Protocol of the Session on May 31, 2023

Wir haben eine Verfassung, die schützt uns auch vor dieser Geschichte, wir haben dafür gewählte Parlamente.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf dieses Ziel, was sie selbst ernannt hat, arbeitet diese Gruppe nicht durch erlaubte Demonstrationen hin – das steht ihr zu. Lediglich mit demokratischen Mitteln geht sie ihren Zielen nach? Nein, sondern durch nicht erlaubte, nach geltendem Recht strafbare Aktionen, wie Blockaden, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigungen. Das sind Tätigkeiten, auf deren Zweck diese Vereinigung gerichtet ist. Also ist der Straftatbestand zumindest nach den Ermittlungsbehörden und nach meinem juristisch überschaubaren Wissen jedenfalls erfüllt.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Juristi- scher Laienverstand!)

Insoweit ist es nur richtig und wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden genau diese Schritte gehen. Und genau diese Schritte müssen sie gehen. Wenn sie sie unterlassen würden, dann würde gegen das Rechtsgefühl vieler Menschen, die sagen, kleben, Pipelines beschädigen, all diese Dinge sind nicht mit meinem Rechtsgefühl vereinbar, gehandelt. Deshalb ist es richtig, wichtig und notwendig, dass die Strafverfolgungsbehörden handeln und auch so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist wieder die große Stunde der Rechtsauslegungen von verschiedensten Kolleginnen und Kollegen. Der Anfasser ist die Aktion, die Durchsuchungsaktion, die stattgefunden hat und die in der Tat sehr exzessive Ausmaße angenommen hat, die auf keinen Fall mehr gerechtfertigt werden können. Kollegin Wahl hat schon darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für die Beschlagnahmung, für die Durchsuchungen die Generalstaatsanwaltschaft in München war. Das war dann aber schon ein ziemlicher Flop – das muss man mal so sagen –, der Text, den das Bayerische Landeskriminalamt in absolutem Übereifer auf die gesperrten Seiten hat setzen lassen, bei denen

(Abg. Kemmerich)

draufstand – ich wiederhole es noch mal –: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar.“ Die AfD hat eben schon applaudiert, weil sie nichts dagegen hat, gegen strafrechtliche Vorverurteilungen. Und in Klammern ging es dann weiter: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ Ein solches Vorwegnehmen eines strafrechtlich noch vollkommen unsicheren Ergebnisses ist natürlich ein absolutes No-Go. Dass sich darüber eigentlich alle aufgeregt haben, die sich ein bisschen ernsthaft mit Gewaltenteilung und der Unschuldsvermutung beschäftigen, das sollte eigentlich hier in diesem Hause unstrittig sein und ist dann auch Grund genug, mal darüber nachzudenken, mit wie viel Schaum vorm Mund man ein zivilgesellschaftliches Anliegen brandmarken muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieser Sperrtext war auch noch zweisprachig vorhanden. Jetzt hat Herr Kemmerich eben seine Interpretation von § 129 StGB mit der Definition einer kriminellen Vereinigung dargestellt. Er hat lange dazu ausgeführt, dass die auf die Begehung von Straftaten gerichtet sei, und hat deswegen dann die Nötigungstatbestände aufgeführt. Aber die Vereinigung der Letzten Generation ist eben nicht auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet, sondern auf die Einhaltung von Klimaschutzabkommen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Warum setzen sie dafür Gewalt ein?)

Was allerdings das strafrechtliche Probleme darstellt, ist die Frage – hören Sie doch mal jemandem zu, wenn man hier schon mal als Juristin reden darf!

(Beifall SPD)

Was strafrechtlich die Frage ist: Wie ist es zu bewerten, wenn eine Vereinigung, eine Letzte Generation, ein zivilgesellschaftlicher Aktionsverbund, wenn der sozusagen ein gutes Ziel hat, nämlich die Einhaltung von Klimaschutzabkommen, oder auch zu Recht die Aufregung über das Nichtstun, wenn sie sich dabei von Mitteln begleiten lässt, die Straftaten darstellen können? Das ist ein Unterschied. Dann ist es nicht eine Vereinigung, die auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern eine Vereinigung, die strafbare Mittel anwendet. Ob das, die Anwendung strafbarer Mittel bei der Verfolgung eines Zieles, schon eine kriminelle Vereinigung sein soll, das ist bei der Jurisprudenz, wie das immer so ist, ein bisschen umstritten. Es gibt eine BGH-Entscheidung, die sagt, wenn man sozusagen als Sidestep, als Mittel kriminelle oder Straftaten begeht, dann könnte es eventuell auch eine kriminelle Ver

einigung sein. Aber die Mehrzahl der Leute sagt: Eine kriminelle Vereinigung ist das nicht.

Trotzdem ist natürlich in unserem Rechtsstaat die Gewaltenteilung eine wichtige Grundsatzbestimmung und da können wir uns alle nicht frei von machen. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat es für nötig erachtet, aus welchen Gründen auch immer, hier diese Durchsuchung und diese Sperrung anzuordnen. Ob die verhältnismäßig war oder ist, das klären hinterher die eigentlich berufenen Gerichte. Aber deswegen jetzt die ganze Letzte Generation mit Terroristen quasi fast gleichzustellen, das halte ich auch ein bisschen für übermäßig, denn was die Letzte Generation antreibt, ist doch offenkundig.

Eckart von Hirschhausen schreibt in einem Artikel von gestern im „chrismon“ den schönen Satz: „Es ist schwer, die Welt ehrenamtlich zu retten, solange andere sie hauptberuflich zerstören.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und er schreibt weiter in seinem Artikel: „Das Teuerste, was wir jetzt tun können, ist nichts. Die [Kosten des Nichthandelns steigen] mit jedem weiteren Zögern. In einer Studie haben Wissenschaftler die finanziellen Folgen des Klimawandels in Deutschland berechnet: bis zu 900 Milliarden Euro. Durch Ertragsausfälle in der Landwirtschaft, durch Schäden an Gebäuden und Infrastruktur, Lieferengpässe und gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das ist alles nicht mehr ‚Hysterie‘, sondern Fakt.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und dass man sich dagegen dann vielleicht auch mal auf die Straße klebt, auch wenn ich das selber wahrscheinlich nicht so machen würde, dafür habe ich volles Verständnis. Und wenn es strafbar ist, dann wird es auch gelassen geprüft und kann im Einzelfall auch zur Strafe führen. Aber eine kriminelle Vereinigung ist das nicht. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Jetzt erteile ich für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Schard das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur die Überschrift des Antrags sagt viel über die Einstellungen zum Rechtsstaat der

(Abg. Marx)

Kollegen von den Grünen aus. Es ist unter anderem von Rechtsverstößen auf der unteren Schwelle der Strafbarkeit die Rede. Niemand kriminalisiert pauschal Klimaproteste, die auf dem Boden der Versammlungsfreiheit durchgeführt werden und die auch andere Rechtsgüter nicht in einer Massivität beeinträchtigen, wie wir es seit Wochen und Monaten hier beobachten.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wo denn?)

Niemand sanktioniert das friedliche Ringen auf politischem Wege. Aktuell geht es um die Durchsetzung des Rechts und gerade nicht um eine pauschale Kriminalisierung eines Protests. Es geht darum, dass einzelne Gruppen, hier insbesondere die Letzte Generation, permanent, organisiert und systematisch Straftaten begehen. Es geht um Gewalt, um Bedrohung und Nötigung und auch um Sachbeschädigung. Und es geht nur zu einem Teil darum, dass sich Menschen an Autos und Straßen kleben und die Freiheit anderer in Tausenden Fällen beschränken, was schlimm genug ist und für sich genommen ja auch schon Straftatbestände erfüllt.

Ich erinnere daran, dass Sabotageakte auch an Ölpipelines und Raffinerien durchgeführt wurden bzw. geplant waren, Kunstwerke und Häuser beschmiert werden, der Straßenverkehr mit Blockaden zum Erliegen gebracht wird und das Leben der Menschen nicht nur beeinträchtigt, sondern umfänglich auch gefährdet wird, vom Eindringen in Flughäfen ganz zu schweigen. Ich erinnere auch daran, dass der Eingang des Bundesverfassungsgerichts mit einem Presslufthammer symbolisch zum Einsturz gebracht werden sollte. Vielfach sind Vertreter dieser Gruppen gerade wegen verschiedener Straftaten bereits auch zu Haftstrafen verurteilt worden. Dies ist ein Ausdruck von Kriminalität, werte Kolleginnen und Kollegen, und nicht für friedlichen Protest.

