Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Baum von der Gruppe der FDP das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Kollegin Martin-Gehl sehr dankbar, dass sie ihre Redezeit dafür genutzt hat, das sehr ausführlich zu erläutern. Ich habe nicht so viel. Dann kann ich auf andere Punkte eingehen. Vielen Dank dafür.
Wir beschäftigen uns heute bei der Beratung dieses Gesetzes neben den Kosten, die Frau Dr. Martin-Gehl schon angesprochen hatte, vor allem mit einer Personengruppe in der Justiz, die vielleicht zahlenmäßig überschaubar, aber doch enorm wichtig ist. Denn sie tragen wesentlich zu diesem einen Verfassungsgrundsatz bei, nämlich dem Anspruch auf gleichen Zugang zum Recht. Gleicher Zugang zum Recht muss auch dann bestehen, wenn Sprachbarrieren bestehen und die rechtsuchenden Personen entweder der deutschen Sprache oder der deutschen Lautsprache nicht mächtig sind. Dafür braucht es Sprachmittler, also Menschen, die dolmetschen oder Schriftstücke übersetzen – Dolmetscher, Übersetzer, Gebärdendolmetscher, Frau Martin-Gehl hat sie alle erwähnt.
Der Bund hat in dem Rahmen die Regelungskompetenz für den Bereich der Gerichtsdolmetscher an sich gezogen und damit auch vereinheitlicht. Dadurch hat sich für die Landesgesetzgebung Veränderungsbedarf ergeben. In Thüringen kommt hinzu, dass wir in dem einen Gesetz nicht nur die Gerichtsdolmetscher regeln, sondern eben auch all jene, die in den Staatsanwaltschaften und für die Notare zuständig sind, was die ganze Sache noch ein bisschen verkompliziert und komplexer macht, sodass hier entsprechende Anpassungen vorzunehmen waren. Grundsätzlich sollten aus der Sicht der Freien Demokraten die Regelungen für Sprachmittler – ich vereinheitliche sie jetzt mal unter diesem einen Begriff – gebündelt werden, weil das die Strukturen vereinfacht, transparenter macht und auch dafür sorgt, dass wir bundesweit eine gleichbleibende Qualität an den Gerichten haben. Ein positiver Nebeneffekt, den wir durch einheitliche Standards an der Stelle haben: Es kann auf zertifizierte Sprachmittler auch in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden, auch auf diejenigen,
schiedenen Arten von Sprachmittlerleistungen vor – auch darauf hat die Berichterstatterin bereits hingewiesen. Ein entsprechender Vorschlag des Notar bundes wurde in den Änderungsantrag der Koali tionsfraktionen dann auch aufgenommen.
Gegenstand des Änderungsantrags ist darüber hin- aus eine Klarstellung, wie mit den vor Inkrafttreten des Gesetzes schon erteilten Beeidigungen für Dolmetscher und Übersetzer umzugehen ist. Während für die Gerichtsdolmetscher für diese Altfälle uneingeschränkt das Dolmetschergesetz des Bundes gilt, bedarf es nun für die übrigen Sprachmittler einer Übergangsregelung in unserem Gesetzentwurf, denn es stellt sich konkret die Frage, ob die bereits erteilten Beeidigungen für die Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke und der Gebärdensprachdolmetscher sowie die Ermächtigungen der Übersetzer mit Inkrafttreten des Landesgesetzes nach den veränderten Vorgaben des Bundes hinfällig werden oder neu beantragt werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass für diese Sprachmittler die bereits erfolgten Beeidigungen fortgelten sollen – das ist auch bereits benannt worden. Durch diesen Bestandsschutz wird sichergestellt, dass Sprachmittler trotz Rechtsänderung weiterhin uneingeschränkt in der Thüringer Justiz zur Verfügung stehen.
