Protocol of the Session on June 1, 2023

sondern eine komplette Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dem von mir skizzierten Sinne. Der Entschließungsantrag der CDU ist natürlich reines Wahlkampfgetöse einer Partei, die bisher jede Erhöhung der Zwangsbeiträge mitgetragen hat, jede mögliche Reformchance bisher selbst blockiert hat und im Grunde selbst Teil des Rundfunksystems ist.

Dass der Öffentlich-Rechtliche sich selbst reformiert, funktioniert nicht. Das dürfte Herrn Voigt als Rundfunkrat bekannt sein, Frau Diezel als Verwaltungsratschefin und sämtlichen CDU-Ministerpräsidenten. Die Möglichkeit, eine wirkliche und ernst gemeinte Reform anzustoßen, hatten Sie im Dezember 2022, nämlich durch Zustimmung zu der von meiner Fraktion beantragten Kündigung der Rundfunk- und Medienstaatsverträge.

Und, Herr Herrgott, auf der Seite unserer Fraktion geben Sie bitte unter Suche Rundfunk ein, da steht alles drin, das ist auch komplett durchfinanziert, ich war nämlich bei dem Projekt dabei. Da können Sie wieder abschreiben, wenn Sie den nächsten Antrag schreiben.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, und deswegen ist es durchgesetzt?)

Meine Fraktion lehnt den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und den Entschließungsantrag der CDU ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke. Der nächste Redner ist eine Rednerin, nämlich Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, der Kollege Blechschmidt hat ja zu dem, was wir hier eigentlich machen, nämlich den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag abzustimmen und ihm hoffentlich am Ende des Tages zuzustimmen, eigentlich schon alles gesagt. Jetzt haben wir noch zwei Entschließungsanträge vorliegen, die mich vor allen Dingen hauptsächlich noch einmal dazu motiviert haben, auch etwas dazu zu sagen.

Herr Herrgott hat seinen Entschließungsantrag vorhin als quasi das Nonplusultra dargestellt und mit ganz innovativen Forderungen – ich will da vielleicht mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Sie haben aus meiner Sicht ein eher abenteu

(Abg. Cotta)

erliches Machwerk vorgelegt als einen Entschließungsantrag und es braucht wirklich viel Phantasie, um daraus eine Entschließung ableiten zu können, aber es ist dann Ihre Aufgabe als CDU, das zu tun.

Aus meiner Perspektive ist der Antrag vor allen Dingen ein wildes Zusammengestückel an Maßnahmen, Forderungen und Feststellungen und das auch noch voller Widersprüche. Sie fordern unter anderem einen starken, finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei gleichzeitigem Appell nach Senkung des Rundfunkbeitrags. Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie Sie das machen wollen. Das ist ungefähr so wie zu fordern, dass Verwaltungen sich digitalisieren sollen und das am besten nichts kosten darf.

Ein großes Plädoyer für einen Rundfunk mit mehr Sendezeit für Einzelinteressen ist Ihre Forderung, aber gleichzeitig haben Sie die Forderung nach Begrenzung des Angebots und weniger Unterhaltung. Und natürlich kommt noch ein bisschen Gender-Bashing dazu, das darf ja momentan in keinem Ihrer Anträge fehlen. Das macht den Antrag aber nur noch schlechter, als er auch schon ohne das Ganze war.

Das große Maßnahmenpaket, was Sie dann verkaufen wollen, sind aus meiner Sicht vor allen Dingen Allgemeinplätze und das Abschreiben der Änderungen, welche für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag bereits veröffentlicht wurden. So dreist muss man auch erst mal sein, dass man einfach sagt, ich verkaufe jetzt das, was im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag schon drinsteht, erst einmal als unsere eigenen Forderungen und so zu tun, als würden die Länder sozusagen nicht schon längst an dem arbeiten, was Sie da tatsächlich vorschlagen.

Die Gremienstärkung, die Professionalisierung durch Weiterbildung der Geschäftsstellen der Gremien, mehr Transparenz – das steht alles im vierten Vertrag drin. Das haben Sie einfach in Ihrem Entschließungsantrag aufgegriffen. Das kann man machen, aber dann tut man so, als würde nichts passieren. Das wiederum finde ich auch mit Blick auf die Debatte heute Vormittag durchaus schwierig. Dann finde ich, das kann man durchaus als fundierten Teil Ihres Entschließungsantrags werten, aber das haben Sie sich nicht selbst ausgedacht, sondern das ist schon längst auf dem Weg.

