Protocol of the Session on March 28, 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/7575 vor.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller betraut.

Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Aust, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann und Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl.

Gestatten Sie mir die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben abweichend davon die Möglichkeit, jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in der geschäftsordnungsrechtlichen Regelredezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion der CDU die Beratung zu dem Antrag in der Drucksache 7/7574 benannt.

Die Landesregierung hat darüber hinaus mitgeteilt, zu dem Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7574 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. – So weit die Hinweise.

Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, den Antrag in der

Drucksache 7/7615 „Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären“ in die Tagesordnung heute aufzunehmen und gemeinsam mit dem Antrag der CDU in der Drucksache 7/7574 zu beraten.

Das ist der Antrag. Wünscht jemand das Wort zur Begründung der Dringlichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Gegen die Dringlichkeit? Das ist auch nicht der Fall.

Der Antrag ist nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Demnach ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Es gibt formell Widerspruch vonseiten der AfD. Damit ist der Antrag über die Fristverkürzung mit zwei Dritteln abzustimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und drei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen sind aus der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Damit ist die Anzahl von zwei Dritteln erreicht und die Fristverkürzung ist beschlossen. Der Antrag wird also in die Tagesordnung aufgenommen.

Demnach stimmen wir jetzt über die Platzierung des Antrags ab, den wir eben beschlossen haben. Gibt es hierzu Hinweise? Was haben Sie vorgetragen, Frau Henfling?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsam!)

Es ist beantragt, das gemeinsam mit dem einzigen Tagesordnungspunkt zu beraten. Das hatte ich überhört, Entschuldigung.

Weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich auf den einzigen Tagesordnungspunkt in seinen Teilen

a) Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der

obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7574 -

b) Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7615 -

Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht? Das ist der Fall. Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Auch das ist der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP.

Ich erteile das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe. Wer begründet? Herr Abgeordneter Schard, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2013 sagte Herr Bodo Ramelow – ich glaube, es war eine Anfrage der FDP –, dass eine Staatskanzlei und ein Ministerium nicht dazu da seien, als Wahlkampfzentrale für Parteien jedweder Art zu dienen. Dem will ich auch nicht widersprechen. Aber eine Staatskanzlei und die Ministerien sind auch nicht dazu da, Parteimitglieder auf höchsten Posten unterzubringen und das eigene politische Klientel vielfach ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen und auf Kosten des Steuerzahlers mit den höchsten Gehältern und Ruhestandsbezügen zu versorgen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Aber genau das schreibt Ihnen und Ihrer Koalition der Thüringer Rechnungshof in dutzenden Fällen mit Worten wie „systematische und schwerwiegen

de Verstöße“ ins Stammbuch, und das muss man auch erst mal auf sich wirken lassen, meine Damen und Herren. Dabei hat der Rechnungshof nur einen Teil der Ernennungen und Einstellungen geprüft und auch Sie haben einen Amtseid geschworen, nämlich die Verfassung und die Gesetze dieses Landes zu wahren.

Ohne Bestenauslese und Qualifikation, ohne öffentliche Ausschreibung, keine Eignung, zu hoch vergütet oder schlicht nicht nachvollziehbar – so beschreiben nicht wir, so beschreibt und bewertet der Rechnungshof Ihre Personalpolitik bei den Staatssekretären und zahlreichen leitenden Funktionsträgern in Ihren Ministerien, Herr Ministerpräsident. Haupt- und mitunter einzige Einstellungsvoraussetzung in den genannten Ebenen ist bei Ihnen politische Haltung und eben nicht Leistung und Eignung, wie es das Gesetz vorschreibt.

(Beifall CDU)

Das alles schadet dem Ansehen und dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen und Normen. Jeder Landesbedienstete, ob Polizist, Rettungskraft oder Lehrer, der nicht zu diesem erlauchten Kreis gehört, muss sich durchkämpfen, kann in den seltensten Fällen per Sprungbrett nach oben schießen und gerät dennoch durch Ihr Handeln in Verruf.

Trotzdem stellen Sie, Herr Dittes, die heutige Sondersitzung infrage. Selten war aber so klar, dass Redebedarf und Aufklärungsnot bestehen. Wir als CDU-Fraktion wollen zusammen mit der FDP wissen: Wer übernimmt in dieser Regierung eigentlich die Verantwortung? Wir erleben einen beispiellosen Vorgang des Wegduckens und des Sich-versteckens. Letztlich wurde auch in den verschiedenen Fragerunden der Staatskanzleichef vorgeschickt, die Scherben aufzukehren, ohne ihm jedoch einen Besen und eine Schaufel mit zur Hand zu geben. Wir sehen ein Versteckspiel hinter Paragrafen, das Belächeln der Prüfbehörde Rechnungshof, deren Autorität Sie skandalös durch einen nunmehr geforderten Sonderbeauftragten in Zweifel ziehen wollen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Sie wollen vielleicht heute auch über vergangene Legislaturperioden reden. Darum geht es aber heute nicht.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Aber Sie können gern ein weiteres Plenum beantragen.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie sind ja wirklich ein Clown!)

(Präsidentin Pommer)

Fakt ist, meine Damen und Herren, Sie scheren sich nicht um die Ermittlung der Staatsanwaltschaft, sondern versorgen Ihre Leute trotz geäußerter Zweifel einfach weiter mit Lebenszeitverbeamtung. Mit all dem muss Schluss sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darum kommen wir heute hier zusammen. Das Parlament, dieser Raum, dieses Hohe Haus, das Sie und Ihre Linke offensichtlich so sehr zu nerven scheint, ist dafür genau der richtige Ort, um über Verantwortung und auch über Konsequenzen zu reden, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Der Ministerpräsident muss sich endlich dem Parlament und noch wichtiger den Thüringer Steuerzahlern erklären. Das erwartet nicht nur die Opposition, das erwarten vollkommen zu Recht die Thüringerinnen und Thüringer von Ihnen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Aus der versprochenen vollen Transparenz ist mittlerweile eine willkürliche Einstufung des vollständigen Abschlussberichts als vertraulich geworden, um ihn der Öffentlichkeit zu entziehen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind doch öffentlich!)

Es liegen aus meiner Sicht erkennbar überhaupt nicht die Voraussetzungen nach der Thüringer Verschlusssachenanweisung vor wie außenpolitische, extremistische oder Spionageberührungspunkte. Wenn wir diese Kriterien heranziehen und dann sehen, dass der Bericht nur unter den höchsten Sicherheitsvorkehrungen überhaupt gelesen werden darf, dann fragen wir uns schon, Herr Ministerpräsident: Was haben Sie zu verbergen?

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Der Freistaat und wir erwarten heute Aufklärung darüber, was in diesem Land eigentlich los ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist gewünscht. Herr Abgeordneter Blechschmidt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März hat auch unter

den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs beim Thüringer Landtag. Soweit die Landesregierung hier bereits den vollständigen Bericht zur Verfügung gestellt hat, betrachten wir dies als zwingende Normalität, um der parlamentarischen Arbeit im Allgemeinen und dem damit verbundenen parlamentarischen Kontrollauftrag umfassend gerecht zu werden. Dennoch möchte ich mich seitens der Koalitionsfraktionen dafür und für die bisherigen Handlungen schon jetzt bei der Landesregierung bedanken.

(Beifall DIE LINKE)

Allerdings halten wir es auch für zwingend und erforderlich, weitere Unterlagen und Bewertungen in die parlamentarische Befassung einzubeziehen. Aus diesem Grund erbitten wir von der Landesregierung, diese dem Parlament auch aus ihrer Sicht ausführlich und unter Darlegung ihrer rechtlichen Bewertungen zu übermitteln, um uns fundiert und ergebnisorientiert mit der Rechtsauffassung und in der Folge möglichen gesetzlichen Veränderungen auseinandersetzen zu können. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, uns inhaltlich mit der kritischen Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen sowie der Regelung im Laufbahngesetz hinsichtlich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu befassen und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus diesem Grund bedarf es aus unserer Sicht einer ausführlichen Übersicht über die seit 2004 in Thüringen geltenden Regelungen einschließlich der jeweiligen Verwaltungspraxen. Ergänzend halten wir auch die vergleichbaren Informationen über die jeweiligen Regelungen und politischen Praxen in den anderen Bundesländern und dem Bund für hilfreich. Bis zum 31.05.2023 sollten diese Informationen ebenso wie erste Schlussfolgerungen, die die Landesregierung selbst bereits aus den Berichten gezogen hat, den Landtag erreichen, um uns in die Lage zu versetzen, zügig und ergebnisorientiert an diesen Fragen arbeiten zu können. Zugleich geben wir der Landesregierung ausreichend Zeit, die abgefragten umfassenden Informationen zu erheben und uns – wie gesagt – umgehend zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hat ausdrücklich nicht die Arbeit der Bediensteten in den Leitungsbereichen der Ministerien einer Bewertung unterzogen. Auch wurde keine Kritik an der Arbeit der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgetragen. Uns ist es daher wichtig zu betonen, dass die Mitarbeiterinnen