Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem heutigen oder vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir ein Anliegen umsetzen, dass uns sehr regelmäßig hier begegnet ist. Es geht darum, einem Wunsch oder verschiedenen Wünschen aus der Kommunalpolitik oder von Kommunalpolitikerinnen gerecht zu werden, und das ist oft schwierig.
In einigen Kommunen zum Beispiel ermöglichen wir mit diesem Gesetz, dass sie eine langjährige Praxis weiterleben können. Dort haben die vorberatenden Ausschüsse, soweit sie Beschlüsse gefasst haben, seit langer Zeit öffentlich getagt. Aus rechtlichen Gründen ist ihnen das gegenwärtig nicht mehr möglich. Zum Glück sind diese Kommunen nicht zu diesem abrupt eintretenden neuen Zustand verdammt. Voraussetzung ist, dass dieser Landtag nicht untätig bleibt, sondern das Gesetz entsprechend ändert oder konkretisiert. In anderen Kommunen überwiegen sicherlich auch berechtigte Vorbehalte gegenüber öffentlichen Sitzungen. Natürlich ist es das gute Recht eines kommunalen Gremiums, zu sagen, wir wollen auch ein Stück weit Mitglieder des Gemeinderats oder des Kreistags schützen, die sich mit ihren Fertigkeiten besser im geschützten Raum einbringen möchten. In manchen Kommunen könnte man sicherlich auch dem Umstand Rechnung tragen, dass nach den dortigen Erfahrungen diese Diskussionen in öffentlichen Sitzungen zuweilen weniger sachlich ausfallen oder eben vermeiden, dass eine Verlagerung der tatsächlichen Vorberatung im informellen Raum stattfindet. Entscheidend aber ist, unser Gesetzentwurf schränkt keine Gemeinde, keine Kommune
ein. Es wird keine neue Verpflichtung geschaffen. Vielmehr bekommen die Kommunen nun den Spielraum, die Vor- und Nachteile öffentlicher Sitzungen auch bei den vorberatenden Ausschüssen selber abzuwägen und zu entscheiden. Das ist kommunale Selbstverwaltung in Reinform.
Falls die CDU ein Interesse daran hat, dieses hohe Verfassungsgut auch in dieser für die kommunalen Gremien nicht unwesentlichen Frage mit Leben zu füllen, dann kann sie diesem Gesetzentwurf eigentlich nur zustimmen.
Übrigens bleibt auch nach unserem neuen Gesetz die Nichtöffentlichkeit der Regelfall. Die interessierten Kommunen können dann rechtssicher die öffentlichen Sitzungen vorberatender Ausschüsse regeln. Demgegenüber bleibt für Gemeinden und Kreise, die eine andere Abwägung treffen, die Nichtöffentlichkeit ohne Weiteres gewahrt. Eine vom Land zwangsweise verordnete Intransparenz kann allerdings dauerhaft nicht der Weg sein. Lassen Sie uns daher gemeinsam diesen unproblematischen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, beim aktuellen Tagesordnungspunkt schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich verstehe es, wenn es Bestrebungen gibt, kommunale Ausschüsse öffentlich abzuhalten. In einer vermeintlich perfekten Demokratie mit einer vermeintlich perfekten Diskussionskultur hätte es sicherlich auch Charme, jede Sitzung öffentlich abzuhalten. Aber wir leben eben nicht in einer perfekten Demokratie, sondern in der Realität, meine Damen und Herren.
Mandatsträger, die sagen, sie möchten gern öffentlich tagen, finden sich aus meiner Erfahrung eher in größeren Städten. In kleineren Kommunen passiert es durchaus, und zwar nicht aus Gründen der Hinterzimmerpolitik, sondern aus ganz praktischen Gründen schon so, dass eine Ausschusssitzung auch mal im Amtszimmer des Bürgermeisters stattfindet, weil nämlich ansonsten ein Saal angemietet werden müsste, was auch wieder Geld kostet. Das
hat auch etwas mit der Art und der Weise der Sitzungen zu tun. In meiner Heimatstadt ist es etwa so, dass der Sozialausschuss sehr pragmatisch einfach mal den Weihnachtsmarkt organisiert oder die Rentnerweihnachtsfeier, was anderswo Verwaltungen machen.
Auch das ist dann einfach von der Praktikabilität her so, dass es in dem bisherigen geschützten Raum einfach besser funktioniert.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, müssen wir auch an die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker denken. Das ist gerade schon angeklungen. Es sind einmal mehr oft Menschen, die rhetorisch nicht geschult worden sind und die in ihrer Freizeit sagen, jawohl, ich übernehme Verantwortung für meinen Ort, aber die natürlich wenig Lust darauf haben, sich dann bei unbequemen Themen, die auch diskutiert werden müssen, in der Öffentlichkeit durch den Kakao ziehen zu lassen oder gleich gar im Internet, auch daran muss man denken, wenn wir dauerhaft wollen, dass Ehrenamtliche Kommunalpolitik leisten. Deswegen hat es durchaus Gründe, diesen Menschen einen geschützten Raum zu geben und auch mal Gedanken ins Unreine formulieren zu können. Ich möchte daran erinnern, im Jahr 2022 gab es 345 Angriffe auf Amts- und Mandatsträger in Thüringen. Das hat auch oft mit aufgeheizten Diskussionen zu tun.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr Bergner, das als Argument anzuführen ist schon ein starkes Stück!)
Ich möchte an der Stelle auch noch eines ganz klar und deutlich sagen: Es sind Zweifel berechtigt, ob mit diesen Regelungen wirklich mehr Informationen an Stadträte und Kreistagsmitglieder kommen werden, weil sich natürlich Bürgermeister und Landräte genau überlegen, was sie im öffentlichen Rahmen sagen, was sie vielleicht im nicht öffentlichen Raum auch mal etwas weiter ausführen würden.
Und weil Sie gerade so aufgeregt reagiert haben, will ich mal aus der Praxis schildern, wie es Linke machen, wenn sie eben dann doch in Sitzungen, die öffentlich sein müssten, wie zum Beispiel Stadtratssitzungen, gern mal die Öffentlichkeit ausschließen. Die damalige Linke-Bürgermeistern der Stadt Hohenleuben, Heidrun Sedlacik, hat auf Tipp von Kollegen Kuschel damals schlicht und einfach Klausuren durchgeführt. Ich habe das dann auch
aber zur Ehrlichkeit gehört eben, dass es solche geschützten Räume durchaus auch mal braucht und dass man darüber auch reden muss. Jetzt könnte man natürlich einwenden – und da gebe ich Ihnen nicht ganz unrecht –, der Gesetzentwurf enthält keine Pflicht, die Sitzungen öffentlich abzuhalten
das stimmt –, sondern nur die Möglichkeit. Aber wir haben eben auch die Ängste der Betroffenen vernommen, dass dann dieser Druck deutlich steigt. Das hat ja auch die Diskussion, die Debatte heute hier gezeigt, dass da ein gewisser moralischer Druck aufgebaut wird, eben diese Sitzungen öffentlich durchzuführen. Es gibt also Licht und Schatten, das habe ich ganz klar und deutlich an dieser Stelle gesagt, und auch unterschiedliche Sichtweisen. Deswegen will ich schlicht und einfach zusammenfassend sagen, meine Damen und Herren, in einer perfekten Demokratie mit sachlichen Diskussionen würden wir diesem Gesetzentwurf möglicherweise zustimmen, aber mit Blick auf die Realität werden wir uns heute hier enthalten. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir beraten heute in zweiter Lesung über das Gesetz zur Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen – Bestandteil der Thüringer Kommunalordnung. Es ist ein wichtiges Gesetz, denn Politik lebt in einer Demokratie von Transparenz, und dafür ist Öffentlichkeit notwendig. Ja, es gibt Situationen, in denen geschützte Räume erforderlich sind. Aber diese Entscheidung gehört auf die Ebene der Kommunen. Deshalb sehe ich, dass diese Entscheidung, die heute zur Abstimmung steht, überfällig ist. Was sich mir aber nicht so recht erschließt, warum dies überhaupt in der Thüringer Kommunalordnung geregelt werden muss. Sicher gibt es da Dinge, die zentral vom Landtag beschlossen werden müssen, zumal wenn es um Gelder geht, die vom Land
kommen. Aber Verfahrensfragen wie Öffentlichkeit in kommunalen Fachausschüssen haben dort aus meiner Sicht nichts verloren. Diese Kompetenz gehört in einem gelebten Föderalismus in die Kommunen. Wir reden hier im Hohen Haus regelmäßig über mehr Eigenverantwortung der Kommunen und Landkreise. In der Praxis aber wird immer mehr vom Land, aber auch vom Bund und von der EU in die Kommunen hineinregiert, auch und gern in Belange, die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips eigentlich in kommunale Hände gelegt werden sollten – so auch beispielsweise hier § 43 der Thüringer Kommunalordnung.
Oder welchen Grund gäbe es denn, warum die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im kommunalen Bereich hier geregelt werden muss? Mir fällt da keiner ein. An sich wären solche Bestimmungen doch viel besser, wenn überhaupt allgemeingültig für ganz Thüringen zu regeln, beim Städte- und Gemeindebund oder dem Thüringischen Landkreistag aufgehoben, auch wenn diese kein Bestandteil der Legislative sind. Warum muss überhaupt alles in Gesetze gefasst werden?
