Protocol of the Session on April 28, 2023

Zu Frage 2: Eine erkennbare Benachteiligung des Amts für Verfassungsschutz bei der Informationsbeschaffung im Vergleich zu anderen Verfassungsschutzbehörden aufgrund der genannten Rechtsnorm wird derzeit nicht gesehen.

Zu Frage 3: Über Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel unterrichtet die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission in geheimer Sitzung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. An dieser Stelle kann mitgeteilt werden, dass ein Rückgang der Zahlen zu verzeichnen ist. Im Übrigen verweise ich auf meine Vorbemerkung.

Zu Frage 4: Die Informationsbeschaffung durch Personen nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 erfolgt gesetzkonform und im fachlich gebotenen Umfang. Im Übrigen verweise ich erneut auf meine Vorbemerkung.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

Ich weiß, dass die Staatssekretärin hier nicht das Problem darstellt, ich will aber trotzdem darauf hinweisen, dass ich zwar Ihre Vorbemerkung zur Kenntnis nehme, mir aber die Frage stelle, wie sich das Innenministerium denn vorstellt, dass wir kontrollieren sollen, das Gesetze so umgesetzt werden, wie wir sie mal beschlossen haben, wenn sozusagen nicht mal – ich verlange ja keine Namen, sondern ich wollte lediglich einen Vergleich vornehmen und habe den hier abgefragt, und stelle mal infrage, dass es besonders schutzwürdig ist, mir grobe Zahlen zu nennen, um das rauszubekommen. Das nur als anmerkende Frage.

Jetzt muss ich die Nachfrage stellen, Frau Kollegin: Sie haben gesagt, Sie stellen sich die Frage. Stellen Sie sich die Frage oder der Frau Staatssekretärin?

Ich stelle die auch der Frau Staatssekretärin.

Ich habe das auch als Frage verstanden. Deswegen hatte ich quasi auf einen Rückgang hingewiesen, wenngleich ich Ihren Einwand, dass man na

(Abg. Henfling)

türlich auch vielleicht noch die Höhe oder die Stärke des Rückgangs wissen möchte, verstehe, verweise dabei aber auf meine Antwort hinsichtlich der Parlamentarischen Kontrollkommission.

Es gibt noch eine zweite Nachfrage der Fragestellerin.

Gestatten Sie mir da die Anmerkung, dass ich keinerlei Zugriff auf die Parlamentarische Kontrollkommission habe, Punkt 1, weil da niemand von uns drinsitzt und Punkt 2, selbst wenn jemand drinsäße, er nur meiner Fraktionsvorsitzenden berichten dürfte. Ich sehe da schon eine Missachtung des Fragerechts der Abgeordneten an dieser Stelle.

Das war jetzt eine Anmerkung. Kommt noch eine zweite Nachfrage oder nicht? Dann gibt es jetzt keine weitere Nachfrage, auch nicht aus der Mitte des Raums. Wir kommen zur nächsten Anfrage von Frau Abgeordneter Dr. Martin-Gehl in der Drucksache 7/7797. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Besoldungsstrukturen im Bereich des Thüringer Justizvollzugs

Seit Jahren fordern Justizvollzugsbedienstete in Thüringen und deren Interessenvertretungen Veränderungen in ihren Besoldungsstrukturen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Beförderungen und die Wiedereinführung des Anwärtersonderzuschlags. In diesem Zusammenhang wird auf die steigenden Anforderungen an die Tätigkeit im Justizvollzug ebenso verwiesen wie auf das Problem der Personalgewinnung, wobei Thüringen dabei im Wettbewerb mit Bediensteten in anderen Tätigkeitsfeldern und anderen Bundesländern steht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich derzeit die Besoldungsstruktur im Bereich des Justizvollzugs in Thüringen dar – insbesondere im Hinblick auf die Einstellungssituation und die nachfolgenden Beförderungsmöglichkeiten – Stichwort „Beförderungsstau“ –?

2. Wie bilden sich die wachsenden fachlichen Anforderungen an die Tätigkeit im Justizvollzugsdienst in Thüringen derzeit in der Besoldungsstruktur ab bzw. wie sollen sich diese nach Ansicht der Lan

desregierung in Zukunft in der Besoldungsstruktur abbilden?

3. Wie stellt sich derzeit die Situation hinsichtlich der Personalgewinnung im Bereich des Justizvollzugs in Thüringen dar – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, insbesondere mit denen, die einen Anwärtersonderzuschlag zahlen?

