Protocol of the Session on March 28, 2023

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist aber eine gute Frage!)

Das ist doch halsbrecherisch aus Sicht der regierungstragenden Parteien, das ist auch halsbrecherisch aus Sicht der jeweiligen Minister. Deswegen sind gerade die besten Leute auf dieser Stelle, in dieser Konstellation, persönlich wie auch politisch, die diese Arbeit übernehmen. Und weil das so ist, weil bestimmte Systematiken auch mit politischen Regierungswechseln verbunden sind, sollten wir die Gelassenheit haben, auch den Bericht sachlicher zu diskutieren, als Sie das heute getan haben.

Deswegen komme ich auf einige Wertungen, Frau Butzke – herzlich willkommen im Landtag! –, aus Ihrem Bericht zurück und will sie selbst zum jetzigen Zeitpunkt aus meiner Sicht einer Bewertung unterziehen. Es wurde schon gesagt: Der Landesrechnungshof ist kein Gericht, er ist auch nicht per se frei von Kritik, sondern wir diskutieren die Ergebnisse des Sonderberichts. Es sind Hinweise, die beinhalten natürlich Kritik und sie haben vor allem eine Funktion: Sie sollen zukünftiges Handeln praktisch verändern und Rechtssicherheit insbesondere bei der Verwendung von öffentlichen Geldern herstellen. Es ist ein Kontrollinstrument, das im Prinzip darauf zielt, dass es dort, wo es notwendig oder rechtlich geboten ist, in der Zukunft Korrekturen gibt.

Wie bei allen Berichten, Herr Bühl, Herr Schard, gibt es natürlich auch beim Rechnungshof widerstreitende Positionen. Es gibt Zustimmung, es gibt Ablehnung, das ist eine Selbstverständlichkeit. Ich will Sie nur kurz daran erinnern – das war vorhin schon mal ein Zwischenruf der Abgeordneten Henfling –, an die Berichte des Landesrechnungshofs zur kommunalen Finanzausstattung oder zur Notwendigkeit von Verwaltungs- und Gebietsreformprozessen auf Landesebene. Da haben Sie dem Landesrechnungshof jegliche Kompetenz abgesprochen, sich in dieser Frage überhaupt äußern zu können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich sage, es ist selbstverständlich, dass Sie da eine abweichende Meinung haben, und genau über diese abweichende Meinung muss man diskutieren, genauso wie man auch über die zustimmenden Meinungen diskutieren muss und natürlich auch über den Bericht und die Positionierung selbst. Deswegen will ich auch noch einmal auf diese Unterrichtung und damit Hinweisfunktion des Rechnungshofs eingehen. Im Sonderbericht steht zwar

nicht mehr so oft das Wort „rechtswidrig“, wie es wohl in den Entwürfen stand, wenn man vormaligen Zeitungsberichten Glauben schenken darf. Ich kann das nicht beurteilen, ich habe nur die Zeitungsberichte gelesen. Aber natürlich, Frau Butzke, Ihre Formulierungen in der Pressemitteilung – das wurde hier auch schon oft benannt – haben schon Gewicht: „Die Verstöße waren systematisch und schwerwiegend.“

(Beifall Gruppe der FDP)

Diese Formulierungen haben schon Gewicht. Wenn man dies als Rechnungshof feststellt, will man auch – das hatte ich gesagt –, dass solche systematischen und schwerwiegenden Verstöße schnellstmöglich abgestellt werden. Dafür sind solche Sonderberichte da. Erst die Kontrolle, dann die Bewertung, Hinweise folgen dieser Bewertung und als vierter Schritt ergeben sich dann Änderungen für die Zukunft bei der Anwendung von Recht oder bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. Da stolpere ich allerdings über eine Formulierung, Frau Butzke, in der Fußnote 1 des öffentlichen Berichts. Dort heißt es: Der Thüringer Rechnungshof hatte bereits 2014 begonnen, Leitungsbereiche usw. für den Zeitraum 2009 bis 2013 zu prüfen. – Die Prüfung wurde lediglich erweitert, aber zu den Prüfungsergebnissen für den Zeitraum 2009 bis 2013 findet man im öffentlichen Prüfbericht nichts. Der veröffentliche Prüfbericht beschränkt sich allein auf den Gegenstand der Erweiterung der Prüfung aus dem Jahr 2020.

