Das liegt auch daran, dass die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land um bemerkenswerte 55,9 Millionen Euro, das entspricht 9,3 Prozent, zusammengeschmolzen sind. Also, ganz konkret: Den Kommunen fehlen für Investitionen 56 Millionen Euro.
Genau hier setzt unser Antrag an: Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen. Ich freue mich auf die anschließende Debatte. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Erster erhält Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer hier im Thüringer Landtag oder auch am Livestream oder vielleicht später dann im Internet! „Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen“, Herr Walk hat hier einen Antrag der CDU begründet. Die CDU möchte mit diesem Antrag Nachhaltigkeitsinvestitionen in den Kommunen beschleunigen.
Vorweg, Herr Walk: Dass dafür jetzt zweckgebunden Mittel in einem revolvierenden Fonds zur Verfügung gestellt werden sollen, ist viel besser, als immer wieder zusätzliches Geld nach dem bekannten Schlüssel in den kommunalen Kreislauf einzuspeisen, wie soeben auf Vorschlag der CDU geschehen – die 50 Millionen, die wir im vorletzten Tagesordnungspunkt behandelt haben, nach dem Motto: viel hilft viel –, vielleicht auch für Nachhaltigkeit. Denn das stimmt nur, wenn es überall vor Ort auch entsprechend Verantwortliche gäbe, die die Zeichen der Zeit wirklich erkannt haben. Und das sage ich Ihnen mal mit Blick auf den Oberbürgermeister in meiner Heimatstadt, in Gera, das ist leider flächendeckend nicht so. Da sind die zusätzlichen Mittel – zum Beispiel im vergangenen Jahr – einfach im Personalhaushalt verschwunden.
Aber worum geht es eigentlich bei Nachhaltigkeitsinvestitionen? Es geht darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Land zu modernisieren, es sozial und ökologisch zu gestalten, hin zur notwendigen Klimaneutralität zu entwickeln in Verwaltung, in Institutionen für Bildung, Kultur, Sport und Gesundheitsversorgung, von den Produktions- und Dienstleistungsunternehmen über die Mobilität bis hin zum Wohnen, und zwar schnell; schnell mit Blick auf die dramatische Veränderung des Klimas.
Es braucht also die Umrüstung auf erneuerbare Energien, Solarzellen oder auch Geothermie; Energieeffizienzsteigerungen, Einsparungen, zum Beispiel durch energetische Sanierung, eine moderne Energieinfrastruktur wie Nahwärmenetze und mehr Kreislaufwirtschaft, und zwar dort, wo die Menschen leben, wohnen, arbeiten: in den Kommunen. Nachhaltigkeitsinvestitionen, das ist sicherlich kein Geheimnis, müssen beschleunigt werden. Das ist auch keine neue Erkenntnis, die sich mit explo
dierenden Energiepreisen eingestellt hat. Die Notwendigkeit war von Expertinnen lange klar und in anderen Ländern ist man uns in der Umstellung hin zur Klimaneutralität bei der sogenannten Dekarbonisierung weit voraus. Und ich möchte deshalb aus gegebenem Anlass aktuell den Präsidenten des Umweltbundesamts zitieren, der gestern bei der Vorstellung der Bilanz sagte, die Einschätzung lautet: „Wir brauchen eine Geschwindigkeit von 6 Prozent Reduzierung pro Jahr von heute an bis 2030.“ – Es geht um die Treibhausgasemissionen. – „Die Geschwindigkeitsproblematik ist das, was mich nervös macht.“ Die Linke hatte schon vor einem Jahr auf Bundesebene den Vorschlag eines Sondervermögens Energiewende von 100 Milliarden Euro eingebracht. Bis heute wurden so jedoch nur 100 Milliarden Euro für Aufrüstung gebunden, nicht aber für Nachhaltigkeit.
Doch seit den explodierenden Energiepreisen ist die Anerkennung dieser Notwendigkeit von Nachhaltigkeitsinvestitionen exponentiell gewachsen. Weil klar ist, dass ohne diese Umstellung nicht nur der Wirtschaftsstandort dramatisch an Attraktivität verlieren wird. Thüringen würde auch für die Menschen immer unattraktiver, weil teuer. Deswegen ist es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wenn wir uns die Energiepreisentwicklung der letzten Monate vor Augen halten. Und deswegen möchte ich erneut den Präsidenten des Bundesumweltamts zitieren, der gestern ebenfalls dazu sagte: „Wir reden bei der Klimaneutralität über das größte Modernisierungs- und Wohlstandssicherungsprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg – das größte Wohlstandssicherungs- und Modernisierungsprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg.“
Das Gelingen der sozialökologischen Transformation ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Thüringen ein in jeder Hinsicht attraktiver Lebensort mit gleichwertigen Lebensverhältnissen überall bleibt. Die Politik hat also eine große Verantwortung. Diese macht nach übereinstimmenden Einschätzungen erhebliche Investitionen notwendig. Wirtschaftsforscher und Gewerkschaften sind sich einig, dass die öffentliche Hand erhebliche Investitionen stemmen muss, um diesen Wandel zu gestalten. Herr Walk, wir begrüßen also die Intention des CDU-Antrags im Grundsatz und werden der Überweisung an den Fachausschuss zustimmen, aber wir müssen bis zur Beschlussfassung zwei zentrale Punkte diskutieren.
weiter Zeit bis zum Haushaltsbeschluss 2024 verstreichen lassen? Warum wollen wir das nicht eher organisieren? Wir können jetzt den Vorschlag der Thüringer Aufbaubank – der liegt seit geraumer Zeit auf dem Tisch und wurde schon durch viele Ministerien getragen und Sie kennen den mit Sicherheit auch – für einen revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds für die Kommunen deutlich schneller auf den Weg bringen.
Denn wir haben festgestellt, dass wir mehr Geschwindigkeit bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur brauchen, und das würde eine Vergrößerung auch von Zukunftschancen bedeuten. Deshalb die erste zentrale Frage: Warum wollen Sie das erst mit dem Haushaltsprozess für das kommende Jahr diskutieren? Wir haben jetzt Mitte März und wir haben viel Zeit und müssten diese Zeit eigentlich nutzen, um an dieser Stelle, die Sie jetzt hier im Blick haben, voranzukommen.
Und der zweite zentrale Punkt, den wir im Nachgang diskutieren werden, betrifft die Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsinvestitionen jenseits der kommunalen Ebene, wo die gleiche Begründung besteht, schneller zu modernisieren, Thüringen hin zur Klimaneutralität jetzt sozial und ökologisch umzugestalten, denn das ist doch die Verantwortung unserer Generation. Es geht doch darum, jetzt das Land zu modernisieren. Gemeint sind hier zum Beispiel Anreize für private Unternehmen für diesen Umgestaltungsprozess, und zwar jenseits der 15.000 Euro für den Dekarbonisierungsbonus. Es braucht eine Unterstützung für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen zum Ausbau der Modernisierung der Infrastruktur, der Verteilnetze einschließlich der Ladepunkte. Wir brauchen eine Beschleunigung für die Modernisierung der landeseigenen Gebäude und Liegenschaften einschließlich der Möglichkeit zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf Flächen, die dem Land und den Landesgesellschaften gehören, Stichwort: Beispielfunktion. Wir können doch nicht immer nur als Politik Appelle an die privaten Unternehmen nach draußen schicken, ohne selber als Land voranzuschreiten.
Was ist eigentlich das Argument dagegen, nicht auch dort die Nachhaltigkeitsinvestitionen intensiver voranzutreiben? Was ist das Argument dagegen, die Nachhaltigkeitsinvestitionen in unserem Land nicht intensiver voranzutreiben? Dafür könnten wir uns der Möglichkeiten der Landesgesellschaften, beginnend mit unserer landeseigenen Förderbank, bedienen und die Anschubfinanzierung ebenso aus einer Umverteilung der Mittel im Sondervermögen
organisieren. Denn die Finanzierung kann jetzt schon dargestellt werden, denn im Sondervermögensgesetz steht unter § 2 Abs. 2 Punkt 6 folgendes Ziel für das Sondervermögen Energiekrise – war ja vorhin hier schon heftig diskutiert –, dort steht zu lesen, dass eines der Ziele dieses Sondervermögens Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern, Energieeffizienzsteigerung und ‑einsparung ist, und dieses Ziel würde genau mit solchen Punkten erfüllt werden. Es geht darum, endlich Geld in eine Nachhaltigkeitsanlage in unseren Freistaat zu übertragen, Nachhaltigkeitsinvestitionen in die Zukunft dieses Freistaats jetzt beschleunigt zu organisieren. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren, Thüringen steht im Wettbewerb, es steht im Wettbewerb national und international, um Menschen genauso, die sich niederlassen, wie um Unternehmen. Wir haben die Chance, mit mutigen Entscheidungen den Investitionsturbo für diese Nachhaltigkeit zu zünden, das Land zu modernisieren, die Wettbewerbsposition zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und auch neue anzusiedeln.
Lassen Sie uns deshalb mutig sein! Ich rufe der CDU zu: Überlegen Sie mit uns an dieser Stelle wirklich, ob wir nicht eine höhere Geschwindigkeit organisieren können, gemeinsam mit Mittelumschichtungen, auch im Sondervermögen die Geschwindigkeit zu erhöhen. Je schneller wir diese Aufgaben lösen, umso größer sind die Zukunftsperspektiven dieses Landes, davon bin ich fest überzeugt. Warten wir deshalb nicht, Herr Walk, auf den Haushaltsbeschluss für 2024. Ich bin auch als Beiratsmitglied der Thüringer Aufbaubank fest davon überzeugt, wir können den Nachhaltigkeitsfonds deutlich schneller zum Laufen bringen und nächstes Jahr schon erste Projekte in den Kommunen für eine gute Zukunft, für die Menschen in unserem Land umsetzen. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wenn man den Ausführungen der Linkspartei hier jetzt gefolgt ist, dann muss man feststellen, es geht hier offenbar nur um die energetische Transformation. Aber das ist weit gefehlt, das Thema ist weitaus mehr aufzufächern, als es hier jetzt geschildert worden ist. Es geht nämlich, wenn ich die Begründung lese, auch darum, dass aus
einem solchen – ich zitiere – „Kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur […] kommunale Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände“ usw. usf. finanziert werden sollen. Also hier geht es um das marode Leitungssystem der Wasser- und Abwasserzweckverbände, das marode Straßensystem und weit mehr als nur eine energetische Sanierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wissen ja aus dem Bericht der Thüringer Aufbaubank, dem sogenannten Kommunalbericht, dass wir einen Investitionsbedarf aus den Jahren 2017 bis 2021 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro Investitionsrückstau und jetzt aktuell von 1,6 Milliarden Euro haben. Das sind natürlich Summen, die in irgendeiner Form aufgebracht werden müssen, um dafür zu sorgen, dass die Kommunen auch in der Lage sind, diesen Investitionsrückstau letzten Endes zu beseitigen. Wir haben aber auch gehört, nach diesem Kommunalmonitor der TAB kritisieren 93 Prozent der befragten Kommunen die Verfügbarkeit von Fördermitteln und 90 Prozent die von Eigenmitteln. Das ist, glaube ich, hier dieser Schwerpunkt oder sollte der Schwerpunkt dieses Investitionsfonds sein. Allerdings muss man eines sagen: Das Problem der Eigenmittel, wenn man es letzten Endes darauf fokussiert, dass man billiges Geld braucht – billiges Geld hatten wir bis zur Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB. Das hat aber bisher auch nicht funktioniert. Deshalb sind natürlich die maßgeblichen Kritikpunkte hier an diesem Vorhaben: Wer bisher noch nicht in der Lage war, billiges, zinsvergünstigtes Geld für seine Investition zu nehmen, dem kann jetzt auch nicht mit einem solchen Investitionsfonds geholfen werden.