4. Welche Maßnahmen sind von der Landesregierung mit Blick auf den kommenden Landeshaushalt in Sachen Besoldungsstruktur und Personalgewinnung für den Thüringer Justizvollzug geplant, um sicherzustellen, dass Bedienstete im Justizvollzug in angemessenen Zeiträumen befördert werden und grundsätzlich keine Ruhestandsversetzungen im Eingangsamt erfolgen?

Vielen Dank. Und es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf den Rängen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin-Gehl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es befanden sich zum Stichtag 01.04.2023 777 Bedienstete im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst, 72 im gehobenen Dienst und 30 im höheren Dienst. Die 777 Bediensteten im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst teilen sich auf die Besoldungsgruppen wie folgt auf: 291 Justizvollzugsobersekretäre – A7, 321 Justizvollzugshauptsekretäre – A8, 141 Justizvollzugsamtsinspektoren – A9 und 24 Justizvollzugsamtsinspektoren mit Zulage – A9Z. Die 72 Bediensteten im gehobenen Dienst teilen sich auf die Besoldungsgruppen wie folgt auf: elf Sozialinspektoren – A9, sieben Sozialoberinspektoren – A10, acht Sozialamtfrauen bzw. ‑männer – A11, ein Sozialamtsrat – A12, elf Justizvollzugsinspektoren – A9, 17 Justizvollzugsoberinspektoren – A10, acht Justizvollzugsfrauen bzw. -männer – A11, sieben Vollzugsamtsräte – A12, ein Vollzugsamtsoberamtsrat – A13, ein Lehrer im Justizvollzug – A12. Die 30 Bediensteten im höheren Dienst teilen sich nach Besoldungsgruppen wie folgt auf: acht Psychologieräte, zehn Psychologieoberräte, vier Regierungsräte, vier Oberregierungsräte, drei Regierungsdirektorinnen bzw. ‑direktoren und ein leitender Regierungsdirektor.

(Staatssekretärin Schenk)

Seit dem Jahr 2020 wurden folgende Beförderungen im Justizvollzug ausgesprochen: 164 Beförderungen im mittleren Dienst, fünf Beförderungen im gehobenen Dienst, fünf Beförderungen im höheren Dienst. Zudem sind für das laufende Jahr 70 Beförderungen für den mittleren Dienst, acht Beförderungen für den gehobenen Dienst und zwei Beförderungen für den höheren Dienst in die Haushaltsplanung aufgenommen.

Im Ergebnis ist ein Beförderungsstau nicht erkennbar. Wenn ein solcher je bestanden hat bzw. besteht, so ist dieser ausschließlich auf Anträge auf gerichtliche Entscheidung im Beförderungsverfahren zurückzuführen. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Verwaltungsgericht im Fall eines gerichtlichen Eilantrags gegen eine Beförderung auferlegt, das gesamte Verfahren in dieser Beförderungsgruppe bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens auszusetzen. Da die Verfahrensdauer regelmäßig ein Jahr oder länger dauert, entsteht für die betroffene Anstalt in dieser Besoldungsgruppe regelmäßig eine nicht unerhebliche Verzögerung bei den Beförderungen.

Zu Frage 2: Der Thüringer Justizvollzug hat im Jahr 2018 eine Beschreibung und anschließend auch Bewertung aller Dienstposten der Justizvollzugsanstalten vorgenommen. In diesem Rahmen wurden auch neue Aufgaben und fachliche Anforderungen einbezogen und in der Bewertung berücksichtigt. In der Konsequenz wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Hebungen von Stellungen, insbesondere im mittleren Dienst beantragt und auch bewilligt. So konnten im Jahr 2021 100 Stellen von A7 in die A9 gehoben werden. Im Jahr 2023 folgten zehn Stellenhebungen von A9 in A9 mit Zulage.

Zu Frage 3: Der Justizvollzug zahlt im Einstellungsjahr 2023 jedem Anwärter des mittleren und des gehobenen Dienstes einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf das Grundgehalt. Inwieweit sich der Zuschlag positiv in der Personalgewinnung widerspiegelt, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Trotz des Anwärterzuschlags konnte das Ziel zum 01.04.2023, 20 Anwärter in den mittleren Dienst einzustellen, nicht ganz erreicht werden, es begannen nur 17 Anwärter ihre Ausbildung. Deshalb ist geplant, den Durchgang zum 01.10.2023 mit 23 Anwärtern zu besetzen, um das Ziel der Einstellung von 40 Anwärtern im gesamten Jahr zu erreichen.

Da dieses zweite Auswahlverfahren derzeit erst beginnt, kann noch nicht abschließend eine Aussage dazu getroffen werden.

Das Auswahlverfahren im gehobenen Dienst wurde im vergangenen Monat durchgeführt, die fünf aus

geschriebenen Stellen können aus heutiger Sicht mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen besetzt werden. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist leider nicht möglich, da keine konkreten Zahlen vorliegen.