Es finden sich – wer sich die Zeit genommen hat, in den nicht öffentlichen Bericht Einblick zu nehmen – im nicht öffentlichen Bericht einige Hinweise auf das Prüfergebnis für den Zeitraum 2009 bis 2013: keine Bestenauslese, Verzicht auf Ausschreibungen, nicht nachvollziehbare Eingruppierungen, fehlende Tätigkeitsbeschreibungen; im Prinzip dieselben Prüfungsergebnisse wie für den Zeitraum 2014 bis 2020, so würde ich das mal zusammenfassen.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, das stimmt nicht!)

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Da haben Sie eben nicht lange genug gelesen!)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist vor der Gesetzesänderung gewesen!)

Die Gesetzesänderung 2014 – Herr Voigt, ist schön, dass Sie den Zwischenruf gemacht haben, ich komme dann darauf zurück – bezog sich auf den § 28 des Thüringer Laufbahngesetzes. Der hat mit diesem Leitungsbereich, den ich gerade benannt habe, überhaupt nichts zu tun.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Rechtsänderung 2014 bezog sich auf den Bereich der Staatssekretäre und auf die habe ich jetzt gar nicht hingewiesen, denn die waren gar nicht Prüfungsgegenstand der Prüfung 2009 bis 2013 – wenn Sie in den Bericht reingeguckt hätten, dann hätten Sie das gelesen –, denn der Prüfungsgegenstand 2009 bis 2013 bezog sich nur auf den Leitungsbereich, nicht aber auf die Staatssekretäre.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ihre Überheblichkeit, Herr Dittes, holt Sie gerade ein!)

Entschuldigung, klar ist das aus Ihrer Sicht überheblich, wenn Sie einen sachlich falschen Zwischenruf machen und ich ihn richtigstelle, aber ich kann es halt nicht anders tun.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich gebe Ihnen ja nicht recht, nur damit Sie dann glauben, dass ich Ihnen gegenüber gefälliger bin.

Ich sage, der Landesrechnungshof beginnt 2014 für den Zeitraum 2009 bis 2013 mit der Prüfung, sechs Jahre später wird der Prüfungszeitraum erweitert und wiederum zwei Jahre später gibt es ein Prüfungsergebnis, das allerdings nur den Erweiterungszeitraum umfasst. Die Prüfungsergebnisse für den ursprünglichen Prüfzeitraum scheinen offenkundig nicht mehr relevant oder nicht mehr aktuell.

Nun will ich gar nicht hinterfragen, was Aktualität im Zusammenhang mit Regierungswechseln aus Sicht der Rechnungshofprüfung beinhaltet. Ich will auch nicht hinterfragen, ob ein damals vermeintlich schwerwiegender Verstoß weniger relevant erscheint, weil sich danach möglicherweise in Bezug auf die Staatssekretäre die Rechtslage verändert hat.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will aber fragen, warum die damals offenkundig festgestellten Mängel und Verstöße nicht so schnell wie möglich zu Hinweisen und Empfehlungen an die Landesregierung führten, wenn diese doch aus damaliger Sicht dazu hätten führen können, Rechtsverstöße, die man heute wieder feststellt, in der Zukunft zu verhindern. Ich finde, das ist eine berechtigte Frage.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber es wird auch noch etwas anderes deutlich und sichtbar – und damit ist es schon von Relevanz und Aktualität, insbesondere auch dann, wenn

man von systematischen Verstößen redet: Es gab 2014 mit dem Regierungswechsel von Ihrer Ministerpräsidentin zum Ministerpräsidenten Ramelow keine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Besetzung von Staatssekretärsposten oder bei der Besetzung im Leitungsbereich. Nun sage ich auch dazu: Das sagt noch nichts darüber aus, ob es richtig oder falsch ist, gut oder schlecht, rechtskonform oder rechtswidrig. Das ist erst mal nur eine ganz nüchterne Feststellung, die Sie auch den Berichten entnehmen können. Es gab 2014 überhaupt keine Änderung der Praxis der Landesregierung bei der Besetzung von Staatssekretärsposten oder auch im Leitungsbereich. Das stellt erst mal so manchen politischen Vorwurf in ein anderes Licht – zur Glaubwürdigkeit hatte ich gesprochen. Es wirft aber vor allem auch die Frage auf, ob sich nicht eine für die Funktionsweise einer Landesregierung notwendige Verwaltungspraxis etabliert hat, die – wenn schon nicht rechtswidrig – sich doch aber zumindest regelmäßig im Ausnahmebereich eines beamtenrechtlich zulässigen und gesetzlich vorgeschriebenen Regelausnahmeprinzips bewegt, und dass das alles andere als rechtsklar ist. Das ist eine Frage, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Mit der hat sich die Linkefraktion bereits 2013 – ich hatte den Entwurf für das Ministergesetz angesprochen – auseinandergesetzt. Auch das wäre heute eine notwendige Schlussfolgerung, die wir zu diskutieren haben, ob sich möglicherweise Rechtsänderungen daraus ergeben.

