die mutmaßlich der größte Untreueskandal in der Geschichte dieses Landes sind, den Sie kleinzukochen versuchen. Das kann ich aus Ihrer Sicht völlig verstehen. Wir lehnen das ab. Wir verlangen Aufklärung.
Ich gehe jetzt mal in der Reihenfolge der Wortmeldungen vor, wie sie mich hier erreicht haben, da ist Nächster Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuschauerinnen auf der Tribüne, es geht eben nicht um Klamauk, sondern es geht um eine grundfeste Struktur im deutschen Beamtenapparat. Es gibt den Artikel 33 Grundgesetz, der sieht die Bestenauslese vor. Um dieses Thema geht es hier. Dieses schreibt vor, dass Einstellungen nur wirtschaftlich und sparsam im Sinne des Gesetzgebers, der Steuerzahler und unseres Gemeinwohls sind, wenn sie denn die Bestenauslese gewährleisten. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das beste Personal, das ist unser Anspruch an den Beamtenapparat, an die öffentliche Verwaltung. Sachwissen, fachliche Leistung und Loyalität sind die Grundvoraussetzungen einer Einstellung. Das ist der Grundsatz einer stabilen Verwaltung, auch einer neutralen Verwaltung, der vorsieht und absichert, dass man
gegenüber dem politischen Apparat, gegenüber einer Regierung die Kontinuität und die Verlässlichkeit von öffentlichem Handeln gewährleisten kann. Ein Gegengewicht ist hier gefordert und keine Vermischung zwischen politischer Nähe und den entsprechenden Befähigungen.
Jetzt hat der Landesrechnungshof in einem Bericht festgestellt, dass hier womöglich sehr umfangreiche Verfehlungen gegen genau diese Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz durch diese Landesregierung begangen wurden, und zwar systematisch und schwerwiegend. Es ist das gute Recht, auch einer Minderheit in diesem Parlament – jetzt ausgedrückt durch die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP –, das in einem Untersuchungsausschuss untersuchen zu lassen. Dieser hat schon weitreichende Befugnisse, da muss ich Herrn Hoff widersprechen. Gestern im MDR hat er gesagt, auch im Untersuchungsausschuss kämen wir nicht weiter als im normalen parlamentarischen Verfahren. Ich glaube, da irrt er. Auch der Datenschützer, Herr Hasse, hat ausgeführt, dass hier gerade weitergehende Befugnisse gegeben sind. Deshalb ist es wichtig und würde ja auch sonst keinen Sinn machen, einen solchen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Es geht darum, dass hier mutmaßlich Personen ohne die nötige Qualifikation unbefristet eingestellt worden sind und damit durch zu hoch gewählte Dotierungen ein immenser Schaden – Kollege Bühl hat es gesagt –, mutmaßlich eine große Untreue gegenüber dem Land Thüringen entstanden ist. Ich sage es noch mal ausdrücklich und das ist das, was hier im Raume steht: Die Bestenauslese ist nicht durch politische Nähe, durch politische Einstellung zu ersetzen. Das ist das Prinzip und das soll Gegenstand dieser Untersuchung sein.
Der Untersuchungsausschuss ist auch deshalb wichtig, weil es uns in einer unmöglichen Art und Weise fast unmöglich gemacht wird, den Rechnungshofbericht einzusehen. Es ist in einem großen Raum. Man hat keine Ruhe, man kann keine technischen Hilfsmittel einsetzen. Es ist eben nicht möglich, dort eine vernünftige Arbeit durchzuführen. Nochmals: Es geht hier ausdrücklich – und deshalb ist es kein Spektakel, Frau Lehmann, auch wenn Sie es natürlich wegdrücken wollen, und wenn Sie da frei von Schuld und frei von schlechtem Gewissen wären, dann würden Sie sich nicht so haben – darum:
Wertung. Das kann man aufführen. Da ist es vielleicht ein Fingerzeig, dass man schlampig gearbeitet hat. Aber bis jetzt ist noch nicht nachgewiesen worden, was man nach Aufholung der Schlampigkeit nachweisen kann,
dass die zur Rede stehenden Personen gemäß der Bestenauswahl an die Stellen in der öffentlichen Verwaltung gekommen sind. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Der lastet auf dem Thüringer Steuerzahler, der lastet auf ganz Thüringen, aber er lastet auch auf dem Beamtenapparat. Ich habe höchsten Respekt vor diesen Menschen, die dort nach bestem Wissen und Gewissen nach einer fachlichen Qualifikation und Auswahl ihre Tätigkeit für den Freistaat Thüringen verrichten. Auch die wollen nicht, dass sie in den Verruf kommen, nicht nach diesem Kriterium behandelt worden zu sein, sondern eben nach dem Prinzip der Bestenauswahl. Das ist eine Grundlage unseres Staatsaufbaus und auch des Vertrauens der Bürger in unser staatliches Handeln. Es ist Gewaltenteilung, dass genau da eine Grenze zwischen Verwaltung und Landesregierung oder der Exekutive gezogen wird. Herzlichen Dank.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wenn Sie von Vertrauen sprechen, ist Scheinheiligkeit gemeint!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gehört zu den Grundrechten parlamentarischer Üblichkeiten. Deswegen würde uns allen vielleicht ein bisschen mehr Unaufgeregtheit im Tonfall gut zu Gesicht stehen. In der Sache selber ist hier jeder Streit immer willkommen. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner, fraktionslos.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die durch den Bericht des Landesrechnungshofs, der uns als Abgeordneten nur eingeschränkt zugänglich ist, ausgelöste Affäre, hat uns im Landtag bereits des Öfteren beschäftigt. Ein Untersuchungsausschuss ist die richtige Antwort darauf. Die Einstellungspraxis von Staatssekretären und hohen Beamten in Thüringen ist keine Lappalie. Wenn wir uns das Berliner Wirtschaftsmi
Das Grundübel dabei liegt allerdings schon in unserem Rechtsrahmen, der die Verschränkung von Legislative und Exekutive zulässt. Die Verschränkung öffnet Postenschacherei und Korruption Tür und Tor und verhindert eine tatsächliche und wirksame Kontrolle der Exekutive durch den Landtag.
Ich und die Bürger für Thüringen sind für eine strikte Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative und lehnen eine Vermischung von Amt und Mandat strikt ab. Um den Sumpf wirklich trockenzulegen, müssen aus unserer Sicht Ministerposten ebenso wie die von Staatssekretären ausgeschrieben werden, denn die Minister und Staatssekretäre müssen das umsetzen, was das Parlament beschließt, was die Thüringer Landesregierung ja bereits verweigert hat, und diese unterliegen auch der parlamentarischen Kontrolle. Ausschlaggebend ist die beste Fachexpertise, Führungs- und Sozialkompetenz unabhängig von einem Parteibuch. Ideologische Alleingänge wie zum Beispiel die Anweisung an Bildungseinrichtungen zum Gendern wären da nicht möglich.
Die Verschränkung der Säulen muss nachhaltig gelöst werden. Dies sollte nicht nur für Staatssekretäre, sondern auch für Minister gelten. Auch wenn dieser Tagesordnungspunkt nur über den Untersuchungsausschuss zu befinden hat, möchte ich trotzdem auch auf die Minister eingehen, denn wie ich bereits gesagt habe: Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken. Minister werden nach anderen Kriterien als Staatssekretäre berufen und in Thüringen haben wir einige Beispiele dafür.
Frau Dr. Bergner, wenn Sie vielleicht doch zum Tagesordnungspunkt reden könnten, denn zu den Ministern gibt es noch einen anderen Punkt.
Fachliche Statements sind Mangelware und das Betonen von inkompetenten Äußerungen, wie Atomstrom verstopfe die Leitungen, sollte jedem Naturwissenschaftler und mit logischem Denken ausgestatteten Menschen die Augen für dieses Problem öffnen.
Wichtiger als gute schauspielerische Leistungen sind fachliche Kompetenz in den Belangen „Umwelt“ und „Naturschutz“ sowie in der Energiepolitik. Kenntnisse von Naturgesetzen und physikalischen Zusammenhängen wären bitternötig, um unser Land nachhaltig in die Zukunft zu führen. Der Ministerpräsident könnte diesen Zustand durchaus beenden, weil er nach unserer Verfassung das alleinige Recht hat, Minister zu berufen und zu entlassen.
Er vergibt sein Recht, indem er den Weisungen von Fraktionen blind folgt. Er vergibt sein Recht, wofür er gewählt worden ist:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er folgt überhaupt keinen Weisungen von Fraktionen! Sie haben doch gar keine Ahnung, wovon Sie reden!)
Minister auszuwählen, die dem Wohl der Thüringer dienen. Und das ist in meinen Augen ein eklatantes Versagen.
Was für die Besetzung von Ministerposten gelten muss, ist genauso Grundlage für die Ernennung von Staatssekretären. Dadurch bekommen wir die Transparenz und die Fachkunde, die die Bürger verdienen. Insofern kann dieser Untersuchungsausschuss nur der Auftakt einer völlig anderen Personalpolitik in der Landesregierung sein,
wenn in Thüringen Politik für Menschen in diesem Land gemacht werden soll. Danke für die Aufmerksamkeit.
Ich darf noch mal an den Tagesordnungspunkt erinnern und darum bitten, sich auf den Untersuchungsgegenstand bzw. den Tagesordnungspunkt „Untersuchungsausschuss“ zu beschränken. Die nächste Rednerin ist Frau Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich gehe jetzt nicht auf den Beitrag von Frau Bergner ein, da sie ja auch nicht zum Thema gesprochen hat, sondern zum Ministergesetz – das wird demnächst auch noch auf der Tagesordnung stehen –, sondern ich will über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in dieser durchaus wichtigen Frage sprechen.
Ja, es ist ein Minderheitenrecht, und das hat auch niemand infrage gestellt. Deswegen sollten wir vielleicht einfach mal wieder schauen, was wir heute hier eigentlich besprechen. Die spannende Frage ist doch aber: Wovor haben Sie von CDU und FDP eigentlich Angst?