Protocol of the Session on May 31, 2023

Entschuldigung, bitte. Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Bilay hat das Wort, und nur der Abgeordnete Bilay. Ich bitte um Ruhe im Saal! Jetzt kriegen Sie sich bitte ein. Herr Bilay, Sie haben das Wort.

Ich versuche es noch mal. Herr Kemmerich, auch für Sie: Klimaproteste sind aus meiner Sicht legitim und sie sind aus meiner Sicht notwendig, weil nämlich das Vertrauen

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Gewaltfrei! Gewaltfreiheit!)

(Beifall DIE LINKE)

in politische Akteure, so wie Sie hier eben geredet haben, so wie Ihre Partei ja auf Bundesebene gerade agiert, nachhaltig gestört ist, weil nämlich diejenigen,

(Beifall DIE LINKE)

die derzeit politische Entscheidungen treffen – nicht alle, aber ein Großteil –, in einer Zeit groß geworden sind, in der der ökologische Raubbau dazu geführt hat, dass man überhaupt auf einem gehobenen Lebensstandard leben konnte. Deswegen haben diese politischen Akteure auch kein wirkliches Interesse daran, dem Klimawandel nachhaltig und konsequent zu begegnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und deswegen...

Meine Damen und Herren, noch einmal, Herr Bilay hat jetzt das Wort, bei aller Unterschiedlichkeit der Meinungen, die Reden werden hier vorne am Pult gehalten. Ich möchte jetzt eigentlich nicht erst die Sitzung unterbrechen, sowohl Herr Kollege Kemmerich als auch Frau Kollegin Henfling und weitere. Ich bitte doch darum, den Kindergarten hier zu beenden und weiter zur parlamentarischen Rede zu kommen. Bitte, Herr Bilay.

Aber wenn ich jetzt 1,5 Minuten überziehe, dann bitte nicht unterbrechen. Also bitte dann nicht noch mal. Deswegen ist es aus meiner Sicht auch höchst bedenklich – und diese Kritik müssen jetzt auch unsere Partner einfach kurz aushalten –, wenn man sich auf der einen Seite als Klimaschützer, als Klimakanzler bewirbt und um Stimmen buhlt, und auf der anderen Seite dieselben Akteure, um deren Stimmen man vorher geworben hat, als völlig bekloppt bezeichnet, passt das aus meiner Sicht nicht zusammen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen ist es aber auch nachvollziehbar, wenn Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten, die über Jahre hinweg immer gesprächsbereit gewesen sind mit der Politik, am Ende aus Enttäuschung darüber, dass eben keine Konsequenzen daraus gezogen wurden, zum aus ihrer Sicht letzten Mittel des zivilen Ungehorsams greifen, weil feststellbar ist, dass in dem Bereich die Realitätsverweigerung sowohl in Politik als auch in Gesellschaft breiten Raum eingenommen hat. Ich will es Ihnen deutlich sagen: Wer politische Veränderungen in diesem Land will, muss unbequem sein. Und es reicht eben nicht, wenn man auf einem bequemen Sofa sitzt und die schlechten Nachrichten über Unwetterereignisse zur Kenntnis nimmt, wenn das Fernsehen läuft, sondern man muss unbequem sein. Es mag für Autofahrer unbequem sein, wenn man ein paar Minuten auf der Straße steht und das Auto nicht rollt, aber es wäre noch viel verheerender, wenn ich nicht mehr Auto fahren kann, weil die Straße aufgrund eines Unwetterereignisses infolge des Klimawandels weggespült wurde.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Insofern, Herr Schard, haben Sie ja zum Teil mit Ihrer Rede tatsächlich mal recht gehabt.

(Abg. Schard)

Die Aktionen, über die wir reden, machen deutlich, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und andererseits strafrechtlich relevanter Bestandteile wie unter anderem Nötigung usw. usf. bewegen. Aber ich will auch deutlich sagen: Gerade in den letzten Wochen und Monaten sind die Blockaden auf Straßen immer im Vorfeld angekündigt worden, damit sich alle darauf einstellen konnten. Genau deshalb sind diese Veranstaltungen auch unter das Versammlungsrecht gefallen. Das ist nämlich der Unterschied zwischen den Klimaschutzaktivisten, die das im Vorfeld anzeigen, und Coronaschwurblern, die seit Jahren über 2.500 sogenannte Spaziergänge in Thüringen unangemeldet illegal durchführen und von der Polizei begleitet werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen ist es hanebüchen, wenn man jetzt versucht, über Gebührentatbestände diese Klimaschutzaktivisten mit irgendwelchen Forderungen zu überziehen, während man gleichzeitig über Jahre hinweg bei den Coronaschwurblern weggeschaut hat.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Klimaschutzaktionen sind politische Aktionen und sie unterliegen aus guten Gründen dem Versammlungsrecht.

Ich mache jetzt weiter, weil mir vorhin auch Zeit geklaut wurde.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Haben Sie das zu bestimmen, oder was?)

Die Gerichte sind in dieser Frage im Übrigen auch uneinheitlich. Das Amtsgericht in Flensburg hat beispielsweise gesagt, dass der Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch als begründet angesehen werden kann, weil – Zitat – es sich um eine „nicht anders abwendbar[e]“ Gefahr handelt, dass sich die Gefahren wegen „unzureichend[er] [...] Klimaschutzmaßnahmen [...] in den zukünftigen Jahrzehnten aller Wahrscheinlichkeit nach in noch wesentlich größerem Umfang realisieren werden, ohne dass dann den irreversiblen Schäden durch entsprechende Maßnahmen des Klimaschutzes noch wirksam begegnet werden könnte.“ – Urteil des Amtsgerichts in Flensburg. Deswegen, sage ich, ist allein schon die Vermutung, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, schon starker Tobak. Es dient ja schon dazu, allein nur die Leute, die sich so für den Klimaschutz engagieren, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Ich will auch deutlich machen: Wer sich über

Jahre hinweg den Gesprächen der Klimaschutzaktivistinnen und Klimaschutzaktivisten verweigert hat, darf nicht mit § 129 Strafgesetzbuch kommen, der die gesamte Klaviatur ermöglicht, bis hin zu Abhörmaßnahmen, nicht nur Durchsuchungen. Wer vorher die Gespräche verweigert, darf im Nachgang nicht Justiz und Polizei bemühen, um die Leute abzuhören. Der einzig positive Effekt von dem, was in München und anderswo geschehen ist, ist, dass am Ende die Letzte Generation auf noch mehr breite Unterstützung in der Zivilgesellschaft vertrauen kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Bilay. Über die verlängerte Redezeit entscheide natürlich ich, aber ich habe mir die Zeit angeschaut, es hat gepasst. Ich habe nur auf eine Frage geantwortet. Damit erteile ich jetzt dem Redner der AfD-Fraktion das Wort.

(Zuruf Abg. Aust, AfD: Nein, das macht Herr Mühlmann!)

Hier steht Abgeordneter Aust. Dann so rum, gut, dann teilen Sie es sich so ein, wie Sie das möchten.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie sich was mitge- bracht?)

Ja, ich habe etwas mitgebracht, aber ich komme gleich noch mal dazu.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, wenn die Grünen von gewaltlosem Protest sprechen und man das wirklich ernst nimmt, dann müsste man erst mal schauen, wo Gewalt überhaupt anfängt und wo sie aufhört. Ist es beispielsweise schon Gewalt, wenn man die Freiheit von Personen vorübergehend so einschränkt, dass sie nicht mehr auf Arbeit kommen oder von der Arbeit heimkommen und stattdessen stundenlang im Auto festsitzen? Ist es Gewalt, wenn Mütter aufgrund von Straßenblockaden ihre Kinder nicht aus dem Kindergarten abholen können? Ist es Gewalt, wenn Ziele mit Erpressung und Nötigung durchgesetzt werden? Ist es Gewalt, wenn Menschen nicht zu einer medizinisch notwendigen Operation kommen?

(Beifall AfD)

(Abg. Bilay)

Handelt es sich um Gewalt, wenn aufgrund von Blockaden mit kriminellen Mitteln Menschen auch sterben? Auch das kam bereits vor.

(Beifall AfD)

Die Antwort auf die Fragen kann man im Strafrecht ziemlich eindeutig geben. Ich könnte jetzt hier Definitionen wälzen, aber dafür habe ich leider die Zeit nicht.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Hätten Sie auch vorher machen können!)

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass mir ein erheblicher und überwiegender Teil der Menschen, die direkt von den Taten der sogenannten Klimakleber betroffen sind, zustimmt und das Ganze eben nicht als gewaltlos und vor allem nicht als folgenlosen Protest abtut.

(Beifall AfD)

Kommen wir zum zweiten, aber eigentlich entscheidenden Teil für die Aktuelle Stunde, nämlich die kriminelle Vereinigung. Jetzt komme ich zum Polizei-Fach-Handbuch – das habe ich Ihnen mal mitgebracht –, denn danach bewerten Polizisten beispielsweise, ob eine kriminelle Vereinigung gegebenenfalls vorliegen könnte.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das bewerten aber nicht Polizisten, das be- werten immer noch Gerichte!)

Lesen wir also beim Tatbestand des § 129 StGB in den Erläuterungen, so handelt es sich im Folgenden um wörtliche Zitate aus dem Polizei-FachHandbuch – kriminelle Vereinigung: ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger, organisatorischer Zusammenschluss. Ich würde sagen: check.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wie die AfD!)

Gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen – ich würde sagen: check.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wie die AfD!)

Eine solche Vereinigung wird zur kriminellen Vereinigung, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen – check. Ausschlaggebend, ob diese Zielrichtung vorliegt, ist der Wille der maßgeblichen Funktionäre der Vereinigung – wenn ich an die vielen Talkshows denke: check. Und auch hier noch mal wunderbar passend: Die Straftaten brauchen nicht das Endziel, der Hauptzweck oder die ausschließliche Tätigkeit zu sein – check. Es geht weiter: Täter des § 129 StGB ist zunächst derjenige, der eine solche Ver

einigung gründet, weiter aber auch Personen, die sich an solchen Vereinigungen als Mitglied beteiligen und – hören Sie zu – für sie werben oder sie unterstützen – check.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wie die AfD!)

(Beifall AfD)

Ich würde mal zusammenfassen: Der objektive Tatbestand einer kriminellen Vereinigung liegt mindestens so weit vor, dass ein berechtigter Anfangsverdacht gegeben ist. Ob das wirklich so ist, müssen Gerichte entscheiden, aber die Polizei und die Staatsanwaltschaften haben erst mal alles richtiggemacht. Das heißt, dass wir aktuell überhaupt nicht darüber reden müssen, ob hier irgendjemand irgendwelche angeblichen Klimaproteste kriminalisiert. Das machen diese Tatverdächtigen ganz von allein, indem sie kriminelle Handlungen begehen, um ihre Ziele durchzusetzen – auch hier: check.