Nun hat der Rechnungshof in seinem Prüfbericht zwei Merkmale, die er geprüft hat, in den Mittelpunkt oder in den Ausgangspunkt gestellt, nämlich die Frage der Bestenauslese und der Stellenausschreibung.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Der Geeignetheit!)

Bestenauslese und Stellenausschreibung sind der Mittelpunkt und Ausgangspunkt jeder Überprüfung. Herr Voigt, werfen Sie nicht so viele Zwischenrufe dazwischen, bei denen ich immer den Eindruck habe, dass Sie die Berichte gar nicht gelesen haben. Ausgangspunkt ist immer die Bestenauslese, Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dann geht es weiter: Wurde das über eine Ausschreibung --Und auch diese Einschätzungen sind regelmäßig Grundlage für die Bewertung, ob die Eingruppierung richtig vorgenommen worden ist, beispielsweise bei der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten; das spielt jedes Mal eine Rolle. Der Rechnungshof setzt auch die Feststellung ganz vorn dran – und der widerspricht die Landesregierung auch nicht –, dass für alle, auch im Bereich der Leitungsfunktionen, im Bereich der Staatssekretäre,

die beamtenrechtliche Bestenauslese nach Grundgesetz-Artikel 33 Abs. 2 gilt und sich daraus ableitet – also Eignung, Befähigung, fachliche Leistung müssen den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gewährleisten. Nun regelt das auf Landesebene das Thüringer Laufbahngesetz in § 3 Abs. 1, nämlich in der Umsetzung durch die Ausschreibungspflicht. Damit wird die Bestenauslese formalisiert, sie wird auch überprüfbar, beispielsweise bei möglichen Konkurrentenklagen, wenn Bewerberinnen und Bewerber nicht beachtet worden sind.

Nun hat aber, meine Damen und Herren, der Gesetzgeber in Thüringen die Pflicht zur Ausschreibung für Staatssekretäre, Büroleiter, persönliche Referenten und Leiter von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzlich aufgehoben. Frau Butzke, Sie haben im Prinzip als Landesrechnungshofs geprüft, ob Stellen ausgeschrieben worden sind, die nicht hätten ausgeschrieben werden müssen, und haben festgestellt, die wurden nicht ausgeschrieben. Das ist erst mal eine ganz sachliche Feststellung. Jetzt muss man auch noch mal hineinschauen, weil das haben Sie, Herr Bühl, ja vorhin gesagt, Sie haben von politischer Linientreue gesprochen: Warum werden denn diese Stellen nicht ausgeschrieben, warum gibt es diese Ausnahmeregelung in § 3 Abs. 2 des Thüringer Laufbahngesetzes?

Da will ich gar keine Wertung vornehmen, da lasse ich am besten den CDU-Innenminister Jörg Geibert aus dem Jahr 2014 sprechen, der in seinem Gesetzentwurf geschrieben hat: „Zudem handelt es sich bei den Stellen politischer Beamter um Ämter, für die ein bestimmtes Vertrauensverhältnis“ – und jetzt hören Sie zu –, „das sich auf die Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung gründet, gegeben sein muss.“ Das ist die Begründung der CDU; ich komme noch darauf zurück. Für die Wegnahme der Ausschreibungsverpflichtung für den Leitungsbereich wird auch auf das besondere Vertrauensverhältnis verwiesen. Das können Sie alles nachlesen. Ich glaube, die Drucksache 5/7453 wurde schon genannt, Gesetzentwurf, Innenministerium, CDU-geführt, Jörg Geibert. Das war Ihre Begründung: politische Übereinstimmung mit den Ansichten und Zielen der Regierung.

Nun tritt in der Tat ein Problem auf. Sie haben richtigerweise dazwischengeworfen, es gibt auf der einen Seite – der Landesrechnungshof hat das festgestellt – die grundgesetzliche Notwendigkeit zur Bestenauslese und auf der anderen Seite kommt durch das Laufbahngesetz in Thüringen neben der fachlichen Eignung, neben der Befähigung und fachlichen Leistung noch ein viertes Kriterium hinzu, nämlich das besondere Vertrauensverhältnis,

bei Staatssekretären sogar die besondere politische Nähe. Das führt dazu, dass dieses formalisierte Verfahren der Ausschreibung zur Bestenauslese nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Aber anstatt für diesen Widerspruch – den ich überhaupt nicht bestreite, der existiert in dieser Form tatsächlich – im Sinne der Funktionsfähigkeit einer Landesregierung Empfehlungen zur rechtskonformen Anwendung und Auslegung zu geben, schlägt der Landesrechnungshof zumindest für den Leitungsbereich vor, die gesetzlichen Ausnahmeregelungen aus dem Gesetz zu streichen.

