Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – ich wiederhole es: „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – „gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das ist das sogenannte Leistungsprinzip, noch bekannter unter dem Stichwort Bestenauslese. Wie wird das für die Landesbediensteten umgesetzt? Den Rahmen setzt Bundesrecht, das Beamtenstatusgesetz. Dort ist in § 9 festgelegt, dass die Bestenauslese bei der Ernennung zu beachten ist. Wichtig ist der Zeitpunkt. Deshalb wiederhole ich es noch mal: Zum Zeitpunkt der Ernennung muss der Kandidat die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung für das zu verleihende Amt besitzen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wa- ren übrigens dieselben Staatssekretäre, als Sie Ministerpräsident waren!)
Nun bleiben Sie doch mal ganz entspannt, wir reden doch hier über den Prüfbericht. – Die Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn sie trotzdem dem Prinzip der Bestenauslese zum Zeitpunkt der laufbahnrechtlichen Entscheidungen folgen. § 2 Thüringer Laufbahngesetz sieht vor: „Laufbahnrechtliche Entscheidungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Berücksichtigung des § 9 Thüringer Beamtenstatusgesetz[es] [...] und des § 8 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu treffen.“
Und jetzt zum Aufhänger des Problems, zu dem Einfalltor, § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz, heute schon viel zitiert: Danach bedürfen bestimmte Stellen nicht der Ausschreibung. Die Stellen der politischen Beamten, der Büroleiter und persönlichen Referenten der Leiter der obersten Landesbehörden, der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den obersten Landesbehörden. Jetzt wird es wichtig, auf die Details zu schauen, nämlich der Zeitpunkt der Ernennung und der Ausschreibung, das sind verschiedene Zeitpunkte. Wie gerade schon herausgearbeitet: Ausschreibung ersetzt nicht die Bestenauslese im Moment der Ernennung. Deshalb wird hier ein falscher Eindruck herausgearbeitet. Es ist abwegig zu behaupten, die ins Ermessen gestellte Ausschreibung würde bei der Ernen
nung das einzuhaltende Prinzip der Bestenauslese modifizieren – so das schöne Wort, nicht ersetzen. Hierzu gibt es keine gesetzgeberische Kompetenz und keinen gesetzgeberischen Willen, nein, es ist sogar widrig und verstößt gegen den Artikel 33 des Grundgesetzes.
Also, rechtlich höchst fragwürdig. Ich zitiere mal einen Satz, der in das Tätigsein dieser Landesregierung eingemeißelt gehört und der uns alle ermahnen sollte: „Defizite bei [der] Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung können nicht durch besonderes Vertrauensverhältni[s] ausgeglichen werden.“ Diese Missachtung ist der Vorwurf, das wird eben oft in Teilen der Bevölkerung Vetternwirtschaft genannt oder Ämterpatronage. Davor sollten wir höchsten Respekt haben.
Nun zur politischen Fragwürdigkeit dieser Aktion. Wie geht die Landesregierung unter Rot-Rot-Grün mit der Personalbesetzung von diesen Stellen um? Auch dieses wird vom Landesrechnungshof kritisiert. Oder anders gefragt: Hat die Landesregierung die Möglichkeiten zur Besetzung der Stellen ohne Ausschreibung als Einfallstor zur Umgehung des Prinzips der Bestenauslese ausgenutzt? Hierzu – und das ist auch Gegenstand des heutigen Antrags – fordern wir umfassende Aufklärung, einen detaillierten Bericht der Landesregierung und – auch das steht ganz klar drin – jedweden Stopp von Beförderungen auf Lebenszeit. Da droht ja scheinbar noch ein Fall; den letzten hatten wir Anfang März, in dem all das ignoriert worden ist. Genauso ist zu fordern, dass die widerrechtlich erlangten Dienstverhältnisse aufgelöst gehören, dass auch notfalls geprüft wird, ob nicht zu Unrecht erlangte Gehälter oder Aufwandsentschädigungen zurückerstattet werden.
Noch mal: Im Einzelfall drohen oder sind für den Steuerzahler schon Schäden in Millionenhöhe eingetreten. Ich zitiere nur noch mal eins aus den bekannten Berichten, da wurden dann auch Staatssekretäre aus Praktikantenentgeldern bezahlt. Ich denke, hier hat man sich vermutlich wirklich recht weit gebeugt, um sich mit im Vertrauen stehenden Menschen zu umgeben, die in keinster Weise die fachliche Kompetenz hatten.
Vielleicht schauen wir noch mal, warum das so wichtig ist. Es gab auch in den früheren Zeiten mal das Bonmot: Egal, wer unter mir Minister ist, die Ministerialbürokratie funktioniert, weil man sehr großen Wert darauf gelegt hat, dass die fachlich Besten an der Spitze der Abteilung der Ministerien standen und stehen. Das macht auch großen Sinn.
Das sehen wir ja auch oft bei vielerlei Versagen, wenn Gesetze heute nicht mehr die fachliche Tiefe haben und oftmals von Gerichten wieder kassiert werden.
Es ist unser aller Anspruch – und das ist uns die Bevölkerung auch wert –, die Besten der Besten an die Stellen der Ministerien, an die Stellen in der Verwaltung zu setzen. Da kann man auch nicht sagen – so wird ja der Eindruck in dem Antrag von Rot-Rot-Grün erweckt –, wenn Fachkräftemangel ist, dann braucht man das nicht mehr so genau nehmen.
Unser Freistaat, jeder Posten in der öffentlichen Verwaltung hat die Besten verdient. Da wollen wir auch keine Laschheit und kein Darüber-Hinweggehen sehen und da hilft es auch nicht, darüber zu philosophieren, wie denn Quereinsteiger in die Verwaltung können. Was ist denn „Quereinsteiger“ für eine Definition? Das Laufbahnrecht sieht ausdrücklich vor, dass jeder mit einem Hochschulabschluss und mit einem gleichwertigen beruflichen Abschluss – dafür gibt es umfangreiche …
Dafür gibt es umfangreiche Tatbestände und auch Rechtsprechungen. Also hat jeder den Zugang, wenn er denn die Kriterien erfüllt. Jeder hat den Zugang, in den öffentlichen Dienst zu gelangen. Und das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwas ausgrenzen. Nein, wir öffnen das für jeden Menschen, der die Qualifikation hat. Aber wir wollen es unter den Kriterien, denen sich jeder unterziehen muss. Das ist unsere Vorstellung von einer gut organisierten Landesverwaltung und Landesregierung, die das dann auch berücksichtigt.
Denken wir nun auch an den sogenannten einfachen Bürger, den Steuerzahler. Jeder weiß um die Leistungsbereitschaft und die täglichen Herausforderungen des Lebens. Sympathien zum Beamtentum und dessen Daseinsberechtigung sind in der öffentlichen Wahrnehmung schon in ständiger Diskussion und manchmal Gegenstand amüsanter Anekdoten. Ich sage es noch mal: Da draußen arbeiten die Leute gerade im Thüringer Mittelstand hart für jeden Euro, den sie erst mal selbst verdienen, dann auch versteuern und haben auch unter
allen Widrigkeiten der letzten Jahre zu leiden, unter Fachkräftemangel, Lieferengpässen und was man alles zu nennen hat. Und wenn hier der Eindruck entsteht, dass wir einen Selbstbedienungsladen an der Spitze dieses Landes durch diese rot-rot-grüne Landesregierung haben, dann hat das auch Einfluss auf die Motivation derjenigen, die jeden Tag fleißig zur Arbeit gehen und über alles nachdenken – Vorruhestand, Auswandern, ich weiß nicht was.
Auch das sollten wir sehr ernst nehmen, damit wir hier nicht weiter das Vertrauen in das politische System erschüttern. Es ist schon in großem Maße erschüttert,
es ist schon in großem Maße erschüttert und das macht auch Ihr Zwischenrufen nicht besser. Halten Sie einfach mal den Rand!
Es ist eben schon mal gesagt worden: Es gibt kein gleiches Recht im Unrecht. Deshalb schauen wir uns an, was diese Landesregierung, diese im Amt befindliche Landesregierung in ihrer Amtszeit jetzt gemacht hat. Das ist Gegenstand der heutigen Beratung, das ist Gegenstand des Berichts des Landesrechnungshofs und das ist nun mal auch Gegenstand der Aufklärung.
Es ist beantragt worden, die Anträge an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justizausschuss unter Federführung des Haushaltsausschusses zu überweisen. Wir werden dem zustimmen – natürlich. Und ich wiederhole es gern auch hier vom Pult noch mal: Wenn die Landesregierung nicht schnell zu erkennen gibt – und das war heute kein Zu-erkennen-Geben, das, was von Prof. Dr. Hoff vorgetragen worden ist, war nichts, was der Aufklärung nachkommt, sondern nur, ja, alles nicht so schlimm, aber in der Zukunft machen wir es besser.