Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer
Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7454 -
Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/7454 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald.
Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um eine zweite Wahlwiederholung zu ermöglichen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 -
Gemäß § 10 Nr. 2d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7456 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.
Dann können wir zu den Wahlen selbst kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie haben jeweils eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt.
Wie Sie vielleicht schon gesehen haben, finden die Wahlen räumlich jetzt wieder so statt, wie das vor dem Umbau des Plenarsaals gewesen ist, das heißt, Sie wählen von sich aus gesehen hier auf der rechten Seite des Saales.
Da oben stehen auch schon die Wahlhelfer, da be- kommen Sie Ihre Stimmzettel. Zu wählen ist dann in den Wahlkabinen und Sie können dann den Rückweg ins Plenum hier vorn herum antreten. Kollegin Wahl, höre ich gerade, ist heute erkrankt und nicht hier. Deswegen ist ersatzweise Philipp Weltzien der Wahlhelfer, und er steht auch schon da. Vielen Dank dafür und auch für den Hinweis noch mal.
Dann haben wir also auch ordnungsgemäß die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benannt – also Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Weltzien.
Damit eröffne ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Berg- ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Leh- mann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid;
3. Welche Auswirkungen hat die Entnahme von Wasser durch die Zweckverbände über eigene Bohrbrunnen, beispielsweise auf den Grundwasserspiegel und auf dessen Absenkung begründete Folgen?
4. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung zur Umsetzung welcher technischen Voraussetzungen für die Ablösung verbandseigener Bohrbrunnen durch die Umstellung auf Fernwasser?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tiesler beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen zu diesen betriebswirtschaftlichen Details der jeweiligen kommunalen Wasserversorger mangels Rechtsgrundlage keine entsprechenden Angaben vor. Auch grobe Anhaltswerte können hier nicht berichtet werden, da die Kosten je nach der jeweiligen Gewinnungssituation außerordentlich stark differieren.
Zu Frage 2: Die Kosten für den Einkauf von Fernwasser ergeben sich aus den entsprechenden Lieferbedingungen der Thüringer Fernwasserversorgung für Nord-, Mittel- und Ostthüringen bzw. des Fernwasserzweckverbands Südthüringen. Das Tarifmodell der Thüringer Fernwasserversorgung gliedert sich in einen Leistungspreis, der für eine fest vereinbarte Vorhaltemenge zu zahlen ist, und einen Arbeitspreis für die tatsächlich abgenommenen Fernwassermengen. Zu dem Arbeitspreis würde ich Ihnen die Tabelle schriftlich nachreichen. Der Arbeitspreis beträgt aktuell 7 Cent pro Kubikmeter. Zu dem als fallender Blocktarif ausgestalteten Leistungspreis würde ich Ihnen die Tabelle noch mal nachliefern. Der fängt bei 62 Cent pro Kubikmeter bei unter 1 Million Kubikmetern Abnahmemenge an und endet bei 16 Cent pro Kubikmeter bei 8 bis 12 Millionen Kubikmetern Abnahmemenge.
Das Tarifmodell des Fernwasserzweckverbands Südthüringen setzt sich aus einem Grund-, Arbeitsund Mehrbezugspreis zusammen. Der Grundpreis beläuft sich derzeit auf 65 Cent pro Kubikmeter, der Arbeitspreis auf 22 Cent pro Kubikmeter und der
Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Voigt, Mario; Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Phi lipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Hatten alle Kolleginnen Gelegenheit zur Stimmab- gabe? Das scheint der Fall zu sein. Ich stelle fest, dass während des Wahlgangs auch noch ein zusätzlicher Abgeordneter hinzugekommen ist, der für heute als entschuldigt annonciert war, aber jetzt an der Wahl teilgenommen hat. Und ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Vorab ein Hinweis: Im Vorfeld der heutigen Ple- narsitzung hat die Landesregierung aufgrund einer Terminkollision die Absprache mit Herrn Abgeordneten Schard und Herrn Abgeordneten Bühl getroffen, dass deren Mündliche Anfragen in den Drucksachen 7/6467 und 7/6468 in der morgigen Plenarsitzung zum Aufruf kommen, sofern sie nicht wegen Zeitablaufs schriftlich beantwortet werden müssen.