Frau Butzke, das ist keine Rechtsklarstellung, die Sie da vorschlagen. Das ist, wie Sie selbst schreiben, eine konstitutive Rechtsregelung, die Sie einbringen wollen. Sie wollen im Prinzip die Qualität in dieser Frage des Laufbahnrechts verändern. Wir finden aber nichts außer diesem Vorschlag an Hinweisen, wie die Bestenauslese bei fehlender Ausschreibungspflicht umgesetzt oder dokumentiert werden kann oder soll. Und bei Staatssekretären, bei denen auch der Rechnungshof keine Ausschreibungspflicht vorgeben will, wird als Empfehlung lediglich vage und ziemlich unentschlossen formuliert – ich zitiere –: „Eine Bestenauslese bedingt, auf der Grundlage eines Anforderungsprofils möglichst“ – also nicht zwingend – „mehrere Personen in den Auswahlprozess einzubeziehen. Dies ist zu dokumentieren.“

Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, wie wir mit diesem Konflikt zwischen Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz und Thüringer Laufbahngesetz sowie den politischen und rechtlichen Erfordernissen bei der Besetzung im Leitungsbereich, von Staatssekretären umgehen. Aber ich halte Ihren Vorschlag, die Ausnahme in § 3 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 Thüringer Laufbahngesetz zu streichen, weder für angemessen noch für sachgerecht, und will auch deswegen über die Alternativen diskutieren.

Es braucht also klare Verfahrensregelungen innerhalb der Ministerien auf der Grundlage des bestehenden Laufbahnrechts für die Besetzung von Leitungsfunktionen. Dazu gehören: klare Dokumentation von Eignung, fachlicher Befähigung und fachlicher Leistung. Es gehört natürlich auch eine Dokumentation dazu, weil eine Dokumentation ja erst die Abkehr von der Ausschreibungspflicht ermöglicht. Wie das geschehen soll, darüber wird zu diskutieren sein. Das Bestehen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird wahrscheinlich – und das ist ja im Bericht auch deutlich geworden – in der Beurteilung der jeweiligen Minister niedergeschrieben sein. Es braucht natürlich – und da hat der Rechnungshof in seinem Bericht unzweifelhaft recht – klare Beschreibungen von Anforderungspro

filen und Tätigkeitsbildern, weil das dann beispielsweise auch die Grundlage für Entscheidungen zur Eingruppierung ist. Ja, auch das konnte man dem Bericht entnehmen: Diese Dokumentationspflicht wurde nicht in jedem Fall immer zu 100 Prozent umgesetzt und ist dieser Verpflichtung gerecht geworden. Das muss sich verändern. Der Minister hat dazu ausgeführt. Aber ich will auch deutlich sagen: Aus einer oberflächlichen Dokumentation kommt noch lange nicht, dass es den eingestellten Mitarbeiterinnen an Eignung und Befähigung fehlt oder dass man zu der Feststellung kommt, dass es sich um systematische Rechtsverstöße handelt. Es ist erst mal die Feststellung, dass die Dokumentationsverpflichtungen nur oberflächlich erfüllt worden sind.

Natürlich, der Minister ist darauf eingegangen, ist es eine gute Idee oder erst mal naheliegend, dass man sagt: In einem Leitungsbereich besetzt man persönliche Referenten mit Leitern des Ministerbüros auch erst mal zeitlich befristet, möglicherweise für die Zeit einer Legislaturperiode. Das ist das, wo man auch Minister ins Amt ruft. Richtigerweise – und auch das geht aus dem Bericht des Rechnungshofs und vor allem auch aus den Stellungnahmen der Ministerien hervor – wurden sehr viele der von Ihnen kritisierten Einstellungen zunächst befristet vorgenommen. Ihnen wurde dann im weiteren Verfahren im Rahmen von Ausschreibungsverfahren auf unbefristete Stellen die Möglichkeit gegeben, sich zu bewerben. Ich finde das auch richtig, wenn man will, dass man jungen Menschen in der Thüringer Verwaltung eine Perspektive gibt, dass man ihnen dann natürlich auch einräumt, aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kommen. Wenn es sich nicht um eine Stelle im Leitungsbereich, sondern im fachlichen oder nachgeordneten Bereich handelt, gelten natürlich unumwunden die Vorgaben des Laufbahngesetzes und damit natürlich auch die Frage der Ausschreibungsverpflichtung. Ich halte das für eine wichtige personalentwicklungspolitische Maßnahme.

Zurück zu den Vorschlägen des Landesrechnungshofs, künftig alle Stellen im Leitungsbereich einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren zu unterziehen. Da bitte ich Sie tatsächlich, diesen Vorschlag nicht nur allein zu betrachten, sondern wirklich auch in den Kontext Ihrer anderen Empfehlungen zu stellen, die da wären: Nichtanerkennung von Vorbeschäftigungszeiten bei befristet eingestellten Arbeitnehmerinnen in den Leitungsfunktionen für die Stufenzuordnung, ausschließliche Akzeptanz von Rechts- und Politikwissenschaft als notwendige Hochschulausbildung für die Laufbahnanerkennung, Begrenzung der Vergütung auf maximal E 13

für persönliche Referenten, da keine höherwertige Tätigkeit mit der Aufgabe durch den Landesrechnungshof gesehen wird, und Einführung – und das finde ich besonders bemerkenswert – einer de facto Mindestaltersgrenze für Staatssekretäre.

Frau Butzke, ich kann es Ihnen nicht ersparen, ich habe es in meiner Fraktion schon ähnlich gesagt: Als ich Ihren Bericht gestern in weiten Teilen gelesen habe – ich weiß gar nicht, ob ich hier im Plenum so zu Ihnen sprechen darf, aber tue das –, habe ich mich gefragt: Wo war eigentlich der Reformwille und der Reformmut des Landesrechnungshofs, als wir über Verwaltungsstrukturen, Verwaltungsreformen und Gebietsreformen gesprochen haben? Diese Vorschläge zusammengenommen sprechen für mich für eine sehr strukturkonservative Vorstellung von Verwaltung, insbesondere auch im Regierungsbereich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist stillos!)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Respektlos!)

Und das, Herr Voigt, ist gar nicht so unerheblich, weil wir uns schon auch mit der Frage beschäftigen müssen: Wie ist das eigentlich ausgeprägt, das politische Wechselverhältnis im Parlament, das sich durch Parteien und Wahlen zusammenbildet und aus dem Parlament heraus durch konstituiertes Handeln von Parteien zu einer Regierungsbildung führt? Als ich den Bericht und die Wertung des Rechnungshofs gelesen habe, hatte ich die ganze Zeit – und ich gebe zu, das ist ein bisschen zuspitzend – ein Bild einer Beamtenregierung vor Augen, bei der man nach genügend Dienstjahren und Beförderungsrunden nicht nur Abteilungsleiter, sondern auch verwaltender Staatssekretär werden kann. Ich hatte eine Beamtenregierung vor Augen oder eine Verwaltungsstruktur, die ohne Seiteneinsteiger auskommt und wo junge motivierte Menschen praktisch den Gang durch die Laufbahnen tätigen müssen – und wenn ein an Dienstjahren alter, aber noch nicht funktionsfähiger Dienstvorgesetzter vor ihnen steht, war es das dann eben auch irgendwann mit der Perspektivenentwicklung. Ich habe eine Beamtenregierung vor Augen, in der nur noch Juristen und Politikwissenschaftler sitzen. Verstehen Sie mich nicht falsch, zwei wunderbare Berufe, aber es gibt noch mehr wunderbare Berufe, die auch mit einer hohen Eignung für den öffentlichen Dienst versehen sind.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich habe mich gefragt, ob eigentlich Ziel und Leitbild dieses Berichts gewesen ist, dass bei einer Wahl und nach einem vom Wähler gewollten politischen Wechsel auch in der Regierungsverantwortung eigentlich nur noch Minister ausgetauscht werden sollen, oder ob vielleicht nicht am Ende sogar – das haben wir ja in diesem Land oder in anderen Ländern auch diskutiert – der Wunsch und die Vorstellung einer Technokratenregierung die Urteile praktisch als Motiv unterlagerten, wo im Prinzip nur noch das Parlament politisch zusammengesetzt wird und man dann einer im Prinzip per se neutralen Verwaltung bis in die letzte Stiefelspitze des Ministerbüros Aufträge erteilt, aber die ansonsten tatsächliche Verwaltungsarbeit leistet. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Als politisch interessierter und als politisch ambitionierter Mensch möchte ich mir eine solche Verwaltung nicht vorstellen, weil Politik mehr ist als nur Verwaltung, sondern Politik ist die alltägliche Gestaltung des Gemeinwesens. Und das sollte uns allen doch am Herzen liegen.