Protocol of the Session on April 28, 2023

(Abg. Tischner)

Herr Präsident, meine Damen und Herren hier im Raume, die vorliegende Kindergartengesetzesnovelle steht für Fortschritt, für Fortschritt in einem essenziell wichtigen Bereich der Gesellschaft. Das ist eben erläutert worden und die Details dieser Novelle sind auch ausführlich vorgestellt worden, sodass ich mich relativ kurzfassen kann.

Wie schon mehrfach gesagt wurde, werden drei wichtige Themen angepackt und es werden konkrete Verbesserungen für Beschäftigte und Einrichtungen geschaffen.

Erstens: Wir verstetigen PiA als zweiten Ausbildungsweg zum Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers, denn wir schaffen für die Träger von Kindergärten die Möglichkeit, diese Ausbildungskosten abzurechnen. Aus einem sehr erfolgreichen Modellprojekt wird also ein Regelfall werden.

Zweitens: Wir vollziehen die schon eine Weile zurückliegende Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen zur 39-Stunden-Woche nun auch in den Berechnungsregularien nach, denn diese Tarifeinigung verändert natürlich etwas beim Personaleinsatz. Nun können die Erzieherinnen und Erzieher dem Tarifvertrag entsprechend eingesetzt werden.

Drittens: Wir passen die Förderung der Kindertagespflegepersonen – also Tagesmütter und Tagesväter – an. Es gibt mehr Geld. Das war überfällig und wurde nötig, weil viele Kommunen sich auf den bisherigen Mindestsätzen ausgeruht haben, statt tatsächlich, wie es schon das frühere Gesetz vorgesehen hätte, angemessene Sätze festzulegen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Reden, die hier gehalten worden sind, lassen vermuten, dass es gleich eine breite Mehrheit in diesem Hohen Haus geben wird. Daher können wir auch feststellen, dass es möglich ist, unter den gegenwärtigen Bedingungen konstruktiv zusammenzuarbeiten und gute Kompromisse für das Land und für die Thüringer Kindergärten und Tagesmütter und Tagesväter zu finden. Es ist möglich, auch unter den Bedingungen einer Minderheitsregierung Kompromisse zu finden und das Land zu gestalten. Dafür also ausdrücklich noch mal der Dank an alle, die dabei mitgewirkt haben. Ich bedanke mich auch für den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums. Den Dank werde ich gern weitergeben.

Wir hoffen natürlich und wir möchten, dass alle gemeinsam dafür sorgen, dass dieses gemeinsame Gestalten auch möglich bleibt, es gibt noch einiges zu tun, denn – es ist auch hier schon mehrfach

angedeutet worden – nach der Novelle ist vor der Novelle. Die Veränderungen, die der Bund in seinem Folgegesetz zum sogenannten Gute-KiTa-Gesetz vorgenommen hat, müssen landesseitig umgesetzt werden. Wir haben weiteren Handlungsbedarf und die regierungstragenden Fraktionen wollen – und das unterstützen wir auch ausdrücklich – das wichtige Thema der Beitragsfreiheit und das wichtige Thema der Betreuungsschlüssel angehen. Zugleich ist uns bewusst und auch aus unserer Sicht ist es sehr wünschenswert, dass die große Novelle das größere Thema auch in größerem Rahmen gesamtgesellschaftlich in verschiedenen Verästelungen und Bereichen in den Blick nimmt und sich nicht nur auf Teilaspekte beschränkt.

Wir freuen uns auf diese Diskussion. Wir hoffen, dass Sie ein ähnlich gutes Ergebnis zustande bringen werden wie diese Novelle, die heute hier diskutiert worden ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Wir stimmen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7884 ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage trotzdem: Wer ist dagegen? Das kann ich nicht erkennen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Zum Zweiten stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/7837 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer ist dafür? Das sind – soweit ich erkennen kann – alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen.