Genügt nicht in vielen Feldern, gerade im kommunalen Bereich, ein anderes Verfahren? Können nicht kommunale Parlamente ihre Geschäftsordnungen selbst beschließen und diese Dinge dort regeln? Warum trauen wir den Kommunalpolitikern nicht mehr zu? Demokratie gibt es schließlich nicht nur von oben nach unten, sie funktioniert gerade in den Kommunen oft sehr basisdemokratisch oder unter angemessener Bürgerpartizipation. Dies sollte der Landtag auch beherzigen und nicht jedes kleine Detail vorschreiben wollen. Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die vorliegende Gesetzesinitiative gut und richtig, und ich stimme ihr sehr gern zu. Danke.
Erlauben Sie mir noch drei Sätze. Zunächst, Herr Walk, vielen Dank, dass Sie mich willkommen heißen. Ich habe tatsächlich große Freude an dieser Aufgabe und freue mich, dass wir gleich über so ein wichtiges Thema sprechen können.
Erstens: Ehrenamtliche Mandatsträgerinnen sind Menschen und ich glaube, dass sie sich als genau das auch outen können, dass sie außen öffentlich
sagen können, dass sie Fragen stellen, dass sie nicht alles wissen, dass sie abwägen müssen, dass sie manchmal Entscheidungen revidieren müssen, dass sie sich entwickeln, dass sie manchmal einen guten und – ja – manchmal auch einen schlechten Redebeitrag halten. Das ist ehrenamtliche Politik und ich verstehe nicht, warum wir sie nicht in der Öffentlichkeit genau so zeigen sollten, wie sie ist.
Zweitens: Wir reden hier über Mandatsträgerinnen, die selbst entscheiden können, ob das in ihre Geschäftsordnung aufgenommen wird oder nicht. Wovor sollten wir sie also schützen? Dass sie selbst eine Entscheidung treffen können? Das verstehe ich nicht. Und, Herr Bergner, zumindest ein Wort aus Ihrer Rede hat mir nicht gefallen, und zwar das Wort der Betroffenen. Das sind keine Betroffenen, das sind Personen, die sich zur Wahl gestellt haben, die öffentlich in den Wahlkampf gegangen sind, die an Stammtischen, bei Festen ihre Meinung sehr klar sagen, erklären können, warum sie zu ihrer Meinung gekommen sind. Warum sollten sie das nicht auch schon in einem vorberatenden Ausschuss tun können?
Und der letzte Punkt: Ich glaube, alle Anwohnerinnen – alle betroffenen Anwohnerinnen – haben das Recht zu erfahren, warum sich ihre Kindergartengebühr, warum sich die Müllgebühr erhöht hat, die Straßenreinigung usw. usf. Und wenn sie das erfahren, warum eine Entscheidung wie getroffen worden ist, dann kann das den Mandatsträgerinnen doch nur helfen, denn dann wird die Entscheidung auf genau eines treffen, nämlich auf Akzeptanz.
Ich glaube, wir kennen das Klima, dem sich vor allen Dingen ehrenamtliche Stadträtinnen oder Gemeinderätinnen – oder wie auch immer – stellen müssen, die eben immer wieder angegriffen werden und wo den Leuten nicht klar ist, warum sie welche Entscheidungen getroffen haben. Die Entscheidungen haben sehr oft sehr gute Gründe und diese Gründe werden in der Öffentlichkeit nun besser dargestellt werden können. Also noch ein letztes Mal: Stimmen Sie dem bitte zu, die Mandatsträgerinnen, die Sie schützen sollen, können am Ende selbst entscheiden, ob sie dem nachkommen möchten oder nicht. Vielen Dank.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. – Herr Bergner, 30 Sekunden, das reicht noch, Entschuldigung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kollegin Maurer, ich will es kurz sagen: Mich betrifft es nicht. Ich bin in der Lage, a) mich auszudrücken, b) meine Position zu verteidigen – alles kein Problem. Aber es gibt immer wieder Leute, wo wir froh und dankbar sein können, dass es sie gibt, die sich nämlich bereit erklären, für ein bestimmtes Thema einzustehen,
ihren Ort nach vorn bringen, sich aber eben dafür nicht in jeder Versammlung verprügeln lassen wollen. Und es gibt Gesetze, wo Kommunalpolitiker in eine Ecke gedrängt werden, in die sie nicht immer wollten – ich erinnere an das Thema „Straßenausbaubeiträge“. Da gibt es eben auch mal den Bedarf nach geschützten Räumen. Meine Redezeit ist abgelaufen. Danke schön.