Protocol of the Session on March 16, 2023

ihren Ort nach vorn bringen, sich aber eben dafür nicht in jeder Versammlung verprügeln lassen wollen. Und es gibt Gesetze, wo Kommunalpolitiker in eine Ecke gedrängt werden, in die sie nicht immer wollten – ich erinnere an das Thema „Straßenausbaubeiträge“. Da gibt es eben auch mal den Bedarf nach geschützten Räumen. Meine Redezeit ist abgelaufen. Danke schön.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Jetzt habe ich keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf soll es Thüringer Kommunen und Landkreisen ermöglichen, die Sitzungen vorberatender Ausschüsse öffentlich stattfinden zu lassen, sofern der Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag keine abweichende Regelung in der Geschäftsordnung trifft. Nach der derzeitigen Regelung in § 43 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung sind Sitzungen vorberatender Ausschüsse – wie schon mehrfach erwähnt hier – ausschließlich nicht öffentlich. Ich möchte das hier deshalb kurz betonen, da die aktuelle Regelung trotz des eindeutigen Wortlauts zuletzt in der Praxis teilweise Fragen aufwarf und einzelne Kommunen sie nicht auf Ausschüsse angewendet haben, die sowohl vorberatend als auch beschließend tätig sind.

Eine Neuregelung der Nichtöffentlichkeit bzw. Öffentlichkeit vorberatender Ausschusssitzungen wurde bereits mehrfach hier im Landtag debattiert –

so auch heute – und diskutiert. So hatten die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 8. Juli 2020 in Drucksache 7/1188 vorgeschlagen, dass auch die Sitzungen vorberatender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sein sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss ergab ein uneinheitliches Bild. Von einigen Anzuhörenden wurden die Neuregelungen vorbehaltlos begrüßt, die kommunalen Spitzenverbände wiederum lehnten die Gesetzesänderung im Namen des überwiegenden Teils ihrer Mitglieder ab, da hierfür – nach ihrer Wahrnehmung – kein Bedarf in der kommunalen Praxis bestünde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Landesregierung steht es außer Frage, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen der Kommunalordnung den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, auch die Sitzung der vorberatenden Ausschüsse öffentlich mit größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen. Andererseits dient die derzeitige Nichtöffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse einem unbefangenen Meinungsaustausch zwischen den Gemeinde- und Stadtratsbzw. Kreistagsmitgliedern. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit kann auch dadurch gewährleistet werden – so die Meinung einiger, die angehört wurden –, dass die eigentliche und abschließende Beratung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinde-, Stadtrats und Kreistags stattfindet. Öffentliche Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse könnten dazu führen, dass zu den dort zu beratenden Angelegenheiten vermehrt Zusammenkünfte, Beratungen und Absprachen außerhalb der gesetzlich geregelten kommunalen Gremienarbeit stattfinden. Deshalb wird die Entscheidung, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich tagen sollen oder nicht, sicherlich von den zu beratenden Themen und Gegenständen abhängen. Gerade bei kontrovers diskutierten Entscheidungen mit einer grundsätzlichen Bedeutung für die jeweilige Gebietskörperschaft kann die offene Beratung zu einer größeren Akzeptanz der Entscheidung vor Ort beitragen. Der Vorwurf, wesentliche Fragen hinter verschlossenen Türen zu beraten, kann so von Anfang an entkräftet werden. Dem entspricht die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Entscheidung der Kommunen über die Öffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innen- und Kommunalausschuss sprach sich in seiner Beschlussempfehlung für Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf aus. Das im Rahmen der Anhörung vorgetragene Für und Wider wird nun hier durch Sie bewertet und abgewogen. Die abschließende Entscheidung obliegt natürlich dem Hohen Haus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7548. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die CDUFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/7512 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Gegenstimmen der CDU und Stimmenthaltungen der FDP-Gruppe ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6299 in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung der gerade stattgefundenen Abstimmungen. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD sowie die Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die CDUFraktion. Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Dann noch die Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der CDU. Und die Stimmenthaltungen? Das ist die

Gruppe der FDP und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Und wenn dann alle wieder einigermaßen zur Ruhe gekommen sind, rufe ich Tagesordnungspunkt 29 auf

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6270 - Neufassung - dazu: Selbstbestimmte Entscheidungen von Leistungsberechtigten ermöglichen – flächendeckendes Angebot an Leistungsformen sicherstellen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7432 -

ERSTE BERATUNG

Die Gruppe hat gesagt, dass sie auf die Begründung verzichtet. Deswegen beginnen wir direkt mit der Aussprache. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer, wir möchten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gern ein Problem lösen, und zwar ein Problem, das sich für Leistungsberechtigte und Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe ergibt. Dort sieht die gesetzliche Grundlage nämlich momentan so aus, dass Leistungserbringer – also diejenigen, die quasi eine Eingliederungsmaßnahme für Leistungsberechtigte erfüllen – mit den örtlichen Trägern zusammen verhandeln und austarieren, wie diese Maßnahmen auszusehen haben und was sie kosten sollen. Und danach braucht es die Zustimmung des Landesverwaltungsamts. Wenn das Landesverwaltungsamt mit diesen ausgehandelten Vereinbarungen nicht einverstanden ist, dann kommt das Ganze in so eine Art Anhörung, dann kommen noch Ministerien dazu und Spitzenverbände und dann wird das relativ lange diskutiert, wer jetzt hier wie viel Geld für welche Maßnahmen kriegt. Und das kann dann schon mal bis zu zwei Jahre dauern und es kann am Ende um möglicherweise – sagen wir mal –

(Minister Maier)

20 Cent oder so gehen. Das ist eine Mehrfachstruktur, die aus unserer Sicht weder denjenigen hilft, die auf die Leistungen angewiesen sind, noch denjenigen, die die Leistungen erbringen und damit längere Zeit auf ihren Kosten sitzen bleiben.

(Beifall Gruppe der FDP)

Deswegen machen wir hier einen Vorschlag, wie das anders angegangen werden kann.

Darüber hinaus sollen tatsächlich diejenigen, die am Ende die Leistungen in Anspruch nehmen, also diejenigen, die berechtigt sind, Eingliederungsmaßnahmen zu erhalten, eine Möglichkeit haben, sich an eine Stelle zu wenden, wenn es dort Komplikationen gibt. Denn wir schließen nicht aus, dass es Probleme bei der Frage gibt, was steht mir zu, was bekomme ich angeboten und was soll das Ganze kosten, wer übernimmt die Kosten – dann aber doch bitte mit den Betroffenen, also nicht über diejenigen, über irgendwelche Strukturen oder Ministerien, sondern mit denjenigen selber. Dafür schlagen wir im Gesetz eine Ombudsstelle vor, die dann beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist und der sich darum kümmern kann, dass die Leistungsberechtigten auch selbstbestimmt diese Entscheidung mittragen, mit unterstützen können. Dazu kommt noch die Forderung danach, dass möglichst flächendeckend überhaupt die unterschiedlichen Leistungsformen in allen Kommunen angeboten werden. Das ist etwas, was wir in dem Entschließungsantrag, der beigefügt ist, ergänzen wollen. Darauf sind wir von den Betroffenen-Gruppen angesprochen worden, dass das tatsächlich ein Problem ist, dass nämlich in den Kommunen gar nicht alle Leistungsformen, die für die Eingliederung als Möglichkeit zur Verfügung stehen, angeboten werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das ist unser Vorschlag. Sie haben den Gesetzentwurf vorliegen, Sie haben den Entschließungsantrag vorliegen. Wir würden uns sehr freuen, diese im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu diskutieren, und freuen uns auf den regen Austausch. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstes erhält Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die FDP hat hier einen Gesetzesänderungsantrag für das Thüringer Gesetz zur Ausführung des SGB IX vorgelegt, der sich um die Neuordnung von Ämterzuständigkeiten bemüht. Das SGB IX stellt den behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Damit wird dem Benachteiligungsverbot im Sozialrecht Rechnung getragen. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So bekommen Menschen mit Behinderungen zusätzliche Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Damit soll Benachteiligungen im Arbeitsleben entgegengewirkt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt werden. Eine besondere Rolle nimmt die Eingliederungshilfe in diesem System ein.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde der Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. In Thüringen sind dafür das Landesverwaltungsamt überörtlich und die Städte und Kommunen als örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Es mag sein, dass mit der Aufteilung manchmal ein etwas größerer bürokratischer Aufwand einhergeht. Im Großen und Ganzen soll diese Regelung recht gut funktionieren. Sollte es wirklich zu diesen langen Wartezeiten kommen, von denen hier im Antrag die Rede ist, müsste meiner Meinung nach erst einmal geschaut werden, woran es wirklich liegt. Deshalb direkt eine Neuregelung dieser Zuständigkeiten zu organisieren, sollte wirklich das letzte Mittel sein, und ist derzeit aus unserer Sicht nicht notwendig. Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mehrbelastung für die örtlichen Träger überschaubar bleibt. So steht es zwar in Ihrem Antrag, aber dem erheblich steigenden Arbeitsaufwand im Falle einer Übertragung der Aufgaben wird nur mit Personalaufwuchs zu begegnen sein. Und der kostet die Landkreise und kreisfreien Städte natürlich eine Stange Geld.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe FDP, Sie haben außerdem die Einrichtung einer Ombudsstelle beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ins Spiel gebracht. Grundsätzlich ist eine solche Stelle gut. Ombudsleute verhelfen Menschen zu ihrem Recht. Sie arbeiten unabhängig, verschwiegen und parteilich im Sinne der Personen, die ihre Hilfe bestellen. Aber was soll so eine zentrale Stelle beim Landesbeauftragten in Erfurt? Brauchen wir solche Ansprechpersonen für diese Anliegen nicht längst überall im Land? Und: Haben

(Abg. Baum)

wir es nicht längst geregelt? Denn wir wollen überall kommunale Behindertenbeauftragte. Diese sind dafür da, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und deren Anliegen zu vertreten. Und ganz wichtig: Sie sind direkt vor Ort und unterstützen die Menschen vor Ort.

Wir halten die Änderungen des hier diskutierten Gesetzentwurfs und die Umverteilung der Zuständigkeit für unnötig und beantragen deshalb die Überweisung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, zu dieser späten Uhrzeit noch so schwere Kost. Ein tatsächlich schwieriges Thema bzw. ein Gesetzentwurf, dem eine Thematik zugrunde liegt, die man hier eigentlich schlecht erklären kann. Meine Vorrednerinnen haben es versucht und ich kann es auch nicht besser. Fakt ist eins: Es geht im Grunde genommen um ein Problem, das wir lösen müssen und an dem sich in den letzten Jahren schon viele versucht haben. Jetzt haben wir endlich mal einen Gesetzentwurf. Deswegen danke ich der FDP für diese Initiative,

(Beifall Gruppe der FDP)

wobei ich aber auch sagen muss, dass ich noch nicht so richtig weiß, ob das, was der Gesetzentwurf jetzt vorschlägt, das Problem löst. Hintergrund ist, dass die Eingliederungshilfe den Menschen mit Behinderungen helfen soll und wir deswegen mit dem Bundesteilhabegesetz den neuen Ansatz haben, personenzentrierte Leistungen, Komplexleistungen für die Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Das heißt also, dass man sich vor Ort mit den Betroffenen zusammensetzt und nicht für sie entscheidet, was sie brauchen, sondern aus deren Perspektive die Angebote zusammensetzt, die den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderungen am besten gerecht werden. Um das zu finanzieren, braucht es eine Vereinbarung, die hier in Thüringen durch das Landesverwaltungsamt beschlossen bzw. bewilligt werden muss.

Meine Vorrednerinnen haben es schon gesagt, das dauert in Thüringen nicht nur sehr lange, sondern wir haben auch, ehrlich gesagt, viel zu wenig Anträge, die letztendlich gestellt werden und die bewil

ligt werden. Ich habe dazu Anfang dieses Jahres eine Kleine Anfrage gestellt und habe als Antwort bekommen, dass diese PKL-Angebote auf Grundlage der Regelung des Landesrahmenvertrags nur in ganz wenigen Fällen bewilligt worden sind: jeweils einer in der Stadt Erfurt, in der Stadt Jena, im Landkreis Sömmerda, im Landkreis Hildburghausen, im Landkreis Weimarer Land, im Landkreis Sonneberg und drei im Landkreis Gotha.

Sie sehen, diese Zahlen sind eigentlich erschreckend, wobei wir uns eigentlich bei dem Ziel einig sind. Deswegen werden wir es als CDU-Fraktion auch unterstützen, dass wir uns über diese Gesetzesinitiative im Ausschuss unterhalten. Das heißt, wir wollen auch das Landesverwaltungsamt befragen, wir wollen die kommunalen Spitzenverbände befragen und wir wollen herausfinden, wo das Problem liegt.

Aber auch an der Stelle muss man sagen, es gibt mehrere Probleme, die teilweise in dem Gesetzentwurf auch nicht angesprochen worden sind. Denke ich beispielsweise an die Teilhabekommission und die schwierigen Verhandlungen der Träger und der kommunalen Spitzenverbände, dann frage ich mich auch, ob das nicht vielleicht eine Gelegenheit wäre, das mal im Ausschuss zu beleuchten.

In jedem Falle unterstützen wir die Initiative zu einer Problemlösung und deswegen unterstützen wir auch die Überweisung des Entschließungsantrags, wobei ich anmerken muss, dass eigentlich ein Entschließungsantrag kommt, wenn das Gesetz wieder zurück ins Plenum kommt und dann zur Verabschiedung steht. Deswegen hat dieser Entschließungsantrag bei mir ein bisschen den Eindruck hinterlassen, als diente er dazu, den Gesetzentwurf oder zumindest seine Intention zu erklären. Nichtdestotrotz lehnen wir ihn nicht ab und werden ihn auch überweisen. Wir sind gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, die dann hoffentlich nicht so schwierig und trocken sind und vor allen Dingen diese Probleme lösen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream! Der eingebrachte Gesetzentwurf der FDP – ich weiß nicht, Frau Meißner, ob ich die Einschätzung so teilen kann, dass das die richtige

(Abg. Pfefferlein)

Initiative aus der Folge ist, dass es ein Problem gibt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Geben Sie sich einen Ruck!)

Dass wir über die Thematik sprechen müssen, auch als Land und hier als Gesetzgeber, dem stimme ich zu. Man kann es auch etwas drastischer sagen: Betroffene, aber auch Leistungserbringer, selbst Leistungsträger nehmen das ja in den Mund, dass wir in Thüringen in der Ausführung der Eingliederungshilfe 22 unterschiedliche Formen haben. Die Zahlen, die Frau Meißner gerade beim Thema „Personenzentrierte Komplexleistungen“ genannt hat, spiegeln das auch ein Stück weit wider. Wir sind in der Summe leider noch relativ weit davon entfernt, die Intention des Bundesteilhabegesetzes in allen Facetten in Thüringen auch umgesetzt zu sehen.