Wir beginnen jetzt mit der ersten Frage für heute, Herr Abgeordneter Tiesler ist der Fragesteller mit der Drucksache 7/7356. Herr Tiesler, bitte.
Die Wässer aus verbandseigenen Bohrbrunnen der Thüringer Zweckverbände sind oft sehr kalkhaltig. Die daraus resultierenden Probleme wie Kalkablagerungen in den Leitungen belasten dann auch private Haushalte ebenso wie die Kommunen. Durch den Zukauf von weniger kalkhaltigem Fernwasser könnte hier Abhilfe geschaffen werden.
1. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wie hoch die Kosten in den jeweiligen Zweckverbänden für die Gewinnung und Entkalkung von Rohwässern aus eigenen Bohrbrunnen pro Kubikmeter sind, und wenn ja, welche?
2. Welche Kosten würden den in Frage 1 benann- ten Zweckverbänden voraussichtlich für den Einkauf von Fernwasser pro Kubikmeter entstehen –
Mehrbezugspreis auf 28 Cent pro Kubikmeter. Der Mehrbezugspreis kommt zur Anwendung, wenn über das Jahresbezugsrecht hinaus Wasser bezogen wird. Die Preise gelten nur für Verbandsmitglieder. Der Fernwasserzweckverband Südthüringen kann satzungsgemäß auch an Nichtverbandsmitglieder liefern. Hier gelten dann einzeln, auf der Grundlage der näheren Umstände des Anschlusses kalkulierte Bezugsentgelte.
Zu Frage 3: Die Förderung von Wasser aus einem Brunnen bedingt eine trichterförmige Absenkung des Grundwasserspiegels um die Brunnenachse herum, die sich über einen Teilbereich des Einzugsgebiets erstreckt. Diese lokale Absenkung und ihre Auswirkungen sind Gegenstand der wasserrechtlichen Zulassung für die Grundwasserentnahme und insoweit im öffentlich-rechtlichen Sinn zulässig, wenn die Auflagen und Bedingungen der Zulassungsentscheidung eingehalten sind.
Zu Frage 4: Nach der Förderrichtlinie „Sonderprogramm Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum“ des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz kann die Errichtung von Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an die Fernwasserversorgung in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Investitionsausgaben bezuschusst werden. Andere Fördermöglichkeiten bestehen derzeit nicht.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Aufruf der nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner mit der Drucksache 7/7357. Bitte.
Im Industriegebiet Ronneburg-Ost soll auf einem 1,5 Hektar großen Areal durch den Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) – nur etwa 150 Meter vom ersten Raitzhainer Wohnhaus entfernt – eine Klärschlammverbrennungsanlage errichtet werden. Aus der Tageszeitung erfuhren die Anwohner, dass in dieser Klärschlammverbrennungsanlage künftig etwa 70.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm pro Jahr verbrannt werden sollen, die von den Zweckverbandsmitgliedern, aktuell 18 Aufgabenträger aus Ostthüringen einschließlich Jena, aber auch den Regionen um Arnstadt, Eisenach, Sömmerda und Herin
gen/Helme angeliefert würden. Nach Eigenauskunft auf der Webseite des KKT – Stand: 21. Februar 2023 – soll aus der Asche Phosphor zurückgewonnen werden. Von der Anlage zur Phosphorrückgewinnung könnte angesichts der hohen Entzündlichkeit und schwierigen Löschbarkeit von Phosphor eine Gefahr ausgehen.
1. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung der bei den Thüringer Aufgabenträgern, die in dem Zweckverband zusammengeschlossen sind, anfallende Klärschlamm bislang entsorgt – bitte nach Art der Entsorgung, der Menge an Klärschlamm pro Jahr und den anfallenden Kosten aufschlüsseln –?
2. Besteht nach Auffassung der Landesregierung, soweit ihr diesbezüglich Kenntnisse vorliegen, die Notwendigkeit zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in Thüringen, insbesondere im Industriegebiet Ronneburg-Ost – bitte begründen –?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu möglichen Gefahren beziehungsweise Beeinträchtigungen durch die Anlage zur Phosphorrückgewinnung für Menschen, für umliegende Wohngebäude und Industrieobjekte – bitte begründen –?