Protocol of the Session on March 17, 2023

Zu Frage 2: Es handelte sich um ein vorübergehendes technisches Problem im Zusammenhang mit den hierfür eingesetzten IT-Komponenten zur Erfassung und Weiterleitung der Daten für die Bereitstellung auf der Homepage.

Zu Frage 3: Das technische Problem konnte behoben werden. Die Daten werden seit dem 08.03.2023 wieder wie bisher auf der Homepage bereitgestellt.

Zu Frage 4: Die Bereitstellung der Daten auf der Homepage ist ein Service der Thüringer Fernwasserversorgung, wozu sie in dieser Weise gesetzlich nicht verpflichtet ist.

Danke.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich keine. Damit schließe ich für heute die Fragestunde. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen und nicht beantworteten Zusatzfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 und § 91 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 14, 19 und 20 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 14

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 -

Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags voraussetzen, beispielsweise im Ältestenrat.

Tagesordnungspunkt 19

Wahl einer Vertrauensperson und ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts Wahlvorschläge der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/7455/7531 - dazu: Beschluss des Landtags

- Drucksache 7/7276 -

Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 78, Enthaltungen 3. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 21 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP entfallen 54 Stimmen. Damit hat der Wahlvorschlag der Parlamen

(Abg. Cotta)

tarischen Gruppe der FDP mehr Stimmen erreicht als der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ist deshalb angenommen. Ich gratuliere Herrn Frisch zur Wahl als Vertrauensperson und Herrn Pagel zur Wahl als Vertreter der Vertrauensperson und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tagesordnungspunkt 20

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 -

Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags voraussetzen, beispielsweise im Ältestenrat. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt – schon lange erwartet und lange angekündigt – zum Tagesordnungspunkt 12

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6578 -

Wird das Wort zur Begründung des Beratungsverlangens gewünscht?

(Zuruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein, das er- gibt sich aus der Sache!)

Das ist nicht der Fall. Damit möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass dieser Tagesordnungs

punkt auf Verlangen der Fraktion Die Linke in einfacher Redezeit beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat sich der Abgeordnete Bilay zu Wort gemeldet.

Ich bitte noch einmal in die gesamte Runde um eine etwas angemessenere Lautstärke, das macht es hier vorne nicht sehr angenehm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns als Fraktion dazu entschieden, letztes Jahr die Große Anfrage einzureichen, weil wir festgestellt haben, dass es im Grunde genommen egal ist, welche Debatte man immer zum Jahresende mit dem Haushalt und dem KFA führt, es werden im Regelfall immer wieder dieselben Argumente vorgetragen, die jetzt nicht immer von großer Objektivität und Sachlichkeit geprägt sind, und deswegen haben wir gesagt, wir rollen noch mal die letzten Jahre der Entwicklung mit einer Großen Anfrage auf und versuchen da noch mehr Zahlen auch zur Diskussion stellen zu können.

Es gab am Mittwoch die Pressemitteilung des Landesamts für Statistik. Die haben sich noch mal die Jahresabschlüsse des letzten Jahres angeschaut und haben festgestellt, dass die Kommunen 200 Millionen Euro nicht zu wenig, sondern zu viel gehabt haben, nämlich einen positiven Jahressaldo erreicht haben. Das ist insgesamt für die Bewertung der Thematik wichtig, weil das am Ende wieder Rückschlüsse darauf zulässt, wie die Bedarfsermittlung am Ende auch aussieht.

Ich will nur noch mal sagen, dass in der Entwicklung der letzten Jahre feststellbar gewesen ist, dass seit 2015 die Kommunen von Jahr zu Jahr im Durchschnitt 230 Millionen Euro Überschüsse erwirtschaften konnten. Wenn ich aus der Privatwirtschaft kommen würde, wenn ich mir eine Bilanz anschauen würde, dann würde ich Jahresüberschuss gleichsetzen mit Gewinn, also 230 Millionen Euro von Jahr zu Jahr. Dabei sind gerade die letzten Krisenjahre, die ja herausragen, auch finanziell bedeutsam. 2020 lag der kommunale Jahresüberschuss in Summe bei 300 Millionen, 2021 bei 360 Millionen Euro und – wie eben erwähnt – im letzten Jahr bei 200 Millionen. Auf die Frage, in welchem Sachzusammenhang das zur Bedarfsermittlung steht, will ich nur mal auf den Rechnungshof verweisen, der in seinem letzten Bericht zur Jahresrechnung gesagt hat, dass der Ermittlung des Finanzbedarfs auch noch mal mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

(Vizepräsident Bergner)

Wenn das noch nicht alle gelesen haben: Die überörtliche Kommunalprüfung, die auch ganz frisch ist für das Jahr 2021, da hat der Rechnungshof festgestellt, dass Thüringen bundesweit auf Platz 2 hinter Rheinland-Pfalz und vor Baden-Württemberg liegt. Also, die höchsten Überschüsse erwirtschaften die Kommunen in Rheinland-Pfalz, danach kommt Thüringen und danach Baden-Württemberg. Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg besonders notleidende Länder seien, dass es den Kommunen dort besonders schlecht ginge. Das heißt, wenn wir uns mit Thüringen da an Platz 2 einreihen, ist das eine durchaus beachtenswerte Leistung. So ein Land wie Bayern beispielsweise, da landen die Kommunen nur abgeschlagen auf Platz 9, die haben gerade mal so plus/ minus null, also von daher noch mal ein Hinweis darauf, auch mehr Sachlichkeit in der Frage walten zu lassen. Und jetzt zu der Thematik, die uns immer wieder erreicht, dass die Kommunen angeblich unter Rot-Rot-Grün ausbluten würden und dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen die Kommunen im ländlichen Raum abhängen würden. Das ist ausdrücklich

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: So ist es!)

nicht der Fall. – Herr Emde, hören Sie mir erst einmal zu. Ich schätze wirklich Ihren finanzpolitischen Sachverstand. Aber Sie müssen noch einmal mit Ihrer Fraktion reden.

Wer sich die Antworten der Großen Anfrage anschaut und sich die Zahlen vor Augen führt und analysiert, wird feststellen, dass diese hohen Jahresüberschüsse, auf die ich eben hingewiesen habe, insbesondere in den kleinen ländlichen Gemeinden stattgefunden haben. Wenn Sie das umrechnen auf die Einwohner, sind es die kleinen Gemeinden, in denen die Jahresüberschüsse anfallen. Die Grundaussage und Tendenz ist so: je größer die Stadt, je größer die Gemeinde, desto geringer die Jahresüberschüsse. Mit Blick beispielsweise auf Gera ist sogar feststellbar, dass diese dann ins Minus rutschen. Also da, wo das Geld angehäuft wird, wo es am Ende übrigbleibt, das sind nicht die großen Zentralen Orte, das sind die kleinen ländlichen Strukturen in diesem Land. Das macht eins deutlich, dass wir eine Schieflage in der Finanzierung des Finanzausgleichssystems haben. Es sind die kleinen Orte, die im Regelfall nicht einmal einen zentralen Charakter haben. Diese kleinen Orte halten eine kommunale Infrastruktur vor, die im Regelfall nur von ihrer eigenen Gemeindebevölkerung genutzt wird, nicht vom Umland, zumindest nicht in der Masse.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das dürfen sie bei Ihnen bald wohl nicht mehr?)

In den Zentralen Orten, die eine Umland- und Versorgungsfunktion haben, wird eine kommunale Infrastruktur vorgehalten, die nicht nur die eigene Wohnbevölkerung nutzt, sondern auch die Menschen, die im Umland wohnen, die dort tätig sind. Aber die anderen kleinen Kommunen beteiligen sich nicht an der Finanzierung dieser kommunalen Infrastruktur in den Zentralen Orten. In die kleinen Orte fließt aber das Geld, wo am Ende die Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden. Hier warne ich einfach vor einer Verzerrung des Bildes, was einfach nicht wahr ist.

Ich würde mich freuen, wenn wir bei einer Reform des KFA mal darüber reden würden, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister untereinander solidarischer sind, dass wir das Geld dahin geben, wo am Ende die Zentralen Orte auch für das Umland eine Versorgungsfunktion mit erfüllen, wo am Ende alle etwas davon haben, nicht nur die Zentralen Orte, sondern auch die, die im Umland wohnen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ja Zentralismus!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten ja solche Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wir haben im Unterausschuss KFA über das Gutachten der Universität Köln geredet. Die haben genau das vorgeschlagen. Die haben vorgeschlagen, weg von den starren Zahlen der Köpfe, keine Finanzzuweisung mehr nach puren Einwohnern, sondern hin zur Betrachtung, welche Aufgabe, welche Qualität die Kommunen für die Menschen in dem Raum tatsächlich zu leisten haben. Das konnte sich bedauerlicherweise – aus meiner Sicht bedauerlicherweise – im politischen Raum nicht durchsetzen, weil das zu einer Umverteilung geführt hätte. Am Ende war es das Prinzip der Besitzstandswahrung, das verhindert hat, dass wir einen Mehrwert, eine Wohlfahrtssteigerung für die gesamten Kommunen auch im ländlichen Raum hätten erschließen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht aber nicht nur um die klassischen Zuweisungen – zweckgebunden oder nicht zweckgebunden – über das System des Finanzausgleichs, sondern es geht um die gesamten Mittel, die im Landeshaushalt im Jahr 2023 gebunden sind. Für dieses Jahr hat der FAG, der Finanzausgleich, ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro. Wenn ich noch hinzurechne, welche Mittel außerhalb des Finanzausgleichs im gesamten Landeshaushalt über die ganzen Einzelpläne versteckt sind – das ist im Übrigen die Anlage 3 zum Finanzausgleichsgesetz –, dass weitere 1,6 Milliarden Euro im Infrastrukturministerium für kommunalen Straßenbau, im Bildungsministerium für Schulsozialarbeit, für Umweltprojekte, Vereinsförderung usw. usf. vorgesehen sind – weitere

1,6 Milliarden! –, dann sind das in diesem Jahr 4,2 Milliarden Euro kommunalrelevantes gebundenes Budget bei 13 Milliarden Euro Gesamthaushaltsvolumen.

Wenn ich mir da eine große Gruppe herausgreife – die Haushälter wissen das –, die Hauptgruppe 4, Herr Emde, Personalausgaben, also alles, was für Polizistinnen und Polizisten ausgegeben wird, Lehrerinnen und Lehrer, Justizverwaltung, Finanzbeamte usw. usf., das gesamte Landespersonal, was wir bezahlen, dann sind das 3,5 Milliarden Euro. Der größte Ausgabenblock ist also der kommunale Anteil. Und sich dann hinzustellen und zu behaupten, ständig wiederkehrend, das Land würde die Kommunen finanziell ausbluten lassen, ist aus meiner Sicht nicht wirklich überzeugend.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Aus Ih- rer Sicht!)

Aus unserer Sicht.

Wir haben gestern über die Vorstellung der CDU zum kommunalen Investitionsfonds geredet. Ich will deswegen noch einmal auf die Investitionen eingehen. Es ist natürlich auch mit Blick auf die Zahlen einfach feststellbar, dass die Kommunen in den letzten Jahren mehr investiert haben, indem sie eigene Mittel dafür genutzt haben, aber weil auch das Land seit 2015 gerade für investive Zwecke von Jahr zu Jahr immer mehr Geld bereitgestellt hat. Und dann darüber zu klagen, dass der kommunale Investitionsstau sich immer weiter aufblähen würde, ist aus meiner Sicht nicht überzeugend, auch mit Blick auf den Kommunalmonitor der Aufbaubank.

(Unruhe CDU, AfD)

Hören Sie zu: Bei diesen 1,2 Milliarden Euro muss man natürlich noch mal in die Tiefe reinschauen, wie diese Zahl am Ende zustande gekommen ist.

Herr Emde, wenn ich Kämmerer frage, welche Investitionen nicht realisiert werden konnten, dann muss ich natürlich auch die Frage stellen, warum. Hatte ich genug Personalkapazitäten in meiner Bauverwaltung, um eine Planung auf den Weg zu bringen? Herr Walk, Sie wissen es aus Eisenach. Habe ich vielleicht ein Ingenieurbüro, was auch die Planung für mich machen kann? Da muss ich sagen, nein, die Kapazitäten sind erschöpft. Habe ich Angebote aus der Bauwirtschaft bekommen, wenn ich eine Ausschreibung gemacht habe? Begrenzt.