Die Statistiken sind dazu eindeutig. Nehmen wir das Beispiel Weimar. Lange Jahre war Weimar mit Gera und Suhl ein Sorgenkind, höchstverschuldete Stadt und lange kurz vor der Haushaltssicherung, benötigt seit drei Jahren keine Kassenkredite mehr und hat – der Haushalt wurde am Mittwoch beschlossen – zum zweiten Mal hintereinander keine Neuverschuldungen geplant. Im Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Überörtlichen Kommunalprüfung 2023, der ist jetzt zwei Monate alt, steht zu lesen: „Die Gesamteinnahmen der Thüringer Kommunen stiegen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um rund 319 Mio. EUR (+5,01 %) auf 6,68 Mrd. EUR. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzte sich ungebrochen fort. Gegenüber 2017 nahmen die Kommunen 1,15 Mrd. EUR bzw. fast 21 % mehr ein. Die Einnahmeausstattung pro Einwohner stieg aufgrund der sinkenden Bevölkerung in diesem Zeitraum noch etwas deutlicher an. 2021 lag sie bei 3.162 EUR je Einwohner und damit um 596 EUR bzw. um 23 % höher als 2017.“ Und weiter: „Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen stiegen 2021 gegenüber dem Vorjahr um 193 Mio. EUR auf 1,931 Mrd. EUR (+11,1 %). Sie erreichten damit auch einen neuen Spitzenwert innerhalb der letzten fünf Jahre.“ Das ist kein Verdienst der Union, die 25 Jahre die Landesregierung anführte, sondern eindeutig auf der Habenseite von Rot-Rot-Grün.
Wir setzen aus meiner Perspektive hier die richtigen Schwerpunkte und Rot-Rot-Grün hat Versäumnisse der vorigen Landesregierungen, alles unter Führung der CDU, korrigiert. Dank Rot-Rot-Grün bauen die Kommunen Schulden ab, ihre Einnahmen verbessern sich. Siehe zum Beispiel auch den aktuellen Finanzausgleich, da haben wir nachgesteuert, wenn es notwendig war, daher nur ein paar Beispiele: zum Beispiel der neue Soziallastenansatz für die Kreise und die kreisfreien Städte, denn dort steigen die Kosten in erheblichem Maße und seit Jahren an, und darauf reagieren wir. Wir werden die Wirkung beobachten und gegebenenfalls auch an so einer Stelle nachjustieren. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Ebene dazu sind aus meiner Sicht positiv.
Statistiken glätten Situationen und ebnen auch Unterschiede ein. Es gibt Kommunen – das will ich auch ganz deutlich sagen –, denen es mehr als gut geht, die im Geld schwimmen. Es gibt Kommunen, die über die Runden kommen, das ist sicher die große Mehrheit, und das ist auch das Ergebnis des Kommunalmonitors der TAB. Auf der anderen Seite gibt es Kommunen, die schwimmen auch, aber um das finanzielle Überleben und denen steht das Wasser so hoch, dass man den Kirchturm kaum sehen kann. Denen müssen wir als Landtag zusammen mit der Landesregierung unter die Arme greifen. Damit man aber die Einzelfälle bestmöglich erwischt, sollte man eben nicht die Gießkanne auspacken, sondern gezielt und passend eingreifen. Die Probleme sind dabei meist ähnlich, das kann man aus dem Kommunalmonitor auch noch mal sehr gut herauslesen. Es gibt einen Mangel an Beratung zu Fördermitteln, der Kollege Walk hat es hier auch schon angesprochen. Ich würde die Analyse zumindest dahin gehend teilen, dass wir – das gilt übrigens nicht nur für die Kommunen – einen großen Fördermitteldschungel haben. Ich glaube aber, dass sich schon viele Menschen seit langer Zeit Gedanken darüber machen, wie man den durchsichtiger machen kann. Das ist eben nicht ganz trivial, insbesondere wenn es um unterschiedliche Ebenen geht.
Es fehlt an Eigenanteilen für bestimmte Förderprogramme, da sind wir uns auch einig, und wir haben einen gravierenden Personalmangel an vielen Stellen. Für Beratungen auch zu Fördermöglichkeiten steht im Kommunalen Finanzausgleich übrigens ein gesonderter Topf bereit. Hätte es so etwas schon eher gegeben, muss man auch ehrlich sagen, wären manche Fehlentscheidungen in den Kommunen möglicherweise vielleicht vermeidbar gewesen. Aber da machen wir einen Haken dran.
