Protocol of the Session on March 17, 2023

Sie haben nun heute in der „Thüringer Allgemeinen“ bereits die Auffassung vertreten, es muss sozusagen Verantwortung übernommen werden. Also ich glaube, dass in dem gesamten Prozess, in dem wir diesen Sachverhalt diskutieren, ich Ihnen als jemand begegne, der für diesen Sachverhalt Verantwortung übernimmt, indem ich mich mit Ihnen erstens über den Sachverhalt inhaltlich auseinandersetze und darüber hinaus auch an der Lösung der Themen arbeite, bei denen der Rechnungshof Empfehlungen gegeben hat und die umzusetzen sind. Das ist Verantwortungsübernahme.

Insofern ist mir das auch wichtig, dass wir diesen Rechnungshofbericht nicht abheften, nicht nicht ernst nehmen, sondern natürlich in einem politischen und in einem administrativen Prozess auch bearbeiten, und das soll nicht auf die lange Bank geschoben werden. Ganz im Gegenteil beabsichtige ich, dem Kabinett in seiner übernächsten Sitzung auch eine erste Information zu den zu ziehenden Schlussfolgerungen vorzulegen.

Ich habe für die Landesregierung – das habe ich jetzt hier eben auch noch mal deutlich gemacht – auch schon in den vorhergehenden Sitzungen deutlich gemacht, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs ausgewertet und aufgegriffen werden. Ich habe auf die Anpassung des Thüringer Laufbahnrechts hingewiesen, und darin fühlen wir uns auch vom Thüringer Rechnungshof bestärkt und werden einen entsprechenden Gesetzentwurf zügig einbringen.

Die letzte Frage, die Sie gestellt hatten: Die Unabhängigkeit des Thüringer Rechnungshofs sowie der Justiz – das will ich hier auch noch mal ganz deutlich machen, auch für das Protokoll – sind tragende Elemente sowohl unserer Landesverfassung als auch der gesamtstaatlichen Ordnung. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der weiteren Strafverfolgungsbehörden erfahren durch die Landesregierung uneingeschränkte Wertschätzung und Unterstützung dort, wo es notwendig ist. Die Landesregierung wird die Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs aufgreifen und hierzu zügig Vorschläge unterbreiten – das hatte ich eben mündlich

(Minister Prof. Dr. Hoff)

schon mal deutlich gemacht. Im Hinblick auf die Kritik des Thüringer Rechnungshofs, dass in der Vergangenheit Dokumentationen bei Personalauswahlverfahren nicht ausreichend waren, wurden auch bereits Maßnahmen ergriffen – auch das habe ich schon verschiedentlich deutlich gemacht.

Darüber hinaus hat die Landesregierung die Unabhängigkeit der Arbeit des Thüringer Rechnungshofs im laufenden Verfahren unter anderem gegenüber wiederholten Forderungen aus der CDU-Fraktion verteidigt, Dokumente und Berichtsentwürfe aus nicht abgeschlossenen Prüfverfahren zu veröffentlichen. Auch darüber hatten wir schon Kontroversen. Dass in der rechtlichen Diskussion, die im nunmehr veröffentlichten Sonderbericht ausführlich dargelegt ist, Raum für die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen einzelner Fragen besteht, ist nicht ungewöhnlich. Auch darauf habe ich eben schon hingewiesen. Dies vorausgeschickt, besteht bei der hier nachgefragten Personalmaßnahme keine Verletzung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, denn die Prüftätigkeit des Thüringer Rechnungshofs war zu jeder Zeit unabhängig gewährleistet. Der Bericht, glaube ich, macht deutlich, wie stark der Thüringer Rechnungshof seine inhaltliche Unabhängigkeit in diesem Sachverhalt gesehen hat. Die Landesregierung hat durch mich, die Staatskanzlei, gegenüber der Staatsanwaltschaft, die bekanntlich gegen unbekannt ermittelt, sowohl jegliche Bereitschaft zur Unterstützung der Ermittlungen schriftlich erklärt und in besagtem Schreiben von mir an die Staatsanwaltschaft explizit auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/7100 hingewiesen und den Standpunkt der Landesregierung, dass der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, verdeutlicht. Eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz oder der Ermittlungsbehörden kann aus dieser transparenten Vorgehensweise ebenso wenig abgeleitet werden wie eine Missachtung dieser Institution.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

Herr Minister, erst einmal vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Ich wollte mit meiner Nachfrage auch gar nicht zu eventuell unterschiedlichen Bewertungen von Verantwortungen nachfragen. Aber eine Frage stellt sich mir dennoch: Trifft es nach Auffassung der Landesregierung zu, dass zu Beginn rechtswidrig ernannte Staatssekretäre zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden müssen,

auch wenn die Ernennungsvoraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben?

