Protocol of the Session on April 28, 2023

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Entwicklung des Sondervermögens zur Überwindung der Folgen der Coronapandemie hin zu einem Sondervermögen zur Hilfe der Bewältigung der Energiekrise brauche ich Ihnen jetzt hier nicht ausführlich referieren, mit Blick auf die Uhrzeit ohnehin nicht.

Aktuell ist es so, dass 2023 im Sondervermögen – das ist leicht verändert – jetzt circa 415 Millionen Euro für den Teil „Energie“ zur Verfügung stehen, darunter die bereits genannten 50 Millionen für die Landkreise und kreisfreien Städte und einige Gelder noch mehr, auch insbesondere für die kommunale Familie. Nun ergibt sich aber allein aus dem Errichtungsgesetz und dem Wirtschaftsplan keine Auszahlung bzw. kein Auszahlungsanspruch. Das wiederum ist ein Grund für dieses hier vorgelegte Artikelgesetz, unter anderem mit dem Ausreichungsvereinfachungsgesetz, wie es Ihnen vorliegt. Und zwar schaffen wir hier eine pauschalierte rechtssichere Lösung zur Ausreichung der entsprechenden Mittel. Demgegenüber würde eine Nachweisverwendung stehen, die dann – egal, ob es jetzt Billigkeitsleistungen sind oder eine andere Art von Zuwendungen – hier für eine zeitliche Verzögerung sorgen würde. Es sieht dann entsprechend so aus, dass für kreisangehörige Gemeinden, die Schulträger sind, 110 Euro pro Schülerin und Schüler gezahlt werden. Es blieben dann noch 7,35 Millionen Euro für Kreise und kreisfreie Städte als Schulträger zusammen mit den 50 Millionen Euro für Kreise, also insgesamt 57,35 Millionen. Diese werden über die Schlüsselzuweisungen oder wie Schlüsselzuweisungen verteilt. Für private Schulen gibt es ebenfalls 110 Euro pro Schüler, für Träger von Kindergärten gibt es ebenfalls 110 Euro. Bei den kommunalen Sportstätten geht das natürlich nicht so einfach nach Anzahl der Sportlerinnen und Sportler. Hier läuft das dann natürlich nach den entsprechenden Einwohnerinnen und Einwohnern der kreisfreien Städte bzw. Landkreise.

Es wurde schon angesprochen, dass im Zuge der Anhörung, die wir durchgeführt haben, eine entsprechende Anpassung bei den Zuwendungen für landeseigene Forschungseinrichtungen und das Studierendenwerk aufgenommen wurde, und diese natürlich nun auch die zu erwartenden Mehrkosten entsprechend erstattet bekommen.

Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die sehr zügige Bearbeitung, dass wir heute hier in der zweiten Lesung diesem Thüringer Ausreichungsvereinfachungsgesetz zustimmen können, denn nur, wie es der Name schon sagt, wenn Sie dem Ausrei

(Abg. Merz)

chungsvereinfachungsgesetz zustimmen, können die Ausreichungen der Hilfsmittel vereinfacht werden. Das klingt irgendwie logisch, ist auch so. Kommunen, private Kindergärten und Schulen, ebenso die Hochschulen und weitere sollen dieses Geld schnell und zügig bekommen. Daher bitte auch ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat als erstes Bundesland mit der Erweiterung des Corona-Sondervermögens auf die Folgen der Energiekrise mit einem Hilfspaket für die vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine besonders Betroffenen reagiert. Das Sondervermögen hat uns in die Lage versetzt, in dieser Krise handlungsfähig zu bleiben und, wo immer nötig, akut zu helfen. Gleichzeitig ermöglicht es uns, uns für kommende Krisen zu rüsten und das Land für die Zukunft zu stärken. Denn das Sondervermögen sieht auch Mittel vor, um unser Land in dieser Krise unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Die zurückliegenden Monate zeigten einige Schwierigkeiten bei den Auszahlungen der Hilfen. Jetzt wird durch das Ausreichungsgesetz eine unbürokratische Auszahlung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt. Kommunen, Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten bekommen die Mittel pauschal und ohne anschließende Verwendungsnachweisprüfung. Auch die staatlichen Hochschulen, das Studierendenwerk Thüringen und die landeseigenen Forschungseinrichtungen sollen eine einmalige Leistung aus dem Sondervermögen erhalten. Die Höhe orientiert sich an den Mehrkosten bei Strom und Heizung. Die hierfür erforderlichen Gelder stehen im Sondervermögen zur Verfügung. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz kann die Auszahlung erfolgen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorredner sind schon auf die technischen Details des Gesetzentwurfs eingegangen und auch in der ersten Beratung haben wir bereits intensiv darüber diskutiert. Die Anhörung wurde auch erwähnt. Uns war es wichtig, dass hier noch mal entsprechende Anregungen zum Gesetzentwurf kommen. Wie Sie wissen, wurde das Corona-Sondervermögen im vergangenen Herbst auf Initiative der CDU um die Hilfen zur Energiekrise und zur Bewältigung der Energiekrise erweitert. Es ist wichtig, dass wir hier weiter dranbleiben, deswegen hatten wir im Rahmen der Haushaltsberatungen die zusätzliche Unterstützung unserer Kommunen eingebracht. Mit 50 Millionen Euro ist das auch ein ganz wichtiger Betrag.

Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass die Auszahlung der Gelder bzw. dieses ganze Verfahren beschleunigt ist und schneller vorangeht, aber es wurde jetzt in der Diskussion noch mal erläutert, woran es lag. Wichtig ist aber, dass wir jetzt mit den zusätzlichen Anregungen, die wir erhalten haben, so schnell wie möglich dann auch vor Ort helfen. Deshalb auch die Änderungen und die Erweiterungen. Wir als CDU-Fraktion unterstützen selbstverständlich auch deshalb den Gesetzentwurf. Uns ist es wichtig, dass es jetzt vor allem schnell geht und dass die Hilfen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deswegen werden wir hier zustimmen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Redewünsche liegen mir nicht vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir direkt zu den Abstimmungen.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/7828 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die fraktionslose Abgeordnete Bergner und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7464 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hier dafür? Das sind ebenfalls alle Fraktionen, die Parlamentarische

(Abg. Hande)

Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Keiner. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Das heißt, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das ist das gesamte Hohe Haus. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Und Enthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ebenfalls angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 28

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7533 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/7829 -

ZWEITE BERATUNG

Hier erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort zur Berichterstattung.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Der ist kurz nebenan!)

Möchte jemand anderes das Wort zur Berichterstattung an sich reißen? Bitte, Herr Hande, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum genannten Gesetz. Durch Beschluss des Landtags in seiner 104. Sitzung vom 16. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 17. März 2023 und in seiner 67. Sitzung am 21. April 2023 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Anhörung empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme mit einer Änderung. Die betrifft Artikel 1 Nr. 8. Hier werden die Mehrausgaben für die Bewirtschaftung der staatlichen Hochschulen, des Studierendenwerks und der landesei

genen Forschungseinrichtungen aufgrund gestiegener Energiekosten mit aufgenommen. Wie gesagt, unter dieser Maßgabe empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme des Gesetzes.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, jetzt haben wir darüber gesprochen, dass wir schon einen Großteil an Geldern aus dem Sondervermögen für Kommunen und Bildungseinrichtungen ausreichen. Jetzt reden wir in dieser Gesetzesänderung noch einmal sozusagen über das Ursprungsgesetz, nämlich das Sondervermögensgesetz.

Mit der Änderung des Hilfefondsgesetzes sollen nach Möglichkeit die vorhandenen Hilfen, insbesondere im Bereich der Privatwirtschaft, aber auch für freie Träger oder Vereine, möglichst unbürokratisch ausbezahlt werden können. Aus diesem Grund wurden durch die CDU-Fraktion als Antragstellerin insbesondere die insolvenzrechtlichen Tatbestände der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung gestrichen. Hintergrund dieses Änderungswunsches der Union war, dass diese Maßgaben in der praktischen Umsetzung nicht zielführend waren. Im Gegenzug werden ab sofort die gestiegenen Betriebskosten und eine absehbare Existenzbedrohung als Kriterien angelegt. Ob sich die Mittelabflüsse durch diese Änderung verbessern oder beschleunigen lassen, wird sich jedoch erst zeigen müssen. Die Definition und Umsetzung der Maßgaben werden mit dem Gesetz bewusst an den Richtliniengeber, also an die Landesverwaltung, übertragen. Gegebenenfalls bereits in der Erarbeitung befindliche oder fertig abgestimmte Richtlinien müssen möglicherweise noch mal überarbeitet werden. Zusätzlich zu den Änderungen der CDU wurde durch einen Änderungsantrag unserer rot-rot-grünen Fraktionen eine neue Regelung speziell für die staatlichen Hochschulen, das Thüringer Studierendenwerk und die staatlich getragenen Forschungseinrichtungen aufgenommen. Dies war notwendig, da die genannten Einrichtungen als Anstalten öffentlichen Rechts die bisherigen und neuen Rahmenvorgaben, nämlich Überschuldung oder Existenz

(Vizepräsident Worm)

bedrohung, rechtlich nicht erfüllen können. Hochschulen können natürlich nicht pleitegehen.

Damit die bereits im Sondervermögen angelegten Hilfen ausgezahlt werden können, braucht es die von Rot-Rot-Grün eingebrachte Konkretisierung im Gesetz. Ob die anvisierten Änderungen der CDU eine entsprechende Wirkung entfalten können, muss abgewartet werden. Wir jedoch werden diesen Ansatz der Gesetzesänderung heute unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kemmerich, Parlamentarische Gruppe der FDP.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne – herzlich willkommen –, das klingt jetzt alles wenig dramatisch, aber wir standen, als wir damals das Sondervermögen umgewidmet haben, vor einem ungewissen Winter. Ich habe mit vielen Mittelständlern, Handwerksbetrieben, in Teilen Gewerbebetrieben immer wieder Gespräche geführt, die in großer Sorge waren, wie sich denn die Energiepreise entwickeln. Es ging vom Lackierunternehmen bis zum Bäckereifilialunternehmen, also viele, die nicht wussten, wie sie durch den Winter kommen. Es gab ja auch die Meldungen, die befürchten ließen, dass sich der Gaspreis auch hätte verzehnfachen können. Insofern war es sehr wichtig und bleibt sehr wichtig, dass wir diese Tatbestände hier haben.

Wir sind vielleicht wegen milder Witterung und anderen Umständen zu hohen Kosten erst mal ohne Gasmangellage durch den Winter 2022/2023 gekommen. Aber der nächste Winter kommt bestimmt und wir wissen alle nicht, wie er sich entwickelt. Wir wissen auch nicht, wie sich die Energieflüsse auf den Weltmärkten entwickeln und damit die Preise, deshalb ist das von großer Ungewissheit geprägt. Wir haben weiter eine kriegerische Auseinandersetzung jetzt im Sudan – all das wird eine Rolle spielen.

Wir müssen eins immer gewährleisten – und das ist auch eine Forderung, die wir Freien Demokraten immer erhoben haben –: Wir müssen auch den Aktiven auf den Märkten, den Aktiven in den Unternehmen, den aktiven Mittelständlern, aber natürlich auch den Haushalten immer eine Gewissheit

geben, dass sie durch den Winter kommen, dass sie erstens Energie haben und sie zweitens auch bezahlen können. Für die Härtefälle gibt es diese Tatbestände und sie waren am Anfang viel zu hart formuliert. Ich weiß aus Gesprächen mit steuerberatenden Unternehmen, mit den betroffenen Unternehmen und vor allen Dingen mit Bankern, dass es, wenn man sich geoutet hätte, dass man bisher nach den Buchstaben des Gesetzes oder den Ausreichungstatbeständen einen Antrag gestellt hätte, tiefgreifende Folgen für Unternehmen gehabt hätte, nämlich bis zum Bonitätsverlust und dann zu einer eintretenden Insolvenz. Das kann keiner wollen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Jetzt ist es tatsächlich so, dass aufgrund des milden Winters und auch der ganzen Umstände wenig Anspruchstatbestände gestellt worden sind und damit zu erfüllen waren. Aber wir haben auch immer von Tendenzen gehört – dazu kommen wir später noch mal –, Mittel aus dem Sondervermögen hier zu entziehen und anderen Dingen zu widmen. Ich sage, bitte haltet die vor, die Krise ist längst nicht vorbei, wir können dann immer noch die Gelder – und so ist es ja auch gedacht, wenn die Gelder im Sondervermögen nicht gebraucht werden, sollen sie in den allgemeinen Haushalt zurückfließen.

Also zunächst erst mal vielen Dank für die Initiative an die Christdemokraten. Wir werden dem zustimmen und hoffen, nicht recht zu behalten, dass wir die Gelder nicht einsetzen müssen, dann kommen sie in den allgemeinen Haushalt zurück. Ich denke, da ist die Finanzministerin auch ganz zufrieden. Herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Zuruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ziehe ich zurück!)

Er zieht zurück. Damit rufe ich Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, auf.

(Beifall CDU)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer schön, wenn man einen eigenen Fanklub in der Fraktion hat, deswegen danke schön auch an dieser Stelle.