und auch Herrn Kemmerich. Niemand hier hat Ihr Recht infrage gestellt, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wir haben ihn sogar begrüßt. Wir haben ganz klar gesagt – das kann ich für meine Fraktion nur wiederholen –: Ja, wir wollen die Aufklärung, aber wir meinen es sehr ernst mit der Aufklärung.
Das haben Sie ja auch noch so gemeint, zumindest als Sie den Text für Ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geschrieben haben. Denn ich möchte Ihnen kurz vorlesen – der liegt Ihnen ja noch nicht vor –, da heißt es auf Seite 8 – das ist noch Teil der Punkte, die auch beschlossen werden sollen – unter Punkt 3 – es gibt drei Punkte, die jeweils noch untersetzt sind –: „inwiefern und inwieweit sich das unter den Ziffern 1 und 2 untersuchte Regierungshandeln unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtslage unterscheidet von dem Regierungshandeln der sich vom 30. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2014 im Amt befindlichen Landesregierung.“ Also auch das soll untersucht werden. Wenn also auch das vergleichend herangezogen werden soll
ich weiß, Sie wollen es nur teilweise, das hat ja auch Gründe –, dann brauchen wir dazu natürlich auch Erkenntnisse. Und da ist die allererste Frage: Wo ist eigentlich der abschließende Rechnungshofbericht dazu? Es gibt ihn nicht. Diese Überprüfung ist abgebrochen worden. Nicht beachtet wurde dabei auch die Thüringer Staatskanzlei. Auch eine spannende Frage: Warum eigentlich nicht? Das sind alles Fragen, die wir uns dann tatsächlich im Untersuchungsausschuss vornehmen können.
Wir wollten sogar noch weitergehen, um eine Vergleichbarkeit zu haben, und auch die Legislatur von 2004 bis 2009 mit einbeziehen. Dieser Punkt ist eben im Justizausschuss für problematisch angesehen worden, da er in der Tat im ursprünglichen Antrag bislang nicht vorgesehen ist. Nur deshalb haben wir ihn folgerichtig zurückgezogen. Spannend fände ich es trotzdem, sich auch diese Zeit anzuschauen, denn wenn es um umfassende Aufklärung geht...
Jetzt empören Sie sich doch nicht so! Wir wissen doch alle, wer in der Zeit regiert hat und wer nicht, oder? Ist doch klar, warum Sie sich jetzt so aufregen.
Lange Rede, kurzer Sinn. Wir wollen auch keinen Zeitverzug, das war auch noch ein schöner Vorwurf von Ihnen. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden Zeit verlieren wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie wollten eine Sonderplenarsitzung, um den Untersuchungsausschuss überhaupt ins Leben zu rufen,
und das verkünden Sie parallel zu einer laufenden Plenarsitzung, statt einfach zu beantragen, es auf die Tagesordnung zu nehmen. Das haben wir dann für Sie übernommen.
Das machen wir gern, gar keine Frage. Ich sage Ihnen auch: Schauen Sie sich einfach das Untersuchungsausschussgesetz an, und zwar § 3. Den haben wir sehr ernst genommen. Wir wollen den Kernbereich eben nicht verändern – ganz und gar nicht. Ich habe eben aus Ihrem eigenen Antrag zitiert. Dazu gibt es auch noch eine schöne Passage in der Begründung auf Seite 11. Im Gegenteil, wir wollen es nur ernst nehmen und genau hinschauen.
Und jetzt, Herr Bühl, zu Ihrer Aussage, wir würden bislang nur mauern, wenn es um Aufarbeitung geht. Wer hat denn den Antrag im eigens anberaumten Ausschuss für Europa, Kultur und Medien gestellt, der detailliert ganz viele Fragen beinhaltet hat?
Und welche Fraktion – liebe CDU, jetzt tut es ein bisschen weh – war es, die verhindert hat, dass genau darüber gesprochen wurde?
Sie haben infrage gestellt, ob dieser Ausschuss überhaupt darüber reden kann. Und da frage ich Sie schon: Geht es Ihnen um umfassende Aufklärung oder nicht? Warum haben wir den Ausschuss für
Europa, Kultur und Medien gewählt? Warum? Soll ich Ihnen sagen, warum? Weil die Staatskanzlei dafür zuständig ist.
Erinnern Sie sich bitte an all Ihre Kleinen Anfragen. Wer hat die Kleinen Anfragen beantwortet? Der Chef der Staatskanzlei. Der Chef der Staatskanzlei hat nur diesen Ausschuss, um dort Rede und Antwort zu stehen. Er ist selbstverständlich auch in den Haushalts- und Finanzausschuss gekommen, um auch dort Rede und Antwort zu stehen. Wer aber keine Antworten wollte, das waren Sie.
Natürlich. Wir haben es beantragt, Sie haben den Antrag gar nicht zugelassen. Sie haben sich dazu die Expertise der Landtagsverwaltung gesucht. Und jetzt wird es spannend:
Dort fanden Sie die Landtagsverwaltungsexpertise gut und richtig, weil Ihnen ein Mitarbeiter gesagt hat, das sei nicht Gegenstand dieses Ausschusses.
Heute im Justizausschuss haben Sie die Position der Landtagsverwaltung plötzlich nicht mehr für so richtig befunden, weil sie nicht Ihrer Meinung entsprach.
Sehr geehrte Damen und Herren – ja, Herr Tischner, Sie haben gut lachen, ist schon klar –, ich will es noch mal ganz deutlich sagen: Uns geht es um Aufarbeitung. Und ja, wir wollen, dass Politik auch das Ansehen genießen kann, was sie braucht. Ich sage Ihnen ganz offen, wir brauchen Beamtinnen und Beamte natürlich nach der Bestenauslese. Aber wenn ich mir die Ministerinnen und Staatssekretärinnen angucke, dann sind die in einer anderen Rolle, und dann will ich an dieser Stelle auch keinen Beamtenstaat – auch darüber werden wir diskutieren müssen –,
jedenfalls nicht ausschließlich. Denn da geht es um politische Einschätzungen, Haltungen und Erfahrungen. Genau das müssen wir diskutieren und übrigens auch den Grundsatz, dass alle öffentlichen Ämter für jede und jeden zugänglich sein müssen.
Auch das ist eine spannende Frage und ich freue mich auf die Debatte dazu im Untersuchungsausschuss.
So, wir haben immer noch eine Rednerliste, für die man sich auch geordnet zu Wort melden kann. Der Nächste auf dieser Rednerliste ist Herr Abgeordneter Dittes von der Fraktion Die Linke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, diejenigen, die uns hier zurufen, wir wären diejenigen, die die Beratung verzögern würden, will ich vielleicht noch mal daran erinnern, dass diese Bera
tung hier stattfindet, weil es die drei Fraktionen Linke, Grüne und SPD beantragt haben. Sie haben versucht, das heute früh noch zu verhindern.
Herr Zippel, bleiben Sie doch mal ganz ruhig, Sie werden Gelegenheit haben, auch noch reden zu können.
Da Herr Schard bei seiner Begründung hier gesagt hatte, es geht darum, aufzuklären, was der Rechnungshof als systematischen Verstoß und Rechtsbruch dargestellt hat, will ich vielleicht doch noch mal an die Ausgangssituation erinnern, worüber wir eigentlich reden, weil es auch für die Öffentlichkeit interessant ist.
Sie haben darauf verwiesen, es gibt im Grundgesetz in Artikel 33 Abs. 2 die Bestenauslese für den öffentlichen Dienst. Es ist vorgeschrieben, jeder muss nach Eignung, Befähigung den Zugang zu allen Ämtern haben. Nun gibt es allerdings auf Initiative Ihrer Partei, der CDU, eine Rechtslage in Thüringen, die für Staatssekretäre, für persönliche Mitarbeiter von Ministern und Staatssekretären, für Büroleiter, für Pressesprecher in den Ministerien, also für eine Vielzahl von Menschen, die Teil dieser Regierung sind, eine Regelung, die sagt, von einer Ausschreibung kann abgesehen werden.
Was passiert? Der Rechnungshof macht eine Prüfung der Besetzungsverfahren in genau diesen Bereichen von Staatssekretären, persönlichen Mitarbeitern, Büroleitern, Pressesprechern und stellt fest, dass keine Ausschreibungen rechtskonform stattgefunden haben. Das ist der Ausgangspunkt. Daraus schlussfolgert der Rechnungshof, dass es keine Bestenauslese gab, weil er die nicht nachvollziehen konnte, da es ja keine Ausschreibung gegeben hat.