Drittens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6574 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist hier dafür? – Geschäftsordnungsantrag – bitte, Herr Abgeordneter.

Ich würde mit Blick auf die Verwaltung die Frage noch mal in den Raum stellen: Da wir jetzt entsprechend die Beschlussempfehlung verändert haben, müsste nach meiner Auffassung erst das CDU-Gesetz verabschiedet werden und dann das Gesetz der Linken, weil es das zweite Gesetz und das dritte Gesetz sind. Es kann ganz schlecht das dritte Gesetz vor dem zweiten Gesetz geändert werden. Wenn das denn so ist, wäre es vielleicht ganz hilfreich, wenn die Verwaltung dem Präsidenten zur Seite springt.

Dann würde ich die Verwaltung bitten, für Aufklärung zu sorgen.

Ich verfahre jetzt nach dem Vorschlag der Verwaltung und wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP ab. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU.

Es scheint etwas Konfusion zu geben. – So, nach Empfehlung der Landtagsverwaltung stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7885 ab. Wer ist hier dafür? Das sind alle Mitglieder, also alle Fraktionen, Parlamentarische Gruppe und fraktionslose Abgeordnete des Hauses. Trotzdem noch mal: Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Enthaltung, keine Gegenstimmen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen zweitens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/7838 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer ist hier dafür? Das sind auch alle Fraktionen, Parlamentarische Gruppe, fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen.

Jetzt müssen wir mal gucken, wie es weitergeht. Ich hoffe, dass ich jetzt richtig bin. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nein!)

Nein? Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU ab. Das haben wir doch jetzt gerade gemacht.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Schlussab- stimmung!)

Okay, „drittens“ hatte ich übersehen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6783 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist hier dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe, fraktionslose Abgeordnete. Dagegen? Keine Gegenstimme. Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte dann jeweils um das Erheben von den Plätzen. Wer ist für den Gesetzentwurf? Das sind ebenfalls alle Fraktionen, fraktionslose Abgeordnete und die Parlamentarische Gruppe. Wer ist dagegen? Keiner. Wer enthält sich der Stimme? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir machen weiter und stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6574 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Auch hier die Frage: Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? Auch keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte, sich dann von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wird Ausschussüberweisung angestrebt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7852. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? Das sind ebenfalls alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Da kann ich keine Gegenstimme erkennen. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Nachdem ihr mich so ins Schwitzen gebracht habt, muss ich jetzt noch einen Sachverhalt klären, meine sehr geehrten Damen und Herren. Für einen zwingenden Aufruf in der heutigen Plenarsitzung sind noch der Tagesordnungspunkt 12 aufgrund einer Verständigung im Ältestenrat, der Tagesordnungspunkt 13 aufgrund parlamentarischen Gewohnheitsrechts, der Tagesordnungspunkt 27 aufgrund der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch und der Tagesordnungspunkt 28 ebenfalls aufgrund der Festlegung bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch vorgesehen. Unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung erscheint es nicht nur unwahrscheinlich, sondern, ich würde sagen, eher ausgeschlossen, dass diese Punkte sämtlich zum Aufruf kommen können. Um diesem Zielkonflikt vorsorglich zu begegnen und diesen zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die heute nicht mehr aufgerufen werden können. Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Tagesordnungspunkte in folgender Reihenfolge aufzurufen, soweit nicht vorher das vereinbarte Ende der heutigen Plenarsitzung erreicht wird: als Erstes den Tagesordnungspunkt 27, dann den Tagesordnungspunkt 28, dann den Tagesordnungspunkt 12 und abschließend den Tagesordnungspunkt 13. Jetzt die wichtige Frage: Gibt es dazu Widerspruch? Das kann ich nicht wirklich erkennen. Dann würden wir so verfahren.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 27