Nun handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz- entwurf um ein Mantelgesetz, das heißt, es enthält noch weitere Regelungsgegenstände. Das betrifft neben einer Reihe redaktioneller Änderungen und Anpassungen landesrechtlicher Regelungen an geänderte Bundesgesetze unter anderem auch eine Änderung des Thüringer Justizkostengesetzes im Bereich des Betreuungsrechts. Konkret geht es darum, dass ehrenamtliche Betreuer nach Bundesrecht ab dem 01.01.2023 zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Betreuungsbehörde unter anderem eine Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen haben. Dafür entstehen regelmäßig Gebühren, mit denen dieses verantwortungsvolle Ehrenamt nicht belastet werden sollte. Deshalb wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insoweit eine Anpassung zur Gebührenfreiheit festgelegt. Ich erwähne diese spezielle Anpassung des Thüringer Justizkostengesetzes deshalb, weil sich daraus die in den Änderungsantrag aufgenommene gesplittete Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes erklärt. Das Gesetz soll danach in Zukunft, nämlich ab 01.06.2023, in Kraft treten. Nur für die Regelung zur Gebührenfreiheit ehrenamtlicher Betreuer für die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis soll das Gesetz rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten, um hier einen Gleichklang mit der bundesgesetzlichen Regelung sicherzustellen.
die zum Beispiel aus Thüringen kommen. Insofern vereinfacht das die Einsatzmöglichkeiten der Einzelnen.
Ich möchte auf eine Sache hinweisen, die für uns in der Ausschussberatung ziemlich wichtig war. Wir hatten bereits, als das Gesetz in das Plenum kam, gehört, dass es Unsicherheiten aufseiten der Gerichtsdolmetscher, der Dolmetscher und Übersetzer gab. Hier mein herzlicher Gruß an Frau Falak Rihawi-Cornelius oder auch Frau Eisenschmidt, die wahrscheinlich jetzt nicht mehr am Livestream sitzen, da sie noch ein paar andere Dinge zu tun haben, als darauf zu warten, dass ihr Tagesordnungspunkt zum Aufruf kommt. Aber ich bin sehr froh, dass wir im Ausschuss dafür werben konnten, eine Anhörung zu machen, um mit den Betroffenen an der Stelle noch mal ins Gespräch kommen und herausfinden zu können, ob das, was sich die regierungstragenden Fraktionen hier vorgestellt haben, was mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, am Ende auch so funktioniert. Es gab die eine oder andere Unsicherheit. Frau Dr. Martin-Gehl ist auf den Änderungsantrag eingegangen, der aus dieser Anhörung auch resultieren konnte. Das war uns sehr wichtig. Ich habe mich darüber sehr gefreut, dass wir da im Gespräch dazu kommen konnten, die Anhörung durchzuführen. Es macht also durchaus einen Unterschied, ob die Freien Demokraten hier im Thüringer Landtag mitmachen. Ich freue mich, dass wir in Thüringen die Beschlüsse des Bundes adaptiert und so eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern geschaffen haben, aber eben auch diese Einmaligkeit, die wir in Thüringen haben, alle Sprachmittler in einem Gesetz zu regeln, trotzdem beibehalten können.
In diesem Sinne hoffe auch ich, dass wir hier im Plenum eine Mehrheit für den geänderten Gesetzentwurf kriegen, und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Doch, Herr Abgeordneter Schard von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja schon viel gesagt worden. Insofern will ich es auch recht zügig machen und meine Ausführungen kurzhalten.
Die bestehende Regelungslücke hätte ja bereits zu Beginn dieses Jahres geschlossen werden sollen. Der Bund hat auch das Recht der Gerichtsdolmetscher zum 1. Januar 2023 bundeseinheitlich geregelt. Die Folge wäre, wenn wir hier in Thüringen das Gesetz nicht anpassen, dann hätten wir unterschiedliche Voraussetzungen, nämlich zum einen die auf Bundesebene für die Gerichtsdolmetscher und zum anderen die für die anderen Dolmetscher, die beispielsweise bei den Staatsanwaltschaften und Notaren tätig sind. Leider hat sich auch die Befassung in diesem Gremium insgesamt zeitlich etwas verzögert, weil zum einen die Sachlage sehr spät im Ausschuss eingebracht wurde, dann auch festgestellt wurde, dass die Landesregierung zunächst verpasst hatte, eine richtliniengemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Nachdem die Justizministerin uns dann versichert hat, dass das nachgeholt worden ist und insofern die formellen Voraussetzungen nunmehr auch vorliegen, hat der Ausschuss dann entsprechend auch hier sein Votum abgegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Dolmetscher und Übersetzer, die einen Eid abgelegt haben, leisten für Gerichte und Staatsanwaltschaften und natürlich auch Notare einen wertvollen Beitrag für eine funktionierende Rechtspflege und die Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, unsere landesrechtlichen Regelungen zum Gerichtsdolmetscherwesen entsprechend anzupassen und zu einer bundesweit einheitlichen Rechtslage für alle Beteiligten zu gelangen.
Deswegen und auch aufgrund der sehr eindeutigen Ergebnisse im Rahmen der Anhörung im Ausschuss haben wir auch im Justizausschuss zugestimmt und aus unserer Sicht steht der Verabschiedung des gegenständlichen Gesetzentwurfs heute auch nichts im Wege. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Dann frage ich, ob es jetzt noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das sehe ich nicht. Dann spricht für die Landesregierung Frau Justizministerin Denstädt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und am Livestream, zum Gesetz selbst wurde nunmehr genug ausgeführt. Die Landesregierung hatte dazu in der
94. Plenarsitzung am 10. November letzten Jahres eingeführt. Ich möchte mich an dieser Stelle auf den Dank für die konstruktiven Beratungen beschränken. Mein Dank gilt im Besonderen auch dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die konstruktiven Beratungen. Hier erhielten neben den bereits durch mein Haus angehörten Interessenverbänden und Institutionen weitere Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Durch die Vielzahl erfolgter breit gefächerter Anhörungen wurde der Gesetzentwurf einem großen Adressatenkreis bekannt. Ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf einer in jeder Hinsicht transparenten und breiten Erörterung.
Mein Dank gilt unter anderem dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer für seine aus dem Blickwinkel der Praxis der Übersetzerinnen und Übersetzer wertvollen Anregungen.
Diese fanden Eingang in den vorliegenden Gesetzestext. Damit müssen in Thüringen Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits seit vielen Jahren aufgrund ihrer Qualifikation ermächtigt sind, nicht erneut ein Zulassungsverfahren durchlaufen, es genießt Bestandsschutz.
Schließlich möchte ich auch nicht versäumen, der Landtagsverwaltung an dieser Stelle meinen Dank für den konstruktiven Austausch hinsichtlich der Notwendigkeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 im Gesetzgebungsverfahren auszusprechen. Zur Beachtung dieser Richtlinie liegen Ihnen mein Schreiben vom 17. April 2023 in Vorlage 7/5069 sowie die Niederschrift meiner diesbezüglichen Ausführungen in der letzten Sitzung des Justizausschusses vor. Ich gehe davon aus, dass mit der darin enthaltenen Dokumentation und der beschriebenen Verfahrensweise alle von der Landesregierung zu erbringenden Notwendigkeiten zum Gesetzgebungsverfahren abgegolten sind. Abschließend danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/7817 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Gibt es Stimmenthal
Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6557 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen durch die Fraktion der AfD. Damit ist auch der Gesetzentwurf beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, und da bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zustimmen möchte. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Tagesordnungspunkt 2 gleich zwei Anträge enthält und wir uns kurz vor 13.00 Uhr befinden, gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich jetzt bereits die Mittagspause ausrufe. Wir sehen uns hier wieder um 13.25 Uhr und da haben wir noch mal zwei Wahlgänge auf der Tagesordnung. Danach geht es in die Fragestunde.
Die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses werden gebeten, sich in 5 Minuten, also kurz vor 13.00 Uhr, zu einer kurzen Sondersitzung im Raum F 101 einzufinden.
Meine Damen und Herren, wir haben schon 5 Minuten zugegeben. Das sollte jetzt dazu motivieren, wieder dem ganz normalen politischen Geschäft nachzugehen.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7807 -
Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Die erste Anfrage ist die Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/7736. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Mögliche Einflussnahme von Mitgliedern der Landesregierung auf Bedienstete der Thüringer Staatsanwaltschaften?
Thüringer Staatsanwaltschaften sind aufgrund der beamtenrechtlichen Regelungen und der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes weisungsgebunden. Damit könnte die Landesregierung Einfluss auf die Durchführung und inhaltliche Ausgestaltung von strafrechtlichen Ermittlungen nehmen.
1. Hat der Ministerpräsident oder ein Mitglied der Landesregierung direkt oder indirekt Einfluss auf die Einleitung oder Durchführung von Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft aufgrund von Inhalten der Prüfberichte des Landesrechnungshofs zu Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden genommen?
Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durch- geführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen für eine erste Wahlwiederholung wurde durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Torben Braga.