Meine Damen und Herren, dieses Vorgehen ist kriminell und nichts anderes, und das kann der Rechtsstaat auch nicht ignorieren. Insofern ist der hier unternommene Versuch der Verniedlichung ein untauglicher Versuch, strafbares Verhalten und professionelles Vorgehen in ein anderes Licht zu rücken. Unser Rechtsstaat würde sogar ein fatales Zeichen setzen, wenn er das nicht verfolgt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer diese Vorgänge relativiert, der legt die Axt an den Rechtsstaat und die Folge wäre Anarchie im ganzen Land,

(Beifall Gruppe der FDP)

(Heiterkeit DIE LINKE)

weil irgendeinem ein Thema so wichtig ist, dass er sich dafür beispielsweise auch auf die Straße kleben könnte.

Wer Straftatbestände und systematischen Rechtsbruch zur Grundlage seines Handelns macht und erpresserische Methoden anwendet, hat den Boden des Rechtsstaats längst verlassen und beteiligt sich eben nicht an einem gewaltlosen Protest,

(Beifall CDU)

wie uns die Grünen verharmlosend, nicht nur in Thüringen, permanent weismachen wollen. Jetzt ist das Thema, dem wir uns hier widmen, ja auch die Frage einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, und das spielt ja nicht nur Bayern eine Rolle. Bereits das Landgericht Potsdam hat hier einen solchen Anfangsverdacht auch schon bejaht. Und die Tatbestandsvoraussetzungen – Herr Kemmerich hat es ja schon mal referiert – sehen vor, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bedroht sind, was unzweifelhaft, bezogen auf das Höchstmaß bei den aufgezählten Straftatbeständen, der Fall ist. Um diese Strukturen zu bewerten und zu prüfen, muss die Staatsanwaltschaft eben ihre Pflicht tun. Immerhin ist es ja auch die Pflicht der Staatsanwaltschaft, nicht nur belastende, sondern eben auch entlastende Umstände zu prüfen. Dazu braucht die Staatsanwaltschaft Informationen, und das macht oft auch solche Durchsuchungen notwendig. Und das passiert auch nicht willkürlich, meine Damen und Herren, denn Gerichte entscheiden darüber, ob eine Durchsuchung genehmigt wird und ein Anfangsverdacht vorliegt.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Von Kriminalisierung kann also gar keine Rede sein. Der Rechtsstaat tut seine Pflicht, indem er prüft, ob eine strafbewährte kriminelle Vereinigung vorliegt, und nichts anderes. Bei dieser Untersuchung prüfen am Ende Strafrichter Tatbestände, und nicht Motivation. Würden sie das tun, meine Damen und Herren, würden dies am Ende Linksradikale für sich ebenso in Anspruch nehmen können wie Rechtsradikale. Das ist keinesfalls im Interesse des Rechtsstaats

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist Hufeisentheorie!)

als tragende Säule unserer Demokratie. Und liebe Reinrufer: Ihre Einstellung zum Rechtsstaat kann ich mir bildlich vorstellen, habe ich ja in den letzten Monaten und auch Jahren hier oft genug mitbekommen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Am 1. Mai!)

Vielen Dank, Herr Schard. Ich erteile Herrn Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schard, ich will schon mal von Ihnen wissen, wie Sie junge Menschen, die sich für den Klimaschutz engagieren, von einem Rechtsstaat überzeugen wollen, wenn man mit einem vorgehaltenen Gewehr oder Pistole am Bett aufgeweckt wird, weil man denen eine kriminelle Vereinigung vorwirft. Also, das ist jetzt ein bisschen weit hergeholt.

(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle fest, die Klimaproteste sind legitim und ich stelle fest, Herr Schard...

Entschuldigung, bitte. Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Bilay hat das Wort, und nur der Abgeordnete Bilay. Ich bitte um Ruhe im Saal! Jetzt kriegen Sie sich bitte ein. Herr Bilay, Sie haben das Wort.