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7464 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/7828 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält der Abgeordnete Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kollegen, ich kann das auch relativ kurz machen. Es geht in diesem Gesetzent

wurf der Koalitionsfraktionen darum, dass die in dem Sonderfonds für Energiehilfen zur Energiekrise und hier speziell die Leistungen an die Kommunen und Bildungseinrichtungen auch tatsächlich wie von uns vorgesehen ausgegeben werden können. Dazu war man sich dann einig, dass ein Gesetz notwendig ist statt einfacher Richtlinien. Wir haben dies im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis sehen Sie in dieser Beschlussempfehlung, dass § 5 die Fassung erhielt, dass eben auch Energiekosten an staatliche Hochschulen und das Studierendenwerk sowie landeseigene Forschungseinrichtungen geleistet werden können. Mit dieser Änderung schlagen wir die Annahme des Gesetzentwurfs vor. Das war in unserem Ausschuss auch einstimmig und ich bitte auch hier um dieses Votum.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, zu diesem Gesetzentwurf selber gibt es tatsächlich gegenüber der ersten Lesung vor rund einem Monat keine übermäßigen Änderungen. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss waren sehr konstruktiv und zielgerichtet. Es gab eine Änderung der Koalitionsfraktionen, welche die Ausreichung der eingeplanten Energiehilfen im Sondervermögen für die staatlichen Hochschulen, das Thüringer Studierendenwerk und die staatlich getragenen Forschungseinrichtungen ermöglicht. Eine damit zusammenhängende Anpassung im Errichtungsgesetz des Sondervermögens wurde ebenfalls im parallel beratenen Gesetzentwurf der CDU vorgenommen. Damit sind auch diese Punkte in Einklang gebracht. An der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzentwurfs hat sich somit nichts geändert. Es geht primär um eine rechtssichere Auszahlung der Energiehilfen aus dem Sondervermögen an die kommunale Familie und weitere Anspruchsberechtigte, insbesondere 50 Millionen Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Abfederung der Mehrausgaben aufgrund von Energiepreissteigerungen sowie weitere insgesamt 34 Millionen Euro für die kommunale Ebene, beispielhaft zu nennen sind hier Schulen und Sporthallen. Im gleichen Zug werden mit dem Gesetzentwurf 3 Millionen Euro für die freien Schulträger aus

(Vizepräsident Worm)

gezahlt. Damit werden wir staatliche und freie Bildungseinrichtungen entsprechend im Gleichklang behandeln, was durchaus sachgerecht ist.

Aus unserer Sicht wird der vorliegende Gesetzentwurf das gesetzte Ziel also erfüllen, das haben auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kemmerich, Parlamentarische Gruppe der FDP.

Ich denke, der Ausblick auf ein schnelles Wochenende beschleunigt die Redezeiten bei allen.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, am Ende ist ein gutes Ergebnis für diejenigen erzielt worden, die lange Zeit darauf gewartet haben, dass etwas passiert. Der Gesetzentwurf datiert vom 8. März dieses Jahres, da war die Energiekrise schon – in Anführungszeichen – für diesen Winter zumindest fast überstanden. Ich erinnere nur daran, dass die meisten Energiepreise in den Grundrechenarten – wenn man das mal so sagen darf – fast unter das Niveau von vor Februar 2022 gefallen sind. Es gibt noch eine Menge Dinge, die wir tun müssen, um Ähnliches zu verhindern, dass das wieder auftaucht. Wir wissen auch, wie lange viele Träger, Kommunen mit uns gesprochen haben: Tut endlich was, wir wissen nicht, wie wir durch den Winter kommen! – Nun hat die Regierung oder Rot‑Rot-Grün sich erst nach dem Winter durchringen können, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Das bleibt der einzige Kritikpunkt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ansonsten ist es eine relativ unbürokratische und nachvollziehbare Lösung, die hier für verschiedene Bedürftige gefunden worden ist. Wir werden dieses Gesetzesvorhaben unterstützen und ich werde die Redezeit nicht länger brauchen. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke.