Sehr geehrter Herr Braga, Sie sind doch gemeinhin – und das unterscheidet Sie durchaus von anderen in Ihrer Fraktion – durch eine hohe politische Klugheit gekennzeichnet. Deshalb ist es so, dass Sie in der Regel verstehen, was ich sage.
Ich habe mich hier ersichtlich auf eine vom Rechnungshof aufgemachte Rechtsfigur fokussiert, und zwar in der gesamten Rede, die ich gemacht habe, dass er sagt, dass die Anwendung dieses geltenden Rechts ein Verstoß gegen die Bestenauslese sei. Und an der Stelle sage ich: lupenreine CDUParteikarriere, und wenn man diesen Maßstab anlegt, Bestenauslese – Fehlanzeige, und darum geht es, und das haben Sie genau verstanden.
Wolfgang Junker hat es im Übrigen einen bürgerlichen Tod genannt, die Loyalität, die Umstellungsbereitschaft eines Beamten nicht mehr zu erproben,
sondern die Parteigänger der ehemaligen Regierung und nunmehr neuen Oppositionen zugleich auszuschalten. Alexander Gauland hatte seinerzeit keine Bedenken vor diesem bürgerlichen Tod des hessischen Kirchenbeauftragten in der Staatskanzlei, dessen einziger Fehler darin lag, dass er ein SPD-Parteibuch hatte, falsche eidesstattliche Versicherung inklusive. Martin Walser hat diesem Machtmissbrauch eines politischen Beamten mit dem Buch „Finks Krieg“ ein literarisches Zeugnis gesetzt, Sie können das im Suhrkamp Verlag noch kaufen. Insofern, sehr geehrte Damen und Herren auf der rechten Seite, ein bisschen Zurückhaltung, wenn Sie nachher in der politischen Debatte so tun, als ob Sie nicht Fleisch vom Fleische derjenigen seien, die Sie gern als Altparteien kritisieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorgenannten Beispiele sollen nicht mehr und nicht weniger zeigen, als es in der Diskussion darum gehen muss – und da bin ich mit dem Abgeordneten Schard durchaus einer Meinung –, die Zukunft in den Blick zu nehmen. Wie sollen künftig Defizite aus der Vergangenheit vermieden, bessere Regelungen geschaffen werden? Hier sage ich noch mal: Ich habe Maßnahmen vorgetragen, mit denen wir das machen. Ich habe mit konstruktiven Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen deutlich gemacht – sei es vom Rechnungshof, der Opposition oder aus anderen Institutionen –, dass wir diese auch künftig vorurteilsfrei prüfen und, soweit sie hilfreich sind, zur Anwendung bringen werden.
Ungeachtet dessen bleibt festzuhalten: Diese Landesregierung hat sich stets an die Maßstäbe des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz gehalten, selbst dann, wenn im Einzelfall die nötige Sorgfalt in der Dokumentation gefehlt haben sollte. Die Ernennungen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind rechtskonform erfolgt, und zwar stets. Das werden auch die weiteren Beratungen hier im Thüringer Landtag zeigen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für diesen Sofortbericht.
Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II beantragt? Das ist der Fall, ja, allgemeines Nicken. Dann der Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt.
Es wird die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags gewünscht. Ich eröffne die Aussprache sogleich auch zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. In der Aussprache steht eine Rededauer zur Verfügung, die sich aus der Summe einer langen Redezeit und einer gekürzten Redezeit zusammensetzt. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben das vorliegen. Ich bitte Sie, sich bei Ihren Ausführungen ausschließlich auf öffentlich zugängliche und für die Veröffentlichung bestimmte Quellen zu beziehen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU, bitte.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Butzke, sehr geehrte Kollegen aus dem Landtag Sachsen-Anhalt, die uns heute hier zuhören, und vor allen Dingen sehr geehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Freistaat Thüringen!
Herr Prof. Hoff, ich bin Ihnen erst mal dankbar für den langen Bericht, den Sie gehalten haben, denn der hat uns den einen oder anderen Einblick in Ihre Denkweise und das gegeben, wie Sie mit dieser Affäre umgehen. Er hat vor allen Dingen eine ganze Reihe von Nebelkerzen gezeigt, die Sie hier ausgeworfen haben, aber keine wirklichen Antworten darauf,
was Sie in den Fällen tun, die jetzt passiert sind und in denen der Rechnungshof festgestellt hat, dass es nicht hätte passieren dürfen.
Ein Wort haben Sie hier gebracht: Die Landesregierung übernimmt Verantwortung. Aber Sie haben in keinem Wort gesagt, wie diese Verantwortung aussehen soll.
Von daher war der Bericht für mich zumindest – und das wird nicht verwundern – eine Enttäuschung. Vor allen Dingen, Herr Prof. Hoff, danke für Ihren Bericht, aber ich hätte mir eher gewünscht, dass hier vorn der Ministerpräsident spricht, denn er ist zum Schluss derjenige, der auch die Gesamtverantwortung zu tragen hat.
richt untersucht, ob Sie die Grundsätze der Bestenauslese beachtet haben oder nicht. Wir haben alle die wenig überraschenden Antworten gelesen, aber, Herr Ramelow, es bleibt Ihnen nicht erspart, Sie heute hier auch zu hören. Deswegen werde ich das in meinen weiteren Ausführungen auch entsprechend ausführen. Es sind Ihre Staatssekretäre, die wir im ersten Teil des Berichts näher untersucht bekommen haben, acht von ihnen sind untersucht worden und acht Mal gab es vom Rechnungshof, den Sie nur als informatives Gremium einstufen, ein sehr vernichtendes Urteil: keine Bestenauslese, keine Auswahl nach Eignung und Qualifikation, fünf hätten überhaupt nicht eingestellt werden dürfen.
In diesem Fall will ich mit Ihnen gemeinsam eine einfache Rechnung machen, eine Rechnung, die eigentlich ein Fall für den Bund der Steuerzahler ist.
Verbeamtete Staatssekretäre beziehen nach ihrem Dienst ein Ruhegehalt, und zwar monatlich bis an ihr Lebensende. Wir können das plastisch an einem nicht sehr fernen Beispiel nachvollziehen. Ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin, knapp unter 40 Jahre alt, scheidet aus dem Dienst der rot-rot-grünen Landesregierung aus. Er oder sie bezieht zunächst für drei Monate die vollen Bezüge von 12.300 Euro und für bis zu drei Jahre ein erhöhtes Ruhegehalt von 8.800 Euro, wohlbemerkt monatlich. Das allein kostet den Steuerzahler schon rund 350.000 Euro. Danach sinkt der monatliche Bezug auf 4.300 Euro, das sind dann bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren mal schlappe 1,5 Millionen Euro, bis zum statistischen Lebensende von 80 Jahren weitere 670.000 Euro. Das kann man alles dezidiert nachrechnen.
Unterm Strich bezahlt also jeder Thüringer Steuerzahler, jede Thüringer Steuerzahlerin für diesen Beispielstaatssekretär gut 2,5 Millionen Euro.
Im Endeffekt kann das ein gutes Investment des Steuerzahlers sein, wenn derjenige Staatssekretär denn auch die entsprechenden Qualifikationen mitbringen würde.
Aber die Staatssekretäre, die Sie eingestellt haben, waren dafür laut Qualifikation gar nicht geeignet. Herr Ramelow, Sie haben dafür die Verantwortung
Es sind acht Staatssekretäre, die geprüft wurden. Das sind beim besten Willen aber nicht alle, die Sie eingestellt haben. Es waren in Ihrer Amtszeit satte 26. Wir müssen also davon ausgehen, dass es sich beim vorliegenden Bericht, den Sie nur als Information zur Kenntnis genommen haben, nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Es bedarf dringend einer vollständigen Aufklärung.
