Protocol of the Session on March 16, 2023

3. In welcher Höhe stehen die Fördermittel aus dem Programm anteilig für Thüringen zur Verfügung?

4. Welche Maßnahmenkomplexe sind im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über das Programm realisierbar und sind der Landesregierung bereits Objekte bzw. Projekte bekannt, die von der Förderung durch das Programm „Junges Wohnen“ profitieren könnten?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Liebscher beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfolgte am 19. Februar 2023.

Zu Frage 2: Die Umsetzung wird über die Förderrichtlinie für den Studierendenwohnraumbau des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nach Maßgabe des Landeshaushalts angestrebt.

Zu Frage 3: Nach Artikel 2 der Verwaltungsvereinbarung stehen dem Land Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2019 vom 21. April 2021 anteilig 13.160.550 Euro aus dem Programm zur Verfügung.

Zu Frage 4: Nach Artikel 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung können die Mittel für folgende Maßnahmenkomplexe eingesetzt werden: Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung, also Ersterwerb, und zweitens Modernisierung von Wohnheimplätzen. Gegenwärtig befindet sich das zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Abstimmung mit dem Studie

rendenwerk Thüringen über vorgesehene Maßnahmen mit Förderung gemäß der Verwaltungsvereinbarung.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ist mit Modernisierung auch energetische Modernisierung gemeint? Kann mit diesem Förderprogramm zum Beispiel auch dafür gesorgt werden, dass Wohnheime dekarbonisiert werden?

Davon gehe ich aus, ich weiß es aber nicht konkret. Wie gesagt, die Verantwortung für dieses Programm liegt nicht bei uns, sondern im TMWWDG.

Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist hier Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/7424. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin.

Betreuung des Teilbereichs „Beratung zu Herdenschutzhunden“

Die Kleinen Anfragen 7/4165 und 7/4166 thematisieren das zum 31. Dezember 2022 beendete Pilotprojekt „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“. Im Anschluss an die Beantwortung dieser Kleinen Anfragen in den Drucksachen 7/7296 und 7/7314 ergeben sich Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo in Thüringen bzw. Deutschland können aktuell vom Land anerkannte Prüfungen zur Feststellung der Eignung von Herdenschutzhunden für den Einsatz abgelegt werden?

2. Wer betreut derzeit, nach Ende des Pilotprojekts, auf welcher rechtlichen Grundlage den Teilbereich „Beratung zu Herdenschutzhunden“ innerhalb des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs am Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz?

3. Welche Kriterien wurden bei der Ausschreibung zum Teilbereich „Beratung zu Herdenschutzhunden“ für Bewerber als Bedingungen genannt?

4. Wann wird der Abschlussbericht zum genannten Pilotprojekt vorliegen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer und Gäste, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die gemäß Richtlinie Wolf/Luchs in Thüringen anerkannten Prüfungen für Herdenschutzhunde werden nach Bedarf und Art der Prüfung direkt im jeweiligen Betrieb durchgeführt. Prüfungen, in denen die Herdenschutzhunde in einer Fremdherde geprüft werden, sollen in einem nahegelegenen Betrieb stattfinden, um den Aufwand für beide Tierhalter bzw. Halter der Herdenschutzhunde möglichst gering zu halten.

Zu Frage 2: Die Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs beraten Halter von Herdenschutzhunden im Bedarfsfall. Anknüpfungspunkt für die Beratung ist § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz.

Zu Frage 3: Die Zuschlagskriterien für die Ausschreibung „Beratung zu Herdenschutzhunden“ lauteten gemäß Ausschreibungstext folgendermaßen: Erstens, fachliche Qualifikation der die Leistung erbringenden Person sowie die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen wurden zu 60 Prozent, der Angebotspreis wurde zu 30 Prozent und die zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit vor Ort – also die Frage, wie schnell Fachberaterinnen vor Ort sein können – wurde zu 10 Prozent gewichtet.

Zu Frage 4: Abschlussberichte müssen binnen 6 Monaten nach Abschluss des Projekts vorgelegt werden. Im konkreten Fall ist das der 12.08.2023.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Frau Hoffmann.