Ja, wir haben dann ein Problem, ein weiteres Problem, das ist die Problematik der Sondervermögen. Wir haben es schon gehört, Kollege Dittes hat es angesprochen: Sondervermögen sind nichts anderes als Schulden. Wir machen einen zweiten Topf neben dem Kernhaushalt auf, und dieses Geld muss letzten Endes finanziert werden. Es gibt hier Bedenken, erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Grundsätze der Haushaltswahrheit, der Haushaltsklarheit, des Transparenzgebots und natürlich haben wir hier auch Verstöße – möglicherweise Verstöße bei Kreditaufnahmen auf Vorrat –, das ist ja nichts anderes als ein solches Sondervermögen –, nämlich einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit einer entsprechenden Haushaltsaufstellung.
weiteren Investitionsfonds aufzulegen. Allerdings muss man eines sagen: Es gibt in Hessen seit 1988 einen entsprechenden Investitionsfonds und es wäre ein Fehler, wenn man der Überweisung an den Ausschuss widersprechen würde. Denn es ist wichtig, alle Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden zu prüfen, auch wenn sie vielleicht letzten Endes nicht zielführend sind.
Frau Professorin Färber hat im Ausschuss noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Finanzierung eben nicht weitere Sondertöpfe zu öffnen, sondern darüber nachzudenken, die Schlüsselzuweisung zu erhöhen und vielleicht den Mehrbelastungsausgleich entsprechend anzupassen, aber im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung zu erhöhen. Für uns stellt sich dann natürlich auch die Frage, ob das nicht der richtigere Weg wäre, den Gemeinden unter die Arme zu greifen. Das heißt, man könnte drei Stufen oder drei Schritte oder drei Finanzierungsmodelle sehen: die Schlüsselzuweisung, den Mehrbelastungsausleich und eine Investitionspauschale, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, ohne jetzt diese ganzen Förderprogramme, wo eben Übersichtlichkeitsprobleme bestehen, weiter zu betreiben.
Den Umstieg auf Investitionspauschalen halten wir eigentlich als sinnvollere Lösung hier in diesem Vorgang. Aber wie gesagt, das muss abgesprochen werden. Da bedarf es einer entsprechenden sachverständigen Einvernahme im Ausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man muss sich natürlich auch Gedanken machen, ob die 100 Millionen tatsächlich ausreichend sind. Wenn wir schon einen Investitionsrückstau von 2,8 Milliarden, 3 Milliarden Euro haben, dann werden uns die 100 Millionen letzten Endes auch nicht weiterhelfen. Und eines muss man auch dazu sagen: So ein Fonds ist letzten Endes nicht gerade bürokratiefreundlich. Also, wir bauen weitere Bürokratie auf, und Sie haben selbst in Ihrem Antrag, verehrte Kollegen der CDU, zu den Vergaberichtlinien gesagt: Wir müssen Bürokratie abbauen. Ob ein solcher Fonds tatsächlich dazu geeignet ist, Bürokratie abzubauen, da haben wir unsere Zweifel.
Vielleicht noch ein letztes Argument: Wir sollten uns auch um die 152 Kommunen kümmern, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Was wird mit denen? Wie können wir absichern, dass auch dort entsprechende Projekte, Investitionsprojekte für die Zukunft möglich sind? Das ist nämlich ein Bereich, der dann hier in dieser Diskussion ausgenommen zu sein scheint. Da muss man was machen.
Meine Damen und Herren, wir stehen einer Ausschussüberweisung selbstverständlich offen gegenüber. Wir sollten jeder Möglichkeit, die Gemeinden
bzw. die Kommunen besser finanziell auszustatten, nachgehen. Deswegen haben wir auch unseren TOP 40 hier im Plenum eingebracht. Da geht es darum, die Gemeinschaftssteueranteile zu erhöhen. Aber auch diesem Ansatz, den die CDU hier verfolgt, ist auf jedem Fall nachzugehen. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion, auch in den Ausschüssen. Vielen Dank.
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, als uns die Thüringer Aufbaubank am 18. Januar 2023 zur 18. Sitzung im zuständigen Unterausschuss Kommunaler Finanzausgleich auch die Ergebnisse des von mir bereits angesprochenen Thüringer Kommunalmonitors 2022 vorab präsentierte, ist uns Ausschussmitgliedern wahrscheinlich vor allem eine Zahl im Gedächtnis geblieben, die Zahl 1,171 Milliarden Euro, also knapp 1,2 Milliarden Euro. Genau diese Summe – so die Hochrechnung der Thüringer Aufbaubank – ist die Summe des jährlich geschätzten Investitionsvolumens 2023 bis 2025, also insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Eine unglaublich hohe Summe, die man sich nur schwer vorstellen mag.
Ich will aber noch mal darauf eingehen, was denn die drei wichtigsten Investitionsfelder sind. Deswegen komme ich noch mal auf Sie zurück, Kollege Schubert. Die drei wichtigsten Investitionsfelder für unsere Kommunen sind in dieser Reihenfolge die Verkehrsinfrastruktur, die Verwaltungsdigitalisierung und an dritter Stelle der Brandschutz, gefolgt von Verwaltungsgebäuden, Breitbandversorgung, Stadtentwicklung, Hochwasserschutz, Kindertagesstätten und Sportstätten. Was ich damit sagen will? Ich freue mich, dass Sie darauf eingegangen sind, dass wir das gern im Ausschuss besprechen wollen, aber wenn wir die Möglichkeiten des Energiesondervermögens nutzen wollen, sind zum Beispiel die drei erstgenannten Hauptfelder davon überhaupt nicht erfasst. Deswegen müssen wir uns das genauer anschauen.
Bemerkenswert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ist aber noch eine weitere Zahl. In den letzten drei Jahren konnten allein 140 kommunale Investitionsprojekte eben gerade nicht umgesetzt werden. Geschätzter Gesamtwert dieser nicht durchgeführten Maßnahmen knapp 1,6 Milliarden Euro. Das wäre natürlich auch ein toller Kon
junkturmotor gewesen. Die traurige Realität kennen wir alle: Das betrifft Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder. In Tambach-Dietharz konnte das Schwimmbad nur aufrechterhalten werden, weil es inzwischen einen Verein gibt. Genauso ist es beim Kollegen Bergner. Auch die Sportanlagen haben gründlichen Restaurierungsbedarf, und all das bleibt dann auf der Strecke.
Doch worin liegen die möglichen Ursachen? Interessant ist ein Blick auf folgende Aussage – ebenfalls aus dem Kommunalmonitor –: 93 Prozent der Befragten – wir haben es eben schon gehört – nennen als Hauptgrund die Nichtverfügbarkeit von Fördermitteln. Fast gleichauf, 90 Prozent, die sagen: Die fehlenden Eigenmittel sind der größte Hemmschuh bei den Investitionen. Genau dies wollen wir mit unserem Antrag ändern. Zum einen benötigen wir dringend ein besseres und effektiveres Fördermittelmanagement, zum anderen wollen wir den Kommunen bei fehlenden Eigenmitteln unter die Arme greifen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es jetzt konkret bei dem vorliegenden parlamentarischen Antrag unserer Fraktion? Wir wollen, dass die Landesregierung ein Konzept für einen kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur schafft, das dem zuständigen Innen- und Kommunalausschuss spätestens Ende April des Jahres 2023 vorzulegen ist. Dabei geht es darum, dass der Fonds den Kommunen zum einen – das ist Säule 1 – zinsvergünstigte Darlehen und – in Säule 2 – nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen zur Verfügung stellt. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2024 – jetzt höre ich, wir sollen es früher machen, da haben Sie natürlich völlig unsere Unterstützung – Mittel von 100 Millionen Euro etatisiert und eine gesetzliche Grundlage, die fehlt nämlich noch, für einen solchen Fonds schafft. Wir wollen zudem, dass der kommunale Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur bereits im Landeshaushalt zur Verfügung steht. Wenn es schneller geht, sind wir mit dabei.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie genau hilft denn der Fonds den Kommunen? Das klang eben schon mal an, aber ich will es noch mal vortragen. Aus dem kommunalen Investitionsfonds sollen kommunale Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden, der Kreise, der Ämter, aber auch Anstalten des öffentlichen Rechts, der Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit sie eben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, Gesellschaften, soweit sie Aufgaben im Bereich der Schwimm- und Sportstätten wahrnehmen, und an
denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, a) durch zinsgünstige Darlehen und b) durch nicht rückzahlbare Zuweisungen gefördert werden. Sie sollen zur Teilfinanzierung des kommunalen Eigenanteils dienen und auch zur Zwischenfinanzierung gewährt werden können. Dabei wollen wir insbesondere Zukunftsinvestitionen im Energiebereich und in der Krisenvorsorge in den Blick nehmen, aber nicht ausschließlich. Wir können uns vorstellen, dass das Ganze durch die Thüringer Aufbaubank verwaltet wird. Die 100 Millionen sollen sich aus den kommunalen Rücklagen sowie aus Landes- und Bundesmitteln speisen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede noch einmal auf eine mögliche Finanzierung des Investitionsfonds eingehen – die Vorredner sind zum Teil auch schon darauf eingegangen. Das Finanzministerium hat in der Regierungsmedienkonferenz am 21. Februar den Jahresabschluss 2022 vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Einnahmen im Jahr 2022 die Ausgaben um 362 Millionen Euro übersteigen. Die Rücklage – das ist auch ein Ergebnis – schwillt auf mehr als 1,7 Milliarden Euro an, ist also gut gefüllt. Wir können uns vorstellen, diese 100 Millionen, die wir brauchen, auch aus der Rücklage zu entnehmen. Allerdings habe ich vernommen – Frau Finanzministerin Taubert, das ist möglicherweise Ihre Aufgabe, dass Sie gleich darauf hinweisen –, dass aus der Rücklage nichts entnommen wird, zumindest haben Sie sich öffentlich so geäußert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als der Thüringer Kommunalmonitor im Januar vorgestellt wurde, hat sich auch unsere Staatssekretärin Katharina Schenk aus dem Innenbereich zu Wort gemeldet. Ich freue mich, weil sie gesagt hat: Ein Fonds wird vorgeschlagen. Und – auch das sagt sie – er soll das Problem fehlender Eigenmittel klären. Aber jetzt wird es interessant, denn Frau Schenk macht dankenswerterweise auch noch gleich einen Finanzierungsvorschlag. Die „Süddeutsche Zeitung“ vom 25. Januar dieses Jahres berichtet: „[Mit einem solchen] Fonds [könnte man] den Kommunen günstiges Geld in Zeiten steigender Zinsen als Eigenmittel zur Verfügung [stellen], das sie brauchen, um ihren Anteil bei geförderten Investitionen aufzubringen. Möglicherweise könnte bereits 2023“ – also in diesem Jahr – „mit dem Fonds gestartet werden, wenn sich herausstelle, dass das vom Landtag beschlossene Sondervermögen von 457 Millionen Euro für Energiehilfen nicht komplett gebraucht werde, sagte die Staatssekretärin“ – wie gesagt – der „Süddeutschen Zeitung“.