Es ist die Spitze des Eisbergs, aber der Rechnungshof hat auch unter die Wasseroberfläche geschaut. Diesen Blick will ich Ihnen nicht verwehren. Der Rechnungshof hat in die Akten von 64 Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen geschaut. Bei 34, also der Hälfte, gab es gar keine nachvollziehbare Bestenauslese. Bei elf Fällen wurde ohne entsprechende Qualifikation in Entgeltgruppen eingruppiert, in die sie nicht hingehören. In 30 Fällen ist die Eingruppierung gar nicht nachvollziehbar. In zwölf Fällen wurden Verträge entfristet, ohne dass die Personen auf Eignung geprüft wurden. Acht persönliche Referenten von Ministern und Staatssekretären sind mindestens eine Entgeltgruppe zu hoch vergütet worden. Da zählt auch das überhaupt nicht, was Sie hier versucht haben, Herr Hoff, nämlich dass Sie das auf die komplette Landesverwaltung übertragen wollten, denn es ist gerade der Nachteil für den Rest der Landesverwaltung, der diese Chance nicht hat und nicht einfach zugreifen kann und sehr argwöhnisch darauf schaut, was Sie hier betrieben haben.
Wir können es kürzerfassen: Sie setzen an dutzenden Stellen auf Personal, das zwar nicht die erforderliche Qualifikation hat, aber das richtige Parteibuch. Wissen Sie, was Sie damit tausenden Beamten und Beschäftigten in der Landesverwaltung für ein Vorbild sind? Ich kenne einige, die sich auch persönlich bei mir gemeldet haben. Wissen Sie, wie viele Beamte schon seit Jahren auf Beförderungen warten, regelmäßig mit einer sehr durchschnittlichen Beurteilung abgespeist werden, damit gerade diese Beförderung nicht erteilt werden muss? Wissen Sie, wie langwierig Bewerbungsprozesse sind?
Wissen Sie, wie viele sich nebenher qualifizieren, Ausbildungen machen, aber keinen Laufbahnaufstieg bekommen, dieser unerreichbar erscheint? Das ist Praxis in dieser Landesverwaltung – aber nicht für Sie, nicht an der Spitze.
Insbesondere will ich noch ein Beispiel erwähnen: das Drama der Quereinsteiger im Schuldienst, die ihre Ausbildung nicht anerkannt bekommen. Persönliche Referenten werden ohne Qualifikation unbefristet eingestellt, geeignete Lehrer abgewiesen. Das ist linke Politik in Thüringen.
Das kümmert Sie und Ihre Getreuen aber nicht, denn Sie haben sich das Recht einfach passend gemacht. Sie haben eingestuft, entfristet, wie es Ihnen passt. Es reichte schon, wenn der Minister bescheinigte, dass jemand gute Arbeit macht. Abschlüsse waren nicht wichtig. Ihr Slogan von 2014: Nicht alles anders, aber vieles besser machen. Sie stellten im Leitungsbereich einfach immer mehr Personal ein. Auch das legt der Prüfungsbericht schonungslos offen. Zwischen 2013 und 2020 – das kann man mit den Vorjahren sehr gut vergleichen – beträgt der Aufwuchs 55 Stellen. Ob das auf einer ordnungsgemäßen oder überhaupt auf einer Personalplanung beruht, wie Sie, Herr Hoff, erwähnt haben, daran hat der Rechnungshof in seinem Bericht seine Zweifel – allein in der Staatskanzlei bis 2020 zehn zusätzliche Mitarbeiter im Leitungsbereich.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Auch neue Stel- len oder nur neue Mitarbeiter?)
Wozu führt allein dieser Punkt? Thüringen nimmt eine Spitzenposition ein. Ich persönlich würde mir wünschen, es ist eine Spitzenposition im Bereich Bildung oder Wirtschaftswachstum, aber nein: beim Anteil der Leitungsbereiche. Dort hat Thüringen unter der Ramelow-Regierung 4,2 Prozent. Im Bundesdurchschnitt sind es 2,5 Prozent. Das hat uns der Gemeinde- und Städtebund erst in einem Schreiben mitgegeben. Fast 1.000 Stellen mehr als im Bundesdurchschnitt haben die Leitungsbereiche in Thüringen, fast 53 Millionen Euro mehr an Kosten – Steuergeld.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: 1.000 Stellen?)