Vielen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Auf Grundlage eines Berichts des MDR Thüringen vom 7. März – Onlineartikel –, dort steht: „Das Thüringer Umweltministerium sieht derzeit keinen Be

(Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig)

darf [,] die Fachstelle Herdenschutzhunde weiterzuführen.“ Die Beratung zum Thema Herdenschutzhunde würde aber weiterlaufen. Meine erste Frage lautet: Stimmt das, sieht das Ministerium keinen Bedarf?

Wir sehen insoweit keinen Bedarf, als dass wir diese Beratung jetzt nicht extern vergeben, sondern die Beratung ist über das Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/Luchs abgesichert und gewährleistet.

Die zweite Frage baut darauf auf: Wenn das Ministerium keinen Bedarf mehr sieht, warum gab es dann eine Ausschreibung dazu?

Wir sehen zurzeit keinen Bedarf, die Beratung nochmals auszuschreiben. Die Ausschreibung ist mangels geeigneter Dienstleister aufgehoben worden. Die Beratung wird jetzt über das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gewährleistet.

Weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann geht es jetzt weiter mit Frage acht. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Weltzien mit der Drucksache 7/7446, bitte.

Vielen Dank.

Perinatalzentrum Level-1-Zentrum Suhl

Das Perinatalzentrum Level-1-Zentrum im südthüringischen Suhl steht nach wie vor auf der Kippe. Es gibt bisher nur eine Zusage der Kostenträger für den Erhalt des Zentrums im Jahr 2023. Wie es im Jahr 2024 weitergeht, ist in erster Linie von den Geburtszahlen der Kinder unter 1.250 Gramm abhängig. Die Mindestmenge steigt im Jahr 2024 auf 25 Geburten. Bei der Begründung zur Erhöhung der Mindestmenge geht der Gemeinsame Bundesausschuss davon aus, dass das nächste Level-1-Zentrum im Bundesdurchschnitt innerhalb von 24 Fahrtkilometern zu erreichen sei. Müsste das Level-1-Zentrum in Suhl aufgegeben werden, ergäben sich Fahrtstrecken jenseits der 70 Kilometer, beispielsweise von Suhl ins Level-1-Zentrum nach Erfurt 75 Kilometer, ins Level-1-Zentrum nach Bamberg 107 Kilometer oder Fulda 111 Kilometer. Daneben ist keinesfalls sicher, dass die verbleiben

den Zentren die hohen Anforderungen an den nötigen Personalschlüssel zur Behandlung der bisher in Suhl exzellent versorgten Frühchen leisten könnten.

Vielfältige Bemühungen sind gestartet, um das in Südthüringen einzigartige Zentrum dauerhaft zu erhalten und damit die unmittelbare Gesundheitsversorgung von mehr als 1.000 jungen Familien im Jahr in Südthüringen zu sichern. Eine der Bemühungen ist eine Petition, die mehr als 13.000 Unterschriften sammeln konnte.

Ein wichtiger Schritt zum Erhalt des Zentrums wäre das klare Bekenntnis der Landesregierung. Ein weiterer Schritt wäre die bauliche Ertüchtigung des Zentrums, um mit den attraktiven Zentren in Oberfranken mitzuhalten und so werdende Eltern, vor allem auch aus Bayern, für eine Behandlung in Südthüringen zu begeistern und die vorgegebene Mindestmenge, so unrealistisch sie bei Nichtbetrachtung der Entfernung zum nächsten Zentrum erscheint, perspektivisch dann doch zu erreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Positionierung der Landesregierung zum Erhalt des Level-1-Zentrums in Suhl?

2. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um das Zentrum einerseits kurzfristig und andererseits langfristig zu erhalten?

3. Wie stellen sich die geplanten Schritte dar, um eine bauliche Ertüchtigung des Frühchenzentrums zu erreichen?

4. Wann ist mit einer Entscheidung über den aus Suhl vorliegenden Fördermittelantrag zur baulichen Ertüchtigung zu rechnen?

Für die Landesregierung lässt sich das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vertreten. Deswegen antwortet Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: