Protocol of the Session on March 16, 2023

(Beifall Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kießling für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

(Abg. Dittes)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jetzt haben mich die ganzen Debatten doch noch mal vorgetrieben. Wir hatten gerade von Frau Taubert eine gute Lehrstunde für Sie da oben gehabt.

Warum diskutieren wir heute eigentlich hier? Es geht um die Coronahilfen, die Energiehilfen. Die Hilfen sind notwendig geworden, weil uns die große Politik Gesetze auf den Weg mitgegeben, Maßnahmen beschlossen hat, die zu diesen Notwendigkeiten, zu der Energiekrise geführt haben, auch im Rahmen von Corona. Auch der Landtag hatte hier damals Gesetze beschlossen, wo im Rahmen von Corona manche Branchen, zum Beispiel gerade, was Messebau betrifft oder Selbständige, nicht mehr arbeiten durften und deswegen die Hilfen benötigt haben. Das ist also eine Kette.

Wenn wir noch mal auf die Geschichte der Befassung mit Landesrecht zurückkommen: Frau Taubert hat das Urteil des Gerichts im Falle von Mecklenburg-Vorpommern angesprochen. Da hat eine Fraktion beantragt, dass nicht nur der Haushalts- und Finanzausschuss über die Mittel entscheidet, sondern das Parlament, denn es gibt eine Haushaltsordnung, in der steht, dass diese Mittel – Herr Dittes hat es vorhin angesprochen, es sind Steuergelder – sparsam verwendet werden sollten. Da soll halt das Parlament entscheiden und nicht nur der Haushalts- und Finanzausschuss. Ich sehe ein, Herr Tiefensee, dass Sie gern Gelder für die Umstellung der Energieversorgung als solches möchten – das ist alles richtig, aber hätten Sie mal auf die AfD gehört. Die hatte damals gefordert gehabt, eben nicht das Corona-Sondervermögen zu machen, sondern das gleich in den Haushalt zu bringen, dann hätten Sie auch einen Vorschlag machen können, wie wir entsprechende Landesprogramme für die Umstellung der Energieversorgung auflegen. Und wie gesagt, es sind hier eigentlich ein CoronaHilfe- und ein Notfallfonds für die Energiekrise, und deswegen ist es immer etwas schwierig, wenn ich normale Programme nehme; die hätten eigentlich in den Haushalt gehört und nicht in dieses Hilfefondsgesetz.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wie lange hät- te das denn dauern sollen?)

Dass es jetzt so geworden ist – keine Frage.

Wir machen das jetzt so, wir stimmen da entsprechend auch mit zu, damit die Hilfen ankommen bei den Bürgern und auch bei den Unternehmen, weil sie die jetzt brauchen. Aber mein Appell geht noch mal dahin, vorher mal zu überlegen, wenn ich entsprechende Gesetze und Maßnahmen erlasse, dass ich mit dem Steuergeld etwas sparsam umge

he und nicht irgendwo was verabschiede, was im Nachhinein mehr Schaden anrichtet als nutzt. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, danach über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht gesehen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Auch hier ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist auch hier die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Weitere Überweisungen sind nicht beantragt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5

Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7449 - ERSTE BERATUNG

Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Minister Hoff für die Landesregierung, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, auch auf der Tribüne, wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer in den Thüringer Landtag eingebracht – und das ist jetzt ein Stück weit angewandte Geschichtspolitik. Die Thüringische Waisenstiftung soll mit diesem Gesetzentwurf aufgelöst werden. Die Thüringische Waisenstiftung wurde im Jahr 1926 gegründet, und zwar per Gesetz aus der Zusammenlegung verschiedener öffentlicher – das waren regionale, also auch kommunale – Waisenstiftungen, aber auch die früheren fürstlichen Waisenstiftungen, die auch nach der Novemberrevolution, der Abdankung der Thüringer Fürsten weiterhin existierten. Die Thüringische Waisenstiftung bündelte das Vermögen der früheren kleineren Stiftungen.

Es ist hier im Landtag auch die Frage einer Kommunalrelevanz dieses Gesetzentwurfs diskutiert worden. Wir haben das noch mal nachgeprüft. Die letzte wirkliche kommunale Betroffenheit in dieser Angelegenheit datiert aus dem Jahr 1925, nämlich vor der Zusammenlegung der Waisenstiftung, als zu einem Teil der vorangegangenen Stiftungen auch kommunale Stiftungen vertreten waren. Man kann natürlich immer sagen, dass die Daseinsvorsorge und damit auch die Waisenfürsorge eine grundsätzlich kommunale Angelegenheit ist. Ob die in dieser spezialgesetzlichen Frage tatsächlich eine Relevanz entfaltet, muss am Ende der Thüringer Landtag entscheiden. Nach unserer Rechtsauffassung ist das eher ein theoretischer Sachverhalt. Wir werden darüber aber heute auch noch im Ausschuss in einer gesonderten Sitzung diskutieren.

Da die Stiftung durch Gesetz errichtet worden ist, muss sie natürlich auch durch ein Gesetz aufgelöst werden. Bis 1947 – dazwischen lag der Nationalsozialismus, die Gründung des Landes Thüringen, dann 1945 aufgelöst, 1952 – wurde die Stiftung durch verschiedene Ministerien verwaltet und seit 1947 steht diese Thüringische Waisenstiftung unter der Verwaltung der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer und bedient sich auch der Gremien, also der Organe, dieser Stiftung.

Beide Stiftungen sind öffentlich-rechtliche Stiftungen, die nun seit mehr als 70 Jahren eng miteinander verbunden sind. Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer handelt als Treuhänderin für die Waisenstiftung, das heißt also, das Vermögen der Waisenstiftung, die jetzt aufgelöst werden wird, wird

in der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer separat verwaltet.

Zweck der Waisenstiftung ist die Unterstützung Thüringer Waisen – das überrascht jetzt nicht, wenn man sich den Namen der Stiftung vergegenwärtigt –, wobei nach dem gesetzlich normierten Stiftungszweck die öffentliche Fürsorge nicht ersetzt werden darf. Es ist also ein komplementärer Sachverhalt.

Die Bedeutung der Thüringischen Waisenstiftung ist in den vergangenen letzten Jahrzehnten im Vergleich zum Errichtungsjahr 1926 signifikant zurückgegangen. Das liegt vor allem daran, dass es inzwischen eine umfassend ausgebaute sozialrechtliche Absicherung von Waisenkindern gibt und zeigt sich unter anderem auch in der aktuell fehlenden Nachfrage von Unterstützungen, Leistungen. Im Jahr 2021 ist die letzte mehrjährige Förderung eines bedürftigen Waisenkindes ausgelaufen.

Nun wissen Sie auch, dass es seit der Finanzkrise 2008/2009 bis jetzt zu den Zinsanpassungen, die die Zentralbanken vorgenommen haben, eine langanhaltende Niedrigzinsphase gegeben und die sich auf das Stiftungsvermögen schmälernd ausgewirkt hat. Darüber hinaus sind die Verwaltungskosten angestiegen. Insofern ist das Vermögen in seinem realen Wert stetig zurückgegangen. Zuletzt war die Stiftung nicht mehr in der Lage, ihren Stiftungszweck durch Ausschüttung von Erträgen zu verwirklichen, sondern allein die Verflechtung mit der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer hat die Fortexistenz der Thüringischen Waisenstiftung gesichert.

Wir wollen für die Auflösung dieser Waisenstiftung die besondere Form der Zulegung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer wählen und haben das auch in dem Gesetzentwurf ausgedrückt, da die entsprechende VKK, wie ich jetzt die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer abkürzen möchte, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge das Vermögen der Waisenstiftung übernimmt, aber natürlich mit der Maßgabe, dies in Anlehnung an den bisherigen Stiftungszweck für mildtätige Zwecke einzusetzen.

Ich will jetzt nicht allzu lange ausführen, dass diese Zulegung sich aus der jahrzehntelangen historischen Verbindung der beiden Stiftungen rechtfertigt. Auch die Stiftungszwecke drücken dies entsprechend aus. Die Alternative, das Geld der Staatskasse zuzuweisen, wurde nicht gewählt, da die VKK aufgrund der vielseitigen Zweckbestimmung die Erträge aus dem Stiftungsvermögen ausreichen kann. Mit der Zulegung wird auch weiterhin sichergestellt, dass Waisen Unterstützung über die VKK erhalten können.

Warum soll die Zulegung gerade jetzt erfolgen? Sie wissen, dass – oder vielleicht auch nicht alle – so oder so zum 1. Juli 2023 ein neues Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft tritt und dadurch das Thüringer Stiftungsgesetz, das hier anzuwenden ist, quasi unwirksam ist, denn das Thüringer Gesetz enthält feste Verweise auf BGB-Bestimmungen, die am 30. Juni außer Kraft treten. Ein neues Thüringer Stiftungsgesetz ist aber zunächst zu erstellen und, um finanziellen Schaden abzuwenden, der durch eine zeitliche Verzögerung eintreten würde, die Zulegung soll final vor dem 30. Juni abgeschlossen sein.

Jetzt gibt es eine letztliche Rechtsfrage, ob denn – dadurch, dass das Gesetz aus dem Jahr 1926 kommt – dieses Gesetz von damals überhaupt noch Gültigkeit besitzt. Das dürfte ein Stück weit unerheblich sein, denn durch das Volkskammergesetz vom September 1990, das heißt also im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, und dem VKK-Errichtungserlass von 1994 sind die Regeln des 1926er-Gesetzes fortgeltend, unabhängig davon, ob das Gesetz selbst jetzt noch Gültigkeit hat oder nicht. Ich danke für die Aufmerksamkeit für dieses doch rechtlich nicht ganz uninteressante Thema.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Mir ist aus den Reihen der Abgeordneten signalisiert worden, ohne Aussprache zu verfahren. Allerdings liegt eine Wortmeldung aus der Gruppe der FDP vor. Das ist nicht der Fall. Dann ist das so. Dann frage ich – ja, Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte.

Frau Präsidentin, ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.

Dann stelle ich fest, dass wir die Aussprache hier nicht durchführen. Es ist ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien gestellt. Das lasse ich hiermit abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus

dem gesamten Plenum. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt und ich beende hiermit die erste Beratung zum Gesetzentwurf.

Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7465 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende – auch wenn Sie gerade den Raum verlassen –, die Koalitionsfraktionen schlagen Ihnen mit dem vorliegenden Antrag eine Neufassung der Ziffer 2.3 als Anlage 5 unserer Geschäftsordnung vor. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, das auch direkt den Thüringer Landtag betrifft.

Konkret handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2018/958, mit der einheitliche Standards für Verhältnismäßigkeitsprüfungen bei berufsreglementierenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geschaffen werden sollen. Nach Auffassung der Kommission setzt die besagte Regelung unserer Geschäftsordnung in ihrer bisherigen Form die Richtlinie nur ungenau um, worin eine Vertragsverletzung zu sehen sei.

Im Ältestenrat wurde der Vorgang mehrfach thematisiert und die Bitte an den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags formuliert, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die Kritikpunkte der Europäischen Kommission aufgreift und eine nach Möglichkeit richtlinienkonforme Umsetzung in unserer Geschäftsordnung ermöglicht. Im Ergebnis wurde dem Ältestenrat am 03.03.2023 ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts zugeleitet, der eine Anpassung der Anlage 5 der Geschäftsordnung empfiehlt. Unter Berücksichtigung der Beratung im Ältestenrat am 7. März haben sich die Koalitionsfraktionen des Vorschlags des Wissenschaftlichen Diensts angenommen und legen Ihnen heute einen entsprechenden Antrag vor.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Meine Damen und Herren, die Ihnen vorgeschlagene Änderung der Ziffer 2.3 als Anlage 5 ist einer durch die Kommission nicht beanstandeten Regelung aus Baden-Württemberg nachgebildet und orientiert sich am Wortlaut der umzusetzenden Richtlinie selbst. Damit ist keinerlei Änderung am Katalog der formulierten Anforderung an die Prüfung neuer Rechtsvorschriften verbunden. Vielmehr wird lediglich eine Klarstellung dahin gehend vorgenommen, dass es sich beim Anforderungskatalog nicht um eine abschließende Aufzählung handeln soll.

Mit dieser geringfügigen Änderung sollte es möglich sein, die Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen und uns das andernfalls drohende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu ersparen. Da mit der Änderung zudem keinerlei Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Landtags bei der Anwendung von Anlage 5 unserer Geschäftsordnung verbunden sind, ziehen wir die Änderungen, wie wir sie Ihnen vorgelegt haben, der Fortsetzung des Verfahrens durch die Kommission eindeutig vor und hoffen, Sie können uns bei dieser Einschätzung folgen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt war vereinbart, keine Aussprache vorzunehmen. Gibt es dennoch Wortmeldungen dazu? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir über diesen Antrag direkt abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist diesem Antrag zugestimmt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 7

Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6819 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Walk, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! „Die sich verschlechternden Marktbedingungen durch steigende Preise und Zinsen belasten die Haushalte der Kommunen in den kommenden Jahren zusätzlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, könnte ein zinsverbilligtes Kreditprogramm, zum Beispiel im Rahmen eines Fonds zur Reduzierung der Finanzierungskosten, hilfreich sein. Zwei Drittel aller befragten Kommunen unterstützen diesen Vorschlag. Ein solches Programm sollte vor allem langfristig angelegt sein. Darin sind sich die meisten Befragten einig. Für Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise ist weiterhin wichtig, dass darüber fehlende Eigenmittel für Förderprogramme finanziert werden können. Diese Kredite sollen jederzeit beantragt werden können.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Passage ist wörtlich übernommen aus dem Thüringer Kommunalmonitor 2022 und der ist erstellt worden von der Thüringer Aufbaubank und enthält kurz gefasst folgende zentrale Botschaft unserer Kommunen: Wir würden ja gern mehr bauen, wir würden auch gern mehr investieren in Schulen, in Kindergärten, in Sportanlagen, doch leider fehlen uns bei den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen die finanziellen Möglichkeiten. – Belegt wird dies unter anderem auch durch die aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik. Sie sind gestern, denke ich, veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, dass, obwohl die Ausgaben der Kommunen stiegen, die Kommunen insgesamt 16 Millionen Euro weniger investieren konnten.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber hatten trotzdem 200 Millionen Überschuss, Herr Walk!)

Das liegt auch daran, dass die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land um bemerkenswerte 55,9 Millionen Euro, das entspricht 9,3 Prozent, zusammengeschmolzen sind. Also, ganz konkret: Den Kommunen fehlen für Investitionen 56 Millionen Euro.