Dann gibt es weiterhin einen Haufen Widersprüche. Das Online-Angebot soll nur erweitert werden, wenn die Einsparung an anderer Stelle steht, aber gleichzeitig darf kein Online-Angebot als reines Online-Angebot existieren, also die Dauerschleife der Lineardiskussion und die lineare Ausstrahlung, die

wir auch immer wieder hier haben. Auch dazu haben sowohl der MDR als auch andere Bereiche noch mal deutlich ausgeführt, warum das so nicht funktioniert, wie Sie sich das vorstellen. Deswegen gibt es aus meiner Sicht überhaupt keinen Mehrwert, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich sehe darin auch keinen wahnsinnig hilfreichen Diskussionsbeitrag.

Wenn man der AfD zugehört hat, dann ist das halt das Übliche, was wir von der AfD seit Jahren zum Öffentlich-Rechtlichen hören. Der Entschließungsantrag ist also völlig unüberraschend noch schlimmer als der der CDU.

Sie fordern genau zwei Sachen, nämlich eine massive Beschneidung der Inhalte des ÖffentlichRechtlichen und die Abschaffung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sind die Forderungen, die Sie aufmachen. Das ist aus meiner Perspektive in erster Linie vor allen Dingen verfassungswidrig. Auch das ist nicht das erste Mal, dass wir das hier im Landtag auf dem Tisch haben. Die Legislatur geht ja noch einen Moment, wahrscheinlich wird es auch nicht das letzte Mal sein, aber zum wiederholten Male werden wir natürlich auch diesen Dingen nicht zustimmen.

Wir stimmen natürlich dem Medienänderungsstaatsvertrag zu, den Entschließungsanträgen allerdings können wir nicht viel abgewinnen und werden deswegen auch dagegen stimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP.

Kannst du dann wenigstens so tun, dass du nicht genervt bist? Es ist wirklich kein Umgang hier.

Also, wenn es jetzt hier schon vor den Redebeiträgen irgendwie zu Eskalationen kommt, wundert mich das. Ich habe leider jetzt nicht hören können, welcher Dialog da stattgefunden hat. Aber jetzt hat Herr Abgeordneter Montag das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin und werte Kollegen, die Lust haben, hier dem pluralistischen Austausch von Meinungen zu folgen, alle anderen können ja rausgehen und können auf dem Handy datteln oder

(Abg. Henfling)

sonst was, es muss hier niemand zuhören. Und – ganz ehrlich – mir muss schon gar nicht jeder zuhören. Auch da ist die Freiheit zur Selbstverantwortung durchaus bei jedem selbst.

Kommen wir zum Medienstaatsvertrag: Ich würde ja gern mehr Positives sagen, wir haben die Debatte ja schon im Ausschuss gehabt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, das ist unzweifelhaft der Fall. Aber es ist längst nicht der große Reformschritt, den wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Ich formuliere das ganz bewusst nicht als Kritik an der Landesregierung, das Handlungsprä haben Sie ja nicht allein, sondern da sind ja auch noch ein paar andere dabei. Das gilt generell auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Länderebene.

Die Debatten, was die Kostenseite betrifft usw., führen wir ja schon seit vielen Jahrzehnten. Die Frage, was eigentlich das richtige Angebot ist, gehört auch dazu. Das kann gar keine abschließende Debatte sein, weil sich ein Rundfunkauftrag auch immer wieder in seiner gesellschaftlichen Gegenwärtigkeit spiegeln muss. Deswegen ist das ein immerwährender Prozess, den wir in der Medienpolitik so schnell auch hoffentlich nicht abschließen werden.

Aber die Frage der Strukturen ist eben davon ein Stückchen unabhängig. Da bleibt es bei unserer grundlegenden Kritik, die wir ja auch schon seit 10, 15 Jahren immer wieder gebetsmühlenartig vortragen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu groß und ist zu teuer.

(Beifall Gruppe der FDP)

Deswegen vielleicht erst mal zu den positiven Dingen: Ja, es ist gut, dass Programme zukünftig rein digital ausgestrahlt werden sollen. Es sollen neben ARD, ZDF ja nur noch die neuen dritten Fernsehprogramme sowohl Kulturkanäle 3Sat und ARTE linear ausgestrahlt werden müssen, aber auch das ist aus unserer Sicht unnötig. Man hätte das zunächst mal belassen können bei den zwei Hauptkanälen, dass man die weiterhin linear ausstrahlen muss. Bei den anderen hätten wir es auch den Sendern selbst überlassen müssen. Denn der Aufbau einer solchen Plattform bringt ja den öffentlichrechtlichen Rundfunk in den Nutzungsgewohnheiten in das 21. Jahrhundert. Deswegen finde ich das auch ein bisschen lustig, was die CDU sagt, dass jetzt zukünftig, weil der KiKA, der ohnehin zu über 80 Prozent nur noch digital konsumiert wird, weil auch die Fernsehgeräte, neue moderne Fernsehgeräte gar nichts anderes mehr zulassen, eine ganze Generation die Vorzüge der linearen Ausstrahlung nicht mehr kennenlernt. Also, liebe Leute, ich glaube nicht, dass Kinder die Vorzüge des linearen

Fernsehens genießen, sondern die genießen die Zeitgleichheit von unterschiedlichen Medien. Die nervt es völlig, wenn sie linear auf das Programm warten müssen, das sie gern sehen wollen, dann gehen sie nämlich lieber in die Mediathek. Also, wir haben eine digitale Nutzung und das muss sich auch widerspiegeln. Aber wir lösen damit auch ein Riesenproblem. Deswegen ist der anfängliche Zwischenruf, den ich auch bestätige, dass unsere Botschaften mal ankommen, von der Kollegin, dass ich immer gern den Vergleich mit Netflix schaffe. Denn dort lösen wir diesen Widerspruch auf, wir haben ja Programmauftrag, auch Regionalität, aber 24/7 können wir zukünftig auf digitale Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugreifen und damit natürlich verbunden ist, dass wir die lineare Ausstrahlung, die mit vielen Strukturkosten verbunden ist, gleichzeitig zurückfahren können.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das kann man doch bei der ARD auch!)

Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen, dass man sogar darüber nachdenken kann, vielleicht die eine oder andere Anstalt nicht nur zusammenzulegen, sondern zukünftig vielleicht gänzlich zu reduzieren und Programme, die man einkauft, nur noch auszuschreiben. Auch da ist Netflix ein Beispiel, denn auch da gibt es eine Leistungsbeschreibung in Qualitätsstandards, die derjenige, der sich auf dem freien Markt dann bewirbt und diesen Auftrag erhält, auch erfüllen muss. Also, das wäre tatsächlich etwas, das gebe ich gerne zu, woran man wahrscheinlich erst in zehn bis 15 Jahren denken wird, aber der Weg dorthin ist vorgezeichnet. Es ist ein guter Weg und deswegen ist es uns leider nicht genug mit dem ersten Schritt, aber immerhin ist es ein erster Schritt und insofern werden wir uns bei dem zwar enthalten, aber nicht wie beim letzten Mal, wo gar nichts passiert ist, dagegen stimmen. Vielen Dank.

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hartung von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum eigentlichen Gegenstand, dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, hat André Blechschmidt vollumfänglich nicht nur aus der Ausschussberatung berichtet, sondern auch zum Inhalt.

(Beifall DIE LINKE)

Das gibt mir die Möglichkeit …

(Abg. Montag)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Er ist einfach gut!)

Das würde ich nie bestreiten.

Zum Inhalt ist also einiges gesagt worden, ich würde mich deswegen gern dem Entschließungsantrag der CDU kurz widmen. Das ist ja Licht und Schatten. Da gibt es durchaus Punkte, denen ich unumwunden zustimme. Sie stellen fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaftsordnung ist, und Sie beschreiben auch die Funktion als pluralen Meinungsbildner. Das würde ich sofort unterschreiben, jedes einzelne Wort. Sie schreiben auch, dass angemessen, dauerhaft finanziert werden muss – natürlich, darüber haben wir verschiedentlich geredet. Und natürlich wird Ihnen niemand widersprechen, wenn Sie feststellen, dass die Skandale in manchen Anstalten einfach dem Gesamtkonstrukt schaden und abgestellt werden müssen – völlig unstrittig, könnte ich unterschreiben.

Aber den einen oder anderen Punkt kann ich nicht unterschreiben. Sie fordern beispielsweise, dass der Rundfunk von staatlichem Einfluss ferngehalten werden muss, dass also die Politik weniger beeinflusst, und fordern gleichzeitig, dass Mittel gefunden werden, erzieherische Maßnahmen zu unterbinden. Sie meinen damit zum Beispiel geschlechtergerechte Sprache. Da müssen Sie sich nun entscheiden. Entweder Sie wollen keinen politischen Einfluss, dann müssen Sie akzeptieren, dass Menschen sich einfach – auch Moderatoren, auch Redakteure, auch Nachrichtensprecher – dem modernen Sprachgebrauch anschließen. Das muss Ihnen nicht gefallen, das kann aber durchaus jeder für sich selber entscheiden, und in diese Entscheidung einzugreifen, steht Politik einfach auch nicht zu aus meiner Sicht. Wenn dann so eine Art Sprachpolizei eingeführt werden sollte, dann ist das das Gegenteil von Politikferne. Dann ist das im Prinzip ein direkter Eingriff in moderne Sprachweise und das möchte ich eigentlich nicht. Gleichzeitig wollen Sie die Aufsichtsgremien mit einer anderen Qualifikation und einem anderen Ausbildungsbild versehen. Ich konzediere ja, dass es durchaus hilfreich ist, Sachverstand in den Rat reinzubringen, das ist auch hier im Hohen Haus immer mal durchaus zu wünschen, aber eine verpflichtende Weiterbildung für Rundfunkräte oder den Nachweis einer Wirtschaftsprüferausbildung von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern zu verlangen und gar zu formulieren, die entsendenden gesellschaftlich relevanten Gruppen müssten künftig zur Erfüllung von Qualifikationsmindestvoraussetzungen verpflichtet werden, sorry, dann brauchen wir diese Gruppen im Prinzip nicht mehr so zu berücksichtigen, wenn

die nicht selber ihre eigenen Mitglieder schicken können, wenn die solche Menschen nicht haben. Wenn die sich dann irgendwo jemanden suchen müssen, der diese Qualifikationen hat, macht es wenig Sinn. Und wir selber hier, das habe ich vorhin angesprochen, haben diese Ansprüche ja auch oft genug nicht.

Als Drittes muss ich eben dann auch konzedieren, wenn ich jetzt alles zusammenrechne, ist es eher eine Bandagierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und führt ihn wesentlich näher an den Staatsfunk, den Sie ja verhindern wollen, heran, als Sie das möglicherweise so überblicken. Deswegen können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Krückels das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ein Anlass für eine allgemeinere medienpolitische Debatte, die wir auch teilweise im Ausschuss geführt haben, aber ich freue mich natürlich. Ich kann dem Abgeordneten Blechschmidt natürlich nur als Erstes ganz grundlegend zustimmen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Säule des dualen Systems nicht nur wichtig, sondern wirklich sehr wichtig für ein demokratisches Miteinander in unserer Gesellschaft ist. Ich möchte es nicht ausprobieren, was wäre, wenn er nicht mehr da wäre. Dafür ist unsere Demokratie an vielen Ecken schon zu sehr gefährdet. Denn demokratisches Miteinander baut auf eine gleiche Teilhabe gut informierter Menschen, die sich untereinander verständigen, auf, und dazu soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk beitragen. Das ist, glaube ich, der inhaltliche Anspruch, den wir an ihn haben.

Insofern ist das ein grundlegendes Bekenntnis natürlich zu dieser Institution und seiner Funktion und trotzdem gibt es auch Kritik an der Struktur. Herr Herrgott hat ja ein paar Aspekte aufgebracht, aber sicherlich könnten ja – sozusagen – Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender Mohring, der lange Zeit mit mir im Rundfunkrat gesessen hat, als auch der aktuelle Fraktionsvorsitzende, der ja jetzt mit mir im Rundfunkrat sitzt, auch bestätigen, dass ich diese Strukturfragen die letzten Jahre, und nicht nur die letzten zwei oder drei Jahre, sondern eigentlich schon seit Beginn meiner Amtszeit und

(Abg. Dr. Hartung)