mundtot zu machen. Da kann ich gleich zu Beginn sagen: Das werden wir nicht mitmachen.
Anders als Sie hat sogar – weil Sie gerade darauf abgestellt haben – die Landesregierung in BadenWürttemberg begriffen, dass die verfasste Studierendenschaft eben kein Teufelszeug ist, und bei der Änderung des Landeshochschulgesetzes den Plan, diese auch wieder einzuführen, sodass nur noch Bayern das letzte Bundesland ohne verfasste Studierendenschaft ist.