Grundsätzlich haben aber alle Länder – ungeachtet, ob sie einen Anwärterzuschlag zahlen oder nicht – Schwierigkeiten, ihre Stellen mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen zu besetzen. Hier zeichnet sich in allen Bundesländern ein wachsendes Konkurrenzverhältnis zur Polizei, aber auch zu anderen Landes- und Bundesbehörden sowie den Kommunen ab.

Zu Frage 4: Hier sei zunächst dargelegt, dass in den vergangenen Jahren Bedienstete nur im Einzelfall im Eingangsamt in den Ruhestand eingetreten sind. Konkret wurden bzw. werden im Jahr 2020 vier Bedienstete, 2021 drei Bedienstete, 2022 vier Bedienstete, 2023 null Bedienstete und 2024 ein Bediensteter mit der Besoldungsgruppe A7 in den Ruhestand versetzt.

Um auch diese Einzelfälle zu verhindern und sicherzustellen, dass die Beamten, die eine entsprechende Leistung, Eignung und Befähigung im Justizvollzug zeigen, künftig in angemessenen Abständen befördert werden, sind mehrere Maßnahmen geplant. Zunächst sollen in den kommenden Jahren Beförderungen in dem gleichen Umfang wie bereits in den letzten zwei Jahren ausgegeben werden. Zudem werden die Stellenobergrenzen geprüft und in dem Bereich, in dem die gesetzlichen Vorgaben noch Hebungen zulassen, weitere Erhebungen auch beantragt. Sollte der Justizvollzug nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die vorhandenen Stellen nicht ausreichen, werden wir meiner Meinung nach innerhalb der Landesregierung die Aufhebung der Stellenobergrenze bzw. zumindest eine prozentuale Anhebung zu diskutieren haben.

Schließlich werden für den kommenden Haushalt Stellenmehrungen beantragt, die dafür Sorge tragen sollen, dass der Justizvollzug seinen Anstalten Personal in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen kann. Hinsichtlich der Personalgewinnung soll der bereits eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden. So verfügt der Vollzug über ein Öffentlichkeitsteam, das für das Berufsfeld des Justizvollzugsbediensteten auf Messen, Ausstellungen und bei Veranstaltungen sowie in Schulen wirbt. Zudem wird der Thüringer Justizvollzug bereits in zwei Imagefilmen präsentiert. Ferner wird sich der Justizvollzug und werde ich mich auch in den kommenden Jahren für die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlags einsetzen, um die Ausbildung im Justizvollzug attraktiver zu machen und auch älteren

(Ministerin Denstädt)

Bewerbern die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards während der Ausbildung zu garantieren.

Schließlich werden in diesem Jahr erstmalig zwei Einstellungstermine für die Ausbildung im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst angeboten, sodass flexibler auf interessierte Bewerber und Bewerberinnen eingegangen werden kann.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen?

Nein, vielen Dank.

Keine Nachfragen, danke schön. Dann kommen wir zur zwölften und damit heute letzten Anfrage, der des Kollegen Wolf in der Drucksache 7/7798. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident.

KI-Systeme im Bildungsbereich in Thüringen

In den letzten Wochen und Monaten sind neue Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz auch in den Thüringer Schulen genutzt worden. Dies führte zu Verunsicherungen und Nachfragen. Die Kultusministerkonferenz hat sich bereits mit diesem Thema erstmalig befasst, die Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schülerinnen und Schüler fragen verstärkt nach, wie eine pädagogisch nutzbringende und rechtssichere Anwendung in Thüringen umgesetzt werden kann. In der Öffentlichkeit werden sowohl Moratorien als auch eine Nutzung unter Voraussetzung datenschutzrechtlicher Aspekte gefordert. Eines der Probleme ist, dass nahezu alle Programme und Server nicht in der EU stehen und damit keiner direkten Einflussnahme unterworfen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Nutzung von KI-Systemen, wie etwa ChatGPT bzw. andere textbasierte Dialogsysteme, durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer schulischen Verpflichtungen?

2. Welche fachlichen Empfehlungen gibt es zur technischen Anwendung von KI-Systemen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auch im Hinblick auf die Anpassung an die dynamische Entwicklung der Systeme?

3. Sieht die Landesregierung derzeit die Notwendigkeit einer rechtlichen Neuausrichtung zur rechtssicheren Anwendung von KI-Systemen, wenn ja, welche?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Nutzung von KI-Systemen für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Leistungsfeststellungen unter Bezugnahme auf die rechtlichen Grundlagen, über die sie wie informiert werden?