Protocol of the Session on March 16, 2023

Bei der Windenergienutzung sollten auch Vertikalanlagen mehr berücksichtigt werden. Grundsätzlich müssen wir bei Energieerzeugung, ‑verteilung und ‑verbrauch technologieoffen nach den bestmöglichen Wegen mit den geringsten Eingriffen in die Natur suchen – ganzheitlich, dezentral, standortbezogen und umweltverträglich. Die Energieproblematik beschäftigt dieses Plenum in vielen Tagesordnungspunkten und es wird immer nach neuen Reglementierungen gesucht. Was wirklich nötig wäre, ist eine ideologiefreie, nachhaltige und pragmatische Energiepolitik, die die Kreativität unserer Techniker und Ingenieure nicht ausbremst, sondern sie entfalten lässt. Danke.

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren – Frau Abgeordnete Hoffmann.

Frau Präsidentin! Ja, es ist kurios, ich hätte ja gedacht, dass bei diesem Antrag Rot-Rot-Grün mit Jubelchören aufschreit, weil es um den Ausbau von PV und Solar geht. Um beim Bild zu bleiben: Man hat ein bisschen den Eindruck, dass die CDU Rot-Rot-Grün beim Thema links auf der Autobahn überholen will. Aber gut.

(Abg. Gleichmann)

(Beifall AfD)

Auf eine Frage hat aber keiner eine Antwort: Was ist, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint? Das ist nach wie vor die Physik und darauf haben Sie keine Antwort. Da können Sie noch so seufzen.

(Beifall AfD)

Ich freue mich aber, dass die Linke erkannt hat, dass Flächenversiegelung eine Auswirkung auf den Boden, die Flora und Fauna sowie auf den Wasserhaushalt hat. Jetzt muss Herr Gleichmann nur noch den Trick hinbekommen, daran zu denken, dass Waldboden auch Boden ist.

(Beifall AfD)

Möchte noch jemand? Gut. Dann hat sich jetzt Minister Stengele für die Landesregierung zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuhörerinnen auf der Tribüne und am Stream.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und außen!)

Und – bevor ich auf den Solarausbau eingehe – ein paar Bemerkungen vorab: Immer scheint irgendwo die Sonne und immer weht der Wind. Energie muss man global denken. Wir werden uns bestimmt noch oft und intensiv zu den verschiedenen Aspekten der Energie- und Wärmewende sprechen. Deshalb in Stichworten: Jede Form der regenerativen, klimaneutralen Energiegewinnung ist hilfreich. Wasser und vor allem Biogas können in Thüringen besonders regional eine gute Unterstützung sein, manchmal sogar eine bedeutsame Rolle spielen. Atomkraft ist die teuerste Energieform und brandgefährlich. Tschernobyl und Fukushima lassen grüßen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie ist unzuverlässig, wie der letzte Sommer in Frankreich beweist, und ich kann bei der Endlagersuche bei all den Fraktionen, die lautstark Atomkraft fordern, nicht dieselbe Begeisterung erkennen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Atomkraft ist aus guten Gründen in Deutschland Geschichte. Wasserstoff ist ein Thema, dass enorm und schnell an Bedeutung gewinnt. Vieles Richtige wurde auch gestern dazu bemerkt. Dennoch

ist und bleibt Wasserstoff der Champagner unter den Erneuerbaren. Er ist teuer und ineffizient in der Wirkungsbilanz, dennoch notwendig, vor allem bei energieintensiven Industrieanwendungen. Mit Wasserstoff zu heizen, aber ist ungefähr so, wie in Champagner zu baden. Eine Vorstellung, die – Herr Bergner – wahrscheinlich nur Männern der FDP lustvoll erscheint, die sich gern nach einem heißen Ritt im Porsche über die Autobahn beim Champagnerbad erholen und über die Energiewende philosophieren.

Die Hauptenergieerzeuger werden für uns in der Bilanz in Thüringen überragend Wind und Sonne sein. Und auch das werde ich immer wieder betonen: Die Energieeffizienz, das Energiesparen spielen eine mächtige Rolle. Wir müssen alle Potenziale nutzen, auch an Autobahnen – „auch“ wohlgemerkt. Hieß es bisher, Erneuerbare sind ein Standortvorteil, heißt es: Erneuerbare sind Standortvoraussetzung. Das fordern immer mehr Unternehmen, auch Unternehmen, die bis vor Kurzem mit einiger Herablassung auf die Erneuerbaren geschaut haben.