Ich habe versucht, die spekulative Frage in ihrem Inhalt zu erfassen. Aber der spekulative Charakter der Frage gibt mir nicht die Möglichkeit, Ihnen eine Antwort zu geben, die in einem möglichen weiteren Verfahren von Ihrer Seite dann als eine abschließende Festlegung in diesem Sachverhalt verstanden wird.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich deute das als zweite Nachfrage des Fragestellers.

Ich möchte nur etwas richtigstellen. Das ist keine spekulative Frage, sondern eine Rechtsfrage.

Gut. Wir können hier in der Fragestunde aber nur Fragen stellen. Gibt es eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Raums? Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen. Ich versuche auch mal, beim Recht zu bleiben. Jetzt ist es ja so, dass im Fall einer Probeverbeamtung die Probezeit verlängert werden kann, und zwar bis zu einem gewissen Punkt. Dann muss entschieden werden, entweder Entlassung, also Beendigung des Beamtenverhältnisses, oder aber Verbeamtung auf Lebenszeit. Hätte in dem Fall, über den wir jetzt die ganze Zeit reden, die Probezeit noch einmal verlängert werden können oder standen nur noch die beiden anderen genannten Möglichkeiten im Raum?

Ich hatte in der Beantwortung der Drucksache, also der Mündlichen Anfrage 7/7100, deutlich gemacht, dass bei der hier in Rede stehenden Staatssekretärin keine Verkürzung der Probezeit vorgenommen worden ist, die ja theoretisch möglich ist, sondern der umfassende Zeitraum von drei Jahren der Probezeit in Anspruch genommen wurde und insofern

(Minister Prof. Dr. Hoff)

eine Verlängerung der Probezeit nach unserer Auffassung nicht in Rede stand.

Danke, Herr Minister. Weitere Nachfragen sehe ich nicht und damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/7499. Bitte schön, Herr Kollege.

Neubau der Schulsporthalle in Stiebritz

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands ist die Schulsporthalle in Stiebritz seit nunmehr drei Jahren gesperrt. Die Schüler müssen ihren Sportunterricht provisorisch in einem Gemeindesaal abhalten. Deshalb soll die abrissreife Schulsporthalle einem Neubau weichen. Die für den Neubau benötigten Fördermittel wurden laut Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Haushalt bereits eingeplant. Laut Medienberichten – OTZ vom 3. und 4. März 2023 – fehlt derzeit die Bewilligung der Fördermittel.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren der Fördermittelbewilligung für die Schulsporthalle in Stiebritz?

2. Was hat zu den Verzögerungen der Fördermittelbewilligung für die Schulsporthalle bei der vergaberechtlichen Ausschreibung durch den Landkreis geführt?

3. Liegen im genannten Fall Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften seitens des Schulträgers vor und – wenn ja – sind der Landesregierung weitere Fälle solcher Fehler im Saale-Holzland-Kreis bekannt – bitte um Aufschlüsselung –?

4. Sieht die Landesregierung bei zügiger Abarbeitung aller Notwendigkeiten die Möglichkeit der Beschleunigung, nachdem laut Pressebericht vom 4. März 2023 seitens des Schulträgers eingeschätzt wird, dass der frühestmögliche Baubeginn ab Mitte 2024 liege und – wenn ja – wie könnte diese aussehen?

Vielen Dank.

Danke, Herr Gleichmann. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir dabei zunächst eine Eingangsbe- merkung. In seiner Projektanmeldung vom 21. Juli 2021 hat der Landkreis das Szenario einer drohenden Schließung der Sporthalle erläutert. Das Verfahren der Antragsprüfung und -bewilligung wird vom Thüringer Landesverwaltungsamt durchgeführt.

Zu Frage 1: Der Landkreis hat in seinem Schrei- ben vom 08.03.2023 unter anderem den jahresweiten Bedarf an Landesmitteln ausgewiesen. Um sich daraus ergebende Fragen zu klären und das Verfahren zügig weiter voranzubringen, wird am 23. März 2023 eine Beratung mit dem Landkreis im Thüringer Landesverwaltungsamt stattfinden.

Zu Frage 2: Der Ersatzneubau der Sporthalle war bereits im letztjährigen Förderplan enthalten. Aufgrund der erheblichen Mittelkürzung infolge der von der CDU geforderten und daraufhin im Landeshaushalt ausgebrachten Globalen Minderausgabe konnten neue Projekte in dieser Größenordnung nicht bewilligt werden. Deshalb wurde die Baumaßnahme in den diesjährigen Förderplan aufgenommen. Das Vergabeverfahren für die Auswahl eines Bauplanungsbüros hat der Landkreis bereits vorher in eigener Verantwortung durchgeführt. Fragen zur vergaberechtlichen Ausschreibung haben nicht zu einer Verzögerung der Fördermittelbewilligung geführt.

Zu Frage 3: Der Vergabeverstoß wurde im Rahmen der baufachlichen Antragsprüfung durch das Lan desamt für Bau und Verkehr festgestellt. Weitere Fehler oder Verstöße des Saale-Holzland-Kreises gegen vergaberechtliche Vorschriften sind dem TMBJS nicht bekannt.

Zu Frage 4: Derzeit ist nicht bekannt, warum der Baubeginn erst ab Mitte 2024 erfolgen soll. Etwaige Möglichkeiten zur Beschleunigung des Planungs- und Bauablaufs sollen in der Beratung am 23.03.2023 besprochen werden.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Vielleicht habe ich jetzt nicht richtig zugehört oder die Antwort nicht richtig verstanden. Gab es nun Verstöße bezüglich der Vergabe seitens des Schulträgers oder nicht? Und wenn ja, welche waren das genau?

Die Verstöße sind nicht in unserer Zuständigkeit als Ministerium festzustellen. Sie sind zwischen dem Landesamt für Bau und Verkehr und dem Landesverwaltungsamt diskutiert worden und auch, wenn ich es richtig sehe, unterschiedlich bewertet worden und haben dazu geführt, dass der Verstoß mitgeteilt worden ist und entsprechend nachgebessert werden musste.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Können Sie uns das Aktenzeichen sagen?)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Doch, dort gibt es noch eine Nachfrage aus der Mitte des Raums. Herr Abgeordneter Schubert.

Herr Staatssekretär, können Sie noch mal sagen, um welchen Verstoß es sich dabei gehandelt hat, der jetzt unterschiedlich bewertet, diskutiert und zu dem es dann offensichtlich Schriftverkehr gegeben hat? Und wenn das so ist, könnte denn den Mitgliedern des Landtags dieser Schriftverkehr mal zugänglich gemacht werden?

Der Schriftverkehr ist ja nicht in unserem Hause entstanden, deswegen kann ich ihn schlecht zugänglich machen. Es geht da um vergaberechtliche Vorschriften europaweiter Ausschreibungen und anderes mehr, die unterschiedlich bewertet wurden.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur achten Anfrage, der des Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/7508. Bitte, Herr Kollege.

Stand der Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 10. Juni 2022 für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer

In der Plenarsitzung am 10. Juni 2022 hat der Landtag beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verankern – das ist die Drucksache 7/5687.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen mit welchem Sachstand hat die Landesregierung zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses ergriffen?

2. Hat die Landesregierung – wie im Beschluss des Thüringer Landtags gefordert – eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg gebracht, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verankern, und wenn nein, was sind die Gründe dafür?

3. Welche Handlungs- und Ermessensspielräume bestehen aus Sicht der Landesregierung für die Länder, selbst entsprechende Regelungen für eine familienfreundliche Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer gesetzlich zu regeln?

4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich Beschlüssen des Thüringer Landtags zu?