Die Bereitstellung von Eigenanteilen für Fördermittel muss so erfolgen, dass es vor allem den Kommunen nützt, die damit Probleme haben. Die Idee eines Fonds – ja, auch hier bereits diskutiert von Herrn Walk, gerade noch mal angesprochen – bearbeitet Rot-Rot-Grün schon seit einiger Zeit mit dem Innenministerium, das ist ein guter Ansatz, den wir auch weiterverfolgen und ausarbeiten wollen. Auch da wird ein Haken drankommen, wenn wir uns im demokratischen Spektrum einigen können. Da bin ich gespannt, ob das mit der CDU funktionieren kann.
Der Personalmangel: Wir haben einen bundesweiten Fachkräftemangel, da sind wir uns, glaube ich, auch alle einig. Warum soll der ausgerechnet bei
den Kommunen und ausgerechnet in Ostdeutschland und ausgerechnet in Thüringen nicht durchschlagen? Natürlich ist das der Fall. Ich selbst bin seit Jahren mit einem Kommunalmandat unterwegs und ich weiß, wie schwierig es ist, mittlerweile für durchaus – wie ich finde – gute Stellen in der Kommunalverwaltung Personal zu finden. Aber es ist auch nicht verwunderlich. Wer will es der Bauingenieurin verdenken, dass sie der Verwaltung den Rücken kehrt, wenn in einem Planungsbüro mehr Chancen auf Einkommen und Karriere locken, weil eben der Amtsleiter, der oft männlich ist, noch einige Jahre seines Wirkens vor sich hat, oder wenn die Pendelei vom Wohnort durch Wechsel der Stelle entfällt.
Darauf müssen die Verwaltungsspitzen aber auch reagieren und alles dafür tun, dass ihre Verwaltungen attraktiv als Arbeitgeberinnen sind und auch bleiben. Und wenn Verwaltungen aufgrund von Personalmangel ihre Arbeit nicht mehr erledigen können, passiert Folgendes: Erstens, es gibt eine Welle unerledigter Arbeit, die sich aufbaut, und eine Bugwelle unerledigter Investitionen. Das ist gerade auch zu erleben in wahrscheinlich jeder Kommune und nachzulesen unter anderem im Kommunalmonitor. Zweitens, die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger steigt immens und äußert sich auch in mancher Stimme für rechts außen. Und drittens, andere müssen sich sorgen, das sind die Landkreise und letztlich der Landtag und die Landesregierung. Hier liegt die Verantwortung dafür, dass Kreise und Kommunen auch in Zeiten des demografischen Wandels nicht nur verwalten, sondern gestalten und entwickeln. – Ich will nur ganz kurz erwähnen, dass ich es schon ein bisschen schwierig finde, dass wir immer nur vom demografischen Wandel reden, eigentlich müssten wir von einer demografischen Katastrophe mit Blick auf Thüringen reden, damit auch allen mal klar wird, was da noch auf uns zurollt in den nächsten Jahren. –
Was aber, wenn Verwaltungen zu klein sind, um die Aufgabenfülle zu erledigen? Das hat der Rechnungshof ja im letzten Innenausschuss auch noch mal relativ deutlich gemacht. Müssen die Verwaltungen effizienter und größer werden oder die Aufgaben kleiner oder am besten beides? Das sind ja die großen Fragen, die an der Stelle stehen, die auch der Kollege Bilay hier schon aufgeworfen hat. Deswegen erst mal grundsätzlich Hochachtung vor der Entscheidung beispielsweise des Eisenacher Stadtrats, freiwillig viel Kompetenz an den Landkreis abzugeben und damit gemeinsam neue größere Strukturen zu bilden. Andere Kommunen haben diesen Weg auch gewählt und haben sozusagen ihren Lokalegoismus – will ich es mal nennen – zur Seite geschoben oder überwunden und
Das ist aus meiner Sicht der Weg in die Zukunft, den auch der Rechnungshof empfiehlt – kommunale Zusammenarbeit ausweiten. Wenn die Verwaltung nicht mehr so funktioniert, wie sie funktionieren soll, weil zum Beispiel zu wenig oder zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden ist, funktioniert dann eben auch die Selbstverwaltung nicht mehr. Kommunale Freiheit bedeutet auch kommunale Verantwortung zur Fähigkeit der Freiheit der Gestaltung der Möglichkeiten. Das enge Zusammengehen von Kommunen kann dann eben am Ende auch, wenn es gut läuft, zu einem Gemeindezusammenschluss führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben in den letzten Monaten hier sehr intensiv über die Probleme in den Kommunen gesprochen und ich glaube tatsächlich, dass die auch auf dem Tisch liegen. Ich glaube nicht, dass es strukturelle Probleme im Finanzausgleich sind, weil …
Ich warte ja immer noch darauf, dass uns die CDU endlich mal dieses strukturelle Problem auf den Tisch legt und sagt, wir lösen es gemeinsam. Ich kenne es nicht, außer Sie meinen diese 200 Millionen Euro, die Sie immer fordern.
Ich will damit sagen, worum es mir am Ende geht. Ja, natürlich, wir haben Investitionsstaus, die müssen wir lösen. Das werden wir aber übrigens nicht damit tun, dass wir immer wieder über den Kommunalen Finanzausgleich reden, denn der hat damit nur bedingt zu tun. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Henfling. Jetzt erteile ich das Wort für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Sesselmann. – Meine Damen und Herren, noch einmal, es ist ein sehr emotionales Thema, aber die Diskussion wird hier vorn vom Pult aus geführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ziel der Großen Anfrage soll es sein, einen umfassenden und zugleich differenzierten komplexen Überblick über den Stand und die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen in Thüringen zu erhalten. Über die Entwicklung, wenn wir das näher ausführen wollten, bräuchten wir die Glaskugel, und die haben wir leider nicht. Also, diese Anfrage kann sich nur auf die Vergangenheit beziehen und das haben wir auch gesehen – der Herr Walk hat das angedeutet gehabt –, bis 2021 liegen uns valide Daten vor und darüber hinaus haben wir Probleme. Herr Walk hat es angesprochen gehabt – 287 Millionen, die der Landkreistag vorgetragen hat an Kosten, die auf uns zukommen wegen diverser Krisen.
90 verschiedene Fragen wurden formuliert – eine Riesenfleißarbeit –, zehn Fragen beschäftigen sich dabei mit den rechtlichen Grundlagen, 59 Fragen mit der finanziellen Entwicklung der Kommunen, vier Fragen beschäftigen sich aus unserer Sicht mit einem sehr wichtigen Thema, nämlich den Auswirkungen der kommunalen Finanzhilfen des Bundes auf die Kommunen in Thüringen. Zehn Fragen wiederum beschäftigen sich mit der Unterhaltung kommunaler Infrastruktur in Kurorten, Erholungsorten. Da hatten wir einen interessanten parlamentarischen Abend dazu. Und sieben Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschäftigen sich mit dem Projekt „Bürgerhaushalt“. Das ist eine Sache, die momentan hier noch nicht Platz greift und nicht ganz so wichtig zu sein scheint. Also wir sehen, der Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Entwicklung der Kommunen.
Wenn man den Ausführungen des Herrn Bilay zugehört hat, hat man den Eindruck, man ist 50 Jahre zurückversetzt. Da gab es ein Lied, das hieß: „Die Partei, die Partei, die hat immer recht“. Meine Damen und Herren, das ist eben nicht der Fall.
Zu den rechtlichen Grundlagen: Da haben Sie sich in der entsprechenden Vorbemerkung zur Großen Anfrage bereits die Frage selbst beantwortet. Auf entsprechende Zitate kann ich hier verzichten.
Die über 90-seitige Antwort der Landesregierung führt zu den einzelnen Fragen aus unserer Sicht vollumfänglich aus, verweist auf Anlagen aus der Begründung der kleinen und großen Revision, nimmt den Kommunalmonitor nochmals in das Verfahren hier auf, verweist auf eine Anlage zum
Aufgabenbestand, legt in der Sache jedoch wenig hilfreiche Informationen der jeweiligen Haushaltskonsolidierungsverfahren verschiedener Kommunen vor, die aufgrund ihrer speziell zugeschnittenen Eigenheiten wohl kaum verallgemeinerungsfähige Aussagen enthält. Ein sich daraus ergebender Erkenntnisgewinn, meine sehr geehrten Damen und Herren, über bereits Gesagtes hinaus erschließt sich nicht. In der über 1.400-seitigen Antwort nebst Anlagenkonvolut sind Argumente, die jedenfalls geworfen tödlich wirken. Und wenn Sie das so sehr loben, Frau Henfling, dann muss ich Ihnen sagen, ich möchte nicht wissen, wie viel Papier für diese Beantwortung dieser Anfrage benötigt worden ist und wie viele Bäume dafür gefällt werden mussten.
Ja, schön mag auch der Vergleich der einzelnen Bundesländer zueinander sein, meine Damen und Herren, dennoch helfen rechtstheoretische Ausführungen zu Fragen der Finanzierungsmodelle als Verbundquoten oder Bedarfsmodelle kaum, den Investitionsrückstau der nächsten Jahre von über – Herr Walk hat es gesagt – 3 Milliarden Euro in den Kommunen – hier verweist die Antwort auf den Kommunalmonitor – zu beseitigen.
Wenn es einen Erkenntnisgewinn geben kann, meine Damen und Herren, dann doch den, dass es konkreter Maßnahmen bedarf, wie von meiner Fraktion unter TOP 40, den wir heute leider nicht mehr schaffen werden, oder von der CDU-Fraktion unter dem TOP 7, Stichwort „Investitionsfonds“, eingebracht worden ist.
Zur Frage der Eigeninteressenquote und des Konnexitätsgebots fällt mir auf, das war heute auch schon Gegenstand der Besprechung, dass die hierzu von Verfassungsrechtlern wie Frau Prof. Dr. Leisner-Egensperger zu Artikel 93 der Thüringer Verfassung gemachten Vorschläge bis dato nicht in der Verfassung des Freistaats Thüringen Eingang gefunden haben. Ob dies wohl noch in dieser Legislatur bis nächstes Jahr erfolgen wird, scheint aus unserer Sicht mehr als fraglich. Der Stand, meine Damen und Herren, und die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen steht in einem direkten Zusammenhang zum Stand und der Entwicklung der finanziellen Situation der Landesverwaltung. Spart das Land, kann es auch mehr an die Kommunen weiterreichen. Wir haben vorhin ein interessantes Beispiel von Frau Henfling gehört mit dem Minister und Staatssekretär Voß. Aber wie
das eben so ist, meine Damen und Herren, die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die von den Kommunen zu Recht abgefordert werden, müssen ebenso auf die Landesverwaltung Anwendung finden. Hier ist es so, meine sehr geehrte Frau Kollegin Henfling, wer in einem Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Wenn das Land 270 Vollzeitäquivalente beschäftigt, während die Kommunen 170 Vollzeitäquivalente, auf 10.000 Einwohner betrachtet, beschäftigen, besteht dringender Handlungsbedarf aufseiten der Landesregierung. Oder wie mein Kollege Stephan Brandner hierzu ausführte: Der Fisch stinkt vom Kopf. Daher wäre eine Lehre aus dieser Großen Anfrage zu ziehen, nämlich,
die Vollzeitäquivalente, also die Personalsituation der Landesverwaltung derjenigen der Kommunen anzupassen. Das, meine Damen und Herren, wäre wahre Konnexität. Und noch eins: Die Fördermittelprogramme sind seitens der CDU als eines der fünf Elemente angesprochen worden, die hier in den Blick zu nehmen sind – dreien kann man problemlos zustimmen. Es ist richtig, Herr Walk, wir brauchen keinen Fördermitteldschungel, denn Fördermittelprogramme binden letztlich Personal, sowohl auf Landesebene als auch auf der Ebene der Kommunen, meine Damen und Herren. Und hier können wir Personal einsparen, indem eine Fördermittelvereinfachung geschieht. Das hatte Herr Walk schon angesprochen, wir brauchen möglicherweise keine Fördermittel, sondern – ich hatte das schon gestern erwähnt – eine Investitionspauschale, die die Arbeit der jeweiligen Gemeinden und Kommunen hier vereinfachen kann.
Was macht die nicht vom Volk legitimierte Regierung in Thüringen? Das muss man noch einmal ganz klar und deutlich betonen. Sie plant ein Migrationsamt mit erheblichen Sachkosten und Stellenaufwuchs und beschäftigt munter Staatssekretäre ohne Planstellen, stellt leitende Beamte ein, die in weiten Teilen nicht den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes entsprechen, und verursacht damit letzten Endes, meine Damen und Herren, Steuerschäden in Millionenhöhe.
Zu Ersterem ist zu sagen, dass es derzeit im Landesverwaltungsamt zwei Referate gibt, welche sich vorwiegend mit Migrationsthemen beschäftigen,
das Referat 740 – Migration, Integration und Rückkehrmanagement – und das Referat 750 – Erstaufnahme, Zuwanderung und landesweite Verteilung. Sie unterliegen der Rechtsaufsicht des Innenministeriums, aber der Fachaufsicht des Justiz- und Migrationsministeriums.
Meine Damen und Herren, hier besteht Handlungsbedarf bei der Regierung, nämlich die Zuständigkeitsbereiche einheitlich zu regeln. Wir brauchen kein zusätzliches Migrationsamt. Wer ernsthaft glaubt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ein neues Landesmigrationsamt die Probleme der Zuwanderung lösen kann, und dafür ohne Geldaufwuchs zurechtkommt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.