Der Bund hat nun eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht, vom Oster- über das Sommerpaket bis zum Energiesicherungsgesetz und außerdem per Gesetz den Ausbau der Erneuerbaren zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Das schafft Orientierung. Das schafft Handlungsfähigkeit. Solarstrom ist die günstigste Energiequelle der Welt.

Unsere zweitgünstigste, und dazu noch effektivste Technologie zur Stromerzeugung, ist die Windenergie. Am 1. Februar ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft den Rahmen für den konsequenten Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland. Wir können hier noch viel mehr schaffen in Thüringen. Wir müssen auch noch sehr viel mehr schaffen, um diese Energieform besser zu nutzen, indem wir beispielsweise, wie im LEP-Entwurf angelegt, der Ausweisung von Windvorranggebieten in räumlicher Nähe zu Industrie- und Gewerbestandorten besonderes Gewicht beimessen. Die Perspektive des Naturschutzes – und das ist für ein Ministerium, was Energie- und Naturschutz unter einem Dach vereint, besonders wichtig – darf dabei allerdings nicht wegkippen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Natur- schutz fällt doch völlig runter!)

Ohne den Erhalt der Arten und der Natur ist nichts gewonnen. Solar: Ich freue mich, dass Sie mit Ihrem Antrag, Kollegen der CDU, unser grundsätzliches Vorgehen unterstützen, den PV-Ausbau insbesondere auf bereits versiegelten oder belasteten

(Abg. Hoffmann)

Flächen zu beschleunigen. Das von diesem Hohen Haus mit Drucksache 7/5148 beschlossene Maßnahmenpaket zur Verdreifachung der Solarenergie bis zum Jahr 2030 soll diesen Überlegungen für den Solarausbau Rechnung tragen. Dabei geht es um eine kluge Kombination etlicher sinnvoller Möglichkeiten. Wir wollen in Thüringen vorrangig Dachund Gebäudesolaranlagen nutzen. Wir wissen aber auch, dass geeignete Freiflächenanlagen ihren Beitrag leisten müssen. Dachanlagen, ebenso Fassadenanlagen, auch in Form von kleinen Balkonanlagen, verbrauchen keine gesonderten Flächen. Sie können den Strom verbrauchsnah produzieren, was für die Verbraucherinnen besonders günstig sein kann, wenn zum Beispiel die Gebühren zur Netznutzung entfallen. Hier werden wir bestehende bürokratische Hürden abbauen. Ebenso wollen wir die unkomplizierte Verteilung der Energie im Quartier, Stichwort: Energy Sharing, ermöglichen, um die Akzeptanz weiter zu erhöhen und die Netze zu entlasten. Das Potenzial an bisher noch ungenutzten Dach- und Fassadenflächen für die Photovoltaik ist erheblich. Am wirtschaftlichsten kann dieses Potenzial gehoben werden, wenn Solaranlagen beim Neubau oder bei einer ohnehin anfallenden Sanierungsmaßnahme direkt mit installiert werden. Das soll möglichst schnell zum verbindlichen Standard werden. Ich erwähne mit einer ziemlichen Penetranz die Fassaden, weil sie in Verbindung mit Wärmepumpen eine nicht unerhebliche Rolle spielen, und doch noch oft zu wenig genutzt werden.

Gleichwohl wird Gebäudephotovoltaik nicht ausreichen, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Zu einer guten Steuerung des Ausbauprozesses von Freiflächenanlagen gehört aus Sicht der Landesregierung die Heranziehung von Flächen, die sich bislang nicht für eine anderweitige Nutzung angeboten haben, wie etwa Altlastenstandorte und altlastenverdächtige Flächen, oder auch die Berücksichtigung bereits genutzter Flächen, wie etwa landwirtschaftlicher Flächen zur Agri-Photovoltaiknutzung. In diese Richtung geht ja auch Ihr Antrag. Mein Haus und ich persönlich stehen dabei mit den Verbänden, vor allem auch dem Bauernverband, in engem Austausch.

Einen wichtigen grundlegenden Schritt in diesem Jahr hat die Landesregierung mit der Vorlage des ersten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen unternommen. Unserer Vorstellung nach sollen großflächige Solaranlagen im Freiraum insbesondere dort errichtet werden, wo Flächen vorbelastet, infrastrukturell geprägt oder landwirtschaftlich benachteiligt sind. Dazu gehören Lärmschutzwände, Parkplatzlagerflächen, Flächen auf, an oder in Gebäuden, geeignete Deponien, Korridore entlang von Autobahnen oder Schienen

wegen. Viele dieser genannten Flächen gehören auch zu der durch das EEG geförderten Flächenkulisse. Das heißt, die Planungsvorgaben des Landes und die Anreizsetzung des Bundes fügen sich passgenau ineinander.

Die Solarfreiflächenpotenziale hat die Landesregierung bereits in der Studie „So geht’s [...]“ – Sie haben sie ja vorhin erwähnt, den Rechner auch gut bedient für Sie, für Ihre Belange gut bedient – untersuchen lassen. Diese liegen an erster Stelle entlang von Schienenwegen und Bundesautobahnen.

Die mit dem aktuellen Haushalt bereitgestellten Mittel eröffnen uns die Möglichkeit, die bisher zur Verfügung stehende Datenlage signifikant zu verbessern. Seit Anfang des Jahres konsolidieren wir gemeinsam mit der Thüringer Energieagentur die geodatenbasierten Erkenntnisse, die bereits vorliegen. Für die Autobahn A 4 hat beispielsweise eine Untersuchung möglicher nutzbarer Flächen stattgefunden. In der zweiten Jahreshälfte sollen ergänzende Betrachtungen stattfinden, um eine möglichst flächendeckende Übersicht über Verkehrswege zu erhalten, die für eine weitere Entwicklung in Betracht kommen.

Auch mit den Regionalen Planungsgemeinschaften werden wir uns gemeinsam mit der Landesplanung abstimmen, um attraktive Angebote für Investitionen zu entwickeln.

Zum Schluss: Die Ampel steht auf Grün bei der Solarenergie, beim Tempolimit leider ohne Sinn und Verstand noch auf Gelb. Wir haben die Technik und die passenden Regeln. Die Sonne spendet der Erde so viel Energie, dass in 70 Minuten so viel ankommt, wie wir momentan in einem Jahr verbrauchen, und das für die nächsten 5 Milliarden Jahre. Irrational ist, weiter in der Erde herumzubuddeln, bis sie leer ist und Gift in ihr zu versenken. Rational ist, dieses ungeheure Potenzial Sonne und daraus resultierend Wind immer besser zu nutzen, das schadet niemandem, nützt allen und ist günstig. Lassen Sie uns, wann, wenn nicht jetzt, die Energiewende rational umsetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist zwar von Ausschussüberweisung gesprochen worden, allerdings nicht, an welchen Ausschuss. Ich gehe jetzt davon aus, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz gemeint ist. Gibt es weitere Anträge für Ausschussüberweisungen? Und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.

(Minister Stengele)

Dann stimmen wir jetzt erst mal über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Überweisung stattgegeben.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung auch beschlossen.

Jetzt müssten wir noch über die Federführung entscheiden. Ich gehe davon aus, dass die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz liegen soll. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die AfD-Fraktion. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Vielen Dank. Ich möchte jetzt kurz die PGFs nach vorn bitten – für die Zuschauer, das sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen.

Vielen Dank. Wir sind noch etwas vor der Zeit, haben jetzt aber entschieden, weil der nächste Tagesordnungspunkt wirklich länger dauern wird, dass wir jetzt in die Mittagspause einsteigen und uns hier um 13.25 Uhr wieder treffen.

Ich möchte daran erinnern, dass wir dann in die Wahlen einsteigen und danach in die Fragestunde und dass in der Mittagspause noch der Sozialausschuss im Raum F 202 tagt.

Ich setze die Sitzung fort. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 14, 16, 18 und 20. Das sind die Wahlen, die wir nach der Mittagspause aufrufen wollten, und das mache ich hiermit. Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 wird vereinbarungsgemäß morgen nach der Mittagspause aufgerufen.

Tagesordnungspunkt 14

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 -

Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7452 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach.

Tagesordnungspunkt 16

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7453 -

Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7453 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann.

Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 18

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer